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Ratsfraktion
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Heiner GarbeHeiner Garbe (Fraktionsvorsitzender)
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Ratsmitglied

Ausschüsse
  • Hauptausschuss und Ältestenrat (HA/ÄR)
  • Ausschuss Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL)
  • Ausschuss Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung (AWBEWF)
Zur Person

Beruf: Wirtschaftsjournalist

Ich kandidiere in diesem Jahr zum zweiten Mal für den Rat der Stadt Dortmund und für die Bezirksvertretung Lütgendortmund.

Ich kenne meine Geburtsstadt bestens und ich liebe mein Dortmund. Beruflich und privat habe ich viele Länder dieser Welt bereist und viele Orte kennengelernt, die mancher als „paradiesisch“ bezeichnen würde. Nie wäre ich allerdings jemals auf den Gedanken gekommen, mein Land zu verlassen. Nach jeder Rückkehr von einer Fernreise gehrt mir tatsächlich immer das Herz auf, wenn die Dortmunder Luft wieder durch meine Nase strömt. Ich atme dann Gegenwart und Erinnerung in Bildern ein und empfinde es als bitter, was die Altparteien aus meiner Stadt gemacht haben: Teure Industriedenkmäler anstatt Werte- und Arbeitsplätze schaffende Industrien, eine von Massenzuwanderung auf über 600000 Einwohner getriebene Bevölkerung bei immer mehr Hartz IV-Haushalten und satt staatsfinanzierten Zuwanderern aus dem Morgenland und Südosteuropa.

Nicht nur die Nordstadt, sondern auch die ehemals stolzen Arbeiter- und Angestellten-Stadtteile wie Marten, Bövinghausen, Huckarde, Dorstfeld, Mengede, Bodelschwingh, Nette oder Westerfilde zeugen als traurige Alltagsbilder von Armut und Niedergang. Zugleich läuft Dortmund auf eine Verschuldung von 3 Mrd. € zu.
Ich stehe wirtschaftlich für die deutsche D-Mark-Identität, die unser Land groß gemacht hat. Ich hasse den Deutschland-schädigenden Schulden-Euro und den damit immerwährenden Schrei aus dem Ausland nach sogenannter „Solidarität“, mit dem immer nur gemeint ist: „Her mit deiner Kohle, du dummer deutscher Michl“. Über 150 Mio. € wird „Corona“ Dortmund zusätzlich kosten. Dafür soll jetzt auch in Dortmund eine Art „Bad Bank“ geschaffen werden, in der die neuen Schulden „verschwinden“ sollen. Zugleich fordern die Niedergangs-Protagonisten der Dortmunder Altparteien von Land und Bund die Kommunen zu entschulden. Und was passiert dann? Dann verteilen sie einfach noch lustiger Geld, das nie erwirtschaftet wurde, blähen die Verwaltung noch stärker auf und bedenken ihre Parteibuch-Leute weiter mit hochbezahlten Posten. Und wenn mal wieder etwas fehlt, bedient man sich eben erneut bei der Finanzrücklage. Das Spiel beginnt von vorn.

So einfach läuft sie seit jeher, die verantwortungslose Altparteien-Politik in Dortmund – aber nicht mit mir, nicht mit uns!

Für unsere Leute,

Ihr

Heiner Garbe

Peter BohnhofPeter Bohnhof (stellvertretender Fraktionsvorsitzender)
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Ratsmitglied

Ausschüsse
  • Ausschuss Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden (ABöOAB)

  • Ausschuss Personal, Organisation und Digitalisierung (APOD)
  • Wahlprüfungsausschuss
Zur Person

Beruf: Rechtsanwalt

Ich kandidiere erneut für den Rat der Stadt Dortmund und jetzt auch für die Bezirksvertretung in meinem Geburtsort Mengede, weil ich mich schon immer für die Belange meiner Heimatstadt Dortmund eingesetzt habe und das auch weiterhin tun werde. Das Engagement für unsere Stadt ist notwendiger, denn je.

