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Peter Bohnhof

Peter Bohnhof

Peter Bohnhof, 1962 in Dortmund geboren, verheiratet, 1 Sohn. Beruflicher Werdegang: Nach dem Studium der Rechtswissenschaften zunächst Referent bei einem Arbeitgeber- und Wirtschaftsverband. Seit 1998 selbständiger Rechtsanwalt in Dortmund.
Wir hatten bereits über die Sitzung vom 29.09.2016 und der Beleidigung durch den Fraktionsvorsitzenden der Partei Die Linke berichtet. Der Dortmunder Rat macht sich in seiner Mehrheit mit diesem Provokateur gemein. Das Protokoll der letzten Sitzung enthielt hierüber keinen Hinweis. Die AfD-Fraktion hat daher die Ergänzung des Protokolls beantragt. Den Antragstext finden Sie hier. In seiner Rede vor dem Rat der Stadt Dortmund begründete Ratsmitglied und Fraktionsgeschäftsführer Peter Bohnhof den Antrag wie folgt:

-Es gilt das gesprochene Wort-

Herr Oberbürgermeister,

sehr geehrte Damen und Herren des Rates,

liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

WARUM stehe ich hier?

Nein, nicht weil es um eine einfache Protokollberichtigung geht.

Meine Damen und Herren es geht um mehr. Gerade ist in Amerika die Präsidentenwahl zu Ende und Donald Trump wurde gewählt. Man sprach insgesamt von einem „Hate-Wahlkampf“. Traurig, aber wahr.

Nichts anderes passiert derzeit hier in Dortmund.

Der Fraktionsvorsitzende der Fraktion „Die Linke & Piraten“ sagte in der vergangenen Sitzung, er sei mit der Sitzordnung nicht einverstanden, weil (ich zitiere) „wir als Antifaschisten direkt neben Nazis sitzen müssen“. Diese deutlich ins Mikrofon gesprochene Beleidigung, Verleumdung und Diffamierung der AfD-Ratsmitglieder wollte der Oberbürgermeister dieser Stadt Sierau nicht gehört haben. Nun gut, jeder mache sich seinen Reim darauf.

ABER:    

DAS gehört ins Protokoll meine Damen und Herren, weil es wesentlich ist. Ein Protokoll muss vollständig sein. Außerdem wurde die Aufnahme ins Protokoll durch mich beantragt.

Es kann und darf nicht verschwiegen werden. Es dient u.a. der Beweissicherung und natürlich auch als Beleg für die Geschichtsbücher wie sog. Antifaschisten, die auf ihrer Seite für Organisationen werben, die vom Verfassungsschutz beobachtet werden, das Klima vergiften und Gewalttaten provozieren.

Die Linke als Nachfolgepartei der SED, der Regierungspartei im Unrechtsstaat DDR, hat offenbar aus der Vergangenheit nichts gelernt bzw. will es gar nicht. Systematische Unterdrückung des politischen Gegners ist das Stilmittel, dessen sich bedient wird.

Reden Sie nicht immer von 33-45, reden sie auch mal von 1949-1999. Da wurden Minderheiten unterdrückt, Flüchtenden in den Rücken geschossen, der politische Gegner mundtot gemacht und in Gefängnisse gesteckt. In dieser Tradition steht die Nachfolgepartei          UND    sie macht so weiter.

Schmutzig nenne ich das Herr Kowalewski, wenn Sie uns Nazis nennen. Wir sind aufrechte Demokraten, die in keiner zweifelhaften Rechtsnachfolge wie Sie gefangen sind!

Ich kann Sie übrigens beruhigen, soweit ich betroffen bin. Strafrechtliche Konsequenzen werde ich nicht ableiten. Leute wie Sie können mich nicht beleidigen.

