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Martin Steinmetz, das ist derjenige Gewerkschaftssekretär bei Verdi, der seine Karriere immer wieder mit niveaulosen Attacken gegen die AfD und damit auch gegen immer mehr Verdi-Mitglieder festigen will. Nun macht „Hängematten-Martin“ – siehe weiter hinten im Text – wieder von sich reden. Nachdem er bereits im letzten Jahr Blockaden gegen AfD-Infostände im Landtags-Straßenwahlkampf gefordert und auf einer „Regionalkonferenz“ mit befördert hatte, agitiert er jetzt erneut, natürlich nur auf dem Papier, gegen die AfD. In einer Mail zum Thema „Bedeutung des Tarifabschlusses für bestimmte Berufsgruppen bei der Stadtverwaltung“, die bei der Stadt Dortmund kursiert, zitiert er Berndt Schmidt, Intendant des Friedrichstat-Palastes: „Wer AfD wählte, wusste, dass er auch Nazis in den Bundestag wählt. Wer das aus Angst oder Sorge oder Protest in Kauf nimmt, ist ein Brandstifter und Mittäter. No fucking excuse“. Was Steinmetz nicht mitbekommen hat: Der Berliner Friedrichstadtpalast-Intendant ist längst zurückgerudert. Schmidt und der Berliner AfD-Sprecher Ronald Gläser schüttelten sich am Ende sogar die Hand.

Lustig, aber für einen angeblich doch so engagierten Gewerkschafter auch entlarvend: Am Ende seines Schreibens macht ein von der harten Tagesarbeit offenbar entkräfteter Papiertiger Steinmetz – dem ich den folgenden Komma-Fehler verzeihe – noch eine Ansage an seine gewerkschaftlichen Genossen: „Als Beitrag zur Entschleunigung unserer Zeit, werde ich abends nach 19:00 Uhr und am Wochenende keine beruflichen E-Mails mehr versenden und beantworten“. Sprach’s und legt sich in die Gewerkschaftshängematte….

Anstatt sich mit Argumenten im demokratischen Diskurs mit der AfD auseinanderzusetzen, zeigte Hängematten-Martin für Verdi schon im Landtagswahlkampf 2017 die Fratze des Antidemokraten und setzte offenbar auf den Straßenkampf mit der AfD. Es solle „kreativen Protest gegen AfD-Stände und Veranstaltungen jenseits der klassischen Gegendemonstration geben,“ hieß es in seinem Einladungsschreiben zur Regionalkonferenz. „Akte des zivilen Ungehorsams (z.B. Blockaden) werden dabei in unterschiedlichen Formen die Basis bilden“. Übersetzt heißt das: Verdi setzte im Straßenwahlkampf auf Nötigung – einen Straftatbestand. Diese Vorbereitung dazu nennt man in unserem Rechtsstaat „Verabredung zu einer Straftat“.

Heiner Garbe

(Fraktionsvorsitzender)

Am 15. Februar wurde unser Eilantrag zur Verletzung der staatlichen Neutralitätspflicht durch die Stadt Dortmund mehrheitlich vom Rat nicht zur Tagesordnung zugelassen. Daher stellten wir den Antrag noch einmal zur Sitzung am 22. März 2018. Die Antwort ließ bis zur Ratssitzung am 17.05.2018 auf sich warten und wurde uns erst unmittelbar vor deren Beginn zugänglich gemacht - eine im Übrigen oft geübte Methode, um im Rahmen des Möglichen mißliebige Ratsmitglieder in der Ausübung ihrer Mandate zu behindern. Da uns somit keine Zeit mehr zur Verfügung stand, um uns mit der schon auf den ersten Blick unbefriedigenden Replik der Verwaltung inhaltlich auseinanderzusetzen, lassen wir das Thema erneut auf die Tagesordnung des Rates setzen:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

der liberale Staat ist zur staatlichen Neutralität verpflichtet, da nur diese, die staatliche Stabilität garantiert. Nur wenn sich Staatsorgane gegenüber den Bürgern neutral verhalten, werden sie auf Akzeptanz und Respekt stoßen. Bürger dürfen nicht den Eindruck gewinnen, der staatliche Entscheidungsprozess sei in irgendeiner Form von fremden Bewertungsmaßstäben beeinflusst (s. Eder, „Rote Karte“ gegen „Spinner“?, S. 38). Bereits aus dem in Art. 20 Abs. 1 und 2 GG verankerten Demokratieprinzip folgt, dass Wahlen frei von staatlichen Einflüssen sein müssen. Nur freie Wahlen vermögen den Staatsorganen demokratische Legitimation zu vermitteln. Hieraus leitet sich unter anderem eine Pflicht der Staatsorgane zu parteipolitischer Neutralität ab (Ebd., S. 39). Nur wenn es der Exekutive prinzipiell verboten ist, Parteien unterschiedlich zu behandeln, können die Parteien ihre verfassungsmäßigen Aufgaben erfüllen (Ebd., S. 54-55). Auch findet diesbezüglich keine Differenzierung zu Wahlkampfzeiten statt, denn die repräsentative Demokratie beschränkt sich nicht auf Wahlen, sie gipfelt in ihr (BVerfGE 20, 56, 114).