Die Fehlentwicklungen der vergangenen Jahre in allen Bereichen, wie z.B. der Migrationspolitik, der Wirtschaftspolitik, der Personalpolitik, aber insbesondere im Bereich der öffentlichen Ordnung müssen uns alle aufhorchen lassen und dafür Sorge tragen, dass Dortmund unser Dortmund bleibt und nicht eine fremde Stadt wird.

Als Rechtsanwalt habe ich mich stets mit Fragen des Rechts und der Gerechtigkeit befasst. Die Sicherheit in unserer Stadt und auch die Identität müssen bewahrt und erhalten werden. Integration darf nicht nur eine Floskel sein. Nur so kann ein gedeihliches Miteinander gewährleistet werden.

Hierzu gehört auch eine adäquate Personalpolitik. Es muss Schluss sein mit dem „Gießkannenprinzip“ bei der Schaffung von Stellen im Bereich der „sogenannten Integration“. Die Dortmunder Bürger, unsere Leute dürfen nicht zu kurz kommen. Es fehlt an Stellen in den Dienstleistungsbereichen, die den steuerzahlenden Bürgern zu- gute kommen. Politik muss hier für eine gerechte Verteilung sorgen und nicht einseitig Klientelpolitik betreiben.

Endgültig Schluss müssen wir mit der fortwährenden Neu- und Weiterverschuldung machen. Diese Politik ist eine Politik zu Lasten der Kinder und Enkel unserer Stadt. Das gilt es zu verhindern.

Dafür stehe ich!

Für unsere Leute

Ihr

Peter Bohnhof

Matthias Helferich CROPMatthias Helferich (Fraktionsgeschäftsführer)
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Ratsmitglied

Ausschüsse
  • Ausschuss Betriebsausschuss FABIDO
  • Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (ASAG)

Zur Person

Matthias Helferich: Jahrgang 1988. Der gebürtige Dortmunder studierte nach dem Wehrdienst beim Wachbataillon (Siegburg/Berlin) in Bonn und Bochum Rechtswissenschaft. Nach dem ersten juristischen Staatsexamen arbeitete er an der Ruhruniversität Bochum als wissenschaftlicher Mitarbeiter an einem wirtschaftsrechtlichen Lehrstuhl sowie als Dozent für Staats- und Europarecht an einer Verwaltungsakademie. Sein juristisches Referendariat absolvierte er am Landgericht Dortmund mit Stationen bei der AfD-Fraktion NRW und dem Freiheitlichen Landtagsklub Kärnten. Seit Sommer 2020 ist er Rechtsanwalt und Fraktionsgeschäftsführer.

Persönliches Statement

Als gebürtiger Dortmunder liegt mir die Zukunft meiner Heimatstadt Dortmund am Herzen. Als Bürger sehe ich es als meine Pflicht an, mich für unser Gemeinwohl zu engagieren.

Immer mehr Bürger unserer Stadt fühlen sich nicht mehr sicher und haben „Heimweh“ in der eigenen Stadt. Allein 1900 ausreisepflichtige Ausländer werden von der Dortmunder Stadtverwaltung „geduldet“. Dies bedeutet für Dortmund nicht nur Kosten in Höhe von 20 Millionen Euro, sondern auch eine zunehmende kulturelle Destabilisierung. Ich werde mich mit der AfD auch weiterhin für eine Abschiebeinitiative stark machen, die die bisherige Migrationspolitik der etablierten Ratsparteien beendet.

Dortmund muss für alle Dortmunder sicherer werden. Sichere Stadtteile, ob im Norden oder Süden unserer Stadt, sind dabei auch Frage einer gerechten Politik: Der Schutz vor Kriminalität und Gewalt darf nicht zu einer Frage des Geldbeutels werden.

