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Peter Bohnhof

Peter Bohnhof

Peter Bohnhof, 1962 in Dortmund geboren, verheiratet, 1 Sohn. Beruflicher Werdegang: Nach dem Studium der Rechtswissenschaften zunächst Referent bei einem Arbeitgeber- und Wirtschaftsverband. Seit 1998 selbständiger Rechtsanwalt in Dortmund.
Der monatliche AfD-Treff des Dortmunder Kreisverbandes am 03.02.2016 konnte aufgrund der Absage des Wirtes des Lokals, in dem das Treffen stattfinden sollte, nicht stattfinden. Der Wirt war massiv von antidemokratischen Kräften bedroht und unter Druck gesetzt woprden. Die einzelheiten finden Sie auf der Homepage des Kreisverbandes unter AfD-Treff mit Gewaltandrohung verhindert
Wie gewohnt finden Sie unter der Rubrik Termine die aktuellen Sitzungstermine der Ausschüsse und des Rates mit AfD-Vertretern.
(Peter Bohnhof hatte diesen Redebeitrag zu dem entsprechenden Tagesordnungspunkt in der Ratssitzung vom 10.12. vorgesehen. Nach einem von OB Sierau provozierten Antrag auf „Ende der Debatte“ der SPD-Fraktion, dem die Ratsmehrheit dann folgte, konnte dieser Redebeitrag als Folge dieser undemokratischen Aktion nicht mehr erfolgen.)

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, verehrte Bürgerinnen und Bürger,
Dortmund ist eine Stadt der Vielfalt, Toleranz und Demokratie. So propagiert es gebetsmühlenartig der Oberbürgermeister und wird es gleich wahrscheinlich wieder tun und der Rest des Rates, namentlich SPD, CDU, FDP und Bündnis 90 /Die Grünen. Auch die Fraktion/Linke und Piraten bedeckt sich gerne mit diesem Mäntelchen.
Doch Toleranz und Demokratie ist bei dieser Verwaltungsvorlage nichts zu spüren. Die Umsetzung verletzt die die Mitglieder der AfD-Fraktion in ihren Rechten.
Das verwundert bei dem Antragsteller (Die Linke) jedoch nicht. Die Partei die Linke steht in direkter Rechtsnachfolge zur SED, der Partei, DDR-Unrecht verwaltet hat. Menschenverachtend, Andersdenkende verfolgen, Flüchtlinge töten, das war das, was dieses totalitäre Regime ausmachte. Mit dem Geld der SED agiert die Linke heute noch.
Auf der Homepage der Fraktion die Linke ist ein Link zu finden ist, der auf die antikapitalistische Linke verweist. Hierbei handelt es sich um eine linksextreme Organisation, die vom Verfassungsschutz beobachtet wird. Es wird also offen Werbung für Linksextremismus betrieben.

Und der Fraktionsvorsitzende dieser Fraktion erdreistet sich, Vertreter der bürgerlichen AfD als rechtsextrem zu diskreditieren. Dies nicht in der politischen Auseinandersetzung, sondern hinterhältig. Er stellt einen Antrag im Ältestenrat, der laut Geschäftsordnung des Rates nicht öffentlich ist, und anschließend begründet er ihn in der örtlichen Presse mit ehrabschneidenden Behauptungen. Ich will an dieser Stelle nicht im Einzelnen die strafrechtliche Relevanz beleuchten, eine versuchte Beleidigung liegt selbstverständlich vor, aber eins will ich Ihnen sagen, Herr Kowalewski: Sie können mich nicht beleidigen, sie sind für mich nicht satisfaktionsfähig.

Rechtlich haben wir uns durch unseren Zusatzantrag mit der Angelegenheit auseinandergesetzt. Nur kurz: Die mit dem Antrag beabsichtigte räumliche Trennung der Fraktionsmitglieder der AfD stellt sich als beabsichtigte Behinderung des politischen Mandats der gewählten Ratsvertreter dar. Ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz (Artikel 3 des Grundgesetzes) liegt vor.

