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AfD Dortmund

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Die AfD-Fraktion fordert nun auch die Kommunalaufsicht (Bezirksregierung Arnsberg) auf, sich dem Gebahren von Noch-Oberbürgermeister Sierau zu widmen.

Es grenzt fast an Ironie, dass Oberbürgermeister Sierau, der immer wieder selbst die Grenzen des Anstands und respektvollen Umgangs überschritt, in der Vergangenheit stets vor einer Verrohung der Sprache durch "Rechtspopulisten" warnte.

Sehr geehrter Herr Regierungspräsident Vogel!

Anbei reichen wir Ihnen folgenden Sachverhalt zur Kenntnis:

Auf einer Pressekonferenz der Verwaltungsspitze zum Thema „Corona“-Pandemie am 23.6.2020 hat Dortmunds Oberbürgermeister Ullrich Sierau übergeordneten Entscheidungsträgern im Land bzw. Bund massiv gedroht und den angesprochenen Entscheidungsträgern Inkompetenz bzw. Desinteresse gegenüber einer brisanten Lage in der Kommune vorgeworfen. Sierau schrie auf der Pressekonferenz regelrecht in den Ratssaal: „Und da müssen sich jetzt mal die Herren und Damen auf den verschiedenen Ebenen fragen lassen, ob ihnen das (die massiven Ausschreitungen durch Ju-gendbanden, die überwiegend einen Migrationshintergrund hatten, in Stuttgart, Anm.) egal ist oder ob sie endlich auch mal Verantwortung übernehmen wollen. Mein Eindruck: Ihnen ist es egal, weil sie glauben, dass wir nicht wissen, wo sie wohnen. Aber das ist heraus zu bekommen“.

Die AfD-Fraktion im Dortmunder Stadtrat erachtet diese Äußerungen des Herrn Oberbürgermeisters für rechts- und verfassungswidrig sowie unvereinbar mit den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums, die auch auf kommunale Wahlbeamte Rechtsanwendung finden.

Die AfD-Fraktion Dortmund hält es daher für geboten, dass Sie im Wege der allgemeinen Aufsicht des Landes gem. § 119 Abs. 1 GO NRW einschreiten. Herr Oberbürgermeister Sierau gefährdet durch sein Gebaren, dass die Stadt Dortmund „im Einklang mit den Gesetzen verwaltet wird.“


Zur Begründung im Einzelnen:

1. Verstoß gegen die staatliche Neutralitätspflicht

Der liberale Verfassungsstaat lebt vom freien Diskurs. Er schafft Räume der Debatte, die es dem Bürger ermöglichen, seinen politischen Willen frei zu bilden. Es ist dem Staat und seinen Einrichtungen daher untersagt, seine Machtstellung zur einseitig politischen Beeinflussung dieses Willensbildungsprozesses zu missbrauchen.
Herr Sierau nutzte die Pressekonferenz des Verwaltungsvorstandes, um nicht nur sachlich informatorisch über die Maßnahmen des Bundes und Landes zu berichten. Vielmehr missbrauchte er die Öffentlichkeit als Haupt-verwaltungsbeamter, um bei der städtischen Pressekonferenz kämpferisch gegen Entscheidungsträger anderer staatlicher Ebenen zu agitieren und somit letztlich gezielt den politischen Willen der Bürger zu beeinflussen.

