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Im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie wurde jüngst das „Kommunale Gesamtkonzept Kulturelle Bildung“ für Dortmunds Kindertagesstätten beschlossen. Ziele der Kulturkitas sind laut Stadtverwaltung die Entwicklung der Kindertageseinrichtungen zu „Lernorten für Fantasie, Kreativität und kulturelle Begegnungen“. Dabei sollen „die Kinder den Sozialraum kennen lernen“ und „Angebote anderer Institutionen, Organisationen und Vereine, um vielfältige Kunstformen zu erleben“. Auch wenn die AfD-Fraktion grundsätzlich die Förderung frühkindlicher Bildungsangebote begrüßt, löst ein Blick auf den „Beirat Kulturelle Bildung“, dem die fachliche Beratung des „Kommunalen Gesamtkonzepts“ zugeordnet ist, Unbehagen aus:

Neben Schulen, Museen und dem Konzerthaus gehören auch auch die Vertreter der Multi-Kulti-Lobby zum Beirat der städtischen Kulturkitas. „Africa Postive e.V.“ und der „Verbund sozial-kultureller Migranten-Vereine Do e.V.“ sollen zukünftig auf Wunsch der Stadteliten die kulturelle Bildung von Kindergartenkindern beeinflussen. Und so erscheint es wenig verwunderlich, dass es dem Projekt nicht um eine Sensibilisierung für Kunst und Kultur geht, sondern um eine Politisierung von Kleinkindern.

Auch das Beiratsmitglied „NRW Landesbüro Freie Darstellende Künste/ vier.D e.V.“ hat sich der Politisierung der Kunst verschrieben und wirbt mit seinen Kunstprojekten für „hybride Kunst“.

Hinter der nebulösen Selbstbeschreibung verbirgt sich staatlich-subventionierte Propaganda, die laut Eigendefinition den „Prozess der Neubildung von Identitäten durch Aushandlung“ vorantreibe und eine „homogene Gesellschaft“ zugunsten von „Transkulturalität“ strikt ablehne. 

Unser Nachwuchs soll auf Wunsch der alten Parteien wohl bereits im Kleinkindalter auf die halbstaatlichen Dogmen der Interkulturalität und Diversität getrimmt werden. Der positive Bezug zur eigenen, deutschen Identität soll der halbstaatlich verordneten Liebe zum Fremden weichen. 

Bereits das Jugendgesetz der DDR von 1974 regelte die „Entwicklung der Jugend zu sozialistischen Persönlichkeiten“. Zu allen Zeiten versuchten Totalitarismen junge Menschen für ihre Zwecke zu instrumentalisieren. Die moderne Demokratie bekannte sich, in weiser Ablehnung dieser Zwangspolitisierung von jungen Menschen, zur staatlichen Neutralitätspflicht, die wir als AfD-Fraktion auch für unsere Kindergärten einfordern.

Die AfD-Fraktion Dortmund lehnt daher das Projekt der „Kulturkitas“ ab und bekennt sich zur Freiheit des Individuums, seine Identität frei von staatlichen Einflüssen entwickeln zu dürfen.

 

„Die Dressierbarkeit der Menschen ist in diesem demokratischen Europa sehr groß geworden; Menschen welche leicht lernen, leicht sich fügen, sind in der Regel: Das Herdentier, sogar höchst intelligent, ist präpariert.“ (Friedrich Nietzsche)