Auch kulturpolitisch stehe ich für die Bewahrung unserer Identität und Traditionen. Es ist nicht mehr zumutbar, dass alle Bürger als Steuerzahler eine linke Kulturpolitik mitfinanzieren müssen. Wer im Schauspielhaus Stücke wie „Familien gegen Nazis“ sehen möchte, möge zukünftig selbst dafür aufkommen. Wir brauchen eine Rückkehr zur Volkskunst – weg mit der Steuer-subventionierten linken Unkultur.

Transparenz und Bürgernähe – wider der Parteibuchwirtschaft der Kartellparteien – sind Leitlinien meiner Ratsarbeit. Sprechen Sie mich bei Anliegen, Wünschen oder Kritik immer gerne persönlich an.




Persönliches Statement
perlick 600x600 acf croppedTino Perlick 
E-Mail: folgt
Ratsmitglied


Ausschüsse
  • Ausschuss Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AKUSW)
Zur Person

Beruf: Referent für Öffentlichkeitsarbeit

Ich kandidiere für den Rat der Stadt Dortmund, weil…

…konservativ sein für mich bedeutet: „Prüfe das Neue und das Alte. Das Gute behalte.“ Diesen so sinnvollen Leitspruch hat Dortmund bitter nötig.

Ich bin ein weltoffener, liberaler Mensch, der in drei Ländern Kulturwissenschaften studiert hat. Insofern ist mir das Anbiedern an linksradikal-sozialistische Taktvorgaben, die wir derzeitig erleben, ein Graus.

Früher war ich mal „grün“ – dann lernte ich, dass Tier- und Naturschutz dort bloß Sirenengesänge sind, um Menschen später auf Masseneinwanderung und Gendersternchen zu verhaften.

Ich möchte mit meinem Steuergeld jedoch nicht die schleichende Umwandlung meines eigenen Zuhauses in ‚Eurabien‘ finanzieren. In Gegenden Dortmunds, die diesen Prozess schon vollzogen haben, ist jedenfalls überhaupt nichts „bunt“.

Noch weniger möchte ich meine Freiheit aufgeben – die Freiheit, in der Innenstadt Auto zu fahren, die sichere Freiheit des öffentlichen Raumes, die Meinungsfreiheit.

Politiker, die die Probleme unserer Stadt hinter pseudohumanitären Floskeln und teuren Prestigeprojekten wie dem Fußballmuseum verstecken, haben wir genug. Mut oder Anstand, sich für ihre Fehlpolitik zu entschuldigen, besitzen sie nicht.

Ich stehe für eine Kommunalpolitik, die ehrlich bilanziert, was machbar ist und was nicht; die das Geld der Bürger nicht für ideologische Schönwetterprojekte und Weltrettungsfantasien zum Fenster rauswirft, während Schulen und Straßen fast leer ausgehen und man im Städtischen Kinderklinikum drei Stunden auf einen Arzt warten muss.

Für unsere Leute,

Ihr

Tino Perlick




Dirk ThomasDirk Thomas
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Ratsmitglied

Ausschüsse
  • Rechnungsprüfungsausschuss (RPA)
  • Ausschuss Kultur, Sport und Freizeit (AKSF)
Zur Person

Beruf: Betriebswirt

Ich kandidiere für den Rat der Stadt Dortmund und die Bezirksvertretung Brackel, weil dem Altparteienfilz genau auf die Finger geschaut werden muss. Das Fehlverhalten der aktuell handelnden Personen muss konsequent im Sinne der Bürger, für die sie eigentlich da sein sollten, offengelegt werden.

Im Jahre 1970 wurde ich in Dortmund geboren, wuchs in der Folge hier auf und besuchte auch die Schule in meiner Heimatstadt. Für mich ist Dortmund schon aus emotionalen Gründen die beste Stadt der Welt. Wenn ich mir aber heute anschaue, was die hier seit Jahren in einer Art der Alleinherrschaft agierenden Politiker angerichtet haben, so werde ich sehr traurig. Ich verstehe es als persönliche Pflicht mich als gebürtiger Dortmunder für eine Rückkehr zur Rationalität und mehr Sicherheit einzusetzen.