Bereits unmittelbar vor der Bundestagswahl (05.09.17) veranstaltete das Dortmunder Gleichstellungsbüro unter Leitung von Frau Maresa Feldmann die politische Tendenzveranstaltung „Wehret den Anfängen! Rückschritte in der Gleichstellung“ im Bürgersaal des Rathauses. Auf dieser Veranstaltung diskreditierte die Referentin Frau Prof. Dr. Esther Lehnert (Amadeo-Antonio-Stiftung) konservative Politikerinnen und Publizistinnen wie die damalige Bundessprecherin der AfD, Frau Dr. Frauke Petry, die damalige AfD-Bundestagskandidatin, Beatrix von Storch, die Lebensschützerin Hedwig von Beverfoerdeund die Schriftstellerin Birgitt Kelle (CDU-Mitglied) im Rahmen einer Power Point Präsentation als „rechtsextrem“. Auch in der „Informationsbroschüre“ des Gleichstellungsbüros wurden legitime familienpolitische Positionen, wie bspw. die Ablehnung der „Ehe für alle“, als Ansichten diffamiert, die dem rechtsextremen Spektrum zuzuordnen wären (s. Einleitungstext des Pamphlets). Der umstrittene „Wissenschaftler“ Andreas Kemper berichtete über ein bestehendes Adelsnetzwerk, welches über die AfD und andere konservative, rechtsdemokratische Gruppierungen, versuche, unterstützt vom Heiligen Stuhl, Frauenrechte und ein liberales Abtreibungsrecht abzuschaffen.

Am 07.02.18 wiederholte das Gleichstellungsbüro das Konzept einer einseitig polemisiernden Anti-AfD-Veranstaltung. Unter dem Tagungstitel „Frauen, wehrt euch!“ wurden verschiedene Workshops zum Umgang mit einer vermeintlichen rechtspopulistischen Gefahr angeboten. Frau Feldmann, die Leiterin des Dortmunder Gleichstellungsbüros, begrüßte die anwesenden Frauen, denn Männer waren lediglich als Referenten zugelassen, mit den Worten: „Wie schön, dass wir heute die AfD von der Veranstaltung fernhalten konnten!“Teilnehmerinnen der Workshops berichteten zudem von Ratschlägen im Umgang mit Rechtspopulisten, die an Maßnahmen des NS-Regimes erinnern lassen. Ein Referent forderte, konsequent AfD-Parteimitglieder samt deren Familienangehörigen und Kindern aus Freizeitvereinen (hier: „Radsportverein“) heraus zu drängen, um diese gesellschaftlich zu isolieren. Ferner behauptete ein Referent, dass es beim Familienbild von CSU und AfD inhaltliche Überschneidungen gäbe, die letztlich als „rechtsradikal“ bezeichnet werden müssten. Herr Zorn, Co-Autor des Buches „Mit Rechten reden“, diskreditierte die politische Programmatik der AfD als demokratisch-illegitim.

Unserem sachkundigen Bürger, Matthias Helferich, der als Vertreter der AfD-Ratsfraktion angemeldet war, wurde der Zutritt verweigert und ihm das Recht auf Meinungsfreiheit durch Frau Feldmann unter Androhung von Zwangsmaßnahmen abgesprochen. Hierbei berief sich Frau Feldmann auf ein umfassendes Hausrecht, welches ihr angeblich für das gesamte Rathaus zustehe. Dieses vermeintliche Hausrecht setzte Frau Feldmann mittels angewiesener Security-Kräfte durch und drängte unseren sachkundigen Bürger aus demRathaus.

Die AfD-Fraktion verurteilt das totalitäre Gebaren der Verantwortlichen im Gleichstellungsbüro und beim Sonderbeauftragten für Vielfalt, Toleranz und Demokratie des Oberbürgermeisters.

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Zu diesem Vorgang hatte die AfD-Fraktion Fragen an die Verwaltung gestellt, die inzwischen vom Oberbürgermeister beantwortet wurden. Die Beantwortung der Fragen wurde allerdings derart kurzfristig zur letzten Ratssitzung vorgenommen, dass sich unsere Fraktion nicht mehr angemessen mit dem Inhalt der Antworten auseinandersetzen konnte. Daher beantragte die AfD-Fraktion, die Behandlung dieses Tagesordnungspunktes (Drucksache Nr.: 10472-18 ) auf die nächste Ratssitzung zu verschieben. Das lehnte der Rat ab. Wir stellen daher nunmehr folgenden Antrag und bitten um Antworten zu den von uns gestellten Fragen:

„Der Rat der Stadt nimmt missbilligend zur Kenntnis, dass auf der den beiden Veranstaltungen, an der das städtische Gleichstellungsbüro maßgeblich beteiligt war, massiv gegen das staatliche Neutralitätsgebot verstoßen wurde. Zugleich verurteilt der Rat das totalitäre Gebaren der Verantwortlichen im Gleichstellungsbüro und beim Sonderbeauftragten für Vielfalt, Toleranz und Demokratie des Oberbürgermeisters. Der Rat der Stadt fordert den Oberbürgermeister zugleich dazu auf, künftig in seinem Dienst- und Verantwortungsbereich aktiv gegen Veranstaltungen vorzugehen, die gegen die parteipolitische Neutralitätspflicht der Stadtverwaltung verstoßen“.

