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05. Apr 2018

Vollzugsdefizite bei Abschiebungen

Oft werden Rückführungen von sich illegal in Deutschland aufhaltenden Migranten mit dem Hinweis auf fehlende Reise- oder Ausweisdokumente nicht vollzogen. Allein in Dortmund sind 1.500 Personen ausreisepflichtig. Die AfD-Fraktion im Dortmunder Rat interessiert sich für die Gründe und fragt am 8. Mai im Ausschuß für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden:

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

das Fehlen gültiger Personalpapiere ist ein häufig genannter Grund für das Scheitern von Abschiebungen. Auch im Fall des Attentäters von Berlin, Anis Amri, hatten fehlende Papiere nach Angaben des damaligen nordrhein-westfälischen Innenministers Ralf Jäger eine Rolle gespielt. Nach Ansicht des Bundespolizeipräsidenten Dieter Romann können abgelehnte Asylbewerber auch ohne Ersatzpapiere in ihre Heimatländer abgeschoben werden. Dem Deutschlandfunk erklärte Romann, daß es keine völkerrechtliche Verpflichtung gebe, die Abschiebung von der Ausstellung von Paßersatz- oder Heimreisepapieren abhängig zu machen.

Laut eines internen Berichts des Innenministeriums, der der Funke-Mediengruppe vorliegt, steigen die Zahlen abgelehnter Asylbewerber, die wegen fehlender Ausweispapiere nicht abgeschoben werden können, kontinuierlich an. Während es sich Ende 2016 noch um 38.012 ausreisepflichtige Ausländer handelte, waren es Ende 2017 bereits 64.914 Personen.

Auch in Dortmund werden rund 1.500 ausreisepflichtige Ausländer durch die Stadtverwaltung geduldet. Die AfD-Fraktion bittet daher um Beantwortung folgender Fragen:

  • Bei wie vielen ausreisepflichtigen Ausländern in Dortmund besteht das Abschiebehindernis in fehlenden Ausweisdokumenten?
  • Aus welchen Staaten stammen die ausreisepflichtigen Ausländer?

  • Bemüht sich die Ausländerbehörde um die Beantragung von Hilfsdokumenten, um die Abschiebungen vollziehen zu können? Wenn ja, inwiefern? Wenn nein, warum nicht?
Gelesen: 1671 mal Letzte Änderung am: Donnerstag, 05 April 2018 21:40