Eine völlig verfehlte Migrationspolitik und die unfassbare Verschwendung von Steuergeldern, sind neben der Diffamierung von Bürgern, die dies kritisch sehen, große Probleme, die angegangen werden müssen.

Ich stehe für alle Bürger ein, die auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung stehen und nicht länger zusehen wollen, wie unsere Stadt noch weiter absinkt, während sich die etablierten Ratsparteien in einem Einheitsbrei die Bälle zuspielen.

Dortmund braucht lokale Persönlichkeiten, die diese Stadt leben und keine Politiker aus anderen Kreisen, die wie eine Schachfigur aus Karrieregründen von einem in den andern Kreis oder Stadt verschoben werden.

Für unsere Leute,

Ihr

Dirk Thomas





Anträge und Anfragen

Sehr geehrte Frau Vorsitzende,

unter Tagesordnungspunkt 4.7. wurden seitens der Verwaltung diverse Fragen im Zusammenhang mit der Drehscheibe bereits beantwortet. Die AfD-Fraktion hat zunächst die Verwaltungsvorlage abgewartet, um keine beantworteten erneut zu stellen. Nach Studium der Verwaltungsvorlage (Drucksache Nr. 03404-16) verbleiben gleichwohl einige Fragen, um deren Beantwortung wir bitten:

  1. Wie sich aus der Niederschrift der letzten Sitzung des Ausschusses ergibt, waren die Planungen für die Drehscheibe darauf ausgerichtet, diese bis Ende 2016 zu betreiben. Wie nun Presseberichten zu entnehmen ist, beabsichtigt das Land NRW die Drehscheibe in Dortmund zu Ende März einzustellen.
          Wie ist hier der aktuelle Sachstand? Wird die Drehscheibe zum besagten Zeitpunkt geschlossen?

  1. Falls die Drehscheibe geschlossen wird, bitten wir um Mitteilung, ob alle angefallenen Kosten auch vom Land erstattet werden oder ob angesichts der längerfristigen Planung Kosten entstanden sind, die nicht erstattet werden.
          Wir bitten hier um konkrete Aufschlüsselung aller angefallenen Kosten, aufgeschlüsselt nach Personal-            und Sachkosten.

  1. Für den Fall, dass die Drehscheibe über März 2016 hinaus fortgeführt wird, bitte wir um Stellungnahme der Verwaltung, welche Auswirkungen die Sperrung der Ardeystraße bei Ankunft der Züge für die anderen Verkehrsteilnehmer gehabt haben. Über welchen Zeitraum, war die Straße jeweils gesperrt? Ist es zu Staus gekommen? Falls ja, in welcher Länge? Ist es in diesem Zusammenhang zu Unmutsbekundungen der betroffenen Verkehrsteilnehmer gekommen?
  1. Besteht nach Auffassung der Verwaltung eine andere Möglichkeit, d.h. ohne Sperrung der Straße und Behinderung der Verkehrsteilnehmer auszukommen? Bei der Beantwortung der Frage bitten wir insbesondere zu berücksichtigen, dass vom südlichen Bahnsteig des Bahn-Haltepunktes eine Unterführung (beleuchtet und befestigt) direkt vom Bahnsteig unter der Ardeystraße hindurch auf die östliche Seite der Ardeystraße führt. Bei Ankunft auf der nördlichen Seite müsste man in Erwägung ziehen, die zur WM 2006 gebauten Brücken zu nutzen, die eine gefahrlose Überquerung der Ardeystraße ermöglichen. Sollte die Verwaltung eine Sperrung für zwingend notwendig erachten, wird um eine detaillierte und substantiierte Begründung gebeten.
Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

zu o.g. Tagesordnungspunkt bittet die Fraktion der AfD um eine Stellungnahme der Verwaltung zu folgendem Themenkomplex:

