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Mit dem folgenden Eilantrag reagiert die AfD-Fraktion im Dortmunder Rat auf einen Vorfall, der sich am Wahlabend in der Bürgerhalle des Rathauses ereignete:

Gremium: Rat der Stadt Dortmund

Tagesordnungspunkt: Ereignisse am Wahlabend (24.09.2017) im Dortmunder Rathaus (Hetze durch Ratsfraktion Bündnis 90/Grüne)

Die AfD-Fraktion bittet um Aufnahme des o.g. Punktes auf die Tagesordnung der Sitzung des Rates am 28.09.2017 im Wege der Dringlichkeit.

Begründung:
Am Wahlabend des 24.09.2017 haben die Fraktionen im Dortmunder Rat Wahlpartys durchgeführt. Die Veranstaltung der Fraktion „Bündnis 90/Die Grünen“ fand, wie die Partys anderer Fraktionen auch, im 1. Obergeschoss des Rathauses statt. Nachdem in den ersten Hochrechnungen ein Wahlerfolg der AfD in Höhe von 13,5% vorhergesagt wurde, wurden die Banner der Partei Bündnis 90/Grüne mit weiteren Plakaten mit hetzerischem und beleidigendem Inhalt überdeckt (Beweisfoto ist als Anlage beigefügt). Dort war nunmehr zu lesen: „13,5 % NAZIS im Bundestag sind 13,5 % zu viel!“ und „FCK AFD“. Angesichts des Umstandes der Zahlenidentität und der Beleidigung „FKC AFD“ (= Fuck AfD) lassen sich zweifelsfrei die Adressaten zuordnen. Zielpersonen der Diffamierung waren Wähler, Mitglieder und Mandatsträger der Alternative für Deutschland. Alleine in Dortmund werden 30.707 Menschen als Nazis beleidigt und beschimpft. Dies von einer Partei, die in den Dortmunder Rat gewählt wurde! Bemerkenswerterweise haben bundesweit rund 40.000 ehemalige Unterstützer der Partei „Bündnis90/Die Grünen“ jetzt AfD gewählt. Man kann also daraus schließen, daß die Grünen meinen, 40.000 Nazis haben ihre Partei nicht mehr gewählt und sind zur AfD gewechselt. Es ist unerträglich, wenn im politischen Diskurs Menschen von gewählten Volksvertretern beleidigt und verunglimpft werden. Vor diesem Hintergrund stellen wir folgenden Antrag:

Der Rat der Stadt beschließt folgende Resolution:

  1. Der Rat der Stadt Dortmund steht für Demokratie und Meinungsfreiheit.
  2. Jede Form von Hass und Hetze - gegen wen auch immer - verurteilt der Rat ausdrücklich und aufs Schärfste.
  3. Der Rat der Stadt Dortmund missbilligt ausdrücklich die Vorgänge vom 24.09.2017, bei denen durch Plakate der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Vertreter und Wähler der Partei Alternative für Deutschland (AfD) beleidigt wurden und auf denen zum Hass gegen diese aufgerufen wurde.



Die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund hat in diesem Zusammenhang noch einige Fragen an die Verwaltung, um deren Beantwortung gebeten wird.

Das Hausrecht im Rathaus wurde an dem fraglichen Abend von Herrn Oberbürgermeister Ullrich Sierau ausgeübt, der darüber hinaus 3 weitere Personen mit der Ausübung betraut hatte. In dieser Funktion hätte Herr Oberbürgermeister Sierau veranlassen müssen, daß die Beleidigungen und Hassparolen entfernt werden. Dies hat er unterlassen. Wir verweisen schon jetzt, insbesondere auch für die Zukunft auf das richtungsweisen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13.09.2017 (BVerwG 10 C 6.16). Danach folgt aus dem Demokratieprinzip, daß ein Amtsträger sich zwar am politischen Meinungsbildungsprozess beteiligen, ihn aber nicht lenken und steuern darf. Ebenso sind ihm Äußerungen nicht gestattet, die die Ebene des rationalen Diskurses verlassen oder die Vertreter anderer Meinungen ausgrenzen. Das umfasst nach diesseitiger Auffassung auch das Unterlassen rechtlich notwendiger Maßnahmen im eigenen Herrschaftsbereich.

  1. Warum haben es Herr Oberbürgermeister Sierau bzw. dessen Erfüllungsgehilfen unterlassen, die rechtswidrigen und hetzerischen Parolen zu entfernen bzw. entfernen zu lassen?
  2. Würde Herr Oberbürgermeister Sierau im Wiederholungsfall erneut so handeln?


