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01. Okt 2016

Verwaltungssprache, Transparenz und Bürgernähe

die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund bittet um Beschlussfassung des Rates zu folgendem Antrag:

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, ein Konzept zu erstellen, wie Verwaltungshandeln und Verwaltungssprache bürgernah und transparent gestaltet werden kann. Hierbei soll die Verwaltung insbesondere darstellen, wie sie Doppelungen und doppeldeutige Begrifflichkeiten vermeiden will und kann.

Begründung:

Verwaltungshandeln und Verwaltungssprache sollten transparent und bürgernah sein. Das umfasst insbesondere, dass der Bürger versteht, was Politik und Verwaltung von ihm will oder für ihn tut. Voraussetzung hierfür ist allerdings zwingend, dass zunächst einmal Politik
und Verwaltung wissen, wovon sie reden und was sie meinen. Ob dies der Fall ist, kann man berechtigterweise bezweifeln. Die Ratsvorlagen sind aufgebläht mit semantischen Schmankerln und Füllseln. Man kann durchaus den Eindruck gewinnen, jede Vorlage muss eine gewisse Anzahl an „wohlmeinenden und wohlklingenden Phrasen“ enthalten.

So weit, so gut oder schlecht!

Problematisch wird es jedoch, wenn die Begrifflichkeiten innerhalb der Verwaltung und der Politik unterschiedlich und je nach Lust und Laune verwendet werden, so dass der Bürger das verwaltungshandeln nicht mehr verstehen kann, weil er nicht weiß, was denn nun gemeint
ist.

So wurde in der Ratsvorlage zur Sitzung des Rates am 28.04.2016 zu TOP 9.1. (DS-Nr. 03760-16): „Wirkungsorientierter Haushalt 2016 (Ziel- und Ressourcenplanung)“ folgende Phrase verwendet:
„Dortmund stärkt das bürgerschaftliche und zivilgesellschaftliche Engagement“.
Auf Nachfrage eines Vertreters der AfD-Fraktion antwortete Oberbürgermeister Sierau sinngemäß, es handele sich um unterschiedliche Gruppen. Bei Bürgern handele es sich um diejenigen, die mit Bürgerrechten (z.B. Wahlberechtigung) ausgestattet seien. Unter dem Begriff Zivilgesellschaft verstehe man auch die Personengruppen ohne diese Rechte, wie z.B. nichtwahlberechtigte Ausländer.

In einer Ratsvorlage „Masterplan Digitales Dortmund“ (DS-Nr. 03339-15) werden auch diese Begrifflichkeiten, aber auch weitere verwendet, so dass es zu einer nicht mehr verständlichen „Durchmischung“ der Begrifflichkeiten und Diskriminierungen kommt. So heißt es wörtlich:
„Sinn und Zweck eines Masterplanes „Digitales Dortmund“ soll es sein, Antworten auf die Fragen zu finden, wie mit diesem besonderen Veränderungsprozess an der Schnittstellevon Stadtverwaltung und Stadtgesellschaft (Bürgerinnen und Bürger, Politik, Vereine,
Wirtschaft und Wissenschaft) erfolgreich umgegangen und gleichzeitig auch eine Positionierung von Dortmund als führende Digitale Stadt erreicht werden kann.“

Man will also (Stadt)Verwaltung und (Stadt)Gesellschaft im weitesten Sinne zusammenbringen. Zur Stadtgesellschaft zählen neben den bereits oben erwähnten Bürgerinnen und Bürgern die Politik, Vereine, Wirtschaft und Wissenschaft. Leider fehlt die Gruppe der „Zivilgesellschaft“, d.h. der Menschen ohne Bürgerrechte. Diese werden offenbar bei diesem Prozess nicht mitgenommen, wenn man es böswillig sehen will. Eine Diskriminierung wäre -Böswilligkeit unterstellt- offenkundig.

Tatsächlich stellt es sich aus unserer Sicht so, dar, dass Verwaltung sich einer beliebig austauschbaren (Phrasen)Sprache bedient, ohne überhaupt noch über Sinn und Unsinn derartiger Formulierungen zu reflektieren. Transparenz und Bürgernähe sehen anders aus.
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Peter Bohnhof

Peter Bohnhof, 1962 in Dortmund geboren, verheiratet, 1 Sohn. Beruflicher Werdegang: Nach dem Studium der Rechtswissenschaften zunächst Referent bei einem Arbeitgeber- und Wirtschaftsverband. Seit 1998 selbständiger Rechtsanwalt in Dortmund.

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