Wir werden für den Fall eines entsprechenden Ratsbeschlusses den Rechtsweg natürlich ausschöpfen. Das nehmen Verwaltung und die vorgenannten Parteien bewusst in Kauf, wohlwissend, dass ein solches Verfahren Geld kostet und vom Steuerzahler gezahlt werden müsste. Aber Sie, verehrte Bürgerinnen und Bürger werden verstehen, dass wir als Vertreter der einzig verbliebenen Rechtsstaatspartei dieses Unrecht nicht hinnehmen können.
Um dies zu vermeiden, haben wir einen Gegenvorschlag unterbreitet, der eine räumliche Trennung der Vertreter unserer Fraktion und der Linke/Piraten gewährleistet und gleichzeitig niemanden in seinen Rechten verletzt. Denn zumutbar ist es uns schon längst nicht mehr, neben dieser Fraktion zu sitzen. Ich verzichte im Gegensatz zum Vorsitzenden Kowalewski darauf, seine Fraktionsmitglieder zu diskreditieren, obwohl, das, was ich zu sagen hätte, der Wahrheit entspricht.
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die Fraktion der Alternative für Deutschland im Rat der Stadt Dortmund lehnt die Beschlussvorlage der Verwaltung zu o.g. TOP aus rechtlichen und tatsächlichen Gründen ab und unterbreitet folgenden

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Dortmund hebt seinen Beschluss vom 18.06.2014 zur Festlegung der Sitzordnung des Rates auf und beschließt die Änderung der Sitzordnung für die Sitzungen des Rates der Stadt in der Wahlperiode 2014 bis 2020 gemäß der beigefügten Anlage.

Begründung:

Die von der Verwaltung vorgelegte und vorgeschlagene Sitzordnung verletzt die Ratsvertreter der AfD-Fraktion und die Fraktion in ihren grundgesetzlich geschützten Rechten. Die ordnungsgemäße Ausübung des Ratsmandats und durch Gesetz geschützten Fraktionsarbeit ist nicht mehr hinreichend gewährleistet.

Zutreffend dürften die grundlegenden Ausführungen in der Ratsvorlage zum Selbstorganisationsrecht des Rates und der Stellung des Oberbürgermeisters bezüglich der Sitzordnung sein.

Allerdings geht die Verwaltungsvorlage fehl, wenn sie davon ausgeht, dass die von der Fraktion Die Linke/Piraten initiierte Änderung der Sitzungsordnung nicht offensichtlich in einer gegen das Willkürverbot verstoßenden Weise auf sachfremden Erwägungen beruht und eindeutig unangemessen ist.  

Die Verwaltungsvorlage geht, ohne es näher zu begründen davon aus, dass die Sitzordnung als persönliche Belastungen für die Mitglieder der antragstellenden Fraktion empfunden wird. Mithin bewegt sich die Vorlage im Reich der Spekulation. Im Gegenteil ist es so, dass der Fraktionsvorsitzende der Fraktion die Linke/Piraten gegenüber der ortsansässigen Presse die Mitglieder der AfD-Fraktion als rechtsextrem diffamiert hat. Laut Verwaltungsvorlage diene die Änderung und wie wir es sehen „Strafversetzung“ der möglichst entlasteten und spannungsfreien Ratsarbeit. Insoweit diene die Änderung somit in der Sache der Fraktionsarbeit.

Offensichtlich ist die Vorlage hier unrichtig und zeigt die Willkür der vorgeschlagenen Entscheidung. Es wird auf ein subjektives Befinden abgestellt und unberücksichtigt gelassen, dass durch die geplante Änderung der Sitzordnung die Vertreter der AfD-Fraktion künftig sich während der Sitzungen nicht mehr kurzfristig in Einzelfragen austauschen und abstimmen können. Alle anderen Fraktionen sitzen in lange geübter Tradition im Dortmunder Rat in geschlossenen Blöcken sektoral von der ersten Reihe aus in die Tiefe gestaffelt, wobei in der ersten Reihe die Fraktionsvorsitzenden Platz nehmen. So ist es auch bislang. Durch die beabsichtigte Änderung wird die AfD-Fraktion in erheblichem Maße benachteiligt. Die freie Ausübung des Ratsmandats ist hierdurch gefährdet. Die Fraktionsarbeit wird dadurch, dass die Fraktion in zwei Blöcken sitzt und der Fraktionsvorsitzende ca. 5 Meter vor dem 2.ten Fraktionsmitglied sitzt unmöglich. Der Gleichheitsgrundsatz Artikel 3 des Grundgesetzes ist verletzt. Die diesbezügliche Argumentation in der Rastvorlage, man könne „über den Gang“ kommunizieren geht erkennbar ins Leere. Dies würde selbstverständlich zu einer Störung der Ratssitzung führen, was den Versammlungsleiter zu Ordnungsmaßnahmen veranlassen könnte.