Die Begründung dieses Antrags ergibt sich aus unserer nachfolgenden Stellungnahme zu den erfolgten Antworten der Verwaltung auf unsere Fragen in der Sache (Drucksache Nr.: 10472-18 ). Unsere Stellungnahme ist verbunden mit weiteren sich für uns ergebenden Fragen, um deren Beantwortung wir bis zur nächsten Ratssitzung bitten:

Spiegelstrich 1: Die Verwaltung schreibt: „Wie mit Rechtspopulismus umzugehen ist, gehört auch zu den Handlungsfeldern des novellierten Dortmunder Aktionsplans gegen Rechtsextremismus, der vom Rat der Stadt Dortmund zustimmend zur Kenntnis genommenen wurde. Die Koordinierungsstelle für Vielfalt, Toleranz und Demokratie sowie das Gleichstellungsbüro sind mit der Veranstaltung diesem Handlungsauftrag nachgekommen“. Weiter heißt es, ein Verstoß gegen Verfassungsgrundsätze sei nicht erkennbar.

Die AfD-Fraktion ist der Auffassung, dass hier sehr wohl wider die Verfassung das staatliche Neutralitätsgebot verletzt wurde. Das ergibt sich bereits aus der Argumentation der Stadtverwaltung, die in diesem Zusammenhang den sogenannten „Dortmunder Aktionsplan gegen Rechtsextremismus“ (tatsächlich heißt dieser Plan aber „Dortmunder Aktionsplan gegen Rechtsextremismus und Rechtspopulismus“) legitimierend heranzieht. Tatsächlich bestätigt die Verwaltung damit nur die Rechtswidrigkeit ihres Handelns. Denn dieser sogenannte „Dortmunder Aktionsplan“ wurde ja gerade von den Altparteien um den Aspekt des sogenannten „Rechtspopulismus“ mit dem Ziel erweitert, die immer wieder von ihnen als „rechtspopulistisch“ gescholtene AfD in ihrer weiteren Erstarkung als bürgerliche Volkspartei mit Steuermitteln zu bekämpfen. Ziel der konkurrierenden Altparteien ist es, mit dem rechtlich nur schwer anzugreifenden Begriff des „Rechtspopulismus“ auch staatliche Aktivitäten der Stadtverwaltung und den Einsatz öffentlicher Gelder - also Gelder der Bürger - im Kampf gegen die AfD legitimieren zu können. Insofern ist schon dieser „Dortmunder Aktionsplan gegen Rechtsextremismus und Rechtspopulismus“) verfassungswidrig, da er sich natürlich direkt gegen unsere Partei richtet. Und da dieser Aktionsplan der Verwaltung als Rechtfertigungsgrundlage des Gebarens der Gleichstellungsstelle in der hier anliegenden Sache dient, bedeutet dies an sich schon ein Einräumen eines Verfassungsverstoßes durch die Gleichstellungsbeauftragte.

Es ist befremdlich, wenn die Verwaltung argumentiert, es sei Aufgabe des Gleichstellungsbüros, die Öffentlichkeit über Entwicklungen im Bereich der Gleichstellung im Zusammenhang mit Rechtspopulismus zu informieren. Da „Rechtspopulismus“ von den Altparteien als politischer Kampfbegriff und als Synonym für die AfD benutzt wird, ist klar, dass die Gleichstellungsstelle quasi als verlängerter Arm der Altparteien gegen die AfD agitiert und die Öffentlichkeit einseitig über selbst definierte Inhalte politisch einseitig informiert. Bereits bei der „Kenntnisnahme“ - die Stadtverwaltung schreibt hier sogar von „zustimmender Kenntnisnahme“ - des „Dortmunder Aktionsplans gegen Rechtsextremismus und Rechtspopulismus“ durch den Rat hatte die AfD-Fraktion den Plan abgelehnt, und zwar mit der Begründung, dass hier eine illegitime Handlungsgrundlage im politischen Kampf gegen die AfD geschaffen würde. In diesem hier in Rede stehenden Fall hat sich die Gleichstellungsbeauftragte auf der Basis des „Aktionsplans“ ganz klar zur einer politischen Erfüllungsgehilfin der Altparteien machen lassen.

Spiegelstrich 5/8: Es widersprich nach unserer Auffassung absolut dem Geschlechter-Gleichstellungsgebot, wenn der Oberbürgermeister auch Veranstaltungen als „geschlechterreine“ bzw. „geschlechtergesäuberte“ Veranstaltungen für zulässig erklärt. Der sachkundige Bürger und Referent der AfD-Ratsfraktion, Matthias Helferich, war von der Fraktion beauftragt, die Veranstaltung zu besuchen. Es darf doch wohl im 21. Jahrhundert auch in Dortmund nicht sein, dass Herr Helferich wegen seiner sexuellen Orientierung von einer Veranstaltung im Rathaus ausgeschlossen wurde. Es ist natürlich richtig, wenn Oberbürgermeister Sierau schreibt, Matthias Helferich sei nach Kenntnis der Verwaltung weder eine biologische Frau, noch als Transsexuelle oder Transgender dieser Zielgruppe zuzuordnen. Tatsächlich ist Herr Helferich ein echter und auch anständiger Mann mit großer Deutschlandliebe und großer Populismus-Sachkenntnis, die er gern auf der Veranstaltung eingebracht hätte.