Die Dringlichkeit ergibt sich daraus, daß sich der Vorfall erst vor drei Tagen und daher nach Redaktionsschluss ereignet hat und der Dortmunder Rat dieses unsägliche Zeichen der Intoleranz und Menschenfeindlichkeit schnell und effektiv verurteilen muss. Die Bürger auch nur einen Tag länger (bzw. bis zur nächsten Ratssitzung am 16.11.2017) in der Befürchtung leben lassen zu müssen, daß gewählte Vertreter sie verachten, muss unbedingt verhindert werden.
Folgende hochaktuelle Anfragen bzw. Anträge hat die AfD-Ratsfraktion an die entsprechenden Fachausschüsse im Rat der Stadt Dortmund gestellt:

Ausschuss Bürgerdienste, öffentliche Ordnung

Tagesordnungspunkt: Rückführung von Menschen ohne Bleiberecht 

Die AfD-Fraktion bittet um Aufnahme des o.g. Punktes auf die Tagesordnung der Sitzung vom 26.09.2017. 

Mit ihrer Presseerklärung vom 22.08.2017 fordert die „Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Nordrhein-Westfalen“ die „konsequente Rückführung der Menschen ohne Bleiberecht“ sowie eine weitere Beteiligung des Bundes an den Flüchtlings-und Integrationskosten auch über das Jahr 2018 hinaus. 

Damit schließen sich der Städtetag Nordrhein-Westfalen, der Landkreistag Nordrhein-Westfalen und der Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen der Kernforderung der Alternative für Deutschland nach konsequenter Abschiebung von Menschen ohne Bleiberecht an. 

Die AfD-Fraktion bittet die Verwaltung daher um folgende Stellungnahme:

  1. Wie viele Menschen ohne Bleibrecht halten sich derzeit in Dortmund auf? 
  2. Wie hoch sind die jährlichen Aufwendungen der Stadt Dortmund für diese Menschen ohne Bleiberecht? 
  3. Stellt sich die Stadt Dortmund hinter die Forderung der „Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Nordrhein-Westfalen“ nach konsequenter Rückführung von Menschen ohne Bleiberecht? 
  4. Wie gedenkt die Stadt Dortmund die Kosten für Migranten zu finanzieren, falls nach 2018 keine weiteren Bundesmittel an die Stadt Dortmund gezahlt werden? 
Finanzausschuss:

Tagesordnungspunkt: Kommunale Aufwendungen für Asylbewerber 

die Finanzlage der Stadt Dortmund ist dramatisch. Auch die Nachbarkommune Bochum hat einen Schuldenstand von ca. 2 Mrd. Euro. Laut einer Mitteilung der Stadtverwaltung Bochum vom 13.07.2017, beliefen sich die ordentlichen Aufwendungen für Asylsuchende im Rahmen der Regelunterbringung im Jahre 2016 auf 90 Mio. Euro. Abzüglich der Kostenübernahme durch das Land NRW wurde der kommunale Haushalt der Stadt Bochum mit 43 Mio. Euro belastet. 

Die AfD-Fraktion bitte daher die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen: 

  1. Wie hoch ist die Summe der Aufwendungen, die die Stadt Dortmund für die Regelunterbringung von Asylsuchenden jeweils in den Jahren 2013, 2014, 2015 und 2016 tragen musste. Es wird hierbei um eine Aufstellung gebeten, aus der die Erträge (Zuwendungen und allgemeine Umlagen, sonstige Transfererträge, öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte, privatrechtliche Leistungsentgelte, Erträge aus Kostenerstattungen, sonstige Erträge, etc) und die Aufwendungen (Per-
sonalaufwendungen, Versorgungsaufwendungen, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, Abschreibungen, Transferaufwendungen, zweckgebundene Zuschüsse und Spenden an Dritte, sonstige Aufwendungen, etc) ersichtlich sind. 

  1. Wie hoch sind die Durchschnittskosten eines Asylbewerbers, die die Stadt Dortmund für den o.g. Zeitraum (Werte nach Jahren gegliedert) tragen musste? 
  2. Existieren Gemeinkosten, die zwar für Asylbewerber anfallen, buchhalterisch jedoch anderen Kostenträgern zugerechnet werden? 
  3. Wie hoch sind diese Gemeinkosten? 
  4. Um welche Kostenträger/Kostenstellen handelt es sich in diesem Fall? 
  5. In welcher Höhe entstehen welche Folgekosten, die nicht von Bund oder Land erstattet werden (wie z.B. Kosten für die Integration, Sprachförderung, Beratung, Betreuung, etc; Leistungen nach dem SGB XII; Personalaufstockung in den Behörden; Neueinstellung von Lehrern, Sozialarbeitern etc.; Neubau bzw. Erweiterung von Gebäuden, wie z.B. Schulen, Kindergärten, Wohnhäusern). 
Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden:

Tagesordnungspunkt: Sicherheit des Stadtzentrums

die AfD-Fraktion bittet um Aufnahme des o.g. Punktes auf die Tagesordnung der Sitzung vom 26.09.2017. 