Bereits in 14 Städten haben sich, dem US-amerikanischen Vorbild getreu, in Deutschland Solidarity Cities gegründet. Dieses Netzwerk aus Kommunen definiert sich als "Zufluchtsort" für Migranten. Die Städte, zu denen auch Freiburg zählt, welches jüngst durch eine Massenvergewaltigung eines Mädchens durch Asylbewerber erschüttert wurde, fordern politisch-soziale Teilhabe für Migranten. Dabei ist den selbstgerechten Stadtoberen, die ihre Städte in dieses Netzwerk führten, der aufenthaltsrechtliche Status der Migranten gleichgültig. „Die kommunale Politik und Verwaltung verpflichtet sich, Verantwortung für ihre Bürger zu übernehmen, und dies ganz ausdrücklich unabhängig von ihrem jeweiligen aufenthaltsrechtlichen Status“, lautet die zentrale Forderung der „Solidarity Cities“. Gegenüber der Frankfurter Rundschau erklärte Nadine Henkel, eine Sprecherin des Bündnisses: „Über allem steht der Schutzaspekt, dass Menschen in der Stadt vor Abschiebungen haben müssen“. Aus der Urbanität soll die Universalität eines Rechts auf globale Bewegungsfreiheit und den globalen Zugang zu städtischen Dienstleistungen und kommunaler Versorgung erwachsen. Dabei betrachtet das städtische Netzwerk die Belange der Bürger, die schon länger in der Gemeinde leben, als zu vernachlässigend. Widerspruch duldet das Netzwerk für die grenzenlose, kommunale Aufnahme von Migranten nicht und diffamiert diese abgedroschen als „rechtspopulistisch“. 

 

Im Herbst 2020 wird die AfD flächendeckend zur nordrhein-westfälischen Kommunalwahl antreten. Die AfD versteht sich als freiheitlich-patriotische Bürgerpartei, die der Migrationssucht der etablierten Parteien Rechtsstaatlichkeit und Selbstbehauptung entgegenstellt. Dabei ist die AfD wohl die derzeit einzige Partei, die sich für den Vollzug der Ausreisepflicht von Illegalen und gegen kommunale Kettenduldungen, die die städtischen Sozialkassen aufzehren, wendet.

 

Werden Sie Teil dieser Gegenbewegung und schließen Sie sich der AfD an – aus Verantwortung für Ihre Kinder und Gemeinde.

 

Ihre AfD-Fraktion Dortmund

Das war eine traurige Veranstaltung am heutigen Mittwoch Abend in der Bürgerhalle des Rathauses. Dabei ist es eigentlich immer wieder ein Genuss, den salbungsvollen Worten des Kämmerers zu lauschen, wenn er mit charmantem Lächeln die tiefroten Zahlen einer tiefrot regierten Stadt schmackhaft auftischen läßt. Traurig war das Bürgerforum zum Haushalt 2019 noch aus einem anderen Grund: Lediglich 3 Bürger (in Worten drei!) hatten den Weg ins Rathaus auf sich genommen, um sich erklären zu lassen, daß Dortmund auch im kommenden Jahr ganze 61,5 Millionen Euro Neuverschuldung von einem ausgeglichenen Haushalt entfernt sein wird. The same procedure as last year, Mister Stüdemann? The same procedure as every year! Der Rest des Auditoriums bestand aus Verantwortlichen der verschiedenen Verwaltungsressorts, (die das Pflichtprogramm teilnahmslos über sich ergehen ließen) und je einem Vertreter von FDP, Grünen und AfD. Die übrige Politik war sich über den von ihr verschuldeten Haushalt so weit im Klaren, daß sie durch Abwesenheit glänzte. Fazit: obwohl die Steuereinnahmen sprudeln und die Zinsen von der EZB auf Nulldiät gesetzt wurden, gelingt es der Stadt nicht, ihren Haushalt ausgeglichen zu planen. 30 Millionen Euro werden alleine für die Alimentierung von Flüchtlingen veranschlagt. Die Nebenkosten sind dabei ebenso wenig eingerechnet, wie die Transferzahlungen an mobile ethnische Minderheiten aus dem südosteuropäischen Teil der EU. Von dort braucht niemand flüchten, man wandert einfach im Rahmen der Freizügigkeit in das üppig ausgestattete deutsche Sozialsystem ein. Da dieses in maßgeblichem Umfang von den Kommunen zu finanzieren ist, verwundert es auch nicht, daß schon mehr als die Hälfte des Dortmunder Haushaltes für Transferaufwendungen verplant werden muß. Die drei anwesenden Bürger nahmen das Zahlenwerk fraglos zur Kenntnis. Bei städtischen Verbindlichkeiten von mehr als 2,5 Milliarden Euro ist jeder einzelne - zusammen mit den anderen 600.000 Bewohnern der Stadt - mit jeweils über 4.000 Euro verschuldet. Tendenz: weiter steigend.