Es ist uns völlig unerklärlich, warum hier - noch dazu bei einer ausdrücklich an die Öffentlichkeit gerichteten Veranstaltung – vom Oberbürgermeister einer Art „Geschlechterrassismus“ das Wort geredet wird. Wenn ein Mann eine von der Gleichstellungsbeauftragten Maresa Feldmann mitgetragenen „Frauenveranstaltung“ besuchen möchte – warum sollte er dieser nicht beiwohnen dürfen? Und wie will man überhaupt „Geschlechter“ mit Blick auf das eingeschränkte Zutrittsrechts exakt identifizieren? Vor allem Grüne, aber auch Linke und selbst früher mal vorhandene Konservative in der Dortmunder CDU-Ratsfraktion halten 62 Geschlechter inzwischen für gegeben. Da ist es sicherlich schwer, denjenigen, diejenige oder dasjenige zweifelsfrei bei der Einlasskontrolle zu der jeweiligen Veranstaltung zu identifizieren. Was tun, wenn der umtriebige AfD-Fraktionsvorsitzende im Rat der Stadt Dortmund auf einer künftigen Frauen-Veranstaltung von Maresa Feldmann Einlass begehrt, da er sich schon seit Tagen als Frau fühlt und den Eindruck hat, er könnte seinen ansonsten so stattlichen Körper am Ende doch noch ablehnen? Wird man ihm den Zutritt verweigern, ihn damit diskriminieren und ihn womöglich in eine persönliche Krise stürzen? Wer übernähme dafür die Verantwortung?

Spiegelstrich 9: Dem sachkundigen Bürger, Herrn Matthias Helferich, wurde die Meinungskundgabe mittels Pappschild im Bürgersaal des Rathauses auf der Basis des „Behördenhausrechts“ untersagt, schreibt OB Sierau. Warum wurde die Grünen-Fraktion auf ihren Kommunalwahl- und Bundestags-Wahlpartys im Rathaus von den Hausrecht-Beauftragten des Oberbürgermeisters nicht sofort aufgefordert, ausgehängte antidemokratische Antifa-Banner zu entfernen?

Am 07.02.18 kam es zu der Veranstaltung unter dem Tagungstitel „Frauen, wehrt euch!“ Hier wurden verschiedene Workshops zum Umgang mit einer vermeintlichen rechtspopulistischen Gefahr angeboten. Frau Maresa Feldmann, die Leiterin des Dortmunder Gleichstellungsbüros, begrüßte die anwesenden Frauen mit den Worten: „Wie schön, dass die AfD heute hier nicht reinkommt!“ In einem Antwortschreiben von OB Sierau an Herrn Helferich auf dessen Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Maresa Feldmann hin heißt es, Feldmann habe erklärt, diese entlarvende Äußerung nicht getan zu haben. Der AfD-Fraktion hingegen liegen eine mündliche und eine schriftliche Erklärung von Zeugen - zwei echte Frauen - vor, die auf der Veranstaltung bis zum Ende anwesend waren. Beide bezeugen, dass dieser Ausspruch von Frau Feldmann selbst getätigt wurde. Wie stuft der Oberbürgermeister diese Unwahrheit/Lüge Frau Feldmanns ein und welche Bedeutung sieht er darin für den hier gesamten in Rede stehenden Fall eines einseitigen Agitierens durch Frau Feldmann gegen die AfD?

Im Anschluss an ihren Besuch bei der Polizeiwache Nord nahm die Delegation der AfD-Landtagsfraktion die Einladung der Kollegen der Dortmunder Ratsfraktion an, deren Mitglieder über ihre Arbeit im Düsseldorfer Landtag zu berichten und ihrerseits Informationen aus dem Kreis mitzunehmen.

Im gut gefüllten Hansesaal des Dortmunder Rathauses eröffnete Markus Wagner mit einer Rede „zur Lage der Fraktion“, die den Teilnehmern erhellende Einblicke in die tägliche Arbeit der Parlamentarier ermöglichte und das Verständnis für die Sinnhaftigkeit mancher Vorgänge, die sich dem unbedarften Beobachter nicht immer sofort erschließen, förderten.


DO 08





















Besonders vor dem Hintergrund der Dynamik in der aktuellen Politik entspann sich anschließend eine lebhafte Diskussion. Nach fast drei Stunden klang der Abend aus mit dem festen Vorsatz, den Dialog unbedingt aufrecht zu erhalten.



