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Peter Bohnhof

Peter Bohnhof

Peter Bohnhof, 1962 in Dortmund geboren, verheiratet, 1 Sohn. Beruflicher Werdegang: Nach dem Studium der Rechtswissenschaften zunächst Referent bei einem Arbeitgeber- und Wirtschaftsverband. Seit 1998 selbständiger Rechtsanwalt in Dortmund.

Die AfD-Bundestagsfraktion veranstaltet am 18.09.2019 bekanntlich einen Bürgerdialog im Dietrich-Keuning-Haus, worüber die Presse trotz Pressemitteilung nicht berichtete.  Eine von Bündnis 90/ Die Grünen mit Schmähungen der AfD und deren Vertreter versehene Presseerklärung wurde postwendend veröffentlicht. In dieser PM wurde offen zum Protest (mit kalkulierten Weiterungen ?!) gegen die Veranstaltung aufgerufen.

Mit unserer heutigen gemeinsamen Pressemitteilung wenden wir uns gegen das undemokratische Verhalten und die einseitige Berichterstattung.

Die Pressemitteilung im Wortlaut:

„AfD Dortmund weist Schmähungen der Grünen gegen Bürgerdialog im Keuning-Haus zurück

Der Kreisverband der AfD Dortmund freut sich auf die „Bürgerdialog“-Veranstaltung der AfD-Bundestagsfraktion im Dietrich-Keuning-Haus am 18. September, zu der es bereits eine positive und starke Resonanz gibt.

Umso schärfer weisen der AfD-Kreisverband und die Ratsfraktion die Verunglimpfungen gegen unseren AfD-Bundestagsabgeordneten Martin Renner und die Veranstaltung insgesamt zurück, die in einer Pressemitteilung der Ratsfraktion der Partei Bündnis 90/Die Grünen zum Ausdruck kommen. Wieder einmal nutzen die Grünen eine demokratische Veranstaltung der AfD, um die AfD mit völlig abwegigen Behauptungen zu überziehen. Dies und der Aufruf der Grünen zum „vielfältigen Protest“ bringt einmal mehr die undemokratische Haltung dieser Partei zum Ausdruck: Man will die andere Meinung nicht zulassen und unternimmt letztlich den Versuch, die Veranstaltung zu verhindern.

Die AfD versteht sich als freiheitliche, patriotische und bürgerliche Partei, die jahrzehntelange Fehlentwicklungen in Deutschland korrigieren will. Dazu verdient auch Dortmund immer mehr und immer größere Veranstaltungen der AfD.

In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass die Ruhr Nachrichten nicht über die geplante „Bürgerdialog“-Veranstaltung berichtet hatten, obwohl der Zeitung dazu bereits seit dem 28.8.2019 eine AfD-Pressemitteilung vorlag. Berichtet wird allerdings heute in einem sehr umfangreichen Artikel über die sogenannte „Grünen-Kritik“ an der Veranstaltung, in dem nahezu der komplette Text der Grünen-Erklärung unreflektiert wiedergegeben wird.

Mit besten Grüßen

Peter Bohnhof

(Sprecher Kreisverband Dortmund)

Heiner Garbe

(Vorsitzender AfD-Ratsfraktion Dortmund)“

Wir rufen alle demokratischen Kräfte auf, den Bürgerdialog am 18.09.2019 zu einem Erfolg werden zu lassen.

Sehr geehrte Frau Vorsitzende,

im „Dortmunder Haus des Jugendrechts“ (HdJR) arbeiten das Jugendkommissariat der Polizei Dortmund, die Jugendabteilung der Staatsanwaltschaft Dortmund sowie die Jugendgerichtshilfe des Dortmunder Jugendamtes zusammen. Ziel des seit Sommer bestehenden Kooperationsprojektes verschiedener Behörden ist die „zeitnahe Reaktion auf jugendkriminelle Aktivitäten“ und eine Reduktion sowie Betreuung von jugendlichen Intensivtätern. Laut Definition des diesjährigen Jahresberichts des HdJR zählen zu Intensivtätern solche jugendliche oder heranwachsende Tatverdächtige, bei denen aufgrund der Häufung oder Art der Begehung von Straftaten ein „besonderes Interventionserfordernis“ besteht. Zum Stichtag 31.12.2017 wurden im HdJR 47 Intensivtäter betreut, von denen 23 im Jahr 2017 in das Intensivtäterprogramm aufgenommen wurden. 25 Personen wurden im Laufe des Jahres aus dem Programm entlassen. Insgesamt wurden im Jahr 2017 im HdJR also 72 Intensivtäter betreut. Die AfD-Fraktion begrüßt die Einrichtung des HdJR, bemängelt aber, dass der Jahresbericht keine Information über die Herkunft der jungen Täter erteilt.

