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22. Mär 2018

Keine Unterstützung für sparsame Selbstzünder im Dortmunder Rat - Rudolf Diesel würde heute AfD wählen.

In der heutigen Ratssitzung wurde der von der AfD-Fraktion unter TOP 3.13 vorgeschlagene Antrag zum Thema "Fahrverbote für Diesel-KFZ in Dortmund" von den Altparteien in Rot, Grün, Schwarz und Gelb abgelehnt. Auf die Beantwortung der Fragen warten wir nun gespannt.


Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat geurteilt, dass die Städte Fahrverbote zur Luftreinhaltung verhängen dürfen. Darauf hat die Stadt Dortmund bereits reagiert und erklärt, auf der Grundlage dieses Urteils sei davon auszugehen, dass die Bezirksregierung Arnsberg zusammen mit der Stadt Dortmund für die Brackeler Straße sowie die B 1 (Rheinlanddamm und Westfalendamm) zwischen B 236 und Schnettkerbrücke Maßnahmen ergreifen müsse, um den Grenzwert für Stickoxid schnellstmöglich einzuhalten. Die AfD sieht die Gefahr, dass das strukturelle Korsett zur Einhaltung eines absurd geringen EU-Grenzwertes in Verbindung mit einer klagewütigen Umweltlobby zu einem partiellen Fahrverbot auch in Dortmund führen wird. Das Grundübel des Fahrverbots, welches mittlerweile sogar manche Mainstream-Medien erkannt haben, liegt an der vollkommen unreflektierten Übernahme einer Empfehlung der Weltgesundheitsorganisation – nicht mehr und nicht weniger. Den sogenannten Luftgüteleitwert in Höhe von 40 μg NO2 je m³ Luft für Stickoxid hat die EU schlicht als ökoradikales Planziel übernommen - und so auch der deutsche Gesetzgeber. Dabei wird der Zielwert für Stickoxide in der Umgebungsluft als Grenzwert zur Abwehr unmittelbarer gesundheitlicher Gefahren interpretiert. Diese Interpretation ist völlig falsch getroffen worden: Höchst offiziell sind immerhin an deutschen Produktionsstätten weiterhin 950 μg NO2 je m³ Luft erlaubt. Zum Vergleich: Die nach den hohen deutschen Standards durchgeführten Reizuntersuchungen an Nagetieren zeigen, dass Atemwegsbeschwerden erst ab einer Stickstoffdioxidkonzentration von 8000 – nicht 40 – μg NO2 je m³ Luft auftreten!Im Zusammenhang mit Stickstoffdioxid heißt es im Abschlussbericht des Abgasuntersuchungsausschusses im Bundestag: „Die Kausalität unterstellende Aussage, jährlich würden 10.000 Menschen durch Verkehrsemissionen sterben, ist nach Ansicht des Ausschusses nach dem Ergebnis der Sachverständigenanhörung nicht haltbar. Es gibt keine wissenschaftlich erwiesenen Zahlen dazu, wie viele Menschen aufgrund grenzwertüberschreitender NO2-Expositionen erkrankt oder gar gestorben sind.“ Viele private und gewerbliche Betreiber von Diesel-PKW und Diesel-LKW in Dortmund und außerhalb Dortmunds haben nunmehr zu Recht Angst davor, von Maßnahmen, die den Gebrauch ihres Wagens erheblich einschränken würden, einmal mehr kalt enteignet zu werden. Die AfD sieht keine seriös nachgewiesene aktuelle Gesundheitsgefahr für die Bürger durch Diesel-LKW und Diesel-PKW in der Stadt und beantragt daher, die Aufforderung an die Stadtverwaltung zu beschließen, keine Maßnahmen zu planen oder umzusetzen, die eine Einschränkung des Einsatzes von Diesel-PKW und Diesel-LKW (Durchfahrtbeschränkungen etc.) zur Folge haben. Generalpräventiv soll vielmehr auf Nachbesserungen durch die Hersteller und auf die ohnehin angestrebte Marktdurchdringung durch Elektro-Fahrzeuge gesetzt werden.Da leider davon auszugehen ist, dass die Stadtverwaltung bereits Nutzungseinschränkungen für Diesel-Fahrzeuge plant, fragt die AfD:

  • Für welche Diesel-Fahrzeuge sieht die Stadtverwaltung die Möglichkeit von Nutzungseinschränkungen?
  • Wie sieht die Stadt den künftigen Einsatz der eigenen Diesel-Flotte etwa bei DEW21 bzw. DSW21?
  • In welchen städtischen Bereichen sind Nutzungseinschränkungen geplant, angedacht oder denkbar?
  • Ab wann sollen die Nutzungseinschränkungen gelten?
  • Wie lange sollten die Nutzungseinschränkungen gelten?

  • Plant die Stadt, betroffene Bürger für den Nutzungsausfall ihrer Fahrzeuge in irgendeiner Weise zu entschädigen?
Gelesen: 1675 mal Letzte Änderung am: Donnerstag, 22 März 2018 21:29