Den Fraktionen ist qua Gesetz eine wichtige Funktion zugeschrieben, die bei Umsetzung der Maßnahme nicht mehr gewährleistet wäre. Schon deshalb wäre der von der Verwaltung vorgeschlagene Ratsbeschluss rechtswidrig und würde die Mitglieder der AfD-Fraktion in ihren Rechten unangemessen benachteiligen. Es ist willkürlich, die persönlichen Befindlichkeiten einzelner Mitglieder des Rates (hier der Fraktion Die linke/Piraten) gegen verfassungsrechtlich geschützte Positionen anderer Ratsmitglieder (Fraktion AfD) aufzuwiegen. Das gilt umso mehr, als die Beschlussvorlage suggeriert, die „Gesamtfraktionsarbeit“ aller Fraktionen würde sich „verbessern“.

Der Beschlussvorschlag verstößt aus einem weiteren Grund gegen grundgesetzliche Vorschriften. Der Antrag der Fraktion Linke/Piraten basiert auf einem Antrag im Ältestenrat, der dort nicht schriftlich begründen wurde. In einem Zeitungsartikel in der Ruhr-Nachrichten vom 09.11.2015 wird der Vorsitzende der Fraktion Die Linke/Piraten wie folgt zitiert:

„Die (Richtung (eingefügt durch Verfasser)) ist für Kowalewski „nach der fremdenfeindlichen Rede“ von AfD-Vormann Heiner Garbe bei der Sondersitzung des Rates im September klar erkennbar: „Das ist eine Rechtsaußen-Partei.“ …… Für Kowalewski und seine Truppen ist es nun genug: Sie drängen im Ältestenrat auf einen Platzwechsel und wollen ihn in der Ratssitzung beantragen……“

In Art. 3 Abs. 3 des Grundgesetzes heißt es wörtlich:

„ Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.“

Niemand darf wegen seiner politischen Anschauungen benachteiligt werden!

Nichts anderes liegt vor, wenn der Rat vorliegend der Beschlussempfehlung der Verwaltung folgt und dem Antrag der Fraktion Die Linke/Piraten entspricht. Die „Strafversetzung“ erfolgt wegen einer Rede in einem deutschen Kommunalparlament. Ein einmaliger Vorgang. Das insbesondere auch noch deshalb, weil die Rede vom Vorsitzenden der Fraktion gehalten wurde und die Fraktionsmitglieder abgestraft werden.

Vor dem Hintergrund der erläuterten Rechtswidrigkeit bringt die Fraktion der Alternative für Deutschland einen Änderungsantrag ein, der die Interessen aller Fraktionen berücksichtigt und den Gleichheitsgrundsatz nicht verletzt.

Der Antrag entspricht im Übrigen im Wesentlichen dem der Fraktion die Linke/Piraten für die Ratssitzung am 18.06.2014 (DS-Nr.: 12827-14-E1).



Wir hatten bereits unter dem 05.12.2015 über den Antrag, die AfD-Fraktionsmitglieder wie Schulkinder auseinanderzusetzen berichtet. Nunmehr hat die Verwaltung eine Vorlage mit einem Beschlussvorschlag gefertigt.
Dieser Antrag wurde am Freitag Mittag ohne übliche Ankündigung ins Ratssystem eingestellt. Die Ratsvorlage finden Sie als Anlage.

Wir haben nunmehr unsere Rechtspostion deutlich gemacht und einen Gegennantrag mit dem Entwurf einer anderen neuen Sitzordnung verbunden. Den Antrag und dern Vorschlag finden Sie unter Anträge und Anfragen 

Seien Sie am 10.12.2015 als Zuschauer dabei und unterstützenn Sie unsere Fraktion moralisch bei der Abwehr des undemokratischenn Versuchs, uns auseinanderzusetzen.
Am 10.12.2015 um 13.00 Uhr findet die letzte Sitzung des Rates im Jahre 2015 statt.

Breiten Raum wird die Verabschiedung des Haushalts 2016 einnehmen. Trotz anderslautender Bekundungen des Stadtkämmerers wird die Haushaltssicherung auf Dauer nicht zu verhindern sein.