Während in Österreich Imame, die gegen Staat und Gesellschaft agitieren, ausgewiesen werden, darf sich in Deutschland der verlängerte Arm Erdogans weiterhin politisch betätigen. Gesteuert werden die Aktivitäten über die türkische Religionsbehörde Diyanet, die direkt dem Ministerpräsidenten untersteht und in den vergangenen Jahren den Koran zunehmend fundamentalistisch auslegen läßt. Mit der Abkehr vom kemalistischen Laizismus versucht die neoosmanische türkische Führung den Gleichschritt von Glauben und Politik widerherzustellen. Statt religiöser Seelsorge steht der Einfluß auf Politik, Verwaltung und Justiz im Mittelpunkt des Handelns. Kein souveräner Staat kann Strukturen dulden, die von ausländischen Mächten finanziert und organisiert werden, um gegensätzliche Interessen zu verfolgen. Die AfD-Fraktion im Dortmunder Rat fordert daher die Verwaltung auf, Genehmigungen für den Aufenthalt von DITIB-Imamen in Zukunft weder zu erteilen oder zu verlängern. Der folgende Antrag wurde für den "Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden" am 10. Juli 2018 auf die Tagesordnung gesetzt:

Sehr geehrte Frau Vorsitzende,

im vergangenen Jahr erhielten rund 350 Imame der türkischen Religionsbehörde „Diyanet“ Arbeitsvisa für Deutschland. Eine Anfrage der Bundestagsfraktion „Die Linke“ ergab, dass die Bundesregierung keine Erkenntnisse über den weiteren Verbleib der entsandten Prediger vorlägen. Laut dpa hatten die deutschen Behörden dazu 2017 Arbeitsvisa mit einer Gültigkeitsdauer von 180 Tagen ausgegeben. DPA vermutet, dass die Imame im Regelfall bei den kommunalen Ausländerbehörden eine Aufenthaltserlaubnis beantragen würden.

Ditib und ihre Vertreter stehen spätestens seit der „Spitzel-Affäre“ in der Kritik. Die Erdogan-Getreuen waren immer wieder durch die Spionage oppositioneller Tätigkeiten von Kurden und Gülen-Anhängern in Deutschland aufgefallen.

Die AfD-Fraktion bittet daher um Beantwortung folgender Fragen:

  • Hat die Dortmunder Ausländerbehörde Kenntnis über den Verbleib von Ditib-Imamen in Dortmund?
  • Haben Ditib-Imame in jüngster Vergangenheit eine Aufenthaltserlaubnis bei der Dortmunder Ausländerbehörde beantragt? Wenn ja, wie viele? Wenn nein, sollen diese zukünftig durch die Ausländerbehörde genehmigt werden?
  • Wie bewertet die Ausländerbehörde den Aufenthalt von Ditib-Imamen in Dortmund?

Die AfD-Fraktion beantragt, die Verwaltung zu beauftragen, Aufenthaltserlaubnisse für Imame türkischer Religionsbehörden in Zukunft weder zu erteilen, noch ggf. zu verlängern.

Auch im "Ausschuss Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden" läßt die AfD-Fraktion das Thema "Freizügigkeit für EU-Bürger" auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung setzen:

Sehr geehrte Frau Vorsitzende,

insbesondere Dortmund leidet unter der Zuwanderung von Bulgaren und Rumänen, die nicht selten Roma-Angehörige sind. Diese Zuwandergruppe fällt immer wieder durch Kriminalität und den Missbrauch von Sozialleistungen auf. Auf der „Drogenpolitischen Rundreise“ des Sozialausschusses berichtete Herr Walter, der Leiter des Ordnungsamtes, von bis zu 1000 alkoholisierten sowie Drogenabhängigen Südosteuropäern, die den Besuch des Nordmarktes für normale Bürger teils unmöglich, zumindest aber unerträglich, gestalteten. Ferner führte er aus, dass eine Gruppe von rund 30 Südosteuropäern dem Ordnungsamt immer wieder durch Ordnungswidrigkeiten und Straftaten auffiele und einen erheblichen Personaleinsatz des Ordnungsamtes binde.

Regelmäßig negieren die Altparteien Möglichkeiten der Ausweisung von Angehörigen südosteuropäischer Problemgruppen unter Hinweis auf die europäischen Grundfreiheiten, obwohl es rechtliche Mittel zur Eindämmung der Zuwanderung in die Sozialsysteme gibt.

Nach § 6 Abs. 1 S. 1 FreizügG/EU kann der Verlust des Freizügigkeitsrechts nach § 2 Abs. 1 FreizügG/EU aus Gründen der öffentlichen Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit (Art. 45 Abs. 3, Art. 52 Abs. 1 AEUV) festgestellt und die Bescheinigung über das Daueraufenthaltsrecht und die Aufenthaltskarte oder Daueraufenthaltskarte durch die Ausländerbehörde eingezogen werden. Aus den gleichen Gründen kann nach § 6 Abs. 1 S. 2 FreizügG/EU auch die Einreise durch die Ausländerbehörde verweigert werden. Die Regelung des § 6 FreizügG/EU ist abschließend, so dass ein Rückgriff auf das allgemeine Ausweisungsrecht des AufenthG ausgeschlossen ist. Die Einreisesperre ist von Amts wegen zu befristen (§ 7 Abs. 2 S. 2 FreizügG/EU). Auf die Befristung besteht ein Anspruch. Bei besonders schweren Fällen soll die Ausländerbehörde eine befristete Einreisesperre verfügen (§ 7 Abs. 2 S. 3 FreizügG/EU).

