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Zur anstehenden Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 23.03.2023 hat die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund nachfolgenden Antrag mit der Drucksachen-Nr. 31812-23 eingebracht.

„Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

am 16.04.2023 kam es laut Presseangaben im Dortmunder Stadtteil Dorstfeld zu einer Massenschlägerei unter Jugendlichen, bei der unter anderem Messer, Macheten und eine Schreckschusspistole zum Einsatz kamen.

Medienberichten zufolge waren bis zu 20 Personen im Alter von 13 bis 20 Jahren an dieser Auseinandersetzung beteiligt.

Aufgrund der Häufung solcher Vorfälle und der zunehmend außer Kontrolle geratenen öffentlichen Gewalttaten in Dortmund stellt die AfD-Fraktion folgende Fragen:

  • Welche Erkenntnisse hat die Stadt Dortmund hinsichtlich dieser Auseinandersetzung?
  • Welche Erkenntnisse haben die „städtischen“ Quartiersdemokraten hinsichtlich dieser Auseinandersetzung?
  • Ist der Stadt Dortmund bekannt, wie der Polizeipräsident die Lage in Dorstfeld beurteilt?

Die AfD-Fraktion bitte um Zustimmung zu folgendem Antrag:

„Der zuständige Jugendkontaktbeamte wird in eine zukünftige Sitzung des ABöAB eingeladen, um dem Ausschuss über Jugendkriminalität in Dorstfeld zu berichten.““

 

Zur anstehenden Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 13.07.2023 hat die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund nachfolgenden Antrag mit der Drucksachen-Nr. 31810-23 eingebracht.

„Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

gemäß § 1 des Flüchtlingsaufnahmegesetzes sind die 396 Städte und Gemeinden in NRW verpflichtet, ausländische Flüchtlinge aufzunehmen und unterzubringen.

Laut statistischer Darstellung der Bezirksregierung Arnsberg wurden auf der Grundlage des FlüAG 7.941 Flüchtlinge für Dortmund erfasst (Stand: 12.05.2023)[1]. Dem gegenüber wurden 9.513 Personen erfasst im Sinne der §§ 22, 23 Abs. 2 und 23 Abs. 4 AufenthG (Stand: 07.05.2023)[2].

Unter Berücksichtigung des Zuweisungsschlüssels auf der Grundlage des FlüAG beträgt die Erfüllungsquote Dortmunds 99,58 % (Stand: 12.05.2023). Unter Berücksichtigung des Integrationsschlüssels ergibt sich eine Aufnahmequote von 195,03 % (Stand: 07.05.2023). Aufgrund dieser Zahlen ist ersichtlich, dass allein zwischen dem 01.01.2023 und dem 07.05.2023 119 Personen mit Wohnsitzauflage nach Dortmund migriert sind.

Hieraus ergeben sich folgende Fragen:

  1. Aus welchen Herkunftsländern stammen die von der Bezirksregierung Arnsberg erfassten Personen, sowohl auf Grundlage des FlüAG und im Sinne der §§ 22, 23 Abs. 2 und 23 Abs. 4 AufenthG (gebeten wird um Aufschlüsslung in Anzahl und Herkunftsland in tabellarischer Darstellung)?
  2. Aus welchen Personenkreisen gem. § 2 FlüAG sowie Schutzformen setzt sich die Personengruppe aus Frage 1 zusammen (gebeten wird um Aufschlüsslung in Personenkreis gem. § 2 FlüAG, Schutzform, Anzahl und Herkunftsland)?
  3. Wie viele Zuweisungen von Flüchtlingen insgesamt erfolgten seit dem Jahre 2021 gemäß § 1 FlüAG, festgesetzt von der Bezirksregierung Arnsberg?
  4. Aus welchen Personenkreisen gem. § 2 FlüAG sowie Schutzformen setzt sich die Personengruppe aus Frage 3 zusammen (gebeten wird um Aufschlüsslung in Personenkreis gem. § 2 FlüAG, Schutzform, Anzahl und Herkunftsland)?
  5. Wie vielen der laut Frage 3 und im Sinne der §§ 22, 23 Abs. 2 und 23 Abs. 4 AufenthG aufgenommenen Flüchtlinge erhielten eine Wohnung oder befinden sich derzeit in einer Sammelunterkunft (gebeten wird um tabellarische Darstellung)?
  6. Wie viel des zugewiesenen Wohnraumes stammt aus dem Dortmunder Wohnraumvorhalteprogramm?
  7. Aufgrund welcher Datenlage wurde der Zuweisungsschlüssel gem. § 3 I,II FlüAG von 3,0541190493777300 und der Integrationsschlüssel von 2,481520364459 erhoben und wann wurden diese das letzte Mal an die Bezirksregierung Arnsberg bzw. an das Land NRW übermittelt?