Die AfD-Fraktion hatte bereits in der Vergangenheit mit einer Anfrage die Auskunft erhalten, dass rund 1600 ausreisepflichtige Ausländer ohne triftigen Grund geduldet werden. Schwere Straftaten insbesondere auch geduldeter ausreisepflichtiger Ausländer geben Anlass zu folgenden Fragen im ABöOAB:

"Sehr geehrte Frau Vorsitzende,

jüngst vereitelte ein SEK-Kommando in Köln einen perfiden Terroranschlag. Ein Syrer, der über den sicheren Herkunftsstaat Tschechien nach Deutschland eingereist war, warf einen Molotow-Cocktail in ein Schnellrestaurant und fügte einer 14-Jährigen schwere Verbrennungen zu. Im Anschluss nahm er die Mitarbeiterin einer Apotheke am Hauptbahnhof als Geisel. Am Körper trug der Syrer Gaskartuschen, die mit Stahlkugeln präpariert waren. Trotz Einreise über einen EU-Mitgliedsstaat erhielt der Syrer eine Aufenthaltsgenehmigung. Auch mehrfache Verurteilungen wegen Betrugs, Ladendiebstahls und Hausfriedensbruchs veranlassten die Stadt Köln nicht den Syrer abzuschieben.

Auch Freiburg wurde nach dem Mord an einer Studentin durch einen afghanischen Asylbewerber erneut durch eine brutale Sexualtat erschüttert. Eine Gruppe syrischer Asylbewerber vergewaltigte eine junge Frau nach einem Diskothekenbesuch. Bis zu 15 Personen sollen sich an der wehrlosen Frau vergangenen haben. Laut Freiburger Staatsanwaltschaft seien die meisten der syrischen Asylbewerber bereits polizeibekannt.
Die kommunalen Ausländerbehörden erhalten regelmäßig Mitteilung durch das staatsanwaltschaftliche „Mistra“-Meldesystem, wenn gegen einen Ausländer wegen einer Straftat ermittelt wird oder dieser rechtskräftig verurteilt wurde. In Dortmund werden rund 1600 ausreisepflichtige Ausländer durch die Stadtverwaltung geduldet.

Die AfD-Fraktion bittet um Beantwortung folgender Fragen:

1. Gegen wie viele geduldete Ausländer wurde in Dortmund in den Jahren 2015 bis heute ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren eingeleitet (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahr, Delikt, Herkunftsland und Anzahl der Beschuldigten)?
2. In wie vielen Fällen kamen es in diesem Zeitraum zu einer Anklage durch die Staatsanwaltschaft Dortmund (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahr, Delikt, Herkunftsland und Anzahl der Angeklagten)?
3. In wie vielen Fällen wurden in diesem Zeitraum geduldete Ausländer in Dortmund wegen einer Straftat verurteilt (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahr, Delikt, Herkunftsland und Anzahl der Verurteilten)?
4. In wie vielen Fällen führte die Verurteilung eines geduldeten Ausländers zur Abschiebung durch die Ausländerbehörde Dortmund?"
Mit einer  weiteren Anfrage  befasst sich die AfD-Fraktion mit dem relativ neuen Haus des Dortmunder Jugendrechts, in dem das Jugendkommissariat der Polizei Dortmund, die Jugendabteilung der Staatsanwaltschaft Dortmund sowie die Jugendgerichtshilfe des Dortmunder Jugendamtes zusammenarbeiten. Mit unserem Fragenkatalog befassen wir uns mit der Täterstruktur der dort betreuten Täter, insbesondere der Frage, welcher Herkunft die Täter sind. Zugleich fordern wir mit unserem Antrag die Einbeziehung des Ausländeramtes zur Verbesserung und Vereinfachung der  Arbeit uund Verkürzung der Arbeitsprozesse.