Die AfD-Fraktion bittet daher um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wie viele der vom HdJR in 2017 betreuten Intensivtäter hatten eine deutsche Staatsbürgerschaft?
  2. Wie viele der vom HdJR in 2017 betreuten Intensivtäter hatten einen Migrationshintergrund?
  3. Wie viele der vom HdJR in 2017 betreuten Intensivtäter hatten eine nicht-deutsche Staatsbürgerschaft?
  4. Wie viele der vom HdJR in 2017 betreuten Intensivtäter hatten neben der deutschen Staatsbürgerschaft eine weitere Staatsbürgerschaft?

Ferner bittet die AfD-Fraktion um Zustimmung zu folgendem Antrag:

„Die Stadt Dortmund erweitert die Kooperation mit dem HdJR durch die Teilnahme des Ausländeramtes der Stadt Dortmund an dem Projekt.“

 

Hierdurch können Intensivtäter, deren Sozialprognose weiterhin negativ ausfällt, nach Erreichen der Volljährigkeit sofort ausländerrechtlichen Maßnahmen (Ausweisung und Abschiebungen) zugeführt werden.

Mit einer  weiteren Anfrage  befasst sich die AfD-Fraktion mit dem relativ neuen Haus des Dortmunder Jugendrechts, in dem das Jugendkommissariat der Polizei Dortmund, die Jugendabteilung der Staatsanwaltschaft Dortmund sowie die Jugendgerichtshilfe des Dortmunder Jugendamtes zusammenarbeiten. Mit unserem Fragenkatalog befassen wir uns mit der Täterstruktur der dort betreuten Täter, insbesondere der Frage, welcher Herkunft die Täter sind. Zugleich fordern wir mit unserem Antrag die Einbeziehung des Ausländeramtes zur Verbesserung und Vereinfachung der  Arbeit uund Verkürzung der Arbeitsprozesse.

Sehr geehrte Frau Vorsitzende,

im „Dortmunder Haus des Jugendrechts“ (HdJR) arbeiten das Jugendkommissariat der Polizei Dortmund, die Jugendabteilung der Staatsanwaltschaft Dortmund sowie die Jugendgerichtshilfe des Dortmunder Jugendamtes zusammen. Ziel des seit Sommer bestehenden Kooperationsprojektes verschiedener Behörden ist die „zeitnahe Reaktion auf jugendkriminelle Aktivitäten“ und eine Reduktion sowie Betreuung von jugendlichen Intensivtätern. Laut Definition des diesjährigen Jahresberichts des HdJR zählen zu Intensivtätern solche jugendliche oder heranwachsende Tatverdächtige, bei denen aufgrund der Häufung oder Art der Begehung von Straftaten ein „besonderes Interventionserfordernis“ besteht. Zum Stichtag 31.12.2017 wurden im HdJR 47 Intensivtäter betreut, von denen 23 im Jahr 2017 in das Intensivtäterprogramm aufgenommen wurden. 25 Personen wurden im Laufe des Jahres aus dem Programm entlassen. Insgesamt wurden im Jahr 2017 im HdJR also 72 Intensivtäter betreut. Die AfD-Fraktion begrüßt die Einrichtung des HdJR, bemängelt aber, dass der Jahresbericht keine Information über die Herkunft der jungen Täter erteilt.