Nach der derzeit bekannten Planung wird die EAE, die derzeit durch die Stadt Dortmund für das Land NRW betrieben wird, ab Herbst 2016 durch das Land NRW selbst betrieben.
Vor diesem Hintergrund stellen sich diverse Fragen, um deren Beantwortung wir bitten:

1. Wie viele Mitarbeiter hat die Stadt Dortmund für den Betrieb der EAE eingestellt? Wie werden die Kosten mit dem Land NRW abgerechnet? Werden auch Kosten für Mitarbeiter abgerechnet, die nur teilweise im Rahmen ihrer allgemeinen Beschäftigung für die Stadt Dortmund teilweise mit der EAE zu tun haben?
2. Sind die Arbeitsverträge befristet auf den Zeitpunkt der Übernahme der Leitungshoheit des Landes oder unbefristet geschlossen?
3. Ist bei befristeten Arbeitsverträgen eine Anschlussbeschäftigung durch das Land NRW vorgesehen bzw. zugesichert? Hat die Stadt Dortmund hier Einflussmöglichkeiten, die Arbeitsplätze zu sichern/zu erhalten?
4. Werden bei unbefristeten Arbeitsverträgen die Mitarbeiter vom Land NRW übernommen? Falls nein, was soll mit den Arbeitnehmern geschehen? Müssen ggf. betriebsbedingte Kündigungen ausgesprochen werden oder gibt es anderweitige Einsatzmöglichkeiten?
Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

die AfD-Fraktion bittet auf dem Weg der Dringlichkeit um Aufnahme des o.g. Punktes auf die Tagesordnung am 11.02.2016.

Die Verhandlungen des Landes NRW mit den Kommunalen Spitzenverbänden zur Übernahme der Kosten der Flüchtlingsunterbringung und zu der pauschalierten Landeszuweisung nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) sind nach einem Schreiben des RP an den Oberbürgermeister vom 17. Dezember 2015 noch nicht abgeschlossen. Vorgesehen ist bisher, dass das Land 10 000 € pro Jahr und Zuwanderer/Flüchtling an die Kommune zahlt. In dem Schreiben wird eine „Dynamisierung“, also Anhebung der Zahlungen zur Kompensation des tatsächlichen Aufwandes, der sich aus der Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen/Zuwanderern für die Stadt Dortmund ergibt, in der Haushaltsplanaufstellung seitens der Bezirksregierung Arnsberg ausgeschlossen. In dem Antwortschreiben von Oberbürgermeister Sierau an den RP sieht der OB eine „Verzögerung der Anzeige der Haushaltssatzung der Stadt Dortmund für den Haushalt 2016“. Vor der Anzeige der Dortmunder Haushaltssatzung für 2016 hat der OB Gesprächsbedarf mit dem RP angekündigt.

Für die die AfD-Fraktion erhebt sich die Frage, ob der Haushalt 2016 überhaupt Bestand haben kann, denn offenbar bleibt die Stadt auf erheblich mehr Kosten für die Zuwandererunterbringung sitzen als geplant. Es sieht so aus, als sei das finanzielle Kalkül der Stadtspitze beim dem „Gesamthandling“ der Flüchtlingsproblematik in Dortmund vor die Wand gefahren. Immerhin galt noch 2015 als Begründung der Einrichtung der „Drehscheibe“ und der Vergrößerung der EAE Hacheney die Devise: „Wir kommen dem Land weitgehend entgegen, werden bundesweit bekannt als tolle Flüchtlingsmanager und profitieren am Ende durch geringere Zuweisungszahlen und „sparen“ auch damit indirekt“.

Vor diesem Hintergrund stellt die AfD-Fraktion folgende Anfrage an den Stadtkämmerer im Ausschuss für Beteiligungen und Liegenschaften:

Wie viele Zuwanderer/Flüchtlinge hat die Stadt Dortmund bis zum 1.1.2016 aufgenommen?

Wurden mehr Flüchtlinge aufgenommen als nach dem Zuweisungsschlüssel abgefordert? Wenn ja: Warum und wie viele?