Und gestatten Sie mir, Ihnen, dem selbsterklärten Antifaschisten noch einen letzten Satz mit auf den Weg zu geben:

ein Zitat, das Ignazio Silone –einem wirklichen Antifaschisten- zugeschrieben wird:

„Wenn der Faschismus wiederkehrt, wird er nicht sagen, ich bin der Faschismus, nein, er wird sagen, ich bin der Antifaschismus.“


Der Rat der Stadt Dortmund sah sich gleichwohl mit hanebüchenen Ausflüchten nicht bemüßigt, diesen unbestrittenen Sachverhalt ins Protokoll aufzunehmen. Auch eine sehr persönliche Rede unseres stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden Andreas Urbanek vermochte an der zweifelhaften Entscheidung, die das rechtswidrige Handeln zu vertuschen versuchte, nichts zu ändern. Es lebe die Demokratie!

Die Ratssitzung vom 29.09.2016 entpuppte sich erneut als bemerkenswerte Veranstaltung.

Der Antrag der AfD-Fraktion, die Absage der Veranstaltung mit Islamkritiker Hamed Abdel-Samad im Wege der Dringlichkeit auf die Tagesordnung zu setzen und diesen unglaublichen Vorgang zu erörtern wurde mit der fadenscheinigen Begründung abgelehnt, Stadtdirektor Stüdemann habe in der Sitzung des Kulturausschusses dazu Stellung genommen, so dass eine Dringlichkeit nicht gegeben sei. Oberbürgermeister Ullrich Sierau, der im Laufe der weiteren Sitzung noch eine unrühmliche Rolle spielen sollte, hatte nur „vergessen zu erwähnen“, dass die Information im nichtöffentlichen Teil der Sitzung erfolgte und somit auch für die Ratsvertreter, die sich an Recht und Gesetz halten, nicht verwertbar ist. Gleichwohl ließen sich die Vertreter der „großen Altparteien“ mit einer lobenswerten Ausnahme wieder einmal zu „Stimmvieh“ degradieren. Die CDU-Abgeordnete Regine Stephan stimmte für die Dringlichkeit und den Antrag der AfD-Fraktion. Sie begründete dies anschließend in einer persönlichen Erklärung, in der sie ihre lobenswerte Einstellung zur Meinungsfreiheit darstellte.

Auch ein dezidierter und ausführlich begründeter Antrag der AfD-Fraktion, die sonst übliche Redezeitbegrenzung nicht mehr zu praktizieren wurde ohne ernsthafte Gegenargumente weggebügelt. Den Antrag finden Sie hier. Der Demokratie tut man damit keinen Gefallen. Aber die Bürgerinnen und Bürger verstehen mittlerweile (Mecklenburg-Vorpommern und Berlin lassen grüßen) und die Attacken unter der Gürtellinie durch die selbsternannten echten Demokraten häufen sich.

Damit sind wir auch wieder bei OB Sierau. Dieser ging dazu über, die Vertreter der kleinen Oppositionsparteien systematisch, wie er es eigentlich immer tut, zu maßregeln. Der fraktionslose Ratsherr Detlef Münch erhielt 3 (in Worten drei) Rügen und einen Ordnungsruf für verhältnismäßig geringfügige Äußerungen, wenn man diese in ein Verhältnis zu dem ewigen Geschrei der Ratsherren Taranczewski (SPD) und Frebel (Bündnis90, Die Grünen) setzt.

Doch den Vogel schoss diesmal der Fraktionsvorsitzende der SED-Nachfolgepartei „Die Linke“, Utz Kowalewski im Zusammenwirken mit Herrn Oberbürgermeister Ullrich Sierau ab. Das Verhalten dieser beiden „Herren“ könnte sich als justiziabel erweisen. In einem Wortbeitrag, in dem am Rande die Sitzordnung des Rates Erwähnung fand, verstieg sich Kowalewski zu der Aussage, seine Fraktion müsse neben Nazis sitzen. Direkte Sitznachbarn seiner Fraktion sind die AfD—Vertreter, so dass kein irgendwie begründeter Zweifel bestehen kann, wer gemeint ist. Die AfD-Vertreter werden darüber auch mit den Mitgliedern des Kreisverbandes beraten, ob dieser strafrechtlich relevante Vorgang den Strafverfolgungsbehörden zur Kenntnis gegeben oder frei nach dem Motto,, was juckt es die Eiche, wenn sich die Sau an ihr wetzt, als Schabernack abgetan wird.