Die AfD-Fraktion bittet daher um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wie viele der vom HdJR in 2017 betreuten Intensivtäter hatten eine deutsche Staatsbürgerschaft?
  2. Wie viele der vom HdJR in 2017 betreuten Intensivtäter hatten einen Migrationshintergrund?
  3. Wie viele der vom HdJR in 2017 betreuten Intensivtäter hatten eine nicht-deutsche Staatsbürgerschaft?
  4. Wie viele der vom HdJR in 2017 betreuten Intensivtäter hatten neben der deutschen Staatsbürgerschaft eine weitere Staatsbürgerschaft?

Ferner bittet die AfD-Fraktion um Zustimmung zu folgendem Antrag:

„Die Stadt Dortmund erweitert die Kooperation mit dem HdJR durch die Teilnahme des Ausländeramtes der Stadt Dortmund an dem Projekt.“

 

Hierdurch können Intensivtäter, deren Sozialprognose weiterhin negativ ausfällt, nach Erreichen der Volljährigkeit sofort ausländerrechtlichen Maßnahmen (Ausweisung und Abschiebungen) zugeführt werden.

Sehr geehrte Frau Vorsitzende,

im August berichtete die WAZ über die geplante Anschaffung von 128 Schutzwesten für Mitarbeiter des Kommunalen Ordnungsdienstes und der städtischen Ausländerbehörde der Stadt Essen. Laut Angaben der Stadt Essen wurden teilweise Altbestände an Schutzwesten ersetzt, aber auch neue Westen für die Mitarbeiter der Ausländerbehörde angeschafft. Insbesondere würden Angestellte im Außendienst der Ausländerbehörde immer häufiger beim Vollzug von Abschiebungen gewaltsam angegriffen. Die Schutzwesten sollen das städtische Personal vor Schuss- und Stichverletzungen schützen. Hierzu hat die Stadt Essen laut WAZ-Bericht das Gefährdungspotenzial ihrer Mitarbeiter und den Bedarf an Schutzwesten im Abgleich mit anderen Kommunen ermittelt.

Nachdem eine Studie der Ruhr-Universität Bochum bereits zu Beginn des Jahres über vermehrte Gewaltattacken auf Rettungskräfte berichtet hatte, scheinen nun auch städtische Ordnungskräfte einer erhöhten Gefährdung ausgesetzt zu sein. Die AfD-Fraktion bittet um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Werden Außendienstmitarbeiter der Dortmunder Ausländerbehörde und des Ordnungsdienstes mit Schutzwesten ausgestattet? Wenn nein, warum nicht?
  2. Wie viele städtische Mitarbeiter sind seit 2014 im Dienst Opfer einer Gewalttat geworden? Wie viele davon waren Messer- oder Schusswaffenangriffe? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahr, Behörde, Art des Angriffs)?
  3. Wie beurteilt die Stadt Dortmund das Gefährdungspotenzial für Mitarbeiter der Ausländerbehörde, bei der Durchsetzung von Abschiebungen und Vollzug der Ausreisepflicht, Opfer einer Gewalttat zu werden?
Für die Internationale Gartenbauausstellung 2027 bewerben sich Städte aus dem Ruhrgebiet. Auch Dortmund will dabei sein und ist bereit 6,5 Millionen Euro zu investieren. Wie teuer sich das Projekt für den städtischen Haushalt tatsächlich dastellen wird, ist bislang nicht abzuschätzen. Die AfD-Fraktion im Dortmunder Rat fordert, das Land in die Pflicht zu nehmen, den Dortmunder Finanzierungsbeitrag zu deckeln und stellt im Ausschuß für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) den folgenden Antrag:

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

bekanntlich beabsichtigt die Verwaltung dem Rat der Stadt Dortmund, die Teilnahme der Stadt Dortmund an der IGA 2027 als eine von mehreren Revierstädten vorzuschlagen. Einer der Hauptstandorte soll Dortmund mit „Emscher nordwärts“ werden.

Wie sich aus der Pressemitteilung des Verwaltungsvorstandes vom 04.09.2018 ergibt, hat die Landesregierung eine generelle Unterstützung der IGA 2027 zugesagt. Im IGA-Konzept wird ein dezentrales Großereignis angestrebt, das laut Machbarkeitsstudie bis zu 5 Mio. Besucher anlocken könnte.