Wie hoch ist der verbleibende Kosten-Selbstbehalt der Stadt für die aufgenommenen Flüchtlinge zum Stichtag 1.1.2016.

Wie hoch wird der verbleibende Kosten-Selbstbehalt der Stadt für die aufgenommenen Flüchtlinge 2016 insgesamt kalkuliert?

Wie werden die Verhandlungsergebnisse des Landes NRW mit den Kommunalen Spitzenverbänden zur Übernahme der Kosten der Flüchtlingsunterbringung und zu der pauschalierten Landeszuweisung nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) vom Kämmerer eingeschätzt?

Geht der Kämmerer von der Notwendigkeit eines Nachtragshaushalts aus?

Ist die Genehmigungsfähigkeit der Haushaltssatzung durch den RP-Kompensationsausschluss für die tatsächlich in Dortmund anfallenden Zuwanderer-Kosten insgesamt gefährdet?

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die Fraktion der Alternative für Deutschland im Rat der Stadt Dortmund lehnt die Beschlussvorlage der Verwaltung zu o.g. TOP aus rechtlichen und tatsächlichen Gründen ab und unterbreitet folgenden

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Dortmund hebt seinen Beschluss vom 18.06.2014 zur Festlegung der Sitzordnung des Rates auf und beschließt die Änderung der Sitzordnung für die Sitzungen des Rates der Stadt in der Wahlperiode 2014 bis 2020 gemäß der beigefügten Anlage.

Begründung:

Die von der Verwaltung vorgelegte und vorgeschlagene Sitzordnung verletzt die Ratsvertreter der AfD-Fraktion und die Fraktion in ihren grundgesetzlich geschützten Rechten. Die ordnungsgemäße Ausübung des Ratsmandats und durch Gesetz geschützten Fraktionsarbeit ist nicht mehr hinreichend gewährleistet.

Zutreffend dürften die grundlegenden Ausführungen in der Ratsvorlage zum Selbstorganisationsrecht des Rates und der Stellung des Oberbürgermeisters bezüglich der Sitzordnung sein.

Allerdings geht die Verwaltungsvorlage fehl, wenn sie davon ausgeht, dass die von der Fraktion Die Linke/Piraten initiierte Änderung der Sitzungsordnung nicht offensichtlich in einer gegen das Willkürverbot verstoßenden Weise auf sachfremden Erwägungen beruht und eindeutig unangemessen ist.  

Die Verwaltungsvorlage geht, ohne es näher zu begründen davon aus, dass die Sitzordnung als persönliche Belastungen für die Mitglieder der antragstellenden Fraktion empfunden wird. Mithin bewegt sich die Vorlage im Reich der Spekulation. Im Gegenteil ist es so, dass der Fraktionsvorsitzende der Fraktion die Linke/Piraten gegenüber der ortsansässigen Presse die Mitglieder der AfD-Fraktion als rechtsextrem diffamiert hat. Laut Verwaltungsvorlage diene die Änderung und wie wir es sehen „Strafversetzung“ der möglichst entlasteten und spannungsfreien Ratsarbeit. Insoweit diene die Änderung somit in der Sache der Fraktionsarbeit.

Offensichtlich ist die Vorlage hier unrichtig und zeigt die Willkür der vorgeschlagenen Entscheidung. Es wird auf ein subjektives Befinden abgestellt und unberücksichtigt gelassen, dass durch die geplante Änderung der Sitzordnung die Vertreter der AfD-Fraktion künftig sich während der Sitzungen nicht mehr kurzfristig in Einzelfragen austauschen und abstimmen können. Alle anderen Fraktionen sitzen in lange geübter Tradition im Dortmunder Rat in geschlossenen Blöcken sektoral von der ersten Reihe aus in die Tiefe gestaffelt, wobei in der ersten Reihe die Fraktionsvorsitzenden Platz nehmen. So ist es auch bislang. Durch die beabsichtigte Änderung wird die AfD-Fraktion in erheblichem Maße benachteiligt. Die freie Ausübung des Ratsmandats ist hierdurch gefährdet. Die Fraktionsarbeit wird dadurch, dass die Fraktion in zwei Blöcken sitzt und der Fraktionsvorsitzende ca. 5 Meter vor dem 2.ten Fraktionsmitglied sitzt unmöglich. Der Gleichheitsgrundsatz Artikel 3 des Grundgesetzes ist verletzt. Die diesbezügliche Argumentation in der Rastvorlage, man könne „über den Gang“ kommunizieren geht erkennbar ins Leere. Dies würde selbstverständlich zu einer Störung der Ratssitzung führen, was den Versammlungsleiter zu Ordnungsmaßnahmen veranlassen könnte.