Wir bitten um schriftliche Beantwortung der Fragen.

Mit Veröffentlichung der Verteilstatistik von Flüchtlingen der Bezirksregierung Arnsberg vom 07.05.2023 wurde ersichtlich, dass die Stadt Dortmund ihre Aufnahmequote von Flüchtlingen unter Berücksichtigung des Integrationsschlüssels zu 195,03 % erfüllt. Die Integrationsfähigkeit der Institutionen sowie der Dortmunder Stadtgesellschaft ist aufgrund des anhaltenden Migrationsdrucks schon lange überschritten.

Der ABöOAB beschließt:

„Der Rat der Stadt Dortmund fordert die Bezirksregierung Arnsberg auf, keine weiteren Zuweisungen von Flüchtlingen gegenüber der Stadt Dortmund vorzunehmen, da unter Berücksichtigung des Integrationsschlüssels, die Aufnahmequote zu 195,03 % erfüllt wurde.““

 

[1] https://www.bra.nrw.de/system/files/media/document/file/verteilstatistik-fluag-2023-05-12.pdf

[2] https://www.bra.nrw.de/system/files/media/document/file/verteilstatistik-wsa-2023-05-07.pdf

Zur anstehenden Sitzung des Schulausschuss am 07.06.2023 hat die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund nachfolgende Anfrage unter dem TOP 4.2.3 mit der Drucksachen-Nr. 31811-23 eingebracht.

 

„Sehr geehrte Frau Vorsitzende,

laut statistischer Darstellung der Bezirksregierung Arnsberg wurden 9513 Flüchtlinge mit Wohnsitzauflage in der Stadt Dortmund erfasst (Stand: 07.05.2023). Des Weiteren ist ersichtlich, dass unter Berücksichtigung des Integrationsschlüssels Dortmund die Aufnahmequote von Flüchtlingen zu 195,03 % erfüllt. Allein zwischen dem 01.01.2023 und dem 07.05.2023 migrierten 119 Flüchtlinge mit Wohnsitzauflage nach Dortmund.

Aufgrund der jetzt schon angespannten Situation an Dortmunder Schulen, verursacht durch einen Mangel an Lehrkräften, fehlenden Räumlichkeiten und allgemeiner mangelnder Ausstattung, ergeben sich folgende Fragen:

  1. Wie viele schulpflichtige Kinder, welche sich aufgrund eines Schutzstatus im Sinne des Asylrechts in Dortmund befinden, besuchen derzeit eine Schule in der Trägerschaft der Stadt Dortmund?
  2. Aus welchen Herkunftsländern stammen die sich aus Frage 1 ergebenen Schülergruppen (gebeten wird um tabellarische Aufschlüsselung in Anzahl und Herkunftsland)?
  3. Wie verteilen sich die aus Frage 1 ergebenen Schülerzahlen auf die einzelnen Schulformen auf (gebeten wird um Aufschlüsselung in Anzahl, Herkunftsland und Schulform).
  4. Wie viele Personen, welche sich aufgrund eines Schutzstatus im Sinne des Asylgesetztes in Dortmund befinden, besuchen derzeit ein Berufskolleg bzw. eine Berufsschule in Dortmund?
  5. Aus welchen Herkunftsländern stammen die sich aus Frage 4 ergebenen Schülergruppen (gebeten wird um tabellarische Aufschlüsselung in Anzahl und Herkunftsland)?