2. Verstoß gegen die politische Treuepflicht

Die politische Treuepflicht verpflichtet den Beamten, sich durch sein gesamtes Verhalten zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung zu bekennen und für deren Einhaltung einzutreten (s. Jarass/Pieroth, Art. 33, Rn. 60). Sie verpflichtet den Beamten zur politischen Mäßigung und Verfassungstreue. Die politische Treuepflicht betrifft sowohl das dienstliche wie das außerdienstliche Verhalten. Vom Beamten wird verlangt, sich mit der Verfassung zu identifizieren (ebda.). Durch sein Drohen hat Oberbürgermeister Sierau die Verfassungsgrundsätze des Rechtsstaats- und Demokratieprinzips bewusst und agitierend in Frage gestellt. Seine Verlautbarungen lassen darauf schließen, dass höhergestellte Verwaltungsentscheidungsträger bzw. Politiker der Bundes- und Landesebene, die seines Erachtens verantwortungslos in der Corona-Krise gehandelt hätten, nicht dienstrechtlich belangt oder demokratisch abgewählt werden sollten, sondern von ei-nem nicht näher bestimmten Personenkreis („wir“) zuhause heimgesucht werden müssten. Damit bestärkt der Hauptverwaltungsbeamte Sierau in sträflicher Art und Weise politische Kräfte, die Überwachungsdruck, Ein-schüchterung und Bedrohung als Teil der politischen Kommunikation be-greifen. Letztlich muss er selbst aufgrund seiner Äußerungen im Rahmen der Pressekonferenz zu diesen Kräften gezählt werden.

3. Verstoß gegen das Mäßigungs- und Sachlichkeitsgebot

Gem. § 33 Abs. 2 Beamtenstatusgesetz sind auch Kommunalbeamte verpflichtet, „diejenige Mäßigung und Zurückhaltung zu wahren, die sich aus ihrer Stellung gegenüber der Allgemeinheit und aus der Rücksicht auf die Pflichten ihres Amtes ergeben.“ Durch seinen aufbrausenden und drohenden Vortrag hat Herr Oberbürgermeister Sierau das Mäßigungsgebot evident verletzt. Einschüchterungsversuche gegenüber politischen Entscheidungsträgern, wie sie letztlich die Drohung des „Heimsuchens am Wohnort“ durch Herrn Oberbürgermeister Sierau darstellt, sind unsachlich, polemisch und fernab von einer verantwortlichen Verwaltungskommunikation.

Die AfD-Fraktion Dortmund bittet Sie, die Fraktionen im Dortmunder Stadtrat über Ihr weiteres Vorgehen in Kenntnis zu setzen.



Mit freundlichen Grüßen,



Heiner Garbe
(Fraktionsvorsitzender)
Handschlag in freundschaftlicher Verbundenheit: Matthias Helferich (r.) ist neuer Geschäftsführer der Dortmunder AfD-Ratsfraktion und damit Nachfolger von Andreas Urbanek (l.), der aufgrund einer zusätzlichen beruflichen Herausforderung seinen Posten nach drei Jahren zur Verfügung stellte. Unser Ratsmitglied Andreas Urbanek bleibt der Fraktion weiterhin als Referent erhalten. Matthias Helferich (31) war bereits seit Juni 2017 für die Fraktion als Referent tätig und sitzt für unsere Fraktion auch in zwei Fachausschüssen. Unser neuer Geschäftsführer ist Volljurist, Mitglied unseres Dortmunder Kreisverbandes und stellvertretender NRW-Landessprecher der AfD. Fraktionsvorsitzender Heiner Garbe: „Ich danke auch im Namen unseres stellvertretenden Fraktionssprechers Peter Bohnhof Andreas Urbanek für seine gute und erfolgreiche Arbeit in turbulenten politischen Zeiten. Seinem Nachfolger Matthias Helferich wünschen wir viel Erfolg und Freude an der neuen Aufgabe in der für uns alle selbstverständlichen, kameradschaftlichen Arbeitsatmosphäre. Mit Peter Bohnhof und Matthias Helferich sind gleich zwei Juristen für uns am Start. Diese Fachkompetenz können wir angesichts der zunehmend von rechtlichen Fragestellungen geprägten politischen Herausforderungen sehr gut gebrauchen“.
Auf einer Pressekonferenz der Verwaltungsspitze zum Thema „Corona“-Pandemie hat Oberbürgermeister Ullrich Sierau (SPD) übergeordnete Entscheidungsträger in Land und Bund massiv im Sprachstil eines ausländischen Clan-Chefs bedroht und ihnen Inkompetenz bzw. Desinteresse gegenüber einer brisanten Lage in der Kommune vorgeworfen. Sierau schrie regelrecht in den Ratssaal: „Und da müssen sich jetzt mal die Herren und Damen auf den verschiedenen Ebenen fragen lassen, ob ihnen das (die massiven Ausschreitungen eines überwiegend migrantischen Mobs in Stuttgart; Red.) egal ist oder ob sie endlich auch mal Verantwortung übernehmen wollen. Mein Eindruck: Ihnen ist es egal, weil sie glauben, dass wir nicht wissen wo sie wohnen. Aber das ist heraus zu bekommen“.