Sehr geehrte Frau Vorsitzende,

im „Dortmunder Haus des Jugendrechts“ (HdJR) arbeiten das Jugendkommissariat der Polizei Dortmund, die Jugendabteilung der Staatsanwaltschaft Dortmund sowie die Jugendgerichtshilfe des Dortmunder Jugendamtes zusammen. Ziel des seit Sommer bestehenden Kooperationsprojektes verschiedener Behörden ist die „zeitnahe Reaktion auf jugendkriminelle Aktivitäten“ und eine Reduktion sowie Betreuung von jugendlichen Intensivtätern. Laut Definition des diesjährigen Jahresberichts des HdJR zählen zu Intensivtätern solche jugendliche oder heranwachsende Tatverdächtige, bei denen aufgrund der Häufung oder Art der Begehung von Straftaten ein „besonderes Interventionserfordernis“ besteht. Zum Stichtag 31.12.2017 wurden im HdJR 47 Intensivtäter betreut, von denen 23 im Jahr 2017 in das Intensivtäterprogramm aufgenommen wurden. 25 Personen wurden im Laufe des Jahres aus dem Programm entlassen. Insgesamt wurden im Jahr 2017 im HdJR also 72 Intensivtäter betreut. Die AfD-Fraktion begrüßt die Einrichtung des HdJR, bemängelt aber, dass der Jahresbericht keine Information über die Herkunft der jungen Täter erteilt.

Die AfD-Fraktion bittet daher um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wie viele der vom HdJR in 2017 betreuten Intensivtäter hatten eine deutsche Staatsbürgerschaft?
  2. Wie viele der vom HdJR in 2017 betreuten Intensivtäter hatten einen Migrationshintergrund?
  3. Wie viele der vom HdJR in 2017 betreuten Intensivtäter hatten eine nicht-deutsche Staatsbürgerschaft?
  4. Wie viele der vom HdJR in 2017 betreuten Intensivtäter hatten neben der deutschen Staatsbürgerschaft eine weitere Staatsbürgerschaft?

Ferner bittet die AfD-Fraktion um Zustimmung zu folgendem Antrag:

„Die Stadt Dortmund erweitert die Kooperation mit dem HdJR durch die Teilnahme des Ausländeramtes der Stadt Dortmund an dem Projekt.“

 

Hierdurch können Intensivtäter, deren Sozialprognose weiterhin negativ ausfällt, nach Erreichen der Volljährigkeit sofort ausländerrechtlichen Maßnahmen (Ausweisung und Abschiebungen) zugeführt werden.

Eine weitere Anfrage unserer Fraktion befasst sich mit den Neuregelungen des  Familiennachzugs und den Auswirkungen für Dortmund. Man darf gespannt sein, welche weiteren Belastungen auf die Dortmunder Bürger zukommen.

"Sehr geehrte Frau Vorsitzende,

nach dem gesetzgeberischen Willen der Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD ist der Familiennachzug ab dem 1. August 2018 für engste Familienangehörige von subsidiär Schutzberechtigten wieder möglich. Einen Rechtsanspruch auf Familiennachzug enthält die Neuregelung nicht. Grundsätzlich ist die Zahl der Familiennachzügler auf 1.000 Personen im Monat begrenzt. Grundsätzlich können Ehepartner, minderjährige Kinder und Eltern von Minderjährigen Familiennachzug beantragen. Geschwister haben ein solches Recht nicht. Auch bei einer Eheschließung, die während der Flucht stattfand, ist der Familiennachzug ausgeschlossen. Wird das Kontingent der 1.000 Personen in der Anfangsphase nicht ausgeschöpft, so kann es während der ersten fünf Monate von einem auf den folgenden Monat übertragen werden. Diese Regelung soll möglichen Anlaufschwierigkeiten entgegenwirken.

Die AfD-Fraktion lehnt den Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte ab. Die Neuregelung birgt erhebliche Rechtsunsicherheiten und eine nicht zu überblickende Mehrbelastung für die Gerichte und kommunale Verwaltung in sich. Zudem sind große Teile Syriens durch die Regierung Baschar al-Assad befriedet worden und eine Heimkehr der subsidiär Schutzberechtigten steht in Aussicht.