Wir bitten um schriftliche Beantwortung der Fragen.“

Nachdem in Lörrach, einer Stadt in Baden-Württemberg, 40 Mietern gekündigt wurde, um Wohnraum für 100 Flüchtlinge zu schaffen, löste dieser Vorfall landesweit Entsetzen aus.

Die AfD-Fraktion Dortmund reagierte prompt und stellte folgende Anfrage:

(Link zur Anfrage auf der Homepage)

Die Antwort der Verwaltung war knapp, nichtssagend und enthielt viel allgemeines Geschwafel. Was fehlte: Klare und konkrete Aussagen.

Auch konnte man der Stellungnahme entnehmen, dass die Sorgen vieler Bürger die Angst davor haben, aus ihren Wohnungen von Flüchtlingen verdrängt zu werden, von der Verwaltungsspitze nicht ernst genommen werden.

Die AfD-Fraktion Dortmund gibt nicht auf, und der stellvertretende AfD-Fraktionsvorsitzende Peter Bohnhof hinterfragte in der letzten Ratssitzung die Angelegenheit konkret.

"Es geht darum, ob es überhaupt rechtlich zulässig ist, Kündigungen unter den Bedingungen wie in Lörrach gegenüber Mietern in Dortmund auszusprechen. In Ihrer Antwort steht, dass eine solche Vorgehensweise theoretisch möglich wäre. Das würde bedeuten, dass Sie die Auffassung vertreten, dass es rechtlich erlaubt ist", mahnte Bohnhof.

"Wenn das der Fall ist, habe ich folgende Zusatzfrage: Unter welchen konkreten Bedingungen hält die Verwaltung ein solches Vorgehen für möglich? Sollten Sie jedoch der Ansicht sein, dass ein solches Vorgehen gegenüber Mietern unzulässig ist, bitte ich Sie ebenfalls um eine klare Stellungnahme", hakte Bohnhof präzise nach.

Oberbürgermeister Westphal versprach dem Rat, die weiteren Fragen der AfD-Fraktion zu beantworten.

Nun ist es an der Spitze der Dortmunder Verwaltung, ihre Position klar zu benennen, und wir werden Sie selbstverständlich über die weiteren Entwicklungen informieren.

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Bezeichnete der Stadtkämmerer Stüdemann im Zuge eines AfD-Antrags Therapiehunde noch abwertend als "Dackel auf dem Rücksitz, der den Fahrer beruhigen soll", so scheint er nun ebenfalls erkannt zu haben, wie bedeutend diese Alltagshelfer für viele Menschen sind.

Nun hat die Verwaltung die Forderung der AfD übernommen, Rettungs-, Assistenz- und Therapiehunde von der Hundesteuer zu befreien.

"Mit Freude habe ich Kenntnis von dieser Vorlage genommen, aber wir hätten den Beschluss schon viel früher fassen können. Bereits unser Antrag vom 07.09.2022 enthielt genau diese Forderung", sagte der stellvertretende AfD-Fraktionsvorsitzende Peter Bohnhof

Auch die vergangenen Versuche der Altparteien sowie der Verwaltung, den AfD-Antrag in den Ausschüssen und im Rat konsequent zu torpedieren, kommentierte Bohnhof in der vergangenen Ratssitzung wie folgt:
„Es ging nur darum, unseren Antrag niederzustimmen, obwohl dieser sehr gut und richtig für die Menschen war, die auf Hilfe angewiesen sind.“

Am 22. Mai 2023 berichtete die BILD-Zeitung von einer offenbar systematischen Schikane des Dortmunder Polizeipräsidenten Lange gegen die Polizeivollzugsbeamten der Dortmunder Wache Nord, die ihren Dienst in einer besonders kriminalitätsbelasteten Gegend verrichten müssen. Unter den tapferen Polizisten herrscht eine Verbitterung über die alltägliche Geringschätzung und Demütigung durch das Dortmunder Establishment im Polizeipräsidium. Eine große Mehrheit möchte die Dienststelle wechseln. Die Beamten berichten anonym von Unterbesetzung, und einem angespannten Verhältnis zum Polizeipräsidium.

