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Peter Bohnhof

Peter Bohnhof

Peter Bohnhof, 1962 in Dortmund geboren, verheiratet, 1 Sohn. Beruflicher Werdegang: Nach dem Studium der Rechtswissenschaften zunächst Referent bei einem Arbeitgeber- und Wirtschaftsverband. Seit 1998 selbständiger Rechtsanwalt in Dortmund.
Unter Link finden Sie die neuen Anfragen der Fraktion AfD zu Zuweisungszahlen für Dortmund  bei Flüchtlingen und Sozialbetrug von EU-Zuwanderern.
die AfD-Fraktion bittet die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen:

In einem Online-Artikel des Nachrichtenmagazins Focus http://www.focus.de/immobilien/mieten/hohe-schaeden-schleuser-banden-betreiben-ingelsenkirchen-sozialbetrug-in-grossem-stil_id_5799635.html

wird über Sozialbetrug in großem Stil durch EU-Bürger aus Bulgarien und Rumänien in Gelsenkirchen berichtet. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf den Artikel verwiesen. Danach beziehen Tausende von diesen Hartz IV und haben Scheinjobs. Der Oberbürgermeister Frank Baranowski spricht explizit von „Sozialbetrug“ und „organisierter Kriminalität“.

Sind in der Stadt Dortmund, in der bekanntlich ebenfalls tausende EU-Bürger aus Bulgarien und Rumänien leben, bereits Fälle bekanntgeworden, in denen in der im Artikel geschilderten Art und Weise oder in ähnlicher Form Sozialleistungen erschlichen wurden?

Falls ja, bitten wir um Mitteilung, um wie viele Fälle es sich handelt.

Welche Maßnahmen ergreift die Verwaltung ggf. im Zusammenwirken mit der Polizei, um derartigem Missbrauch vorzubeugen bzw. derartige Straftaten aufzudecken?

Im Zusammenhang mit dem Zuzug der EU-Bürger aus Bulgarien und Rumänien stellen sich noch weitere Fragen:

Über 8000 Bulgaren und Rumänen wohnen inzwischen in Dortmund überwiegend in der Nordstadt. Dazu gibt es eine umfangreiche Ratsvorlage (DS-Nr. 04402-16), die die Thematik um diese problematische Zuwanderungsgruppe, die sich zumeist auf der Basis der EU-Zuwanderungsrichtlinie in Dortmund angesiedelt hat, breit dokumentiert. Was in dieser Dokumentation fehlt, sind die Kosten, die der Stadt durch diese Bevölkerungsgruppe entstehen.

Welche Gesamtkosten sind der Stadt 2015 für diese Bevölkerungsgruppen entstanden?

In welchen Bereichen und in welcher Höhe jeweils fielen die Kosten an?

Wie hoch waren die unbezahlten Rechnungen des Klinikums für diesen Personenkreis 2015?

Wie viele bulgarische und rumänische Kinder besuchten 2015 die Förderklassen (sogenannte „Willkommensklassen“)?

Wie hoch waren die Fehlzeiten der Kinder dieses Personenkreises in diesen Klassen?

Ergibt sich hier eine besondere Problematik im Vergleich zu anderen Volksgruppen?

Wie wurde bzw. wird ggf. der Schulbesuch durchgesetzt?
in einem Zeitungsartikel der RN vom 07.07.2016 wird Frau Sozialdezernentin Zörner u.a. dahingehend zitiert, dass die Stadt Dortmund in den ersten 6 Monaten 2.587 Flüchtlinge zugewiesen bekommen habe. 1755 Flüchtlinge müsse die Stadt Dortmund rein rechnerisch zusätzlich aufbringen, wenn sie ab Mitte nächsten Jahres keine EAE mehr biete.

Das bedeutet im Umkehrschluss, dass dieses Jahr noch eine Anrechnung der EAE-Plätze vorgenommen werden muss, was im Übrigen auch den gesetzlichen Bestimmungen entspricht. Betrachtet man jedoch die Zahl der Zugewiesenen mit 2.587, so scheint diese Anzahl deutlich über dem zu liegen, was die Stadt Dortmund aufnehmen muss.

Rechnet man den Dortmund Anteil (3,07% der Landeszuweisung) sowie den Landesanteil (21,21010% der Bundeszuweisung) hoch, ergäbe sich eine bundesweite Flüchtlingsaufnahme von rund 400.000 Flüchtlingen.