Zur Frage der Finanzierung wird in der Pressemitteilung ein Eigenanteil der Stadt Dortmund von schon jetzt 6,5 Mio. Euro für die Jahre 2019-2028 veranschlagt. Die Bereitstellung dieser Mittel sei Voraussetzung für die Gründung und Finanzierung der Durchführungsgesellschaft zur IGA 2027.

Grundsätzlich ist die Aufwertung der Stadt Dortmund durch das Projekt „Emscher nordwärts“ und die Teilnahme an der IGA 2027 zu begrüßen. Der Finanzierungsbeitrag von 650.000 Euro p.a. erscheint vor dem Hintergrund der für die Stadt Dortmund eintretenden strukturellen Verbesserungen auch nicht überhöht.

Es muss allerdings garantiert werden, dass die Stadt Dortmund nicht mit weiteren maßgeblichen Kosten belastet wird. Insbesondere ist die Zusicherung einzuholen, dass überplanmäßige Verluste nicht durch die Stadt Dortmund getragen werden. Der Vertrag mit dem DFB bezüglich des Deutschen Fußballmuseums ist dafür ein schlechtes Beispiel. Es darf insoweit den Entscheidungsträgern im Dortmunder Rat nicht der Umstand verschwiegen werden, dass die vergangenen IGAs erhebliche Defizite einfuhren. In einer Plenardebatte am 13.07.2018 im Düsseldorfer Landtag erläuterte Ursula Heinen-Esser, Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz, dass die IGA in Hamburg, die vorletzte große internationale Gartenschau, ein Defizit von 70 Millionen € verursacht habe, welches das Land Hamburg tragen musste. Das Defizit der letzten IGA in Berlin läge bei 36 Millionen €. Hierüber müssten die Kommunen informiert werden.

Dabei ist zu berücksichtigen, dass es sich bei Hamburg und Berlin um Stadtstaaten handelt, so dass städtische und Länderinteressen nicht auseinanderfallen. Für die IGA 2027 gilt das nicht. Daher muss sichergestellt werden, dass die Stadt Dortmund nicht über ihren Finanzierungsbeitrag hinaus an Verlusten beteiligt wird.

Die AfD-Fraktion stellt daher folgende Fragen an die Verwaltung:

  1. Hat die Verwaltung Kenntnis von der Tatsache, dass die vorhergehenden IGAs in Hamburg und Berlin defizitär waren? Falls ja, war auch die Höhe bekannt?
  2. Soweit die Verwaltung Kenntnis hatte, warum wurde bislang der Rat über diesen wichtigen Punkt nicht unterrichtet?
  3. Beabsichtigte die Verwaltung eine Information? Falls ja, zu welchem Zeitpunkt?
  4. Hat die Verwaltung bereits Vorkehrungen getroffen bzw. Verhandlungen aufgenommen, um dem Risiko der Übernahme von Verlusten entgegenzuwirken? Falls ja, in welcher Form?

Die AfD-Fraktion stellt weiter folgenden Antrag:

  1. Die Verwaltung wird aufgefordert, den Rat der Stadt Dortmund ausführlich über das Gesamtkonzept der IGA 2027 zu informieren und hierbei insbesondere über mögliche Verlustrisiken hinzuweisen.
  2. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dass sich die Stadt nur dann an dem Projekt beteiligt, wenn zuvor festgelegt werden kann, dass die Übernahme von Verlusten nicht über den geplanten Finanzierungsbeitrag hinausgehen wird.
  3. Die Verwaltung wird aufgefordert, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen und entsprechende Verhandlungen zu führen, damit eine Beteiligung der Stadt Dortmund an der IGA 2027 unter diesen Bedingungen erfolgen kann.
Zum 1.7.2017 übernimmt Fraktionsgeschäftsführer Peter Bohnhof Aufgaben in der AfD-Landtagsfraktion in Düsseldorf. Er scheidet aus diesem Grund als Fraktionsgeschäftsführer der AfD-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund aus.

Allerdings bleibt Peter Bohnhof der Ratsfraktion als Ratsmitglied erhalten, die ihn einstimmig zum neuen stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden gewählt hat, so dass er weiter zum Wohle der AfD und der Bürger Dortmunds in seiner Heimatstadt tätig ist.

