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01. Okt 2016

Mündlicher Antrag der AfD-Fraktion zur Redezeitbegrenzung in der Ratssitzung vom 29.09.2016

-Es gilt das gesprochene Wort-

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund beantragt aus gegebenem Anlass,

der Rat der Stadt Dortmund beschließt für die Sitzung des Rates am 29.09.2016 von der Möglichkeit eine Redezeitbegrenzung festzulegen, keinen Gebrauch zu machen.

Begründung:

Seit geraumer Zeit ist der Rat der Stadt Dortmund dazu übergegangen Redezeitbegrenzungen (3 Minuten bei 1, 2 oder 3 Wortbeiträgen) zu beschließen. Die AfD-Fraktion sowie weitere Vertreter hier im Rat, insbesondere das Ratsmitglied Detlef Münch von der FBI haben das aus demokratischen Gesichtspunkten für problematisch erachtet, zumal die größeren Fraktionen so im Zweifel immer wieder die Möglichkeit der Replik haben, wenn einzelne Vertreter ihre Redezeit aufgebraucht hatten.

Die Stimmen für eine Redezeitbegrenzung haben darauf verwiesen, dass man in 3 Minuten alles das zum Ausdruck gebracht haben kann. Dies ist an sich schon bedenklich, zumal jedes Parlament ja auch von der kontroversen Diskussion leben sollte. Der politische „Schlagabtausch“ und der Austausch der Argumente müssen das A und O einer Ratssitzung ein. Dies ist erheblich eingeschränkt.

Ein weiteres Argument für eine Beschränkung war die Befürchtung einiger Vertreter, die Sitzungsdauer könne durch überlange Beiträge über Gebühr verlängert werden. Hier hat sich gezeigt, dass die Rede in nur ganz seltenen Fällen erreicht wurde. Im Gegenteil hat dies nach unserer Auffassung dazu geführt, dass einige Punkte, die manche Redner nicht in der Redezeit losgeworden sind, durch das Instrument der persönlichen Erklärung „an den Mann gebracht wurde“. Insoweit führt die Redezeitbegrenzung gerade zu Missbrauch. Auch aus diesem Gesichtspunkt muss daher die Redezeitbegrenzung aufgehoben werden.  

Ein für die AfD-Fraktion maßgeblicher Grund, einer Redezeitbegrenzung gleichwohl zuzustimmen, war das Argument, es werde vorab in den Ausschüssen alles ausführlich besprochen. Bis zum 14.09.2016 galt dies auch. An diesem Tag fand die Sitzung des Schulausschusses statt, in der jegliche demokratische Grundsätze über Bord geworfen bzw. mit Füßen getreten wurden.

Das AfD-Fraktionsmitglied Andreas Urbanek nahm zu einem Tagesordnungspunkt ausführlich Stellung. Nach ziemlich genau 3 Minuten wurde er von der Ausschussvorsitzenden Saziye Altundal-Köse von der Fraktion Bündnis90/Die Grünen unterbrochen. Sie forderte Herrn Urbanek auf, unverzüglich zum Ende zu kommen, man wisse was er sagen wolle. Bei der Ausschussvorsitzenden handelt es es sich übrigen um die Frau, die anlässlich einer anderen Sitzung sinngemäß gesagt hat, sie interessiere nicht, was die Vertreter der AfD sagen, sie höre gar nicht zu. Da stellt sich schon die Frage, woher sie wusste, was Herr Urbanek noch zu sagen hatte. Dieser Vorfall zeigt im Übrigen die Voreingenommenheit der Ausschussvorsitzenden. Auf den zutreffenden rechtlichen Hinweis von Herrn Urbanek, es gäbe keine Redezeitbegrenzung, entgegnete Frau Altundal-Köse, das stimme, gleichwohl solle Herr Urbanek zum Ende kommen, er könne noch einen Satz sagen.

Dieses Verhalten der Vorsitzenden verstößt eindeutig gegen die Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen.

Der Vorfall zeigt aber auch, dass eine ordnungsgemäße und geregelte Ausschussarbeit mit Erörterung aller Punkte vor der Ratssitzung offenkundig nicht möglich ist.

Insoweit muss nunmehr zwingend für den Rat auf eine Redezeitbegrenzung verzichtet werden. Einzelne Ratsmitglieder werden offenkundig in Ihren Rechten verletzt.

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Peter Bohnhof

Peter Bohnhof, 1962 in Dortmund geboren, verheiratet, 1 Sohn. Beruflicher Werdegang: Nach dem Studium der Rechtswissenschaften zunächst Referent bei einem Arbeitgeber- und Wirtschaftsverband. Seit 1998 selbständiger Rechtsanwalt in Dortmund.

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