Voraussetzungen für die Verlustfeststellung ist danach das Vorliegen einer konkreten Gefahr neuer Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung durch den Unionsbürger. Erforderlich sind die Existenz spezialpräventiver Gründe und der Nachweis einer tatsächlichen und hinreichenden schweren Gefährdung eines gewichtigen Rechtsgutes. Die konkrete Gefahr neuer gravierender Straftaten muss bei individueller Würdigung des Einzelfalls hinreichend wahrscheinlich sein. Auch bei schwerwiegenden Delikten zu denen z.B. auch Drogendelikte gehören, dürfen die Anforderungen an die Wiederholungsgefahr nicht zu gering angesetzt werden, da sonst der besondere Ausweisungsschutz für EU-Bürger leer liefe.

Ferner kann das Nichtbestehen des Freizügigkeitsrechts durch die Ausländerbehörde gem. § 2 Abs. 7 FreizügG/EU festgestellt werden. Für die Verlustfeststellung, die zur Ausreisepflicht führt, bedarf es einer Ermessensentscheidung, im Rahmen derer zu prüfen ist, ob die Voraussetzungen für ein EU-Freizügigkeitsrecht nicht oder nicht mehr vorliegen. Wird ein Anspruch auf Sozialleistungen nach SGB II oder SGB XII gestellt, besteht im Allgemeinen ein Anlass für die Überprüfung des Vorliegens der Freizügigkeitsvoraussetzungen.

Die AfD-Fraktion bittet die Stadtverwaltung daher um Beantwortung folgender Fragen:

Wie häufig führte das Dortmunder Ausländeramt im Jahr 2017 Verfahren zur Feststellung des Nichtbestehens des Freizügigkeitsrechts durch?

 

Wie viele Unionsbürger in Dortmund gefährden die „öffentliche Sicherheit und Ordnung“ durch wiederholte Straftaten und Ordnungswidrigkeiten? Werden diese Gefährdungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zum Anlass von Verfahren zur Feststellung des Nichtbestehens des Freizügigkeitsrechts genommen und durch die Ausländerbehörde geprüft?

 

Kooperieren Sozialamt und Ausländerbehörde bei der Feststellung der Voraussetzungen des Freizügigkeitsrechts? Wird die Beantragung von Sozialhilfe durch einen in Dortmund lebenden Unionsbürger von der Ausländerbehörde zum Anlass einer Prüfung des Bestehens der Voraussetzungen des Freizügigkeitsrechts genommen? Wenn nein, warum nicht?

Nachdem die Verwaltung unsere Fragen in der letzten Sitzung des ABöOAB mit dem Hinweis, es gebe aktuell keinen Fall von Kirchenasyl für Syrer zum Teil unbeantwortet ließ, haken wir noch einmal nach und stellen die Fragen erneut - diesmal ohne Einschränkungen auf Herkunft und Gegenwartsbezug:

 

Sehr geehrte Frau Vorsitzende,

das Oberlandesgericht München stellte jüngst fest, dass das Kirchenasyl rechtlich bedeutungslos ist (Urt. v. 03.05.2018, Az. 4 OLG 13 S 54/18). „Kirchenasyl verbietet dem Staat kein Handeln“, sagte der Vorsitzende Richter bei der Urteilsverkündung. Abschiebungen müssen auch in Kirchenräumen vollzogen werden, da das Kirchenasyl kein eigenes Rechtsinstitut sei. Unter keinen Umständen begründet das Kirchenasyl ein Recht auf behördliche Duldung. Das Kirchenasyl befindet sich damit in einem dauernden Widerspruch zur geltenden Rechtsordnung. Als Rechtsstaatspartei lehnt die AfD das Kirchenasyl als Verstoß gegen das Prinzip der Gesetzesmäßigkeit der Verwaltung und das Rechtsstaatsprinzip aus Art. 20 Abs. 3 GG strikt ab.

Die AfD-Fraktion bittet daher um Beantwortung folgender Fragen:

 

  • Wie viele Fälle von „Kirchenasyl“ sind der Stadtverwaltung in den Jahren 2014-2018 bekannt geworden? (Bitte um Auflistung nach Jahr, Anzahl und Nationalität der Personen)

  • Wie beurteilt die Dortmunder Ausländerbehörde Fälle von „Kirchenasyl“ rechtlich?

  • Wie wurde in der Vergangenheit mit Fällen von „Kirchenasyl“ verfahren?

  • Was unternimmt die Stadt Dortmund, um Personen, die sich dem asylrechtlichen Verfahren entzogen haben, diesem wieder zuzuführen?

  • Wie viele aktuelle Fälle von „Kirchenasyl“ sind der Stadtverwaltung bekannt und welche Nationalität haben die Personen?

Eine Anfrage der AfD-Ratsfraktion ergab, daß Dortmund auch in diesem Jahr Personen mit unanfechtbar abgelehnten Asylanträgen vom Land zugewiesen werden. Zahlreiche Personen stammen zudem aus sicheren Herkunftsländern wie Ghana, Kosovo und Albanien. Die schwarz-gelbe Landesregierung hatte den Gemeinden zugesichert, nur noch Personen zuzuweisen, die ein Bleiberecht haben. Da die Dortmunder Ausländerbehörde kaum Abschiebungen vollzieht, haben die Illegalen gute Aussichten auf eine neue Heimat. Das Recht hier zu leben, haben sie allerdings nicht.

