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02. Mär 2018

Fremdenliebe statt Nächstenliebe im Evangelischen Kirchenkreis

Erneut macht die Evangelische Kirche in Dortmund mit der Schaffung rechtsfreier Räume Schlagzeilen. Um Licht in das Dunkel des selbstgerechten Politpfaffentums zu bringen, stellt die AfD-Fraktion im Dortmunder Rat die folgende Anfrage im "Ausschuss für Bürgerdienste öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden":

Sehr geehrte Frau Vorsitzende,

gut ein Jahr vor dem Evangelischen Kirchentag in Dortmund macht die Evangelische Kirche in Dortmund wieder mit einem Fall von „Kirchenasyl“ von sich reden. Das heißt, der Evangelische Kirchenkreis versteckt in einer seiner Gemeinden eine syrische Familie vor einem potentiellen Abschiebezugriff durch die Dortmunder Ausländerbehörde. Name und derzeitiger Aufenthalt der Syrer halten der Kirchenkreis und die betreffende Gemeinde nach eigenem Bekunden geheim. Nach Darstellung des Kirchenkreises ist die Familie, die von Abschiebung „bedroht“ sei, vor Jahren zum Christentum übergetreten und sei deshalb verfolgt worden. Die zuständige Ausländerbehörde der Stadt sei über diesen Fall von „Kirchenasyl“ informiert worden. Die AfD-Fraktion fragt an:

 

  • Wann, von wem und wie umfangreich wurde die Ausländerbehörde vom Evangelischen Kirchenkreis bzw. der Evangelischen Kirche in Dortmund über das sogenannte „Kirchenasyl“ für mehrere Syrer informiert?

  • Sind der Ausländerhörde die Namen der betroffenen Syrer bekannt?

  • Seit wann sind die Syrer für das Ausländeramt nicht mehr persönlich ansprechbar? Seit wann sind diese also für die Ausländerbehörde untergetaucht?

  • Sind die betroffenen Syrer ausreisepflichtig und ist deren Abschiebung vorgesehen? Wie ist ihr Flüchtlingsstatus?

  • Ist der Stadt der derzeitige Aufenthaltsort der Syrer bekannt?

  • Der Evangelische Kirchenkreis spricht davon, dass die Syrer von Abschiebung „bedroht“ seien und sieht eine „besondere Gefährdungslage“ für die Syrer, da wichtige Fragen im Verfahren „nicht ausreichend“ geklärt sind. Wie beurteilt die Stadt diese Haltung der Evangelischen Kirche, die sich nach Abschluss eines -rechtsstaatlichen Verfahrens die Beurteilung anmaßt, es seien „wichtige Fragen noch nicht ausreichend geklärt“?
  • Wie beurteilt die Ausländerbehörde diesen erneuten Fall von „Kirchenasyl“ rechtlich?

  • Was unternimmt die Stadt, um die Syrer dem laufenden asylrechtlichen Verfahren wieder zuzuführen?
Gelesen: 2008 mal Letzte Änderung am: Freitag, 02 März 2018 17:54