Ebenfalls auf der Tagesordnung steht unter dem Tageordnungspunkt 10.8. die geplante "Strafversetzung" der Mitglieder der AfD-Fraktion. Nichts anderes verbirgt sich nämlich hinter dem harmlos wirkenden Titel: "Neufassung des Ratsbeschlusses zur Sitzordnung durch Änderung des Ratsbeschlusses vom 18.06.2014".

Bereits unter dem 10. November 2015 hatten wir über diesen Angriff auf das politische Mandat berichtet.

Wir freuen uns, wenn Sie sich die Zeit nehmen, um an der Sitzung teilzunehmen und sich das zu erwartende unwürdige Schauspiel anzusehen.
Wie erwartet haben die Fraktionen der SPD, CDU, Bündnis90/Die Grünen und Die Linke/Piraten die sinnvollen Sparvorschläge der AfD-Fraktion unisono abgelehnt, ohne sich auch nur im Ansatz damit zu beschäftigen. Selbst nach unserer Auffassung rechtswidrige Beschlüsse werden weiter aufrecht erhalten (Beihilfe für den Ring Politischer Jugend). Von echten Einsparungen durch Kürzung der Fraktionszuwendungen und im Bereich "politischer Tendenzbetriebe" ganz zu schweigen.

Gar nicht nachzuvollziehen ist eigentlich die Ablehnung einer Gruppenhaftpflichtversicherung für Flüchtlinge/Zuwanderer. Bei Licht betrachtet passt das Abstimmungsverhalten ins Bild. Der gehuldigten "Willkommenskultur" wird eine absolute Geichgültigkeit den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt entgegengesetzt.

Den Wortlaut der Anträge finden Sie unter folgendem Link.
Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

die Fraktion der Alternative für Deutschland im Rat der Stadt Dortmund stellt zu o.g. Tagesordnungspunkt der nächsten Sitzung am 26.11.2015 folgendem Zusatzantrag:

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Finanzen Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund zu beschließen, für die Wahlperiode bis zum Jahr 2020 die Zuwendungen für die Unterhaltung der Fraktionsgeschäftsstellen um 20% zu kürzen.

Begründung:

Mit Beschluss vom 18.06.2014 hat der Rat der Stadt Dortmund beschlossen, Zuwendungen für alle Fraktionen mit einem jährlichen Gesamtbetrag von 1.510.780,00 € zu gewähren. Wie das vergangene Jahr gezeigt hat, haben sich die wirtschaftlichen Verhältnisse der Stadt Dortmund noch weiter verschlechtert. Dem Bürger sollen erhebliche Opfer abverlangt werden. Notwendige Bauprojekte (Schulbauten etc.) werden verschoben und vielleicht sogar auf lange Sicht wegfallen.

Die Alternative für Deutschland vertritt die Auffassung, dass in dieser prekären Lage die Politik mit gutem Beispiel vorangehen sollte und echte Einsparmöglichkeiten suchen sollte. Eine Kürzung um 20% ist angemessen, praktikabel und lässt allen Fraktionen weiter den Spielraum, politische Arbeit zu leisten. Die Fraktion der AfD hat dies in den Jahren 2014 und 2015 bewiesen. Sie hat sparsam gewirtschaftet und mit persönlichem Engagement und eisernem Sparwillen es geschafft, die Zuwendungen nicht voll umfänglich zu verbrauchen. Auch für 2015 wird eine Rückzahlung eines nicht unerheblichen Betrages, ebenso wie für 2014, erfolgen.

Im Rahmen der allgemeinen Sparbemühungen sollten alle anderen Fraktionen mindestens 20% einsparen können und den Haushalt um rund 300.000 € leichter machen.

Dem diesseitigen Beschlussvorschlag für den Haushalt 2015 mit einer 10%-igen Kürzung ist der Rat leider nicht gefolgt. Möglicherweise hätte man es dieses Jahr dann bei den 10% belassen können. Jetzt ist entschlossenes und deutliches Handeln gefragt.
Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

die Fraktion der Alternative für Deutschland im Rat der Stadt Dortmund stellt zu o.g. Tagesordnungspunkt der nächsten Sitzung am 05.02.2015 folgendem Zusatzantrag:

Beschlussvorschlag:


Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund zu beschließen, die Städtische Beihilfe für den Ring Politischer Jugend (RPJ) und die angeschlossenen Mitgliedsverbände für die Jahre 2015 bis 2020 aus dem Haushaltsplan der Stadt Dortmund zu streichen.