Die Antwort der Sozialdezernentin Birgit Zoerner (SPD) finden Sie hier.

Die Personenfreizügigkeit innerhalb der EU ist (neben der unternehmerischen Niederlassungsfreiheit) als Arbeitnehmer-Freizügigkeit definiert. Das heißt, es gibt keinen Anspruch auf Wohnsitznahme zur Erlangung von Sozialleistungen in einem EU-Staat. So eindeutig, wie dies in der Freizügigkeitsrichtlinie geregelt ist, so inkonsequent wird von den deutschen Kommunen der Aufenthalt von ausländischen EU-Bürgern nachgehalten.

Die AfD-Fraktion im Dortmunder Rat läßt das Thema auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Gesundheit am 03.07.2018 setzen:

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

neben dem anhaltenden Migrationsdruck aus Afrika und dem Orient hat sich auch die europäische Freizügigkeit für die Kommunen zu einem ernsten Problem entwickelt.

Als die Freizügigkeit vor vier Jahren auch für Bewohner osteuropäischer Mitgliedsstaaten durchgesetzt wurde, versicherte der damalige Innenminister Thomas de Maiziére, daß dies zu „einer Zuwanderung in die Arbeitsmärkte, nicht aber in die Sozialsysteme“ führen würde. Inzwischen wendet allein Dortmund jährlich rund 11 Millionen Euro für Armutszuwanderer aus Südosteuropa auf. Um an deutsche Sozialhilfe zu gelangen, bedarf es für EU-Zuwanderer lediglich eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses oder eines Scheingewerbes. Wieviel ein Migrant arbeitet und vor allem damit verdient, ist unerheblich. So unterschreiben viele einen Arbeitsvertrag für eine geringfügige Beschäftigung, um Zugriff auf die Sozialkassen zu erhalten. Gerd Landsberg, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, fordert, dass als Beschäftigung im Rahmen der europäischen Freizügigkeit „nur anerkannt wird, wenn man so viele Stunden arbeitet, dass man davon leben kann.“ Das Innenministerium vermutet, dass sich hinter den zahlreichen Scheinarbeitsverhältnissen organisierte Kriminalität verbirgt.

Die AfD-Fraktion bittet die Stadt Dortmund daher um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wie viele EU-Bürger beziehen - neben ihrem Gehalt aus einer geringfügigen Beschäftigung oder den Einkünften aus einem Kleingewerbe - Sozialleistungen als sogenannte „Aufstocker“ in Dortmund? Wir bitten um Auflistung nach EU-Mitgliedsstaat und Personenanzahl.

  2. Wie viele Fälle von „Scheinarbeitsverhältnissen“ bzw. „Scheingewerbetreibenden“ wurden bei EU-Bürgern in den letzten 4 Jahren durch die Stadtverwaltung festgestellt?

  3. Wie vielen EU-Bürgern wurde daraufhin das Freizügigkeitsrecht entzogen?

Von No-Go-Areas sprechen Innenministerium und Polizei vor Ort nur ungern – heißt das doch, dass die Polizei hier nur noch wenig im Griff hat und dem Rechtsstaat dort nur noch eingeschränkt zu Geltung verholfen werden kann. Und so spricht man im Behörden-Jargon lieber von „gefährlichen und verrufenen Orten“. Allerdings: Die genauen Orte, auf die dieser Fachbegriff aus dem Polizeigesetz zutrifft, will man besser auch nicht genau benennen.

Aus einer Antwort von NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) auf eine Große Anfrage unserer AfD-Landtagsfraktion geht hervor, dass es in NRW Ende 2017 insgesamt 26 „gefährliche und verrufene Orte“ in zehn Städten gab: Köln, Dortmund, Borken, Düren, Essen, Hagen, Mettmann, Mönchengladbach, Oberhausen und Wuppertal. 15 davon befinden sich in Köln. In Duisburg – u.a. bekannt für große, schwerkriminelle arabische bzw. libanesische Clans und für die Riesen-Probleme um die 15 000 dort lebenden Roma – soll es nach Reul gar keine (!) gefährliche und verrufene Orte geben. Örtlichkeiten, die von Polizisten im Rahmen ihrer eigenen Lagebeurteilung als gefährliche und verrufene Örtlichkeiten im Sinne des § 12 PolG eingestuft wurden, blieben bei der schwammigen Beantwortung der Großen Anfrage allerdings unberücksichtigt – Nebelkerze über Nebelkerze für die Bürger aus dem Innenministerium.

Die AfD in Dortmund spricht wie immer Klartext: Nach unseren Quellen wachsen die No-Go-Areas – also besonders gefährliche Orte, an die sich Bürger aus anderen Stadtteilen aus gutem Grund kaum noch hinbegeben – immer weiter. So gelten inzwischen nicht nur die Nordstadt selbst, sondern auch die erweiterte nördliche Innenstadt und die Brückstraße polizeiintern als „gefährliche und verrufene Orte“ – als Brennpunkte der Kriminalität in der Stadt.

