Banner AfD Dortmund 2020
29. Jun 2017

Das große Füllhorn der Sozialmarktbeschicker - Der Dortmunder Roma und Sinti-Report 2017 der Stadt liegt vor

Der „Sachstandsbericht 2017 Zuwanderung aus Südosteuropa“ liegt vor. Der städtische Report listet u.a. Fakten zu einem Problem auf, das auch in Dortmund nicht beherrschbar erscheint, obwohl mit Hilfe der hiesigen Sozialindustrie ein zunehmend teureres Füllhorn an Sozialstaatsleistungen ausgeschüttet wird. In einer einordnenden Betrachtung gehen wir hier auf Kernaussagen des Reports ein, die jeder Dortmunder wissen sollte. Angefügt ist darüber hinaus auch der komplette unkommentierte Report, der es wert ist gelesen zu werden!

Fakt ist: Weiterhin gab es auch noch 2016 eine - wenn auch nur leichte - Zunahme der Zuwanderung von Roma und Sinti überwiegend aus Bulgarien und Rumänien nach Dortmund. Rund 8000 solcher Zuwanderer aus Südosteuropa, die rechtlich auf der Basis der EU-Zuwanderungsrichtlinie („Aufenthalt zum Zweck der Arbeitsaufnahme“, „EU2-Bürger“) in unser Land eingereist sind, gibt es inzwischen in unserer Stadt. Damit bewegt sich die gemeldete Personenzahl weiter auf hohem Niveau. Duisburg ist mit rund 17 000 Roma und Sinti aus Bulgarien und Rumänien noch weit stärker betroffen.

In Duisburg wie in Dortmund ist die Roma-Problematik ein wesentlicher Motor der fortschreitenden Ghettoisierung ohnehin sozial schwacher Stadtteile. Wer sich selbst ein Bild der allgemeinen Lage etwa in der Nordstadt machen will, der vergesse - wenn es denn möglich ist - einmal kurz den unter gutbürgerlichen Dortmundern unguten Ruf der Nordstadt als „No-Go-Area“ und tue sich einfach mal an einem Vormittag oder an einem warmen frühen Abend kurz vor der Dämmerung einen kleinen Fußweg längs der Mallinckrodtstraße zwischen Schützenstraße und Brunnenstraße an. Man sieht dann die Masse der Ungelernten auf dem „Arbeiterstrich“, da werden verwahrloste Kinder zur Prostitution feilgeboten, da wird gebettelt, es werden völlig unverhohlen Drogen verkauft. Verwahrlost erscheinende Kinder und Frauen mit bunten Röcken gehen in Häusern aus und ein, in denen es zum Teil keinen Strom, keine Heizung und kein Wasser gibt. Unfallwagen fahren auffällig häufiger als anderswo hin und her und auch die Polizei zeigt mehr Präsenz als anderswo. Über der ganzen Szenerie liegt vor allem an warmen Spätnachmittagen und Abenden ein irritierender Lärmteppich aus Pfiffen, Rufen und Schreien – offenbar der Soundtrack der Willkommenskultur.

Kernaussagen des 89-seitigen Südosteuropa-Reports:

  • Die Stadt geht davon aus, dass ein großer Teil dieser Menschen hier in Dortmund bleiben wird.
  • Der größte Teil wird niedrigqualifiziert oder ganz ohne Arbeit bleiben.
  • Die Roma brechen häufig angebotene Sprachkurse ab oder kommen dazu unregelmäßig.
  • Die Beschäftigungsquote liegt bei 34 %. 1976 von rund 8000 sind beschäftigt, davon 1475 sozialversicherungspflichtig, 501 geringfügig.
  • Von 7828 EU2-Bürgern unter 65 Jahren bezogen im September 2016 2685 Menschen SGBII-Leistungen.
  • Nur jeder zehnte Arbeitssuchende hat einen Berufsabschluss.
Sozialleistungsansprüche für Roma