Zu diesem TOP stellt die AfD-Fraktion folgende Anfrage und folgenden Antrag: 

Der islamistische Anschlag auf der Flaniermeile „Las Ramblas“, dem 13 Menschen zum Opfer fielen, führte uns erneut auf tragische Weise vor Augen, wie verwundbar unsere offene Gesellschaft ist. Die AfD plädiert daher seit ihrem Bestehen für die konsequente Abschiebung von islamistischen Gefährdern. 

Auch unsere Heimatstadt Dortmund scheint zunehmend in den Fokus islamistischer Terroristen zu geraten. Derzeit steht ein Deutsch-Kasache wegen Vorbereitung eines Bombenanschlags vor der Staatsschutzkammer des Amtsgerichts Dortmund.

Duisburg schützt sein Stadtzentrum durch Absperrungen mittels Wassertanks und die Stadt Münster richtet im Hinblick auf den bevorstehenden Katholikentag Stahlpoller auf, um die Einkaufspassagen vor Anschlägen zu schützen. 

Die AfD-Ratsfraktion erbittet daher Auskunft über die durch die Stadtverwaltung zu ergreifenden Sicherheitsmaßnahmen: 

  1. Gibt es konkrete Handlungen nach dem Vorbild anderer Städte bzw. werden diese geplant? Was für spezifische Maßnahmen sind an welchen Stellen vorgesehen? 
  2. Inwiefern werden die Mitarbeiter des Ordnungsamtes bzgl. terroristischer Gefahrenlagen geschult? 
  3. Besteht für Dortmund aktuell eine konkrete Gefährdungslage? 
  4. Ist der Stadtverwaltung bekannt, wie viele mutmaßliche islamistische Gefährder sich in Dortmund aufhalten? 
Falls die Verwaltung nicht beabsichtigt, Stahlpoller als Sicherungsmaßnahme, wie in den Städten Münster oder München einzusetzen, wird folgendes beantragt: 

Der ABöOAB beschließt: 

Die Verwaltung wird aufgefordert, ein Konzept für die Sicherung der Dortmunder Innenstadt zu erstellen und hierbei versenkbare Stahlpoller als Sperrmittel zu präferieren. Zur nächsten Sitzung des ABöOAB soll das Konzept dem Ausschuss vorgelegt und eine abstimmungsfähige Ratsvorlage erstellt werden.

Begründung: 

Bislang hat die Stadt Dortmund - wie andere Städte auch - Busse, Lkw und Container etwa zur Sicherung des Weihnachtsmarktes eingesetzt. Neben den allgemeinen Kosten verursacht diese Methode einen hohen Personalaufwand. Außerdem macht diese Präsenz einigen Menschen Angst. Das und die Möglichkeit, mittels der die unauffälligen Poller mindestens denselben Schutz zu erreichen, muss die Verwaltung in Erwägung ziehen. 

Es gibt unterschiedliche Modelle, wobei die höchste Klasse selbst vor einem LKW schützt, der mit einer Geschwindigkeit von 80 Stundenkilometern anprallt. Die Poller könnten über ihre Schutzfunktion hinaus zudem in der täglichen Verkehrslenkung eingesetzt werden, also hochgefahren werden, wenn eine Zufahrt verboten ist. Insoweit sind Synergieeffekte zu erzielen, was auch die Kosten relativiert. 

Schulausschuss:

Tagesordnungspunkt: Antisemitismus an Dortmunder Schulen 

die Fraktion der AfD im Rat der Stadt Dortmund bittet um Aufnahme des o.g. Punktes auf die Tagesordnung der Sitzung vom 11.10.2017 und bittet um Stellungnahme der Verwaltung. 

In den vergangenen Monaten berichteten immer mehr Leitmedien von antisemitischen Übergrif-fen auf jüdische Schülerinnen und Schüler in deutschen Großstädten.1 Jüdische Schüler wer-den Opfer von Mobbing und Gewalt. Nicht selten zählen zum Kreis der mobbenden Schülerin-nen und Schüler, Jugendliche aus dem türkischen sowie arabischen Kulturkreis. Laut der Studie „Jüdische Perspektiven auf Antisemitismus in Deutschland“ der Universität für Angewandte Wissenschaften in Frankfurt am Main äußern 70 Prozent der Befragten jüdischen Glaubens die Sorge, dass Judenhass durch Massenzuwanderung aus dem muslimischen Kulturkreis wachse. Ebenfalls 70 Prozent der Befragten tragen aus Angst vor wachsendem Antisemitismus keine jüdischen Symbole mehr in der Öffentlichkeit