Ebenfalls hatte die BILD-Zeitung Bewohner des Dortmunder Nordens zu Wort kommen lassen, die beklagen, dass die Polizei immer seltener gegen die anhaltende Gewalt und Kriminalität in ihrem Viertel vorgehe.

Unser Bundestagsabgeordneter Matthias Helferich hat den Polizeipräsidenten daher in einem offenen Schreiben um Stellungnahme zu den Vorwürfen aufgefordert:

Sehr geehrter Herr Polizeipräsident Lange!

In der BILD-Zeitung berichten Bewohner der Dortmunder Nordstadt über grassierende Kriminalität, Drogenmissbrauch, Bandenkriege und Gewalt.

Viele Gewerbetreibende leiden unter Umsatzeinbußen und kündigen an, ihr Heimatviertel verlassen zu wollen.

Polizisten der Nordstadtwache beklagen im Rahmen der Berichterstattung, dass Migranten nicht kontrolliert werden sollen. Die Beamten scheuen sich, zu robusten Polizeimaßnahmen zu greifen, da ihnen der politische Rückhalt fehlt.

Bei einer Anti-Polizeidemonstration soll sogar von der Vollstreckung eines Haftbefehls gegen den afrikanischen Anmelder der Versammlung abgesehen worden sein, da dies als politisch nicht opportun erschien.

Bei meinem jüngsten Besuch der Nordstadtwache wurden die Verhältnisse im Dortmunder Norden als „rosig“ beschrieben.

Ich bitte Sie als zuständiger Bundestagsabgeordneter für den Wahlkreis Dortmund II schriftlich bis zum 7.06.2023 zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen:

  1. Deckt sich die Berichterstattung mit den Erkenntnissen des Polizeipräsidiums?
  2. Gab oder gibt es die Anweisung der Dortmunder Polizeiführung an Streifenbeamte, Migranten nicht zu kontrollieren?
  3. Wie ist es um die personelle Besetzung der Nordstadtwache bestellt?
  4. Trifft der Bericht zu, dass man einen afrikanischen Versammlungsanmelder nicht in Haft nahm, obwohl ein Haftbefehl gegen ihn vorlag?

Mit freundlichen Grüßen

Matthias Helferich

(Mitglied des Deutschen Bundestages)

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AfD Dortmund

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Dortmunder Bürger wurden fast drei Jahre aufgrund von willkürlichen Corona-Maßnahmen drangsaliert und ihre individuellen Freiheitsrechte missachtet. Die Folgen dieser unverhältnismäßigen Maßnahmen waren traumatisierte Kinder, zerstörte Existenzen, die Zunahme von häuslicher Gewalt und vieles mehr.

In der letzten Ratssitzung verlangte die AfD-Fraktion im Dortmunder Rat die unabhängige, unbefangene und weisungsfreie Aufarbeitung der von der Verwaltung und den Altparteien zu verantwortenden städtischen Corona-Maßnahmen.

„Als AfD-Fraktion haben wir in den letzten drei Jahren wiederholt vorgetragen, dass die von der Regierung beschlossenen und der Stadt mitgetragenen Maßnahmen in keinem Verhältnis zur Bedrohung standen. Beispielsweise verweise ich auf unseren Antrag, die als völlig bescheuert zu bezeichnende Maskenpflicht auf öffentlichen Plätzen abzuschaffen“, so AfD-Ratsherr Tino Perlick.

„Keine Sorge, wir erwarten keine Entschuldigung von ihnen, die würde es nicht geben, geschenkt. Wir beantragen aber eine Evaluierungskommission, die sich mit den städtischen Maßnahmen auseinandersetzt und diese aufarbeitet. Wir möchten außerdem, dass die Stadt eingetriebene Bußgelder von Menschen, die noch ihren Verstand behalten hatten und sich an so manche Maßnahme nicht hielten, zurückzahlt“, fügte Perlick hinzu.