Für die AfD-Fraktion ist diese abseitige Entgleisung des scheidenden Oberbürgermeisters nicht hinnehmbar. Sieraus Äußerungen sind vom demokratischen Umgang her völlig unangemessen, da sie der Droh-Sprache Schwerkrimineller ähneln. Zugleich widersprechen die Äußerungen der Wohlverhaltenspflicht eines so exponierten Kommunalbeamten. Daher wird die AfD-Fraktion umgehend eine Sondersitzung des Stadtrates nach der Geschäftsordnung des Rates beantragen.

Heiner Garbe, Vorsitzender der AfD-Ratsfraktion: „Wir fordern von Herrn Sierau volle Aufklärung zu diesem ungeheuerlichen Vorgang und erwarten vor allem auch eine klare Positionierung der anderen Ratsparteien zum Fehlverhalten des Oberbürgermeisters. Vor allem aber hat der OB dem Rat ganz klar darzustellen, ob die Bürger auch in Dortmund Verwüstungsausschweifungen wie kürzlich in Stuttgart zu erwarten haben. Diese Furcht steckt ja wohl hinter dem Ausraster Sieraus. Ich frage also ganz unmissverständlich: Erwartet Herr Sierau jetzt in der sich möglicherweise wieder zuspitzenden Corona-Krise auch in Dortmund einen Luxus-Aufstand seiner „Gäste“ aus aller Welt wie zuvor in Stuttgart?“

Peter Bohnhof, stellvertretender Fraktionssprecher: „Ein ungeheuerlicher Vorgang. Der Oberbürgermeister, der in der Vergangenheit vollkommen zu Recht sog. „Hausbesuche“ von Neonazis vor seinem eigenen Haus beklagte, kündigt diese quasi selbst an anderer Stelle an. Ein krasser Verstoß gegen das Sachlichkeitsgebot. Die Kommunalaufsicht ist an dieser Stelle gefordert. Herr Sierau hat darzustellen, welche Personen er mit „wir“ meint, die die Wohnorte seiner Zielpersonen offenbar aufsuchen könnten und wer genau die zu besuchenden Zielpersonen sind. Natürlich hat er auch darzustellen, wie er die Adressen der Zielpersonen ermitteln will. Eine mögliche Abwahl des Oberbürgermeisters durch den Rat der Stadt Dortmund halten wir für angezeigt, bezweifeln jedoch, dass die Mitglieder der anderen Fraktionen über Ihren Schatten springen werden und diesen notwendigen Schritt vollziehen, um Schaden von unserer Stadt abzuwenden.“

Sierau hatte vor versammelten Pressevertretern am 23. Juni im Ratssaal „fehlende Corona-Konzepte in Land und Bund“ gegeißelt: „Wir sehen es so ... ,dass da immer noch kein Gesamtkonzept vorliegt und das ist mittlerweile nicht mehr zu erklären. Entweder ist das Inkompetenz oder es ist Desinteresse. Von daher muss man den Herrschaften schon mal deutlich vorwerfen, weil so kann man mit der relevanten Ebene des Lebens, das ist nun mal die kommunale Ebene, nicht weiter umgehen. Wir erleben ja zunehmend, dass sich gerade auf der kommunalen Ebene Situationen zuspitzen. Das was am letzten Wochenende in Stuttgart passiert ist, wird jetzt ja noch analysiert. Ist aber auch Ausdruck der Tatsache, dass sich in der gegebenen Situation die Zustände verschärfen und das führt dann auch zu sowas. Und da müssen sich jetzt mal die Herren und Damen auf den verschiedenen Ebenen fragen lassen, ob ihnen das egal ist oder ob sie endlich auch mal Verantwortung übernehmen wollen. Mein Eindruck: Ihnen ist es egal, weil sie glauben, dass wir nicht wissen, wo sie wohnen. Aber das ist heraus zu bekommen“.