Den Fraktionen ist qua Gesetz eine wichtige Funktion zugeschrieben, die bei Umsetzung der Maßnahme nicht mehr gewährleistet wäre. Schon deshalb wäre der von der Verwaltung vorgeschlagene Ratsbeschluss rechtswidrig und würde die Mitglieder der AfD-Fraktion in ihren Rechten unangemessen benachteiligen. Es ist willkürlich, die persönlichen Befindlichkeiten einzelner Mitglieder des Rates (hier der Fraktion Die linke/Piraten) gegen verfassungsrechtlich geschützte Positionen anderer Ratsmitglieder (Fraktion AfD) aufzuwiegen. Das gilt umso mehr, als die Beschlussvorlage suggeriert, die „Gesamtfraktionsarbeit“ aller Fraktionen würde sich „verbessern“.

Der Beschlussvorschlag verstößt aus einem weiteren Grund gegen grundgesetzliche Vorschriften. Der Antrag der Fraktion Linke/Piraten basiert auf einem Antrag im Ältestenrat, der dort nicht schriftlich begründen wurde. In einem Zeitungsartikel in der Ruhr-Nachrichten vom 09.11.2015 wird der Vorsitzende der Fraktion Die Linke/Piraten wie folgt zitiert:

„Die (Richtung (eingefügt durch Verfasser)) ist für Kowalewski „nach der fremdenfeindlichen Rede“ von AfD-Vormann Heiner Garbe bei der Sondersitzung des Rates im September klar erkennbar: „Das ist eine Rechtsaußen-Partei.“ …… Für Kowalewski und seine Truppen ist es nun genug: Sie drängen im Ältestenrat auf einen Platzwechsel und wollen ihn in der Ratssitzung beantragen……“

In Art. 3 Abs. 3 des Grundgesetzes heißt es wörtlich:

„ Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.“

Niemand darf wegen seiner politischen Anschauungen benachteiligt werden!

Nichts anderes liegt vor, wenn der Rat vorliegend der Beschlussempfehlung der Verwaltung folgt und dem Antrag der Fraktion Die Linke/Piraten entspricht. Die „Strafversetzung“ erfolgt wegen einer Rede in einem deutschen Kommunalparlament. Ein einmaliger Vorgang. Das insbesondere auch noch deshalb, weil die Rede vom Vorsitzenden der Fraktion gehalten wurde und die Fraktionsmitglieder abgestraft werden.

Vor dem Hintergrund der erläuterten Rechtswidrigkeit bringt die Fraktion der Alternative für Deutschland einen Änderungsantrag ein, der die Interessen aller Fraktionen berücksichtigt und den Gleichheitsgrundsatz nicht verletzt.

Der Antrag entspricht im Übrigen im Wesentlichen dem der Fraktion die Linke/Piraten für die Ratssitzung am 18.06.2014 (DS-Nr.: 12827-14-E1).



Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

die Fraktion der Alternative für Deutschland im Rat der Stadt Dortmund stellt zu o.g. Tagesordnungspunkt der nächsten Sitzung am 26.11.2015 folgendem Zusatzantrag:

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Finanzen Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund zu beschließen, für die Wahlperiode bis zum Jahr 2020 die Zuwendungen für die Unterhaltung der Fraktionsgeschäftsstellen um 20% zu kürzen.