Auch AfD-Ratsherr Wolfgang Seitz fand klare Worte: „Verantwortungsvolle Politik bedeutet, Fehler einzugestehen und dafür Sorge zu tragen, dass ein solches Unrecht sich nicht wiederholt. Es ist zu hoffen, dass die Verantwortlichen in diesem Hause für ihre Taten Verantwortung übernehmen und sich in Zukunft für das Wohl der Stadt und ihrer Bürger einsetzen.“

Der eingebrachte Antrag wurde mehrheitlich von den Altparteien abgebügelt. Die Ablehnung des Antrags ist ein Schlag ins Gesicht der Dortmunder Bürger, die unter den Folgen der Corona-Maßnahmen teilweise heute noch leiden.

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Eines der Lieblingsthemen linker Parteien - die Legalisierung von Cannabis - stand auf der Tagesordnung der letzten Ratssitzung und wurde intensiv debattiert. Lediglich die AfD und CDU leisteten Widerstand gegen die Legalisierung eines weiteren Rauschmittels in Dortmund – unsere Heimatstadt, die jetzt schon für ihr Übermaß an Drogenmissbrauch bekannt ist.

Die Befürworter der Cannabis-Legalisierung - vornehmlich aus der linken Ecke des Rates - verharmlosten die Folgen des regelmäßigen legalen Kiffens. Anstatt sachlich über die Auswirkungen einer weiteren Legalisierung von Drogen zu debattieren, schwadronierten die „Dortmunder Gras-Freunde“ vom „Recht auf Rausch“.

AfD-Fraktionsvorsitzender Heiner Garbe fand klare Worte in der Debatte:

„Überschrieben ist der Antrag mit Modellkommune Cannabis, eigentlich müsste es heißen Modellkommune-Niedergang. Dortmund, unsere Stadt, hat schon jetzt ein erhebliches Drogenproblem, welches die Legalisierung von Cannabis noch verschärfen wird. Warum wollen Sie dieses unseren Bürgern vor allen den jungen Bürgern auch noch antun?“

Auch der AfD-Ratsherr Tino Perlick entlarvte die Pläne der Befürworter der Entkriminalisierung von Cannabis, indem er über die Auswirkungen insbesondere bei Kindern und Jugendlichen und die daraus resultierenden Folgen für die Gesellschaft aufklärte.

„Es ist bedenklich, dass gerade die Zero-Covid-Fanatiker Kindern das Kiffen erleichtern wollen. Als AfD vertreten wir den gesunden Mittelweg, da wir verstehen, dass der Joint kein Räucherstäbchen ist und tatsächlich Gefahren mit sich bringt. Daher fordern wir Cannabis ja, aber nur für medizinische Zwecke", so Perlick.

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In der letzten Ratssitzung ging es auch um zwei Riesen-Sockel mit Kunst-Objekten links und rechts der Katharinentreppe, die die Verwaltung dauerhaft installieren will. 

Die AfD-Fraktion schlägt vor, den Sockel mit einer überlebensgroßen Bronzestatue einem echten Dortmunder Patrioten zu widmen, der viel Einsatz und Herzblut für unsere Stadt aufgebracht hat und auch weiterhin aufbringen wird: dem AfD-Fraktionsvorsitzenden Heiner Garbe.

"Bei dem Engagement, das der AfD-Fraktionsvorsitzende für diese Stadt schon erbracht hat, wäre es nur angemessen, seine Büste in Bronze auf dem Sockel zu platzieren, die Besucher der Stadt mit einer patriotischen Geste begrüßen kann. Dies würde sicherlich viele Gäste und Bürger erfreuen", sagte Garbe gegenüber dem Rat.

Ob der Vorschlag bei den anderen Parteien auf Gegenliebe stoßen wird, bleibt abzuwarten.

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