Doch nun zum Oberbürgermeister: Nachdem Kowalewski die Äußerung so getätigt hatte, forderte unser Ratsmitglied Peter Bohnhof den OB unter Bezeichnung des Sachverhalts auf, gegen Kowalewski Ordnungsmaßnahmen zu ergreifen. Der OB Sierau entgegnete offensichtlich wahrheitswidrig, da es deutlich zu verstehen war und dies auch von anderen Ratsmitgliedern bestätigt wurde, er habe es nicht gehört. Peter Bohnhof beantragte daraufhin, dass die Äußerung Kowalewskis und die Ablehnung protokolliert werden.

Wir warten nunmehr das Protokoll ab und werden für den Fall eines unrichtigen Protokolls alle rechtlichen Schritte prüfen und ergreifen.

Unabhängig davon hat sich der OB zum Spießgesellen des Fraktionsvorsitzenden der Nachfolgeorganisation einer Unrechtspartei gemacht. Ein wahrhaftes Aushängeschild unserer schönen Stadt Dortmund.    

Nicht unerwähnt bleiben soll selbstverständlich, dass als Tagesordnungspunkt von besonderer Bedeutung durch OB Sierau und Stadtdirektor Stüdemann der Haushaltsplanentwurf 2017 eingebracht wurde. Die AfD-Fraktion wird diesen in den anstehenden Beratungen kritisch würdigen und sowohl altbekannte Themen als auch neue Ansatzpunkte in die Haushaltsberatungen einbringen.
-Es gilt das gesprochene Wort-

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund beantragt aus gegebenem Anlass,

der Rat der Stadt Dortmund beschließt für die Sitzung des Rates am 29.09.2016 von der Möglichkeit eine Redezeitbegrenzung festzulegen, keinen Gebrauch zu machen.

Begründung:

Seit geraumer Zeit ist der Rat der Stadt Dortmund dazu übergegangen Redezeitbegrenzungen (3 Minuten bei 1, 2 oder 3 Wortbeiträgen) zu beschließen. Die AfD-Fraktion sowie weitere Vertreter hier im Rat, insbesondere das Ratsmitglied Detlef Münch von der FBI haben das aus demokratischen Gesichtspunkten für problematisch erachtet, zumal die größeren Fraktionen so im Zweifel immer wieder die Möglichkeit der Replik haben, wenn einzelne Vertreter ihre Redezeit aufgebraucht hatten.

Die Stimmen für eine Redezeitbegrenzung haben darauf verwiesen, dass man in 3 Minuten alles das zum Ausdruck gebracht haben kann. Dies ist an sich schon bedenklich, zumal jedes Parlament ja auch von der kontroversen Diskussion leben sollte. Der politische „Schlagabtausch“ und der Austausch der Argumente müssen das A und O einer Ratssitzung ein. Dies ist erheblich eingeschränkt.

Ein weiteres Argument für eine Beschränkung war die Befürchtung einiger Vertreter, die Sitzungsdauer könne durch überlange Beiträge über Gebühr verlängert werden. Hier hat sich gezeigt, dass die Rede in nur ganz seltenen Fällen erreicht wurde. Im Gegenteil hat dies nach unserer Auffassung dazu geführt, dass einige Punkte, die manche Redner nicht in der Redezeit losgeworden sind, durch das Instrument der persönlichen Erklärung „an den Mann gebracht wurde“. Insoweit führt die Redezeitbegrenzung gerade zu Missbrauch. Auch aus diesem Gesichtspunkt muss daher die Redezeitbegrenzung aufgehoben werden.  

Ein für die AfD-Fraktion maßgeblicher Grund, einer Redezeitbegrenzung gleichwohl zuzustimmen, war das Argument, es werde vorab in den Ausschüssen alles ausführlich besprochen. Bis zum 14.09.2016 galt dies auch. An diesem Tag fand die Sitzung des Schulausschusses statt, in der jegliche demokratische Grundsätze über Bord geworfen bzw. mit Füßen getreten wurden.