Bisher hat weder der rote WDR noch ein Printmedium in Dortmund über diesen ungeheuerlichen Vorgang berichtet, der bisher in seiner extremen Aussage einzigartig in einer ganzen Reihe krassen Aussagen des leicht erregbaren Sieraus steht.
Mit Hilfe eines Wohnberechtigungsscheins können Mieter eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung beziehen. Der Wohnberechtigungsschein wird auf Grundlage von § 5 WoBindG i.V.m. § 27 Abs. 3-5 WoFG ausgestellt. Der berechtigte Personenkreis darf bestimmte Einkommensstufen nicht überschreiten und muss einen dauerhaften Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland begründen.

In der vergangenen Sitzung des AUSW erklärte die Stadtverwaltung, dass auch ausreisepflichtige Ausländer, die eine Duldung von der Stadt erhielten, zum berechtigten Personenkreis gehören. Die Stadt Dortmund überlässt somit Ausländern, die eigentlich abgeschoben werden müssten, Wohnberechtigungsscheine für soziale Wohnungen. Natürlich wird dadurch auch der soziale Wohnungsmarkt weiter unter Druck gesetzt. Auf Nachfrage erklärte die Stadt, dass sie jedoch nicht wisse, wie viele Geduldete in Dortmund einen solchen Wohnberechtigungsschein erhalten hatten.

„Da keine Differenzierung nach Personen mit deutscher Staatsbürgerschaft, dauerhaftem Bleiberecht oder dem Status „Duldung“ erfolgt, können dazu keine Angaben gemacht werden.“
(Ludger Wilde, Baudezernent)

Obwohl es sich dabei regelmäßig um eine Ermessensentscheidung handelt, wird diese in Dortmund nicht durch die Verwaltung dokumentiert. Die knappe Ressource „sozialer Wohnraum“ wird von der Stadt Dortmund leichtfertig ausreisepflichtigen Ausländern überlassen. Deutsche Staatsbürger hingegen müssen sich - wohl nicht zuletzt wegen dieser laxen Vergabepraxis - beim Bezug von Sozialwohnungen hintenanstellen. Derzeit haben 1.829 Personen einen Wohnberechtigungsschein, im Jahr 2014 waren es noch 2.391.

Die AfD-Fraktion Dortmund wird sich auch weiterhin für eine gerechte Sozialpolitik in unserer Heimatstadt stark machen: Ausreisepflichtige Ausländer sind daher abzuschieben und nicht in Sozialwohnungen unterzubringen.

Ihre

AfD-Fraktion Dortmund
Was Kunst sei - so sagt man - bestimme das Auge des Betrachters (oder das Ohr des Zuhörers). Es stehe also jedem frei, selbst zu entscheiden, ob eine Darbietung gefällt oder auch nicht. Dieses für eine freiheitliche Gesellschaft grundlegende Selbstverständnis ist dem Dortmunder Oberbürgermeister ganz offenbar fremd. Man muß die Musik eines Xavier Naidoo nicht mögen - sich als Stadtoberhaupt aber als vormundschaftlicher Zensor aufzuspielen, dokumentiert schon mehr, als nur eine realsozialistische Gebärde. Die Freiheit der Kunst ist ein hohes Gut, die Neutralitätspflicht staatlicher Verantwortungsträger soll den Bürger vor gesinnungseifrigem Verwaltungshandeln schützen. In der morgigen Ratssitzung werden wir genau das unter Tagesordnungspunkt 10.8 einfordern:


Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

am 19.12.2019 trat die linksextreme Punkrockband „Feine Sahne Fischfilet“ in der Dort-munder Westfallenhalle auf. Alleinige Gesellschafterin der Westfalenhallen Dortmund GmbH ist die Stadt Dortmund.