Nach den vorliegenden Zahlen des BAMF gab es im Zeitraum 01-05/2016 lediglich 309.785 Asylantragsteller. Für die ersten 5 Monate ergäben sich für Dortmund daher ca. 2.017 zugewiesene Flüchtlinge. Da die Zahlen rückläufig sind, dürften es für 6 Monate unter 2.400 Flüchtlinge sein.

Abzuziehen sind jedoch noch 50% von 1755 Anzurechnenden wegen des Betriebs der EAE, mithin 878.

Mithin verbleiben knapp mehr als 1500 zuzuweisende Flüchtlinge.

Die Verwaltung wird daher um umfassende Aufklärung und Darstellung der konkreten und richtigen Zahlen unter Berücksichtigung aller maßgeblichen Umstände gebeten.

Welche Zuweisungszahlen sind faktisch und rechnerisch richtig?

Was unternimmt die Verwaltung, um falsche erhöhte Zuweisungszahlen zu verhindern?

Falls die Verwaltung es bislang unterlassen hat, gegen unrichtige Zuweisungen vorzugehen, warum hat sie dies getan?

In einem weiteren Artikel in der Westfälischen Rundschau vom 30.08.2016 wird über das neue Bundesintegrationsgesetz berichtet, dass es allen Kommunen ermöglicht, die Wohnsitzauflage umzusetzen, mithin anerkannte Flüchtlinge in die damalige Aufnahmekommune zurückzuschicken. Weiter heißt es, Dortmund wende das Gesetz nur für all jene Flüchtlinge an, die nach dem 06. August 2016 zugezogen seien. Die Daten über Erstwohnsitze von früheren Zuzüglern würden noch fehlen.

Bereits am nächsten Tag wird Frau Sozialdezernentin Zörner in der RN zitiert: „Eine pauschale Rückführung wird es bei uns nicht geben.“

In dem Bericht heißt es weiter, dass es sich um 1942 Personen handele.

Die Verwaltung wird hier um einen ausführlichen Sachstandsbericht gebeten und insbesondere um die Beantwortung folgender Frage gebeten:

Welche Mehrkosten werden der Stadt Dortmund entstehen, wenn trotz bestehender rechtlicher Möglichkeit die Stadt Dortmund freiwillig darauf verzichtet, anerkannte Flüchtlinge zurückzuschicken?

Hierbei sind neben den reinen Kosten für Hartz IV, Wohngeld, Kindergeld und ähnliche Leistungen die Integrationskosten ebenfalls auszuweisen.
Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) erweist sich für ihn tragenden Städte und Gemeinden als Fass ohne Boden. Noch vor zehn Jahren lag die LWL-Umlage bei 1,3 Mrd. Euro, wurden im vergangenen Jahr nahezu zwei Mrd. Euro in Rechnung gestellt. Jetzt will der LWL noch einmal 238 Mio. Euro mehr haben – 20 Mio. Euro sollen dabei auf Dortmund entfallen.

Verbunden vor allem mit den anhaltend hohen Millionen-Kosten der Zuwanderer-Unterbringung und –Versorgung ist das eine zusätzliche schwere Belastung für den Haushalt 2017 der Stadt, die das Memorandum-Konzept von CDU und SPD- im Rat der Stadt erheblich anschlägt. Je 15 Mio. Euro pro Jahr sollen über die nächsten vier Jahre nach diesem sogenannten „Haushalts-Memorandum“ eingespart werden.

Damit ist die Latte für den Kämmerer der Stadt jetzt noch einmal höher gelegt, nach Einsparungsmöglichkeiten und Zusatzeinnahmen zu suchen. Der AfD-Kreisverband und die AfD-Fraktion im Rat der Stadt warnen davor, den Bürger etwa über höhere Steuern zur Kasse zu bitten. Auch wenn die Grundsteuer im letzten Jahr nicht erhöht wurde, heißt dass nicht, dass man jetzt noch stärker in die Tasche der Bürger greifen kann. Grundsteuern sind voll umlagefähig. Das heißt, dass auch alle Mieter in der Stadt diese Erhöhung mitbezahlen würden.