Nachfolger als Fraktionsgeschäftsführer wird Andreas Urbanek, der ebenfalls der Fraktion seit 3 Jahren angehört und mit seiner Erfahrung der bestens geeignete Nachfolger ist.

Unterstützung erhalten er und die AfD-Fraktion durch Matthias Helferich, der als Referent für zwei Ausschüsse tätig wird und seitens der Fraktion für die nächste Ratssitzung als Sachkundiger Bürger benannt wird.

Mit diesem Team geht die AfD-Fraktion unter dem Fraktionsvorsitzenden Heiner Garbe in die zweite Hälfte der Ratsperiode.
AfD fordert komplette Neuauszählung 

Kreiswahlleitung muss Wahlergebnis nach Unregelmäßigkeiten korrigieren

Bei der Landtagswahl NRW 2017 ist es in Dortmund, wie in vielen anderen Städten auch, zu erheblichen Unregelmäßigkeiten gekommen, die die AfD betreffen.

Insgesamt 291 Zweitstimmen mehr wurden der AfD in Dortmund nach Intervention zuerkannt. Nach Auffassung unserer Vertreter ist das jedoch nur die Spitze des Eisbergs, weil nur offensichtlich unrichtige Ergebnisse seitens der Kreiswahlleitung überprüft wurden. Weitere Fälle, die zwar relevant, aber nach Auffassung der Kreiswahlleitung nicht offenkundig waren, wurden nicht geprüft.

In vier Wahlbezirken hatten wurden für die AfD 0,0 % bei den Zweitstimmen gezählt, obwohl der Erststimmenanteil bei rund 7-8% lag. Hier wurden die Stimmen der Allianz Deutscher Demokraten NRW zugeschrieben, die landesweit auf rund 0,1-0,2 % kam.

In drei Wahllokalen lag die AfD mit den Zweitstimmen rund 5% unter dem Erststimmenanteil. Auffällig in diesen Bezirken war der hohe Zweitstimmenanteil der NPD mit mehr als 6%. Tatsächlich stellte sich bei der Prüfung heraus, dass es sich um Stimmen für die AfD handelt.

In einem weiteren Fall lag der Zweitstimmenanteil mit 1,7% genau 5% unter dem Ergebnis der Erststimmen. Hier hat man die Stimmen für die AfD einfach für ungültig erklärt. Statt 11 Stimmen erzielte die AfD dort tatsächlich 49 Stimmen.

Alle diese Umstände zusammen lassen erhebliche Zweifel daran aufkommen, dass es sich um Zufälle und Versehen handelt. Man wird im Ergebnis auch die strafrechtliche Seite zu prüfen haben und insbesondere für die Wiederherstellung des Rechtsfriedens insgesamt in Dortmund und in ganz NRW eine Neuauszählung durchführen müssen. Das Vertrauen des Wählers in das Funktionieren der Demokratie darf nicht zu Grabe getragen werden. Ein schwarz-gelbes Bündnis aus CDU und FDP würde sonst die Legislaturperiode mit dem Makel beginnen, dass es vom Volk gar nicht legitimiert ist. Ein Mandat für die AfD mehr bedeutet nämlich, dass die FDP ein Mandat weniger erhält und mithin die Koalition keine Mehrheit hätte. Für das eine Mandat benötigt die AfD 0,1%. In Dortmund wurde der Wert schon durch die Korrekturen deutlich überschritten.

Übersandt im Auftrag des Kreisverbandes Dortmund
Dirk Großheim
(Stellv. Sprecher AfD-Kreisverband Dortmund)
Peter Bohnhof
(Geschäftsführer AfD-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund)
Heiner Garbe
(Vorsitzender der AfD-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund)

Im Jahre 2011 hatte der Dortmunder Rat über einen Aktionsplan gegen Rechtsextremismus zu befinnden. Dieser wurde nunmehr in "geheimen Runden" geändert. Die AfD-Fraktion wurde offenbar bewusst bei den Beratungen nicht einbezogen. Erst nachdem auf anderen Wegen Kenntnis erhielten, sandte man uns nach mehrmaligem Drängen den Entwurf zu. Dieser enthielt unhaltbare Formulierungen und Gleichstellung von Extremismus und Ausübung von Meinungsfreiheit. Mit folgendem Schreiben haben wir unsere Bedenken formuliert:

"Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren,

danke für den Entwurf „Dortmunder Aktionsplan gegen Rechtsextremismus“. Nachdem das Papier den anderen Ratsfraktionen bereits länger vorgelegen hatte, wurde unserer Fraktion der Entwurf erst auf Anforderung und verspätet zugänglich gemacht. Der Vorgang wird noch zu klären sein.