„Feine Sahne Fischfilet“ wurde über Jahre im Verfassungsschutzbericht des Landes Mecklenburg-Vorpommern als „linksextrem“ geführt. So singen diese beispielsweise über Polizisten:
„Wir stellen unseren eigenen Trupp zusammen / Und schicken den Mob dann auf euch rauf / Die Bullenhelme – sie sollen fliegen / Eure Knüppel kriegt ihr in die Fresse rein / Und danach schicken wir euch nach Bayern / Denn die Ostsee soll frei von Bullen sein.“
Im Lied „Gefällt mir“ heißt es:
„Punk heißt gegen’s Vaterland, das ist doch allen klar / Deutschland verrecke, das wäre wunderbar! / Heute wird geteilt, was das Zeug hält / Deutschland ist scheiße, Deutsch-land ist Dreck! / Gib mir ein ‘like’ gegen Deutschland / Günther ist scheiße, Günther ist Dreck!“
Den Auftritt dieser Punkrockband in den städtisch-dominierten Westfalenhallen, welche unverhohlen zur Gewalt gegen Polizisten aufruft, kommentierten weder der Oberbürger-meister noch der Verwaltungsvorstand. Umso mehr verwundert es jetzt, dass der Ober-bürgermeister über die städtische Internetseite folgendes verlautbaren lässt:

"Wir stehen für Vielfalt, Toleranz und Demokratie. Xavier Naidoo und seine Äußerungen passen nicht hierher." (23.04.2020)

Ferner lässt die Stadt Dortmund auf ihrer Seite erklären, man prüfe Wege, um einen Auf-tritt des Sängers Xavier Naidoo absagen zu können.

Diese einseitig-wertende Stellungnahme ist geeignet, die staatliche Neutralitätspflicht, welche aus dem Demokratieprinzip des Art. 20 Abs. 2 GG abgeleitet wird, empfindlich zu verletzen. Es ist nicht die Aufgabe der Stadtverwaltung oder des Oberbürgermeisters Meinungen- und Kunstdarbietungen, die sich im verfassungs- und strafrechtlich nicht zu beanstanden Rahmen bewegen, zu diskreditieren.

Die Kunstfreiheit aus Art. 5 Abs. 3 GG ist für einen vitalen, freiheitlichen Verfassungsstaat unabdingbar. Sinn und Aufgabe der Kunstfreiheit „ist es vor allem, die auf der Eigenge-setzlichkeit der Kunst beruhenden, von ästhetischen Rücksichten bestimmten Prozesse, Verhaltensweisen und Entscheidungen von jeglicher Ingerenz öffentlicher Gewalt freizu-halten“ (BVerfGE 30, 173/190; 31, 229/ 238 f.). Die Kunstfreiheit bindet alle Grundrechts-verpflichteten – somit auch Stadtverwaltung und Oberbürgermeister.

Um der durch den Oberbürgermeister verletzten Kunst- und Meinungsfreiheit eine ver-fassungspolitische Gesundung zu ermöglichen, beantragt die AfD-Fraktion Dortmund:

„Der Rat der Stadt Dortmund fordert den Oberbürgermeister Sierau auf, die Kunst- und Meinungsfreiheit in unserer Stadt zu achten.“
FDP-Integrationsminister Joachim Stamp zeigt sich angesichts der gestiegenen Einbürgerungszahlen hocherfreut: „Nordrhein-Westfalen ist ein weltoffenes Land und diese gesellschaftliche Vielfalt macht uns stark. Ich freue mich, dass sich so viele Menschen zu uns und unseren Werten bekennen.“

Im Jahr 2019 wurden in NRW insgesamt rund 30.000 Ausländer eingebürgert. Damit verzeichnet die schwarz-gelbe Landesregierung die höchste Einbürgerungsquote seit zehn Jahren. Auch wenn es im vergangenen Jahr den höchsten Zuwachs bei den Einbürgerungen bei Personen aus Großbritannien gab (3.850 Personen), lassen die Einbürgerungszahlen aufhorchen.

