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08. Feb 2017

Anfrage der Fraktion Alternative für Deutschland vom 02.09.2016 zur Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit am 06.09.2016 Drucksache Nr.: 05430-16-E1 Zuweisung Flüchtlinge / Asylbewerber in 2016

zu der Anfrage der Fraktion Alternative für Deutschland nehme ich wie folgt Stellung:

Zuweisungen von Flüchtlingen

Für die Zeit 01.01.2016 bis 30.06.2016 hat die Bezirksregierung Arnsberg der Stadt Dortmund 2.587 Flüchtlinge zugewiesen.
Für die Aufnahmeplätze in den Erstaufnahmeeinrichtungen (EAE) des Landes werden Dortmund insgesamt 1.755 Plätze angerechnet. Bei Schließung der Landeseinrichtungen wird nach § 3 Absatz 4 Nr.1-4 Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) eine vierstufige Herabsetzung von 80 %, 60 %, 40 % sowie 20 % jeweils zum Folgemonat der letzten Anrechnung vorgenommen. Nach der Schließung der EAE Glückaufsegenstraße zum 30.06.16 werden seit Juli 2016 anhand der beschriebenen Systematik 455 Platzkapazitäten sukzessive abgeschmolzen. Die noch verbleibenden 1.300 Plätze werden nach der Schließung der EAE Buschmühle zum 30.06.2017 ab Juli 2017 reduziert.
Aktuell erhält die Stadt Dortmund keine Zuweisungen der Bezirksregierung Arnsberg, da ihre Aufnahmequote über dem Soll liegt.

Zuweisungen richten sich nach der Erfüllungsquote der Gemeinden und den tatsächlich zu verteilenden Flüchtlingen. Dabei zu berücksichtigen sind auch die Flüchtlinge, die zum Jahreswechsel 2015/16 aus den Landeseinrichtungen heraus zur Verteilung anstanden.

Wohnsitzauflage

Zu dem Teilthema Sachstandsbericht:
In der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit am 08.11.16 wurde beschlossen, dass die Ausländerbehörde einen umfassenden Sachstandsbericht zur Wohnsitzauflage erstellen wird (Verweis auf die TOP 2.2.1, 2.2.2, 7.1).

Zu dem Teilthema Mehrkosten:
Am 06.08.2016 ist das Integrationsgesetz in Kraft getreten, welches das bestehende Aufenthaltsgesetz um die sogenannte Wohnsitzauflage für anerkannte Schutzbedürftige ergänzt. Es wurden auch die Zuständigkeitsregelungen der Jobcenter in diesem Zusammenhang angepasst.

Von der Wohnsitznahme sind Härtefälle ausgenommen. Nach dem Runderlass des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales (MAIS) und des Ministeriums für Inneres und Kommunales (MIK) vom 28.09.2016 entscheidet die örtliche Ausländerbehörde über das Vorliegen von Härtefällen. Das Jobcenter folgt der Entscheidung der Ausländerbehörde. Ein Härtefall ist unter anderem gegeben, wenn ein anderes Jobcenter bereits einem Umzug zugestimmt hat und der oder die Schutzbedürftige mit einem schulpflichtigen oder kleinen Kind zugereist ist oder an einem Integrationskurs teilnimmt. Daneben sind noch andere Härtefallkriterien möglich, zum Beispiel eine Familienzusammenführung. Diese Härtefälle werden zurzeit geprüft. Ein abschließendes Ergebnis liegt noch nicht vor.
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Peter Bohnhof

Peter Bohnhof, 1962 in Dortmund geboren, verheiratet, 1 Sohn. Beruflicher Werdegang: Nach dem Studium der Rechtswissenschaften zunächst Referent bei einem Arbeitgeber- und Wirtschaftsverband. Seit 1998 selbständiger Rechtsanwalt in Dortmund.

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