Zu dem Entwurf nehmen wir zunächst grundsätzlich wie folgt Stellung:

Der „Aktionsplan gegen Rechtsextremismus“ - 2011 in Kraft getreten - soll nunmehr fortgeschrieben werden. Generell ist vorab festzustellen, dass es dringend erforderlich ist, zunächst das schwere Defizit des aktuellen Aktionsplans zu beheben: So muss natürlich ein künftiger Aktionsplan gegen politischen Extremismus auch einen „Aktionsplan gegen Linksextremismus“ enthalten. Wir weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass das frühere AfD-Parteibüro Dortmund von vermummten Linksextremisten beschossen und zerstört wurde und Linksautonome Extremisten seit 2013 öffentliche Veranstaltungen der AfD nicht nur in Dortmund bedrohen und weitgehend verhindern.

In dem Entwurf (Zeile 88-91) heißt es zwar: „Der Rat der Stadt Dortmund setzt sich jeglicher Form Rassismus, Menschenfeindlichkeit und Antisemitismus sowie politisch motivierter Gewaltanwendung oder Gewaltandrohung entschieden entgegen, egal von wem sie propagiert werden). Das ist de facto falsch. Der Rat hat den Angriff auf das AfD-Parteibüro nicht zum Anlass genommen, zu zeigen, dass er auf dem gewaltbereiten linken Auge blind ist.

Es war allerdings die AfD-Fraktion, die den damaligen Angriff auf das Parteibüro der Linken/Piraten massiv öffentlich verurteilte. Die Altparteien im Rat schweigen übrigens bis heute dazu, dass nahezu alle AfD-Veranstaltungen in Dortmund bedroht werden.

Unberücksichtigt bleiben im Textentwurf durch die generelle Aussparung des Themas „Gewalt von Linksextremen“ übrigens auch die zahlreichen Gewalttaten Linksautonomer etwa bei Demonstrationen gegen Sachen und Menschen, insbesondere Polizisten.

Wir verweisen an dieser Stelle auf eine Nachricht des Senders N 24 vom Januar 2017: „Mehr links- als rechtsextreme „Gefährder“ registriert: Eine Anfrage der Linken an den Bund hat ergeben, dass der Bereich „Politisch motivierte Kriminalität links“ gegenüber „rechts“ größer eingeschätzt wird. Die Bundesregierung zählt in Deutschland mehr links- als rechtsextremistische „Gefährder“ und terroristische Helfer. Das berichtet das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) unter Berufung auf die Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag“.

Nebens diesem geschilderten schweren und grundsätzlichen Defizit des vorliegenden Entwurfs gibt es einen weiteren Entwurfsinhalt, der massiv zu kritisieren ist. Erstmals wird in dem vorliegenden Papier der diffuse Begriff „Rechtspopulismus“ eingeführt. Dabei bleibt völlig unersichtlich, welche Gruppierungen hier gesehen werden und was überhaupt definitorisch unter diesen Begriff gefasst wird.

Völlig abwegig ist die Textpassage, die selbst das Grundgesetz als Begründung zur Bekämpfung des „Rechtspopulismus“ bemüht (Zeilen 150 – 153: „Auch der Rechtspopulismus stellt eine Bedrohung für die Demokratie dar und ist nicht vereinbar mit einem Bekenntnis zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt“. (Grundgesetz 152 Artikel 1, Absatz 2)“.

Wir stellen fest: Rechts- oder linkspopulistische Äußerungen sind keineswegs schon als solche gegen zitierten Grundgesetzartikel gerichtet.