Hilfsweise wird beantragt,

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund zu beschließen, die Städtische Beihilfe für den Ring Politischer Jugend (RPJ) und die angeschlossenen Mitgliedsverbände für das Jahr 2016 aus dem Haushaltsplan der Stadt Dortmund zu streichen.

Begründung:


Mit Beschluss vom 17.09.2014 hat der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (Drucksache Nr.: 13182-14) beschlossen, wie seit vielen Jahren der o.g. Organisation und deren angeschlossene Mitgliedsverbände (Jungsozialisten, Junge Union, Grüne Jugend, Junge Liberale, Linksjugend) eine Beihilfe von insgesamt 23.600,00 € zu gewähren, die sich je Parteijugendorganisation aus einem Sockelbetrag von 750,00 € und einem Aufstockungsbetrag je Mandatsträger im Rat der Stadt Dortmund von 221,76 € errechnet. Dies führt dazu, dass z.B. die Jungsozialisten 8.733,00 € erhalten, wohingegen die Jungen Liberalen nur 1.194,00 € erhalten. Schon die Abhängigkeit der Förderhöhe von der Anzahl der Mandatsträger erscheint zumindest fragwürdig.

Jedenfalls sind derartige Zuwendungen ohne gesetzliche Grundlage, die hier nicht vorliegt, rechtswidrig. Es handelt sich ohne gesetzliche Grundlage um einen Fall von indirekter Parteienfinanzierung. Exemplarisch sei aufgelistet, was z.B. die Organisationen mit den Beihilfegeldern im Jahre 2013 veranstaltet haben:
- Eine Klausurtagung der Jusos im Jugendgästehaus Aasee in Münster wurde durchgeführt.
- Es wurde durch die Jusos ein Werbe-Faltzelt angeschafft.
- Es fand eine 30-Jahr-Feier des JuLis-Kreisverbandes Dortmund statt.
- Eine internationale Bildungsfahrt der JU nach Straßburg (vom 25.10. – 29.10.2013) wurde durchgeführt.
- Auch eine internationale Bildungsfahrt der Grünen Jugend nach Amsterdam (vom 22.07. – 29.07.2013) fand statt.

Mithin haben vorliegend parteipolitische Dinge im Vordergrund gestanden. Keineswegs handelte es sich um Veranstaltungen, die einen allgemeinen über den parteipolitischen Zweck hinausgehende Funktion hatten.
In diesem Sinne hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg in seinem Urteil vom 14. März 2012 entschieden (Az. OVG 6 B 19.11). Das OVG hatte bezüglich der Zuwendungen durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zu entscheiden und festgestellt, die staatliche Subventionierung der Jugendorganisationen der politischen Parteien bedürfe einer Regelung durch förmliches Gesetz. Die Vergabe von Zuwendungen nach einer verwaltungsinternen Richtlinie sei rechtswidrig.
Zur Begründung führte das OVG u.a. aus:
„Nach dem in Artikel 20 Abs. 2 GG festgelegten Demokratieprinzip geht alle Staatsgewalt vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt. Der Gestaltung des Prozesses der politischen Willensbildung kommt dabei für die Beteiligung der Bürger an der Staatsgewalt herausragende Bedeutung zu. Diese Bedeutung für die freiheitliche demokratische Grundordnung hat das Bundesverfassungsgericht mehrfach betont. Danach habe sich der Grundgesetzgeber, indem er die freiheitliche demokratische
Grundordnung geschaffen habe, für einen freien und offenen Prozess der Meinungs- und Willensbildung des Volkes entschieden. Dieser Prozess müsse sich vom Volk zu den Staatsorganen, nicht umgekehrt von den Staatsorganen zum Volk vollziehen. Den Staatsorganen sei es mit Blick auf das Demokratieprinzip grundsätzlich verwehrt, sich in Bezug auf diesen Prozess zu betätigen (BVerfG, Urteil vom 19. Juli 1966 - 2 BvF 1/65 -,
BVerfGE 20, 56, 99, Rn. 117 bei juris sowie Urteil vom 9. April 1992 - 2 BvE 2/89 -, BVerfGE 85, 264, 287 f., Rn. 93 ff. bei juris). Dies schließt die Gewährung staatlicher Zuwendungen an Organisationen und Verbände, die sich an diesem Willensbildungsprozess beteiligen, nicht per se aus. Das zeigt sich gerade an der vom Bundesverfassungsgericht - in den aufgezeigten verfassungsrechtlichen Grenzen - für zulässig erachteten Finanzierung der politischen Parteien. Diese haben maßgebliche Bedeutung für die politische Willensbildung. Darauf hat auch das Bundesverfassungsgericht in den zitierten Entscheidungen hingewiesen. Schon diese herausgehobene Bedeutung des Prozesses politischer Willensbildung für das Demokratieverständnis des Grundgesetzes spricht allerdings für die Annahme, dass Art und Umfang einer staatlichen Einflussnahme durch Subventionierung von an diesem Prozess maßgeblich beteiligten Verbänden und Organisationen der Regelung durch förmliches Gesetz bedarf.