Die zweitgrößte Gruppe der Eingebürgerten bildeten Syrer (1.314 Personen), womit rund 32 % mehr syrische Staatsangehörige als in 2018 eingebürgert wurden. Gefolgt von Iranern (1.165 Personen). Von ihnen erhielten 16,8 % mehr eine deutsche Staatsbürgerschaft. Hauptgruppe der Eingebürgerten in absoluten Zahlen bildete türkische Staatsangehörige mit 4.529 Personen.

Das Integrationsministerium lässt dabei nicht unerwähnt, dass zahlreiche Syrer eine „Ermessenseinbürgerung“ erhielten, die bereits nach einer Aufenthaltsdauer von weniger als acht Jahren erteilt werden kann.

„Die schwarz-gelbe Landesregierung betreibt ganz unverhohlen den Ausverkauf der deutschen Staatsbürgerschaft. 45 % der syrischen Antragssteller eine Ermessenseinbürgerung zuzugestehen, kann nur als vorsätzlicher Angriff auf die deutsche Staatsbürgerschaft eingeordnet werden. Unsere Staatsbürgerschaft ist ein Privileg und keine Ramschware.“, so Matthias Helferich, stellv. Landessprecher der AfD NRW.

Die AfD ist die einzige politische Kraft in NRW, die sich für eine Zuwanderungspolitik einsetzt, die sich an deutschen Interessen auszurichten hat.


Ihre
AfD-Ratsfraktion Dortmund
Vor nur wenigen Wochen kursierte in den sozialen Netzwerken ein Handyvideo, welches für viel Empörung sorgte: Es zeigte Mitarbeiter des städtischen Ordnungsamtes und Polizeibeamte, die Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges gegen eine Corona-Demonstrantin anwendeten.

Auch wenn die AfD-Fraktion Dortmund regelmäßig an der Seite der Polizeibeamten und Mitarbeiter des Ordnungsamtes steht, sehen wir es als unsere Aufgabe als Rechtsstaatspartei, Maßnahmen der Sicherheitsbehörden auf ihre Verhältnismäßigkeit zu kontrollieren.

Daher stellte die AfD-Fraktion im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden eine Anfrage, die das Verhalten der Ordnungskräfte überprüfen sollte.

Laut Auskunft der Stadtverwaltung handelte es sich bei der Frau um keine Teilnehmerin der zuvor angemeldeten Versammlung der „Gelben Westen für ein sozial gerechtes Deutschland“. Die Frau wurde laut Stadt wegen eines Verstoßes gegen die CoronaSchVO durch Mitarbeiter des Ordnungsamtes angesprochen und kontrolliert. Nach Ansprache der Betreffenden verweigerte diese die Herausgabe der Personalien und schlug einer Mitarbeiterin des Ordnungsamtes mehrmals auf den Arm. Ferner gibt die Stadt an, dass zunächst „aus Gründen der Deeskalation auf die Feststellung der Personalien verzichtet wurde“. Als die Frau sodann „erheblichen Widerstand“ gegen die Polizei leistete, wurde sie „von der Polizei mittels einfacher körperlicher Gewalt zu Boden gebracht und fixiert“. An dieser Maßnahme waren zunächst 2 Mitarbeiter des Ordnungsamtes beteiligt. Bei der späteren Festnahme der Frau durch die Polizei sicherten insgesamt neun Mitarbeiter die Polizeikräfte ab.