Sie sind vielmehr schlicht Ausdruck der grundgesetzlich garantierten Denk- und Meinungsfreiheit, die u.E. nicht einmal vom Rat der Stadt Dortmund beschnitten werden kann. Jeder darf nun einmal in Deutschland nach eigenem gusto ein fröhlicher Rechts- oder Linkspopulist sein. Das demonstrieren übrigens alle Parteien vor allem regelmäßig in den Wahlkämpfen....

Wir erkennen in der erstmaligen Einführung des Begriffs eines zu bekämpfenden „Rechtspopulismus“ in den Entwurf den massiven Versuch, politisch Andersdenkende zu brandmarken und diese Gruppen qua Definition dem Bereich des politischen Extremismus zuzuordnen. Das halten wir für einen schwerwiegenden antidemokratischen und verfassungswidrigen Vorgang, dessen politisches Ziel es offenbar ist, das freie Denken und die freie Rede als rechtsextrem zu stigmatisieren. Populismus und Extremismus werden ohne nähere Begründung gleichgesetzt. Es geht letztendlich nicht um die Bekämpfung von Extremismus und Radikalismus, sondern um Bewertung, Abqualifizierung und Gleichstellung von Meinungen und Gesinnungen an radikale Erscheinungsformen.

Dies ist umso bedenklicher, als nunmehr noch dazu mit weiteren öffentlichen Geldern ein demokratiefeindlicher Kampf gegen Rechtspopulismus geführt werden soll (siehe Entwurf Zeile 73 – 76: „Der Rat der Stadt Dortmund ist sich bewusst, dass die Zivilgesellschaft bei ihren Projekten für Vielfalt, Toleranz und Demokratie auch der finanziellen Unterstützung der Kommune bedarf. Die Stadt Dortmund hat deshalb schon in den letzten Jahren Projekte auf der Basis des bisherigen Aktionsplanes gefördert“).

Das bedeutet letztlich, dass jemand, der demnächst als „Rechtspopulist“ identifiziert wird, auch mit öffentlichen Geldern der Dortmunder Bürger bekämpft werden soll. Welche politische „Klassifizierungsstelle“ wird übrigens dann für die zwangsläufige Einordnung von Links- oder Rechtspopulisten zuständig sein“? Werden dazu spezielle Gesinnungsausschüsse oder ein politischer Gestaltungsbeirat gebildet? Gibt es dazu dann auch evtl. eine „Links- oder Rechtsentpopulisierungsstelle“? Das erweckt dann doch Erinnerungen an totalitären Epochen der deutschen Vergangenheit.

Kritikwürdig ist auch (siehe Zeile 67 – 69: „Dabei sollen auch neue Mitwirkende -zum Beispiel die in der Geflüchtetenhilfe tätigen Organisationen und Personen -gewonnen und einbezogen werden“), dass die regionale Sozialindustrie als ohnehin satter finanzieller Profiteur der Zuwandererproblematik im Gestaltungsprozess des Aktionsplans mitwirken und letztlich damit auch noch zusätzlich mitverdienen können soll.

Angesichts der geschilderten schweren Defizite des Entwurfs regen wir dringend an, das vorliegende Opus in diesem Sinne demokratisch angemessen zu überdenken und zu überarbeiten.

Mit besten Grüßen

Heiner Garbe                       Andreas Urbanek                           Peter Bohnhof

(Fraktionsvorsitzender)      (Stellv. Fraktionsvorsitzender)      (Ratsmitglied)"

Die Stadtverwaltung hat die Einwände beiseite geschoben und eine Ratsvorlage erstellt, mit welcher der Rat der Stadt Dortmund am 06.04.2017 diesen "Aktionsplan" zur Kenntnis nehmen soll. Den "Aktionsplan" finden Sie als Anhang im PDF-Format. Oberbürgermeister Sierau übersandte der AfD-Fraktion einen in Inhalt und Form vollkommenen unangemessenen Brief mit folgendem Text:

"Sehr geehrte Herren,

Ihre Stellungnahme zur novellierten Fassung des "Dortmunder Aktionsplans gegen Rechtsextremismus habe ich erhalten.