Hieran gemessen bedarf auch die vorliegend fragliche Subventionierung der parteipolitischen Jugendverbände einer gesetzlichen Regelung. Denn sie nehmen an diesem Willensbildungsprozess in ganz ähnlicher Weise wie die jeweiligen Mutterparteien teil. Sie haben daher, soweit sich ihr Tätigkeitsfeld mit dem ihrer Mutterpartei überschneidet, eine vergleichbare Bedeutung für die politische Willensbildung wie diese selbst. Darüber hinaus knüpft sich hieran die weitere, verfassungsrechtlich bedeutsame Frage, welchen Umfang eine solche Subventionierung haben darf.

Die politischen Jugendorganisationen nehmen drei Hauptfunktionen wahr. Dies sind zum einen die Vertretung der Partei und ihrer Ziele bei den Jugendlichen, weiter die Vertretung der spezifischen Jugendinteressen in der Partei und in der Gesellschaft sowie schließlich die Funktion als Nachwuchsorganisation der Partei (Westerwelle, Das Parteienrecht und die politischen Jugendorganisationen, 1994, S. 33). Die Jugendorganisationen dienen damit quasi als Mittler zwischen ihrer Zielgruppe und ihrer Partei (a.a.O., S. 34). In diesem spezifischen Bereich nehmen sie an der politischen Arbeit der Mutterpartei teil wie diese selbst.

Sie wirken mit bei der Erstellung politischer Programme und Zielsetzungen. Sie bringen sich in den öffentlichen politischen Diskurs mit ihren Forderungen und Zielen ein und lassen junge Menschen an demokratischen Entscheidungsprozessen teilhaben. Es gibt vielfach organisatorische Verflechtungen mit der jeweiligen Mutterpartei. So sind etwa Doppelmitgliedschaften bei den Jugendorganisationen und ihren Mutterparteien möglich und verbreitet. Jedenfalls auf Bundes- und Landesebene sind Funktionsträger in aller Regel gleichzeitig auch Mitglieder der Mutterpartei. Vertreter der Jugendorganisationen werden regelmäßig bei der Aufstellung von Bewerberlisten zur Wahl berücksichtigt. Im Wahlkampf sprechen die Jugendorganisationen gezielt Jungwähler an, um für die Mutterpartei und eine Mitgliedschaft in ihr zu werben. Teilweise bestehen obligatorische Mitgliedschaften der Vorsitzenden der Jugendorganisation in den Parteivorständen oder gar eine satzungsgemäße Weisungskompetenz der Parteiführung für die Jugendorganisation (zum Ganzen: Redmann, Möglichkeiten und Grenzen der Beschränkung der Parteifreiheit und -gleichheit diesseits eines verfassungsgerichtlichen Verbotsverfahrens, 2004, S. 137; ferner: Westerwelle, a.a.O., S. 52 ff.). Die Jugendverbände der politischen Parteien haben damit einen nicht unerheblichen Einfluss auf den Prozess der politischen Willensbildung insgesamt.
Ob daraus zu Recht - wie in Teilen des Schrifttums vertreten wird (so etwa Morlok in: Dreier, Grundgesetz-Kommentar, 2. Auflage, Art. 21, Rn. 42; Westerwelle, a.a.O., S. 65 ff.; Redmann, a.a.O., S. 135 ff.) - die Folgerung zu ziehen ist, diese Jugendorganisationen fielen in den Anwendungsbereich des Artikels 21 GG, der die Rechtsstellung der politischen Parteien regelt, obwohl sie selbst keine Parteien im Sinne der Vorschrift sind, weil sie nicht unmittelbar bei Wahlen mit eigenen Kandidaten antreten, bedarf an dieser Stelle keiner Vertiefung. Denn ihre Bedeutung für den Prozess der politischen Willensbildung besteht unabhängig von dieser Frage.