Es wird nun Aufgabe der Gerichte sein, diesen Vorgang zu bewerten. Die AfD-Fraktion Dortmund wird ihrerseits weiterhin für den Schutz von Bürgern und Ordnungskräften eintreten. Maßvolles Handeln und Verhältnismäßigkeit sind dabei stets oberstes Gebot der Rechtsstaatlichkeit.

Ihre
AfD-Fraktion
Alljährlich stellt der mit Steuergeldern finanzierte Verein „StadtbezirksMarketing Dortmund e.V.“ seinen Geschäftsbericht vor. In den vergangenen Jahren fand man dort Straßenkunstaktionen „gegen rechts“, die wohl eher als naive Form des Agitprop bezeichnet werden dürften. So zahlte die Stadt einer „Künstlerin“ rund 3.000 Euro, damit diese mit Sprühkreide den Schriftzug „Dortmund ist bunt statt braun“ auf eine Straße sprühen durfte – leicht verdientes Geld für die Kreidepropagandistin.

Jedes Jahr prangert die AfD-Fraktion Dortmund derartige Steuergeldverschwendungen an, so dass sich der diesjährige Bericht fast schon bereinigt von allzu abstrusen Politmarketing-Ausgaben liest. Die Geschäftsführung scheint zu spüren, dass ihr jemand auf die Finger schaut.

Im diesjährigen Bericht finden sich lediglich folgende Kostennoten, die aber gleichsam jeden Werbeeffekt für unsere Stadtbezirke vermissen lassen: So durften Dortmunds Bürger die „Flüchtlingshilfe e.V.“ mit 3.500 Euro bezahlen, DSW21-Stadtbahnwagen wurden „bunt statt braun“ gestaltet (6.000 Euro) und ein Friedensgebet der Religionen kostete auf der Halde Schleswig 2.400 Euro.

Das „Open Air Punk-Rock-Konzert“ in der Jugendfreizeitstätte Brackel kostete 5.800 Euro. Betrachtet man die Musikinterpreten, ging es bei der Musikauswahl wohl eher um eine herrschaftsgenehme Gesinnung denn um anspruchsvolle Musikdarbietung. So wirbt die Punkrock-Band „Wegbier“ getreu dem Motto „Stumpf ist Trumpf“ ganz zeitgemäß und apolitisch mit einem „Gegen Nazis!“ auf ihrer Seite und kann sich somit einer neuen Einladung der Dortmunder Stadtelite erfreuen.

Schon fast legendär ist das Dorstfelder Seifenkistenrennen „gegen rechts“, welches unter dem Motto „Formel Respekt 2019“ firmiert. Den Dorstfelder Kindern sei der Spaß gegönnt, auch wenn die politische Einbettung verzichtbar wäre. Kosten entstanden der Bezirksvertretung in Höhe von 6.000 Euro. Es bleibt zu hoffen, dass der Rechtsextremismus sich von diesem Spektakulum beeindrucken lässt und die hohen politischen Ansprüche der Organisatoren nicht Seifenblasen gleich zerplatzen.

Die AfD-Fraktion wird auch zukünftig über unsinnige Steuergeldverschwendungen in unserer Heimatstadt Dortmund berichten.

Ihre
AfD-Ratsfraktion Dortmund
„Dortmund ist im Jahre 2030 eine lebenswerte und facettenreiche Stadt. Als Stadt für alle wird Dortmund seiner Funktion als Oberzentrum mehr als gerecht. Die Menschen fühlen sich in Dortmund wohl und leben gerne hier. Auch das individuelle Sicherheitsgefühl trägt zur hohen Lebensqualität bei.“, so vollmundig blickt die Stadtverwaltung in ihrem „Zukunftsszenario für Dortmund 2030“ auf unsere Heimatstadt.

