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27. Sep 2017

Green Hate Speech - Eilantrag zu Entgleisungen am Wahlabend im Rathaus

Mit dem folgenden Eilantrag reagiert die AfD-Fraktion im Dortmunder Rat auf einen Vorfall, der sich am Wahlabend in der Bürgerhalle des Rathauses ereignete:

Gremium: Rat der Stadt Dortmund

Tagesordnungspunkt: Ereignisse am Wahlabend (24.09.2017) im Dortmunder Rathaus (Hetze durch Ratsfraktion Bündnis 90/Grüne)

Die AfD-Fraktion bittet um Aufnahme des o.g. Punktes auf die Tagesordnung der Sitzung des Rates am 28.09.2017 im Wege der Dringlichkeit.

Begründung:
Am Wahlabend des 24.09.2017 haben die Fraktionen im Dortmunder Rat Wahlpartys durchgeführt. Die Veranstaltung der Fraktion „Bündnis 90/Die Grünen“ fand, wie die Partys anderer Fraktionen auch, im 1. Obergeschoss des Rathauses statt. Nachdem in den ersten Hochrechnungen ein Wahlerfolg der AfD in Höhe von 13,5% vorhergesagt wurde, wurden die Banner der Partei Bündnis 90/Grüne mit weiteren Plakaten mit hetzerischem und beleidigendem Inhalt überdeckt (Beweisfoto ist als Anlage beigefügt). Dort war nunmehr zu lesen: „13,5 % NAZIS im Bundestag sind 13,5 % zu viel!“ und „FCK AFD“. Angesichts des Umstandes der Zahlenidentität und der Beleidigung „FKC AFD“ (= Fuck AfD) lassen sich zweifelsfrei die Adressaten zuordnen. Zielpersonen der Diffamierung waren Wähler, Mitglieder und Mandatsträger der Alternative für Deutschland. Alleine in Dortmund werden 30.707 Menschen als Nazis beleidigt und beschimpft. Dies von einer Partei, die in den Dortmunder Rat gewählt wurde! Bemerkenswerterweise haben bundesweit rund 40.000 ehemalige Unterstützer der Partei „Bündnis90/Die Grünen“ jetzt AfD gewählt. Man kann also daraus schließen, daß die Grünen meinen, 40.000 Nazis haben ihre Partei nicht mehr gewählt und sind zur AfD gewechselt. Es ist unerträglich, wenn im politischen Diskurs Menschen von gewählten Volksvertretern beleidigt und verunglimpft werden. Vor diesem Hintergrund stellen wir folgenden Antrag:

Der Rat der Stadt beschließt folgende Resolution:

  1. Der Rat der Stadt Dortmund steht für Demokratie und Meinungsfreiheit.
  2. Jede Form von Hass und Hetze - gegen wen auch immer - verurteilt der Rat ausdrücklich und aufs Schärfste.
  3. Der Rat der Stadt Dortmund missbilligt ausdrücklich die Vorgänge vom 24.09.2017, bei denen durch Plakate der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Vertreter und Wähler der Partei Alternative für Deutschland (AfD) beleidigt wurden und auf denen zum Hass gegen diese aufgerufen wurde.



Die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund hat in diesem Zusammenhang noch einige Fragen an die Verwaltung, um deren Beantwortung gebeten wird.

Das Hausrecht im Rathaus wurde an dem fraglichen Abend von Herrn Oberbürgermeister Ullrich Sierau ausgeübt, der darüber hinaus 3 weitere Personen mit der Ausübung betraut hatte. In dieser Funktion hätte Herr Oberbürgermeister Sierau veranlassen müssen, daß die Beleidigungen und Hassparolen entfernt werden. Dies hat er unterlassen. Wir verweisen schon jetzt, insbesondere auch für die Zukunft auf das richtungsweisen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13.09.2017 (BVerwG 10 C 6.16). Danach folgt aus dem Demokratieprinzip, daß ein Amtsträger sich zwar am politischen Meinungsbildungsprozess beteiligen, ihn aber nicht lenken und steuern darf. Ebenso sind ihm Äußerungen nicht gestattet, die die Ebene des rationalen Diskurses verlassen oder die Vertreter anderer Meinungen ausgrenzen. Das umfasst nach diesseitiger Auffassung auch das Unterlassen rechtlich notwendiger Maßnahmen im eigenen Herrschaftsbereich.

  1. Warum haben es Herr Oberbürgermeister Sierau bzw. dessen Erfüllungsgehilfen unterlassen, die rechtswidrigen und hetzerischen Parolen zu entfernen bzw. entfernen zu lassen?
  2. Würde Herr Oberbürgermeister Sierau im Wiederholungsfall erneut so handeln?


Die Dringlichkeit ergibt sich daraus, daß sich der Vorfall erst vor drei Tagen und daher nach Redaktionsschluss ereignet hat und der Dortmunder Rat dieses unsägliche Zeichen der Intoleranz und Menschenfeindlichkeit schnell und effektiv verurteilen muss. Die Bürger auch nur einen Tag länger (bzw. bis zur nächsten Ratssitzung am 16.11.2017) in der Befürchtung leben lassen zu müssen, daß gewählte Vertreter sie verachten, muss unbedingt verhindert werden.
Gelesen: 2604 mal Letzte Änderung am: Freitag, 20 Oktober 2017 13:11