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Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) erweist sich für ihn tragenden Städte und Gemeinden als Fass ohne Boden. Noch vor zehn Jahren lag die LWL-Umlage bei 1,3 Mrd. Euro, wurden im vergangenen Jahr nahezu zwei Mrd. Euro in Rechnung gestellt. Jetzt will der LWL noch einmal 238 Mio. Euro mehr haben – 20 Mio. Euro sollen dabei auf Dortmund entfallen.

Verbunden vor allem mit den anhaltend hohen Millionen-Kosten der Zuwanderer-Unterbringung und –Versorgung ist das eine zusätzliche schwere Belastung für den Haushalt 2017 der Stadt, die das Memorandum-Konzept von CDU und SPD- im Rat der Stadt erheblich anschlägt. Je 15 Mio. Euro pro Jahr sollen über die nächsten vier Jahre nach diesem sogenannten „Haushalts-Memorandum“ eingespart werden.

Damit ist die Latte für den Kämmerer der Stadt jetzt noch einmal höher gelegt, nach Einsparungsmöglichkeiten und Zusatzeinnahmen zu suchen. Der AfD-Kreisverband und die AfD-Fraktion im Rat der Stadt warnen davor, den Bürger etwa über höhere Steuern zur Kasse zu bitten. Auch wenn die Grundsteuer im letzten Jahr nicht erhöht wurde, heißt dass nicht, dass man jetzt noch stärker in die Tasche der Bürger greifen kann. Grundsteuern sind voll umlagefähig. Das heißt, dass auch alle Mieter in der Stadt diese Erhöhung mitbezahlen würden.

Für den AfD-Kreisverband und die Ratsfraktion ist die hochdefizitäre LWL-Etatentwicklung über die gesamte letzte Dekade so nicht weiter hinnehmbar. Effizienz und Struktur des LWL müssen letztlich fundamental wirtschaftlich und politisch überprüft werden. Es ist landespolitisch überfällig, alle Mittelinstanzen vom LWL über das Regierungspräsidium bis hin zum RVR grundsätzlich auf den Prüfstand zu stellen und damit eine NRW-Verwaltungsstrukturreform, wie sich schon vor über 12 Jahren debattiert wurde, neu anzustoßen.
Wir hatten Sie bereits ausführlich über die rechtswidrige Änderung der Sitzordnung informiert, die letztendlich durch Beschluss des Rates vom 28.04.2016 aufgehoben wurde. Das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Gerlsenkirchen hatte sich damit erledigt. Allerdings war noch über die Kosten zu entscheiden. Das Verwaltungsgericht hat mit Beschluss vom 06.06.2016 dem Rat der Stadt Dortmund als Beklagter in dem Verfahren die Kosten auferlegt. Insoweit sind unserer Fraktion keine finanziellen Nachteile durch das Verfahren entstanden. Ein richtiges und insoweit zufriedenstellendes Ergebnis. Allerdings zeigt der Verlauf wieder einmal, dass letztendlich der Steuerzahler für das rechtswidrige Vorgehen der Verwaltung und des Rates einstehen muss. Hätte man unsere Argumente gleich gehört und rechtlich korrekt entschieden, wären dem Bürger Kosten i.H.v. rund 1.130,- € erspart geblieben.
Nachdem die sitzungsfreie Zeit mit dem Ende der Sommerferien endet, finden Sie die Sitzungstermine wie gewohnt unter der Registerkarte Termine.

Wir hoffen, Sie hatten eine angenehme Ferienzeit.