Das AfD-Fraktionsmitglied Andreas Urbanek nahm zu einem Tagesordnungspunkt ausführlich Stellung. Nach ziemlich genau 3 Minuten wurde er von der Ausschussvorsitzenden Saziye Altundal-Köse von der Fraktion Bündnis90/Die Grünen unterbrochen. Sie forderte Herrn Urbanek auf, unverzüglich zum Ende zu kommen, man wisse was er sagen wolle. Bei der Ausschussvorsitzenden handelt es es sich übrigen um die Frau, die anlässlich einer anderen Sitzung sinngemäß gesagt hat, sie interessiere nicht, was die Vertreter der AfD sagen, sie höre gar nicht zu. Da stellt sich schon die Frage, woher sie wusste, was Herr Urbanek noch zu sagen hatte. Dieser Vorfall zeigt im Übrigen die Voreingenommenheit der Ausschussvorsitzenden. Auf den zutreffenden rechtlichen Hinweis von Herrn Urbanek, es gäbe keine Redezeitbegrenzung, entgegnete Frau Altundal-Köse, das stimme, gleichwohl solle Herr Urbanek zum Ende kommen, er könne noch einen Satz sagen.

Dieses Verhalten der Vorsitzenden verstößt eindeutig gegen die Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen.

Der Vorfall zeigt aber auch, dass eine ordnungsgemäße und geregelte Ausschussarbeit mit Erörterung aller Punkte vor der Ratssitzung offenkundig nicht möglich ist.

Insoweit muss nunmehr zwingend für den Rat auf eine Redezeitbegrenzung verzichtet werden. Einzelne Ratsmitglieder werden offenkundig in Ihren Rechten verletzt.

die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund bittet um Beschlussfassung des Rates zu folgendem Antrag:

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, ein Konzept zu erstellen, wie Verwaltungshandeln und Verwaltungssprache bürgernah und transparent gestaltet werden kann. Hierbei soll die Verwaltung insbesondere darstellen, wie sie Doppelungen und doppeldeutige Begrifflichkeiten vermeiden will und kann.

Begründung:

Verwaltungshandeln und Verwaltungssprache sollten transparent und bürgernah sein. Das umfasst insbesondere, dass der Bürger versteht, was Politik und Verwaltung von ihm will oder für ihn tut. Voraussetzung hierfür ist allerdings zwingend, dass zunächst einmal Politik
und Verwaltung wissen, wovon sie reden und was sie meinen. Ob dies der Fall ist, kann man berechtigterweise bezweifeln. Die Ratsvorlagen sind aufgebläht mit semantischen Schmankerln und Füllseln. Man kann durchaus den Eindruck gewinnen, jede Vorlage muss eine gewisse Anzahl an „wohlmeinenden und wohlklingenden Phrasen“ enthalten.

So weit, so gut oder schlecht!

Problematisch wird es jedoch, wenn die Begrifflichkeiten innerhalb der Verwaltung und der Politik unterschiedlich und je nach Lust und Laune verwendet werden, so dass der Bürger das verwaltungshandeln nicht mehr verstehen kann, weil er nicht weiß, was denn nun gemeint
ist.

So wurde in der Ratsvorlage zur Sitzung des Rates am 28.04.2016 zu TOP 9.1. (DS-Nr. 03760-16): „Wirkungsorientierter Haushalt 2016 (Ziel- und Ressourcenplanung)“ folgende Phrase verwendet:
„Dortmund stärkt das bürgerschaftliche und zivilgesellschaftliche Engagement“.
Auf Nachfrage eines Vertreters der AfD-Fraktion antwortete Oberbürgermeister Sierau sinngemäß, es handele sich um unterschiedliche Gruppen. Bei Bürgern handele es sich um diejenigen, die mit Bürgerrechten (z.B. Wahlberechtigung) ausgestattet seien. Unter dem Begriff Zivilgesellschaft verstehe man auch die Personengruppen ohne diese Rechte, wie z.B. nichtwahlberechtigte Ausländer.

