die Broschüre „Frühe Hilfen für Kinder mit Handicaps in Dortmund- 2016“ des Gesundheitsamtes informiert in vorbildlicher Art und Weise über alle damit zusammenhängenden Fragen.
Das Informationsheft enthält auch diverse Werbeanzeigen unterschiedlicher Anbieter aus allen Bereichen, die dem Themeninhalt der Broschüre „nahestehen“ oder auch unabhängig
hiervon sind.
Vor diesem Hintergrund bittet die AfD-Fraktion um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Nach welchen Kriterien werden Werbeanzeigen vergeben bzw. zugelassen? Werden die entsprechenden Werbeflächen zu marktüblichen Konditionen „verkauft“? Es wird hier um die Darstellung der konkreten Zahlen gebeten.
2. Werden gezielt einzelne Anbieter bevorzugt angeschrieben und ihnen Anzeigenflächen angeboten oder findet ein „Wettbewerb“ statt, an dem sich jeder beteiligen kann?
3. Gibt es bei der Stadt Dortmund ein Controlling für den Bereich Spenden, Sponsorring und Werbung oder ist jeder Bereich in der Stadtverwaltung frei in der Gestaltung? Die Stadt Mülheim an der Ruhr hat sich Richtlinien für Spenden, Sponsoring und Werbung im Zusammenhang mit kommunalen Nutzungen oder Veranstaltungen gegeben.
Für den Fall, dass es derartige Richtlinien auch in Dortmund gibt, wird die Verwaltung gebeten, diese dem Ausschuss vorzustellen. Falls es diese nicht gibt, wird beantragt,
der Ausschuss Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beschließt, die Verwaltung zu beauftragen eine Richtlinie für Spenden, Sponsoring und Werbung im Zusammenhang mit kommunalen Nutzungen oder Veranstaltungen zu entwickeln, diese dem Ausschuss bis zur Sitzung am 03.11.2016 vorzulegen.