Angriffe auf Rettungskräfte, Angriffe auf Polizisten, Versuche der Gefangenenbefreiung, bedrohliche Zusammenrottungen aller Art – fast immer sind es zum ganz überwiegenden Teil Ausländer oder Migranten, die für diese neue deutsche Welle der Gewalt stehen. Das wissen alle damit befassten Behörden – es sagt nur keiner dem Bürger. Welche Dimensionen diese „neue“ Kriminalität in den Dortmunder Brennpunkten angenommen hat, wurde aktuell erst am letzten Donnerstag wieder deutlich: Im Bereich des Schleswiger Platzes kam es zu einer Auseinandersetzung zwischen zwei Zigeuner-Familiengroßgruppen. Zwei Männer wurden durch Stichverletzungen verletzt. 250 Personen (!) waren beteiligt. Die Polizei schrieb: „Die Gruppe war auffallend emotionalisiert und teilweise mit größeren Gegenständen und Zaunlatten ausgerüstet“. Dagegen schrieb der Ruhr Nachrichten-Schreiberling verniedlichend von „Streithähnen“. Wenige Tage zuvor war übrigens eine Frau unter Vorhaltung einer Pistole in der Nordstadt ausgeraubt worden, bei Libanesen wurden 1 kg Kokain und 13.000 Euro sichergestellt.

Als die Freizügigkeit für „Arbeitsmigranten“ vor vier Jahren auch für Bewohner osteuropäischer Mitgliedsstaaten durchgesetzt wurde, versicherte übrigens der damalige Innenminister Thomas de Maiziére, dass dies „eine Zuwanderung in die Arbeitsmärkte, nicht aber in die Sozialsysteme“ bedeuten würde. Inzwischen ist er weg, der de Maiziére. Heute wendet allein Dortmund jährlich rund 11 Millionen aus unseren Bürger-Steuermitteln für Armutszuwanderer aus Südosteuropa auf. Um an deutsche Sozialhilfe zu gelangen, bedarf es für EU-Zuwanderer lediglich eines Arbeitsverhältnisses.

Unsere Ratsfraktion wird dazu eine Anfrage in dem zuständigen Rats-Fachausschuss stellen. Wir wollen wissen: Wie viele Fälle von „Scheinarbeitsverhältnissen“ bei EU-Bürgern wurden in den letzten 4 Jahren durch die Stadtverwaltung festgestellt und wie vielen EU-Bürgern wurde daraufhin das Freizügigkeitsrecht entzogen?

Heiner Garbe

(Vorsitzender AfD-Ratsfraktion Dortmund)

(stellv. Sprecher AfD-Kreisverband Dortmund)

Drogenproblematik im öffentlichen Raum – Sachstandsbericht aus ordnungsbehördlicher Sicht

Einmal jährlich gibt der „Sachstandsbericht zur Drogenproblematik im öffentlichen Raum“ eine Lageeinschätzung aus Sicht des Ordnungsamtes wieder. Insbesondere in der Nordstadt beklagt das Ordnungsamt, dass hier „ohne jede Scheu“ sowohl weiche als auch harte Drogen „vielfach offen und auch öffentlich konsumiert“ werden. Gewerbebetriebe, wie Internetcafés, Kioske und Shisha-Bars, werden dabei als „Umschlagsplätze“ und „Rückzugsräume“ für Drogengeschäfte genutzt.

Der Sachstandsbericht beklagt, dass sich im Rahmen der Arbeitnehmerfreizügigkeit von Menschen aus Südosteuropa und der vermehrten Zuwanderung aus Rumänien und Bulgarien auch die „klassische Drogenszene“ in der Dortmunder Nordstadt verändert hat: Seit 2016 dominieren insbesondere Bulgaren den Drogenmarkt und den Konsum.

Ausländerrechtlich scheint man Kleindealern mit Duldungsstatus und südosteuropäischen Drogenabhängigen kaum gewachsen zu sein. Nur 22 Ausweisungsverfahren konnten gegen ausländische Dealer und Konsumunten im vergangenen Jahr durchgesetzt werden. Geduldete Kleindealer, die aus anderen Kommunen stammen, werden nicht etwa abgeschoben, sondern lediglich mit einem Bußgeld belegt.

Während die Stadtverwaltung verstärkt auf sozialpolitische Maßnahmen im Umgang mit südeuropäischen Drogenstraftätern setzen will, plädiert die Dortmunder AfD-Ratsfraktion für einen strikten Entzug des Freizügigkeitsrechts bei drogenabhängigen EU-Bürgern durch die Ausländerbehörde. Es ist den Steuerzahlern Dortmunds nicht länger zuzumuten, dass sie die anhaltende Zuwanderung in das Sozial- und Gesundheitssystem der Stadt finanzieren müssen. Düstere Zeiten drohen unserer Stadt, wenn bald auch die Staaten des Westbalkans Mitglied der EU werden, so wie von den Konsensparteien gewünscht.

Matthias Helferich

- sachkundiger Bürger im Sozialausschuss -

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