Die statistischen Erhebungen bzgl. der Bevölkerungsentwicklung sprechen aber noch eine andere Sprache: Dortmund wird zunehmend männlicher und ausländischer.
So heißt es in dem Zukunftsausblick der Verwaltung:

„Zwischen 2010 und 2016 wuchs die Bevölkerung um rund 25.000 Einwohnerinnen und Einwohner auf 601.150. Dies entspricht einer Wachstumsrate von 4,2 Prozent im Vergleich zum Jahr 2010.

das Einwohnerwachstum (wird) dabei insbesondere von Personen mit ausländischer Staatsbürgerschaft getragen (+25.000 Personen von 2010 bis 2015).“

Während die natürliche Bevölkerungsentwicklung von einem Rückgang durch Sterbefälle geprägt ist, wächst Dortmunds Einwohnerzahl aufgrund der anhaltenden Massenzuwanderung und Abschiebeverweigerung der Etablierten aufgrund von Zuwanderung.

Dieses Bevölkerungswachstum setzt sich dabei wie folgt zusammen:

„Diese kommen vor allem aus Rumänien, Polen, Bulgarien und Syrien nach Dortmund, sind männlich (62 Prozent) und gehören der Altersgruppe der 18 – 49- Jährigen an.“

Für die einheimische Bevölkerung stellt die Stadt fest:

„Aufgeschlüsselt nach Staatsangehörigkeit zeigt sich, dass Dortmund deutsche Bevölkerung im Alter zwischen 18 und 45 Jahren verliert, wohingegen die Zahl der Personen mit ausländischer Staatsbürgerschaft in dieser Altersgruppe steigt.“

Nur die AfD-Fraktion setzt sich für ein Ende der naiven Migrationspolitik in Dortmund ein: Sie fordert die konsequente Abschiebung ausreisepflichtiger Ausländer (1.800 Personen in Dortmund), die Gewährung von Sach- statt Geldleistungen für Asylbewerber und die tatkräftige Bekämpfung des Sozialleistungsmissbrauchs durch EU-Zuwanderer aus „Südosteuropa“.

Es ist unsere Heimat – wir entscheiden, wie ihre Zukunft aussieht,

Ihre

AfD-Fraktion Dortmund
In der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit am 9. Juni stellt die AfD-Fraktion Fragen zu sogenannten "Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen" und deren Wirksamkeit:

Sehr geehrter Herr Vorsitzender, 

im August 2016 brachte die Bundesregierung „Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen“ auf den Weg. Ziel dieser FIM war es nach Aussage der damaligen Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD), rund 100.000 einfache Jobs für Asylbewerber zu schaffen, um sie in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Mit den Tätigkeiten sollten die Migranten den Zeitraum von ihrer Einreise bis zur Entscheidung über ihr Asylgesuch sinnvoll überbrücken und gleichzeitig an sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen herangeführt werden.

Doch leider wollten nur sehr wenige Asylbewerber gemeinwohlorientiert arbeiten. Das geht aus der Antwort des Bundesarbeitsministeriums auf eine parlamentarische Anfrage der AfD-Fraktion hervor. Über den gesamten bisherigen Zeitraum haben nur 36.561 Asylbewerber an den Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen teilgenommen. Das ergibt bis Januar 2020, dem Monat der jüngsten Erfassung, einen jährlichen Durchschnittswert von 10.500.

Nur etwas mehr als zehn Prozent der ursprünglich geplanten 100.000 Asylbewerber haben also die Integrationsmaßnahme tatsächlich genutzt.

Die AfD-Fraktion bittet um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wie viele Asylbewerber nahmen in den Jahren 2016 bis zum Januar 2020 an ei-ner FIM teil? Wir bitten um Aufschlüsselung nach Anzahl der Asylbewerber und Jahr.
  2. Wurden die vorzeitige Beendigung oder Abbrüche von FIM durch die Stadt er-fasst? Wenn nein, warum nicht?
  3. Wenn ja, wie viele Asylbewerber brachen in dem genannten Zeitraum die FIM ab?
  4. Wie bewertet die Stadt den Erfolg der FIM?