Im Jahr 2015 hat das Bundessozialgericht (BSG) Urteile gefällt, die für erhebliches Aufsehen

und zu großen Verunsicherungen hinsichtlich der Rechtsansprüche von zuwandernden Unionsbürgern gesorgt hatten. Das BSG hatte in mehreren Urteilen entschieden, dass die Jobcenter arbeitslosen Ausländern aus anderen EU-Staaten zwar unter bestimmten Voraussetzungen die Zahlung der Grundsicherung nach dem SGB II verweigern dürfen. Zugleich hatte das BSG jedoch geurteilt, dass ihnen in vielen Fällen stattdessen die „klassische“ Sozialhilfe nach dem 3. Kapitel SGB XII gezahlt werden müsse. In den ersten sechs Monaten stehe die Entscheidung darüber im „pflichtgemäßen Ermessen“ der Sozialämter; anschließend reduziere sich dieses „auf Null“, weil sich der Aufenthalt dann „verfestigt“ habe. Die Argumentation des BSG überzeugte nicht und generierte für den betroffenen Personenkreis einen Leistungsanspruch, der eindeutig dem gesetzgeberischen Willen zuwiderlief und die Kommunen als Leistungsträger systemwidrig belastete. Nach einer neuen bundesgesetzlichen Regelung ist es nunmehr so, dass erst nach fünfjährigem Aufenthalt in Deutschland Grundsicherung nach SGB II gewährt wird.

Dennoch wird auch in Dortmund darüber hinaus ein teures Füllhorn sozialstaatlicher Leistungen über diese Zuwanderergruppe ausgeschüttet. Für Projekte unter Federführung, unter Beteiligung oder in Kooperation mit der Stadt Dortmund seit 2012 wurden allein über die aktiven Träger Fördermittel in Höhe von knapp 12,6 Mio. Euro akquiriert. Es ist an dieser Stelle ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass die Aufstellung keineswegs vollständig ist. Viele weitere Projekte unterschiedlicher Träger, an denen die Stadt nicht beteiligt ist, ergänzen das Gesamtangebot durch weitere Maßnahmen und erhöhen das Fördervolumen zusätzlich.

Hier nur eine kleine Auflistung der Leistungen, die Stadt gemeinsam mit den eilfertigen dienst- und verdiensthungrigen „Sozialmarktbeschickern“ wie Awo, Diakonie, Caritas etc. erbringt:

Da Schulpflicht herrscht, werden die Kinder natürlich beschult, wer krank ist, wird behandelt. 2016 gab es 106 Tuberkulosefälle. Allein im stadteigenen Klinikum gibt es ein Defizit in Millionenhöhe, da die Menschen, die behandelt werden, nicht bezahlen können und die bulgarische oder rumänische Krankenkasse auch selten zahlt. Das Klinikum bleibt also auf den Kosten sitzen. Bei Schwangerschaft und Geburt gibt es „aufsuchende Elternberatung“. Die bulgarische Hebamme kooperiert mit Ärzten, Kliniken und den Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen. Das Gesundheitsamt bietet eine Gesundheitsbasisversorgung mit der Ausgabe von Rezepten. „Niederschwellige Ansprachen“ leistet ein Beratungsmobil, drei muttersprachliche „Familienbegleiterinnen“ der allgegenwärtigen „freien Träger“ sind im Einsatz, es gibt Kindertagesbetreuung und Kinderstuben, 200 (!) Schüler-Auffangklassen mit insgesamt 3655 Schülern. Und da gibt es auch das „Präventionsprojekt Klarkommen“, das sich an kriminelle Kinder und Jugendliche richtet. Die Stadt bringt einen Teil der Zuwanderer in eigenen oder angemieteten Wohnungen unter. Insgesamt konkurrieren die Roma und Sinti mit anderen Zuwanderern und der Alteingesessenen um den begrenzten Wohnraum vor allem in der Nordstadt.

Und was ist mit dem immer wieder erwähnten Kindergeld? Das vereinnahmen die selbsternannten Wanderarbeiter gern und gezahlt wird sogar für Kinder, die in Rumänien oder Burgarien leben. Gezahlt wird natürlich das deutsche, nicht das rumänische Kindergeld.
Gelesen: 3128 mal Letzte Änderung am: Donnerstag, 29 Juni 2017 18:42