Der dargelegten Einflussnahme der politischen Jugendverbände auf den politischen Willensbildungsprozess lässt sich nicht entgegenhalten, diese würden mit den hier fraglichen Zuwendungen Aufgaben außerhalb ihrer parteipolitischen Tätigkeit wahrnehmen, sie agierten hinsichtlich der politischen Willensbildung also gewissermaßen „neutral“. Insofern erscheint es bereits fraglich, ob die parteipolitische Arbeit der Jugendverbände sich überhaupt von überparteilicher, gemeinnütziger Jugendarbeit abgrenzen lässt (dies ausdrücklich verneinend: Klein, Die Rechenschaftspflicht der Parteien und ihre Kontrolle, NJW 2000, S. 1441, 1443 a.E.; Redmann, a.a.O., S. 138 f.; Westerwelle, a.a.O., S. 125 m.w.N.; ferner, die mit der hiesigen Fragestellung vergleichbare Abgrenzbarkeit politischer Bildungsarbeit der Parteien von deren allgemeiner Parteiarbeit ausdrücklich verneinend, BVerfG, Urteil 19. Juli 1966, a.a.O., S. 112, Rn. 145 f. bei juris). Selbst wenn man eine solche Abgrenzung für möglich hielte, wäre das im vorliegenden Verfahren ohne Bedeutung. Denn das BMFSFJ trifft eine derartige Unterscheidung bei Vergabe der Zuwendungen nicht.“

Nichts anderes gilt vorliegend für die durch den Ausschuss gewährten Beihilfen. Ohne gesetzliche Grundlage können derartige Beihilfen nicht gewährt werden. Sie sind rechtswidrig. Der Bundesgesetzgeber hat dem Urteil durch Einfügung des § 83 Abs. 1 Satz 2 SGB XIII (Sozialgesetzbuch 8) Rechnung getragen. Auf Landes bzw. kommunaler Ebene fehlt eine solche Vorschrift. Die Beihilfe ist daher aus rechtlichen Gründen zu streichen.

Jedenfalls ist die Beihilfe aus wirtschaftlichen Gründen für das Haushaltsjahr 2016 zu streichen. Es handelt sich bei der Beihilfe um eine freiwillige Leistung. Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie hat den Verteilerschlüssel für die Förderung des RPJ und der angeschlossenen Mitgliedsverbände für die Jahre 2015-2020 unter den Vorbehalt der jährlich durch den Rat zu beschließenden Haushaltsmittel gestellt. Angesichts der dramatischen Finanzlage (drohende Haushaltssicherung) und der mannigfachen pflichtigen Leistungen muss die Beihilfe gestrichen werden.
Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

die Fraktion der Alternative für Deutschland im Rat der Stadt Dortmund stellt zu o.g. Tagesordnungspunkt der nächsten Sitzung am 26.11.2015 folgendem Zusatzantrag:

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Finanzen Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund zu beschließen, die freiwilligen Leistungen für die Positionen „Aktionsplan Soziale Stadt“, „Vielfalt, Toleranz, Demokratie“, „Koordinierungsstelle Schwule, Lesben, Transidente“ und „Talent und Potentialförderung“ um 50 Prozent zu kürzen.

Begründung:

Die genannten Positionen schlagen mit knapp 1 Mio. zu Buche. Es handelt sich bei den ersten drei genannten Bereichen um „politische Tendenzbetriebe“ in der Verwaltung, die wir grundsätzlich ablehnen. Hier ist hier die Rückführung auf die Lösung konkreter Fragen angezeigt.

Im Bereich „Talent und Potentialförderung“ steht der Aufwand - im Wesentlichen 2,8 hochbezahlte Stellen - in keinem Verhältnis zum „Produkt“. Auch hier können dann 1,4 Stellen für andere Aufgaben gewonnen werden. Im Mittelpunkt sollte dann hier die Förderung tatsächlicher Hochbegabter stehen.

Angesichts der drohenden Haushaltssicherung, mittlerweile ist der Haushalt weniger als 5 Mio. € von der maßgeblichen 5%-Marke entfernt, und dem Umstand, dass weitere Mehrausgaben im Bereich der Flüchtlingsaufgaben anstehen, ist dieser Schritt unabdingbar.

Das gilt umso mehr, als Aufgaben im Bereich „Vielfalt, Toleranz, Demokratie“ noch an vielen weiteren Stellen im Haushalt zu finden sind.