In einer Ratsvorlage „Masterplan Digitales Dortmund“ (DS-Nr. 03339-15) werden auch diese Begrifflichkeiten, aber auch weitere verwendet, so dass es zu einer nicht mehr verständlichen „Durchmischung“ der Begrifflichkeiten und Diskriminierungen kommt. So heißt es wörtlich:
„Sinn und Zweck eines Masterplanes „Digitales Dortmund“ soll es sein, Antworten auf die Fragen zu finden, wie mit diesem besonderen Veränderungsprozess an der Schnittstellevon Stadtverwaltung und Stadtgesellschaft (Bürgerinnen und Bürger, Politik, Vereine,
Wirtschaft und Wissenschaft) erfolgreich umgegangen und gleichzeitig auch eine Positionierung von Dortmund als führende Digitale Stadt erreicht werden kann.“

Man will also (Stadt)Verwaltung und (Stadt)Gesellschaft im weitesten Sinne zusammenbringen. Zur Stadtgesellschaft zählen neben den bereits oben erwähnten Bürgerinnen und Bürgern die Politik, Vereine, Wirtschaft und Wissenschaft. Leider fehlt die Gruppe der „Zivilgesellschaft“, d.h. der Menschen ohne Bürgerrechte. Diese werden offenbar bei diesem Prozess nicht mitgenommen, wenn man es böswillig sehen will. Eine Diskriminierung wäre -Böswilligkeit unterstellt- offenkundig.

Tatsächlich stellt es sich aus unserer Sicht so, dar, dass Verwaltung sich einer beliebig austauschbaren (Phrasen)Sprache bedient, ohne überhaupt noch über Sinn und Unsinn derartiger Formulierungen zu reflektieren. Transparenz und Bürgernähe sehen anders aus.
Die Absage der Veranstaltung mit Hamed-Abdel-Samad hat für großes Aufsehen und große Verwunderung gesorgt. In Dortmund wird offensichtlich mit zuweierlei Maß gemessen. Meinungsfreiheit wird nur den "Gleichdenkenden" zugestanden. Die AfD-Fraktion und der Kreisverband Dortmund haben hierzu schon Stellung und den Vorfall zum Anlass genommen, eine Dringlichkeitsanfrage zu diesem Thema im Rat zu stellen. Den Inhalt finden Sie, wie unter Anfrage Samad. Die AfD-Fraktion wird es jedoch nicht damit bewenden lassen. Weitere Maßnahmen sind in Planunng. 
die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund, bittet den o.g. Tagesordnungspunkt im Wege der Dringlichkeit zu behandeln.

Begründung:

Im Rahmen der Veranstaltungsreihe „Talk im DKH“ hätte der bekannte Publizist und Islamkritiker Hamed Abdel-Samad am Freitag, 29.9.2016, im Dietrich-Keuning-Haus auftreten sollen. Nach Angaben von Herrn Abdel-Samad hat die Stadtverwaltung die Veranstaltung abgesagt und dafür allgemein „organisatorische Gründe“ angeführt. In seiner vielbeachteten Autobiographie „Mein Abschied vom Himmel“ schildert Abdel-Samad seine Kindheit in Ägypten, die geprägt von tiefer Religiosität und von brutaler Gewalt. Je älter er wird, desto weniger kann er den Widerspruch zwischen diesen Extremen ertragen. Halt erhofft er sich im radikalen Islam, findet darin aber auch keine Antworten auf seine Fragen und entschließt sich, Ägypten zu verlassen. Erst in Deutschland kann er sich von seiner Vergangenheit lösen und beginnt, sich kritisch mit der menschenverachtenden islamischen Doppelmoral auseinanderzusetzen. Vor diesem Hintergrund bittet die AfD-Fraktion um die Beantwortung folgender Fragen:

Gab es schon zuvor Veranstaltungsabsagen im Rahmen der Veranstaltungsreihe „Talk im DKH“?