Die AfD- Fraktion bittet daher um Beantwortung folgender Fragen:

  • Wie viele Familiennachzügler kamen bereits seit dem 1. August 2018 nach Dortmund?
  • Wie viele Familiennachzügler erwartet die Stadt Dortmund monatlich?
  • Kann die Verwaltung dadurch entstehende finanzielle Mehrbelastungen zum jetzigen Zeitpunkt abschätzen? Wenn ja, wie hoch werden diese im Monat schätzungsweise ausfallen?
  • Wie viele subsidiär Schutzberechtigte halten sich derzeit in Dortmund auf? Wie viele dienen als sog. „Ankerpersonen“?"

Mit unserem Antrag zur nächsten Sitzung fordern wir Transparenz und das 4-Augenprinzip bei der Prüfung von Einbürgerungsanträgen. Angesichts der ständig steigenden Zahlen an Zuwanderern ist bei der Prüfung höchste Aufmerksamkeit geboten. Der  Antrag lautet wie folgt:

"Sehr geehrte Frau Vorsitzende,

Personen, die die deutsche Staatsangehörigkeit erlangen möchten, können bei der Einbürgerungsstelle der Stadt Dortmund einen Antrag auf Einbürgerung stellen. Im vergangenen Jahr wurden in Dortmund 1.222 Personen eingebürgert. Bei 994 Personen erfolgte die Einbürgerung nach § 10 Abs. 1 StAG, weil diese rechtmäßig seit 8 Jahren in Deutschland leben. 150 Personen waren Ehegatten oder minderjährige Kinder von Deutschen. Bei 31 Personen erfolgte die Einbürgerung aufgrund der besonderen „Integrationsleistung“ oder als Ermessensentscheidung der Behörde. Laut der „Aktenprüfung in Angelegenheiten des Ausländerwesens des Ordnungsamtes – PB 31/2018“ heißt es, dass die interne Prüfung der Einbürgerungen kein 4-Augen-Prinzip mehr beinhalte, da dieses „im Rahmen der Antragsbearbeitung aufgrund der Ablauforganisation in den publikumsintensiven Bereichen der Ausländerbehörde grundsätzlich nicht erfolge“. Insbesondere im Hinblick auf den Bremer BAMF-Skandal und eine zunehmende Skepsis gegenüber Behördenentscheidungen bei Einbürgerungen von Personen, die weder der deutschen Sprache mächtig, noch der deutschen Kultur verbunden sind, hält die Dortmunder AfD-Fraktion dieses Vorgehen für fatal.

Die AfD-Fraktion stellt daher folgenden Antrag:

„Die Einbürgerungsstelle beim Ordnungsamt der Stadt Dortmund möge das 4-Augen-Prinzip bei der Antragsbearbeitung von Einbürgerungen einführen. Insbesondere Einbürgerungen aufgrund behördlicher Ermessensentscheidungen müssen der Kontrolle auf einen Ermessensfehlgebrauch unterliegen. Diese Kontrolle kann nicht durch einen einzelnen Behördenmitarbeiter gewährleistet werden.“"

Mit der hier vorgestellten Anfrage verweisen wir auf die für die Mitarbeiter von Ordnungsamt und Ausländerbehörde kritischen Situationen, in denen sie konkreten Gefahren durch Angriffe mit Schuss- und Stichwaffen ausgesetzt sein können. Wir setzen uns -andere Städte sind mit lobenswertem Beispiel vorangegangen- für den Schutrz der Mitarbeiter ein. Die Anfrage lautet:

"Sehr geehrte Frau Vorsitzende,

im August berichtete die WAZ über die geplante Anschaffung von 128 Schutzwesten für Mitarbeiter des Kommunalen Ordnungsdienstes und der städtischen Ausländerbehörde der Stadt Essen. Laut Angaben der Stadt Essen wurden teilweise Altbestände an Schutzwesten ersetzt, aber auch neue Westen für die Mitarbeiter der Ausländerbehörde angeschafft. Insbesondere würden Angestellte im Außendienst der Ausländerbehörde immer häufiger beim Vollzug von Abschiebungen gewaltsam angegriffen. Die Schutzwesten sollen das städtische Personal vor Schuss- und Stichverletzungen schützen. Hierzu hat die Stadt Essen laut WAZ-Bericht das Gefährdungspotenzial ihrer Mitarbeiter und den Bedarf an Schutzwesten im Abgleich mit anderen Kommunen ermittelt.