Für den AfD-Kreisverband und die Ratsfraktion ist die hochdefizitäre LWL-Etatentwicklung über die gesamte letzte Dekade so nicht weiter hinnehmbar. Effizienz und Struktur des LWL müssen letztlich fundamental wirtschaftlich und politisch überprüft werden. Es ist landespolitisch überfällig, alle Mittelinstanzen vom LWL über das Regierungspräsidium bis hin zum RVR grundsätzlich auf den Prüfstand zu stellen und damit eine NRW-Verwaltungsstrukturreform, wie sich schon vor über 12 Jahren debattiert wurde, neu anzustoßen.
Wir hatten Sie bereits ausführlich über die rechtswidrige Änderung der Sitzordnung informiert, die letztendlich durch Beschluss des Rates vom 28.04.2016 aufgehoben wurde. Das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Gerlsenkirchen hatte sich damit erledigt. Allerdings war noch über die Kosten zu entscheiden. Das Verwaltungsgericht hat mit Beschluss vom 06.06.2016 dem Rat der Stadt Dortmund als Beklagter in dem Verfahren die Kosten auferlegt. Insoweit sind unserer Fraktion keine finanziellen Nachteile durch das Verfahren entstanden. Ein richtiges und insoweit zufriedenstellendes Ergebnis. Allerdings zeigt der Verlauf wieder einmal, dass letztendlich der Steuerzahler für das rechtswidrige Vorgehen der Verwaltung und des Rates einstehen muss. Hätte man unsere Argumente gleich gehört und rechtlich korrekt entschieden, wären dem Bürger Kosten i.H.v. rund 1.130,- € erspart geblieben.
Nachdem die sitzungsfreie Zeit mit dem Ende der Sommerferien endet, finden Sie die Sitzungstermine wie gewohnt unter der Registerkarte Termine.

Wir hoffen, Sie hatten eine angenehme Ferienzeit.
Anstatt offen im Rat der Stadt vor den Augen und Ohren der Bürger eine Resolution gegen die Demonstration von Rechtsextremisten am 4.06.16 in Dortmund zu erarbeiten, haben die Fraktionsvertreter der Altparteien es dann doch lieber vorgezogen, am Donnerstag vor der Ratssitzung im Ältestenrat hinter verschlossenen Türen eine Entschließung zu fassen. Diese hat die AfD nicht mitgetragen. Unsere guten Gründe dafür haben wir in einer kurzen Stellungnahme für die Presse zusammengefasst, die wir nach der Ältestenratssitzung zur Ratssitzung am selben Tage an die Pressevertreter gegeben haben. Hier der Wortlaut:

„Die vorgelegte Resolution des Ältestenrates trägt nicht zur Deeskalation bei, sondern sie befördert eher die Gewaltausübung. In der Entschließung kommt somit kein Verantwortungsbewusstsein für die Sicherheit der Bürger und für fremdes Eigentum in der Stadt zum Ausdruck.

Die Resolution distanziert sich nicht explizit von anreisenden linksradikalen Gewalttätern, die ja zum Entsetzen der Dortmunder Polizei bereits Gewalt angekündigt haben. Ähnliche Lagen haben in der Vergangenheit gezeigt, dass Gewalttaten gegen die Polizei, gegen andere Personen und gegen fremdes Eigentum ganz überwiegend aus dem linken Lager heraus begangen wurden. Das konnten und können alle sehen, die das sehen wollen.

Und auch das ist Gewaltförderung: Es wird den Gegendemonstranten in der Resolution ganz bewusst nicht dazu geraten, Abstand von der Rechtsextremen-Demonstration zu halten. Stattdessen unterstützt man unterschiedslos Blockade-Aktivisten, die erklärtermaßen und bewusst die direkte Konfrontation mit den Rechtsextremen suchen. Damit nimmt man die Gewalt – auch die Verletzung von Polizeibeamten – einmal mehr billigend in Kauf.

Unterstützt werden durch Blockaden erneut auch gesetzwidrige Nötigungsaktionen. Nur zur Erinnerung: Die Neonazis dürfen dort demonstrieren. So ist nun einmal das Gesetz.“

Heiner Garbe
(Vorsitzender AfD-Ratsfraktion)


Der Wortlaut der Resolution des Ältestenrates der Stadt Dortmund:

Dortmund ist eine vielfältige und weltoffene Stadt, die sich durch ihre Willkommenskultur auszeichnet und in der Menschen unabhängig von ihrer Herkunft oder Religion gemeinsam leben. Der Ältestenrat des Rates der Stadt Dortmund verurteilt daher die Pläne von Rechtsextremisten aus dem gesamten Bundesgebiet, die am 04.06.16 nach Dortmund zu einer Demonstration anreisen, um ihr menschenverachtendes Gedankengut hier in unserer Stadt zur Schau zu stellen. Wir wehren uns gegen die Verbreitung von ausländerfeindlichem und rassistischem Gedankengut! Das gilt auch für rechtspopulistische Parolen und rechtsgerichtete Organisationen, die dem menschenfeindlichen und gewalttätigen Rechtsextremismus den Boden bereiten. Der Ältestenrat der Stadt Dortmund unterstützt alle friedlichen und rechtstaatlichen Aktionen demokratischer Gruppen und Initiativen gegen den geplanten Aufmarsch der Rechtsextremisten am 04.06.16. Er verurteilt jegliche Form von Gewalt. Daher ruft er alle Dortmunderinnen und Dortmunder dazu auf, sich am 04.06.16 an friedlichen Aktionen zu beteiligen und als Stadtgesellschaft geschlossen für unsere Demokratie einzustehen.



Unter der Rubrik Termine finden Sie wie gewohnt alle Informationen über die anstehenden Ausschuss- bzw. Ratssitzungen.
in einem Zeitungsartikel der Westfälischen Rundschau vom 20.04.2016 wird unter der Überschrift „Schauspiel probt Nazi-Barrikade“ über Aktionen gegen die sog. Nazi-Demo am 04.06.2016 berichtet. So soll mit großen silbernen Würfeln eine sog. „Spiegel-Barriere“ errichtet werden. Das „Bündnis Blockado“ plane eine Sitzblockade. In dem Artikel wird weiter berichtet, die Stadtverwaltung habe auf Anfrage mitgeteilt, die städtische „Koordinierungsstelle für Vielfalt, Toleranz und Demokratie“ unterstütze die Bündnisse bei deren Engagement.

Vor dem Hintergrund dieser Feststellungen und der immensen Kosten für die sog. Barriere stellen sich diverse Fragen, insbesondere nach eventuellen städtischen Zuschüssen. Dies auch insbesondere deshalb, weil z.B. die Landesregierung im Bundesland Thüringen auf Anfrage eines Abgeordneten der dortigen CDU-Fraktion (Drucksache 6/816) zugestanden hat, dass öffentliche Zuschüsse für Fahrten zu Gegendemonstrationen bei rechten Aufmärschen gewährt wurden. Angesichts der Berichterstattung in der westfälischen Rundschau kann dies nicht ausgeschlossen werden. Vor diesem Hintergrund bittet die AfDFraktion um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Wie hoch sind die Kosten, die beim „Schauspiel“ für die Aktion „Spiegel-Barriere“ entstehen? Hierbei sind sowohl die Personalkosten zu spezifizieren, die dafür aufgewendet werden als auch die Sachkosten. Aus der Homepage über die Aktion https://www.indiegogo.com/projects/die-spiegel-barrikade--2#/ ergibt sich, dass 200 Würfel geplant sind und jeder ca. 50 € kostet. Hinzu kommen weitere Kosten. Das Crowdfunding hat hingegen erst einen Betrag von rund 3000 € erbracht. Ist beabsichtigt, aus welchen städtischen Töpfen auch immer (z.B. Theater, Koordinierungsstelle für Vielfalt, Toleranz und Demokratie) die Veranstaltung
zu bezuschussen?
2. Sind bereits in der Vergangenheit (im Zeitraum 2012-2016) Gegendemonstrationen in irgendeiner Form finanziell unterstützt worden?
3. Falls die Frage zu 2. mit ja beantwortet wird: Wann fanden in Dortmund ggf. mit Zuschüssen aus öffentlichen/städtischen Mitteln unterstützten Gegendemonstrationen statt? Um eine detaillierte Aufschlüsselung für den Zeitraum 2012-2016 wird gebeten.
4. Mit welchen öffentlichen Zuschüssen wurden die in Frage 3 aufgeführten Gegendemonstrationen unterstützt (bitte für jede Veranstaltung separat aufschlüsseln)?
5. Wurden nur die Veranstaltungen (z.B. für Sachkosten) direkt unterstützt oder wurden Demonstrationsteilnehmern Zuschüsse/Zuwendungen gewährt? Falls letzteres zutrifft, wird um Aufschlüsselung nach Anlass und Höhe gebeten.
6. Welche Erkenntnisse liegen der Stadtverwaltung dazu vor, ob Mitglieder der finanziell unterstützten Organisationen, während der jeweiligen Veranstaltung, in strafbare Handlungen verwickelt waren?