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20. Okt 2017

Wehret den Anfängen - Unterstützt das Gleichstellungsbüro Propaganda auf Kosten des Steuerzahlers?

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

unter dem Titel „Wehret den Anfängen! Rückschritte in der Gleichstellung“ veranstalteten
die Dortmunder Frauenverbände unter organisatorischer Mithilfe des Gleichstellungsbüros
der Stadt Dortmund am 5. September 2017 eine „Informationsveranstaltung“ in der Bürgerhalle
des Rathauses.

Auf dieser Veranstaltung diskreditierte die Referentin Frau Prof. Dr. Esther Lehnert konservative Politikerinnen und Publizistinnen wie die damalige Bundessprecherin der AfD Frau Dr. Frauke Petry, die damalige AfD-Bundestagskandidatin Beatrix von Storch, die Lebensschützerin Hedwig von Beverfoerde und die Schriftstellerin Birgitt Kelle (CDU-Mitglied) im Rahmen einer Power Point Präsentation als „rechtsextrem“. Auch in der „Informationsbroschüre“ des Gleichstellungsbüros werden legitime familienpolitische Positionen, wie bspw. die Ablehnung der „Ehe für alle“, als Ansichten diffamiert, die dem rechtsextremen Spektrum zuzuordnen wären (s. Einleitungstext des Pamphlets). Da auch der CDU-Bundestagsabgeordnete Steffen Kanitz im Bundestag gegen die „Ehe für alle“ stimmte und AfD-Funktionärinnen mehrfach Verbindungen zum Rechtsextremismus auf der Veranstaltung attestiert wurden, zweifelt die AfD-Fraktion an der Einhaltung des staatlichen Neutralitätsgebots durch das Gleichstellungsbüro der Stadt Dortmund.

Die AfD-Fraktion richtet daher folgende Fragen an die Verwaltung:

  • Wie rechtfertigt das Gleichstellungsbüro der Stadt Dortmund politische Veranstaltungen unmittelbar vor der Bundestagswahl in der Bürgerhalle des Rathauses im Hinblick auf die politische Neutralitätspflicht staatlicher Einrichtungen und den Grundsatz der Chancengleichheit der Parteien aus Artt. 21 i.V.m. 38 GG?
  • Erhielten die Referenten des Abends ein Honorar? Wenn ja, in welcher Höhe? Wie hoch lag der Anteil der Aufwendungen des Gleichstellungsbüros an den Gesamtkosten der Veranstaltung (Personaleinsatz, Verpflegung, Fahrtkosten der Referenten, Werbung durch Druckerzeugnisse, etc.)?
  • Wie rechtfertigt das Gleichstellungsbüro der Stadt Dortmund eine Diffamierung von politischen Positionen in Bezug auf Ehe und Familie, die der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts entsprechen?
  • Stellt die einseitige Diskreditierung politischer Programmatiken und Personen eine Zweckverletzung des § 15 LGG dar, welcher als Rechtsgrundlage für die Einrichtung von Gleichstellungsbüro und Gleichstellungsbeauftragter dient?
Gelesen: 2021 mal Letzte Änderung am: Freitag, 20 Oktober 2017 13:35