Nachdem eine Studie der Ruhr-Universität Bochum bereits zu Beginn des Jahres über vermehrte Gewaltattacken auf Rettungskräfte berichtet hatte, scheinen nun auch städtische Ordnungskräfte einer erhöhten Gefährdung ausgesetzt zu sein. Die AfD-Fraktion bittet um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Werden Außendienstmitarbeiter der Dortmunder Ausländerbehörde und des Ordnungsdienstes mit Schutzwesten ausgestattet? Wenn nein, warum nicht?
  2. Wie viele städtische Mitarbeiter sind seit 2014 im Dienst Opfer einer Gewalttat geworden? Wie viele davon waren Messer- oder Schusswaffenangriffe? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahr, Behörde, Art des Angriffs)?
  3. Wie beurteilt die Stadt Dortmund das Gefährdungspotenzial für Mitarbeiter der Ausländerbehörde, bei der Durchsetzung von Abschiebungen und Vollzug der Ausreisepflicht, Opfer einer Gewalttat zu werden?"
Mit obigem Antrag beantragen wir u.a. die Abschiebung von in Dortmund lebenden Ausländern aus den sicheren Drittstaaten Marokko, Algerien, Tunesien und Georgien vorzubereiten. Der Text lautet:

Sehr geehrte Frau Vorsitzende,

während sich in der Vergangenheit die Landesregierungen unter grüner sowie linker Beteiligung im Bundesrat gegen die Erweiterung der Liste von sicheren Herkunftsstaaten verwehrten, erklärte die Bundesregierung jüngst Georgien, Marokko, Algerien und Tunesien zu sicheren Herkunftsländern. Insbesondere aus Georgien reisen nach Angabe des Bundeskriminalamtes zunehmend Kriminelle als Asylbewerber nach Deutschland ein. Ob der Bundesrat der Entscheidung der Regierung folgt, bleibt derzeit abzuwarten. Grundlage der Entscheidung der Bundesregierung ist, dass die genannten vier Staaten weder von Krieg noch Krisen bedroht sind. Daher hatten in der Vergangenheit Asylbewerber aus diesen Ländern keine Aussicht auf Asyl. In Dortmund halten sich allein 1.680 ausreisepflichtige Ausländer auf. Darunter sind 56 Personen aus Marokko, 9 aus Tunesien, 24 aus Algerien und 28 aus Georgien.

Die AfD-Fraktion begrüßt die Erweiterung der sicheren Herkunftsstaaten durch die Bundesregierung und dem damit verbundenen Wunsch, den tagtäglichen Missbrauch des Asylrechts als Individualrecht entgegenzuwirken.

Die AfD-Fraktion bittet die Stadt Dortmund daher um Beantwortung folgender Fragen:

-          Wie viele Ausländer halten sich derzeit, neben den oben aufgeführten ausreisepflichtigen Ausländern, aus den betroffenen Staaten Marokko, Tunesien, Algerien und Georgien in Dortmund auf (Bitte um Aufschlüsselung nach Land, Personenanzahl und Asylstatus)?
  • -      Wie viele Ausländer aus den betroffenen Staaten wurden in den Jahren 2015, 2016, 2017 und 2018 abgeschoben (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahr, Personenanzahl und Herkunftsland)?

Ferner stellt die AfD-Fraktion folgenden Antrag:

„Im Hinblick auf die Erklärung Marokkos, Tunesiens, Algeriens und Georgiens zu sicheren Herkunftsstaaten durch die Bundesregierung bereitet die Stadt Dortmund die Abschiebung hier lebender Ausländer aus den betroffenen Staaten vor. Des Weiteren werden gegenüber den betroffenen Ausländern keine weiteren Duldungen ausgesprochen.“

Die AfD-Fraktion wird folgenden Antrag zur Sitzung stellen. Der sog. Migrationspakt wiird nicht abzusehende Folgen für Deutschland und natürlich auch für Dortmund haben. Seien Sie am 15.11.2018 dabei, wenn der Antrag diskutiert wird.