Wie bereits Ihr Antrag zur Einbringung des Haushaltsplanentwurfs 2017, ist auch diese Stellungnahme nicht mehr als der kaumm verschleierte Versuch, die Arbeit gegen den Rechtsextremismus in unserer Stadt zu erschweren, wenn nicht sogar abzuschaffen.

Da Ihre Stellungnahme insofern nicht subsatnziell Neues enthält, sehe ich keine Notwendigkeit, den vorgelegten Entwurf zu ändern.

Mit freundliche Grüßen

Ullrich Sierau"

An dieser Stelle werden wir das nicht weiter kommenntieren, allerdings auf der Ratssitzung am 06.04.2017 mit Redebeiträgen und Anträgen.

 

 

 

Wir wollen an dieser Stelle heute nur kurz über die Ratssitzung berichten, weil politische wesentliche Dinge, die streitig waren, nicht behandelt wurden.  Es wurde erstmals keine Redezeitbeschränkung beschlossen, was aber offensichtlich eher der Vorahnung der "großen Blockparteien" geschuldet war, dass eine langwierige Diskussion nicht erfolgt. Eine Einsicht in demokratisches Vorgehen kann man hierin nicht erkennen. Das zeigte sich dann auch später, als sich der Vorsitzende der Fraktion FDP/Bürgerliste Lars Rettstadt zu dem undemokratischen Statement veranlasst sah, er stimme doch keinem AfD-Antrag zu. Was also zählt ist die Gesinnung, nicht die Demokratie und die Bürgerinteressen. Lars Rettstadt entscheidet, wer gut und wer böse ist und begreift das als Demokratie.

Für Sie zur Informaton haben wir noch eine Antwort des Oberbürgermeisters Sierau zu kommunal zugewiesenen Asylbewerbern als Anhang angefügt. Zur Sitzung am 08.12.2016 hatte man seitens der Verwaltung versucht, die Information zu begrenzen. Anhand der jetzt vorliegenden Zahlen wird deutlich aus welchen Ländern die Bewerber sind. Die Schlussfolgerungen sind offensichtlich.
Nach einer redaktionellen Pause  unterrichten wir nun wieder wie gewohnt über die Abläufe im Rat der Stadt Dortmund und in den Ausschüssen sowie unsere Tätigkeit.

Folgendes haben wir für Sie aktualisiert:

1. Zwei Antworten der Sozialdezernentin Frau Zörner finden Sie unter Kommunal zugewiesene Flüchtlinge und Sozialbetrug durch Schleuser-Banden und EU-Bürger aus Bulgarien und Rumänien.
Während der erste Themenkomplex recht umfassend beantwortet wurde, fällt beim zweiten auf, dass man zwar von Einzelfällen ausgeht, aber gleichwohl einen runden Tisch ins leben gefrufen hat. So mag sich jeder sein Bild von der Antwort machen.
2. Eine Antwort des Personaldezernenten Herrn Stüdemann zum Thema Unterrichtsmodul "DO gegen Rechts".
Diese Antwort empfand unser Ausschussmitglied Peter Bohnhof als geradezu unverschämt. Die konkrete Fragestellung wurde abstrakt beantwortet und die Antwort des Stadtdirektors als Leistungsverweigerung bewertet, die zur Note "ungenügend" führt.
Zur nächsten Sitzung wird dieser Punkt wieder auf die Tagesordnung kommen. Es werden dann klare Antworten erwartet. 
3. Bereits im Zusammenhang mit der Frage der Redezeitbegrenzung im Rat war das Thema der Ungleichbehandlung unseres Ratsmitgliedes Andreas Urbanek thematisiert worden. In der vorletzten Sitzung war Herr Urbanek aufgefordert worden, einen schriftlichen Berichtigungsantrag zu
stellen. Die Genehmigung des Protokolls wurde auf die letzte Sitzung Ende Januar verschoben. Den Berichtigungsantrag finden Sie hier.  ERGEBNIS: Natürlich abgelehnt. Ein respektvoller Umgang mit Demokratie und Meinungsfreiheit sieht anders aus.
4. Die Termine für Februar und März 2017 sind aktualisiert.