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Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

unter dem Titel „Wehret den Anfängen! Rückschritte in der Gleichstellung“ veranstalteten
die Dortmunder Frauenverbände unter organisatorischer Mithilfe des Gleichstellungsbüros
der Stadt Dortmund am 5. September 2017 eine „Informationsveranstaltung“ in der Bürgerhalle
des Rathauses.

Auf dieser Veranstaltung diskreditierte die Referentin Frau Prof. Dr. Esther Lehnert konservative Politikerinnen und Publizistinnen wie die damalige Bundessprecherin der AfD Frau Dr. Frauke Petry, die damalige AfD-Bundestagskandidatin Beatrix von Storch, die Lebensschützerin Hedwig von Beverfoerde und die Schriftstellerin Birgitt Kelle (CDU-Mitglied) im Rahmen einer Power Point Präsentation als „rechtsextrem“. Auch in der „Informationsbroschüre“ des Gleichstellungsbüros werden legitime familienpolitische Positionen, wie bspw. die Ablehnung der „Ehe für alle“, als Ansichten diffamiert, die dem rechtsextremen Spektrum zuzuordnen wären (s. Einleitungstext des Pamphlets). Da auch der CDU-Bundestagsabgeordnete Steffen Kanitz im Bundestag gegen die „Ehe für alle“ stimmte und AfD-Funktionärinnen mehrfach Verbindungen zum Rechtsextremismus auf der Veranstaltung attestiert wurden, zweifelt die AfD-Fraktion an der Einhaltung des staatlichen Neutralitätsgebots durch das Gleichstellungsbüro der Stadt Dortmund.

Die AfD-Fraktion richtet daher folgende Fragen an die Verwaltung:

  • Wie rechtfertigt das Gleichstellungsbüro der Stadt Dortmund politische Veranstaltungen unmittelbar vor der Bundestagswahl in der Bürgerhalle des Rathauses im Hinblick auf die politische Neutralitätspflicht staatlicher Einrichtungen und den Grundsatz der Chancengleichheit der Parteien aus Artt. 21 i.V.m. 38 GG?
  • Erhielten die Referenten des Abends ein Honorar? Wenn ja, in welcher Höhe? Wie hoch lag der Anteil der Aufwendungen des Gleichstellungsbüros an den Gesamtkosten der Veranstaltung (Personaleinsatz, Verpflegung, Fahrtkosten der Referenten, Werbung durch Druckerzeugnisse, etc.)?
  • Wie rechtfertigt das Gleichstellungsbüro der Stadt Dortmund eine Diffamierung von politischen Positionen in Bezug auf Ehe und Familie, die der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts entsprechen?
  • Stellt die einseitige Diskreditierung politischer Programmatiken und Personen eine Zweckverletzung des § 15 LGG dar, welcher als Rechtsgrundlage für die Einrichtung von Gleichstellungsbüro und Gleichstellungsbeauftragter dient?
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

dem Stadtportal dortmund.de ist zu entnehmen, daß Sie in Ihrer Funktion als Oberbürgermeister jene Leipziger, die im vergangenen Februar Opfer von Ausschreitungen geworden waren, nach Dortmund eingeladen haben.

Zitat: >>Am 4. Februar 2017 trafen Borussia Dortmund und Rasenballsport Leipzig erstmals in der Bundesliga im Signal Iduna Park aufeinander. Rund 8.000 Gäste-Fans waren zum Spiel angereist und wurden teilweise "auf bedauerliche Weise Opfer krimineller Randalierer", so Oberbürgermeister Sierau."Dieses beschämende Verhalten einiger Chaoten war und ist einer Fußballhauptstadt nicht würdig. Sie haben Gastfreundschaft erwartet, wurden aber auf unterträgliche Weise bedroht und verletzt", wendet sich Sierau in einem Brief an die Leipziger Fans.<<

Die Vorfälle im Umfeld des Bundesligaspiels am 4. Februar in Dortmund waren - so weit stimmen wir Ihnen zu - in der Tat beschämend. Die AfD-Fraktion sieht allerdings keine Veranlassung, die Straftaten mit Steuermitteln zu sühnen. Die Verantwortlichkeit dafür liegt klar bei den Tätern, die Verantwortung zur Strafverfolgung ist Sache des Rechtsstaates, der zudem die Rahmenbedingungen für zivilrechtliche Entschädigungsverfahren gewährleistet. Unterstellt man darüber hinaus eine kollektive moralische Verpflichtung, so sehen wir diese in erster Linie bei den kommerziell handelnden Fußballvereinen – im vorliegenden Fall beim BVB.

Eine versöhnliche Geste ist dem unerträglichen Geschehen vom 4. Februar angemessen und sollte für die finanziell gut ausgestatteten Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA eine Selbstverständlichkeit sein. Warum nach Maßgabe des OB nun ausgerechnet der Steuerzahler für die Randale in Haftung genommen wurde, erschließt sich uns nicht.

Insofern bitten wir um die Beantwortung der folgenden Fragen:

  • In welcher Höhe sind Aufwendungen angefallen, für welche die Stadt Dortmund durch die Einladung von Anhängern und Mitreisenden des RB Leipzig sowie sonstigen Funktionären aufzukommen hat?
  • Wer hat die Entscheidung zur Einladung getroffen?
  • Wurde seitens der Stadt versucht, den BVB für eine Kompensation dieser Kosten zu gewinnen?
Unser Eilantrag zum Thema "Ereignisse am Wahlabend" wurde von den etablierten Parteien zur letzten Ratssitzung nicht zur Tagesordnung zugelassen. Da Wiedersehen bekanntlich Freude macht, haben wir den Antrag für die Sitzung am 16.11. nunmehr regulär zur Tagesordung vorgeschlagen. Wir hoffen auf eine ergebnisoffene Diskussion und wünschen uns, daß sich der Rat der Stadt Dortmund uneingeschränkt  für Demokratie und Meinungsfreiheit einsetzt.