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

unter Ausschluss der Öffentlichkeit und einer breiten gesellschaftlichen Debatte soll am 10. Dezember 2018 in Marrakesch der „Global Pact for Migration“ durch den deutschen Vertreter bei der UN unterzeichnet werden. Dies freilich ohne Beteiligung des deutschen Souveräns und seinem Repräsentationsorgan, dem Deutschen Bundestag.

Inzwischen haben die USA, Ungarn, Dänemark und Australien eine Unterzeichnung der völkerrechtlichen Absichtserklärung, die die unterzeichnenden Nationen zu Migrationsgesellschaften erklärt, abgelehnt. Auch in der Schweiz und Österreich werden Regierungsstimmen, die eine Unterzeichnung des migrationspolitischen Vertragswerks ablehnen, immer lauter.

Allein die Bundesregierung nimmt die rechtliche Bindung Deutschlands mittels des UNO-Migrationspakts kritiklos hin und beschwichtigt Kritiker einer grenzenlosen Zuwanderung unter Hinweis auf die Rechtsqualität des „Global Pact for Migration“ als „soft law“. Auch wenn der Migrationspakt als „soft law“ keine Bindungswirkung entfaltet, so werden deutsche Gerichte ihn als Auslegungshilfe bei asyl- und ausländerrechtlichen Fragestellungen verwenden. Dies stellt sich auch aus Sicht der Basler Zeitung vom 25.10.2018 als bedrohliche Entwicklung für alle Unterzeichnerstaaten dar:

„Der nun vorliegende UNO-Migrationspakt hält in mehreren Leitprinzipien fest, was unter angeblich geordneter Migration zu verstehen ist. Wirtschaftsmigranten werden praktisch den Flüchtlingen gleichgestellt, und mit dem Hinweis, die Welt in eine Migrationsgesellschaft zu verwandeln, wird die Niederlassungsfreiheit zum Menschenrecht erklärt. Zudem dürfe es keine Unterschiede mehr geben zwischen Migranten und der einheimischen Bevölkerung. Der Pakt regelt unter anderem auch den uneingeschränkten Familiennachzug, die Legalisierung von illegalen Aufenthalten, die Ausschaffungshaft sowie eine hindernisfreie Geldüberweisung in die Ursprungsländer der Migranten, wobei für die Kontroll- und Überwachungsfunktion nichtstaatliche Organisationen vorgesehen sind. Zudem müsse Migration als etwas Positives bewertet werden, und negative Gefühle gegen Migranten wären zu verurteilen. Schliesslich wird vorgeschrieben, Medien (auch soziale) zu überwachen, damit diese ausgewogen über Migranten berichten, verbunden mit Sanktionen gegen jene, welche angeblich xenophobe Aussagen verbreiten.“

Die AfD-Fraktion lehnt einen derartigen migrationspolitischen Souveränitätsverlust entschieden ab. Nur der Souverän des Grundgesetzes, das deutsche Volk, ist berechtigt, über die Zusammensetzung des Staatsvolkes zu entscheiden. Die Deklaration Deutschlands zum reinen Siedlungsgebiet von Migranten ohne Beteiligung des deutschen Parlaments ist verfassungswidrig und undemokratisch.

Da Dortmund, wie viele Ruhrgebietsstädte symbolhaft für eine gescheiterte Zuwanderungspolitik steht, stellt die AfD-Fraktion folgenden Antrag:

„Der Rat der Stadt Dortmund fordert die Bundesregierung auf, den Vertreter der Bundesrepublik Deutschland bei den United Nations anzuweisen, den „Global Pact of Migration“ nicht zu unterzeichnen ohne dass der Unterzeichnung eine vorherige Abstimmung im Deutschen Bundestag vorhergegangen ist.“

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