Was genau waren diese „organisatorischen Gründe“, die zur Veranstaltungsabsage durch die Stadtverwaltung geführt haben?

Steckten politische oder ideologische Gründe hinter der Absage?

Welche Person hat die Veranstaltung abgesagt?

Hat diese Person das aus eigenem Antrieb getan bzw. welche weiteren Entscheidungsträger standen hinter der Veranstaltungsabsage?

Die Dringlichkeit ergibt sich aus der Tatsache, dass der Vorgang erst nach Redaktionsschluss für die Ratssitzung bekannt wurde und der Vorfall im Übrigen bundesweit für berechtigtes, erhebliches Aufsehen sorgt.
Beschlussvorschlag

Die AfD-Fraktion beantragt,

der Ausschuss Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beschließt, die Verwaltung zu beauftragen eine Richtlinie für Spenden, Sponsoring und Werbung im Zusammenhang mit kommunalen Nutzungen oder Veranstaltungen zu entwickeln, diese dem Ausschuss bis zur Sitzung am 09.02.2017 vorzulegen.

Bereits zur Sitzung des AFBL hatte die AfD-Fraktion diverse Fragen zu diesem Thema gestellt (DS-Nr. 04707-16). Diese wurden in der Sitzung vom 30.06.2016 zwar spartanisch, aber beantwortet. Ergebnis der Beantwortung war jedenfalls, dass es eine Richtlinie vergleichbar der in anderen Städten nicht gibt.

Für diesen Fall hatte die AfD-Fraktion beantragt, die Verwaltung mit der Erstellung einer Richtlinie zu beauftragen. Dieser Antrag wurde in der Sitzung vom 30.06.2016 nicht behandelt, so dass wir ihn nunmehr erneut stellen unter Berücksichtigung des Zeitablaufs.

Um Zustimmung wird gebeten, damit bei der Stadt Dortmund eindeutige und transparente Regeln geschaffen werden.
Unter Anfragen finden Sie unsere kritischen Fragen zu den Themen Baderegeln für Burkini etc. und sexuelle Belästigung in öffentlichen Bädern durch Ausländer. Die Antworten werden wir ebenfalls hier veröffentlichen.
die AfD-Fraktion bittet vor dem Hintergrund aktueller Vorkommnisse in Dortmund und in anderen Städten um die Stellungnahme der Verwaltung zu folgendem Themenkomplex:

In den zurückliegenden Monaten hat es verschiedentlich sexuellen Missbrauch in öffentlichen Bädern diverser deutscher Städte und Kommunen durch Zuwanderer bzw. Ausländer gegeben.

Gab es in Dortmunder Bädern, die von der Stadt betrieben werden, Vorfälle dieser Art?

Wenn ja: Wie viele? Wurden in diesen Fällen Anzeigen gestellt?

Was wurde unternommen, um ähnliche Fälle künftig zu vermeiden?

Sind sexuelle Belästigung bzw. sexueller Missbrauch von Frauen bzw. Kindern durch Zuwanderer bzw. Ausländer aus öffentlichen Bädern in Dortmund bekannt, die nicht von der Stadt betrieben werden?

Wenn ja: Wie viele? Wurden in diesen Fällen Anzeigen gestellt?

Was wurde unternommen, um ähnliche Fälle künftig zu vermeiden?
die AfD-Fraktion bittet die Verwaltung vor dem Hintergrund aktueller Vorfälle auch in anderen Städten um die Beantwortung folgender Fragen:

Ist in öffentlichen Bädern, die von der Stadt betrieben werden, Erwachsenen oder Kindern das Schwimmen in Ganzkörper-Bekleidung - „Burkini“ o.ä. - während des offenen Badebetriebes gestattet?

Wenn ja: In welchen Einrichtungen, seit wann und warum wurde das gestattet?

Ist Erwachsenen oder Kindern das Schwimmen in Ganzkörper-Bekleidung - „Burkini“ o.ä. – das Schwimmen in diesen Bädern außerhalb der regulären Badezeiten gestattet? Wenn ja: In welchen Einrichtungen, seit wann und warum wurde das gestattet?

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