Begründung:

Mit Beschluss vom 18.06.2014 hat der Rat der Stadt Dortmund beschlossen, Zuwendungen für alle Fraktionen mit einem jährlichen Gesamtbetrag von 1.510.780,00 € zu gewähren. Wie das vergangene Jahr gezeigt hat, haben sich die wirtschaftlichen Verhältnisse der Stadt Dortmund noch weiter verschlechtert. Dem Bürger sollen erhebliche Opfer abverlangt werden. Notwendige Bauprojekte (Schulbauten etc.) werden verschoben und vielleicht sogar auf lange Sicht wegfallen.

Die Alternative für Deutschland vertritt die Auffassung, dass in dieser prekären Lage die Politik mit gutem Beispiel vorangehen sollte und echte Einsparmöglichkeiten suchen sollte. Eine Kürzung um 20% ist angemessen, praktikabel und lässt allen Fraktionen weiter den Spielraum, politische Arbeit zu leisten. Die Fraktion der AfD hat dies in den Jahren 2014 und 2015 bewiesen. Sie hat sparsam gewirtschaftet und mit persönlichem Engagement und eisernem Sparwillen es geschafft, die Zuwendungen nicht voll umfänglich zu verbrauchen. Auch für 2015 wird eine Rückzahlung eines nicht unerheblichen Betrages, ebenso wie für 2014, erfolgen.

Im Rahmen der allgemeinen Sparbemühungen sollten alle anderen Fraktionen mindestens 20% einsparen können und den Haushalt um rund 300.000 € leichter machen.

Dem diesseitigen Beschlussvorschlag für den Haushalt 2015 mit einer 10%-igen Kürzung ist der Rat leider nicht gefolgt. Möglicherweise hätte man es dieses Jahr dann bei den 10% belassen können. Jetzt ist entschlossenes und deutliches Handeln gefragt.
Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

die Fraktion der Alternative für Deutschland im Rat der Stadt Dortmund stellt zu o.g. Tagesordnungspunkt der nächsten Sitzung am 05.02.2015 folgendem Zusatzantrag:

Beschlussvorschlag:


Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund zu beschließen, die Städtische Beihilfe für den Ring Politischer Jugend (RPJ) und die angeschlossenen Mitgliedsverbände für die Jahre 2015 bis 2020 aus dem Haushaltsplan der Stadt Dortmund zu streichen.

Hilfsweise wird beantragt,

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund zu beschließen, die Städtische Beihilfe für den Ring Politischer Jugend (RPJ) und die angeschlossenen Mitgliedsverbände für das Jahr 2016 aus dem Haushaltsplan der Stadt Dortmund zu streichen.

Begründung:


Mit Beschluss vom 17.09.2014 hat der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (Drucksache Nr.: 13182-14) beschlossen, wie seit vielen Jahren der o.g. Organisation und deren angeschlossene Mitgliedsverbände (Jungsozialisten, Junge Union, Grüne Jugend, Junge Liberale, Linksjugend) eine Beihilfe von insgesamt 23.600,00 € zu gewähren, die sich je Parteijugendorganisation aus einem Sockelbetrag von 750,00 € und einem Aufstockungsbetrag je Mandatsträger im Rat der Stadt Dortmund von 221,76 € errechnet. Dies führt dazu, dass z.B. die Jungsozialisten 8.733,00 € erhalten, wohingegen die Jungen Liberalen nur 1.194,00 € erhalten. Schon die Abhängigkeit der Förderhöhe von der Anzahl der Mandatsträger erscheint zumindest fragwürdig.

Jedenfalls sind derartige Zuwendungen ohne gesetzliche Grundlage, die hier nicht vorliegt, rechtswidrig. Es handelt sich ohne gesetzliche Grundlage um einen Fall von indirekter Parteienfinanzierung. Exemplarisch sei aufgelistet, was z.B. die Organisationen mit den Beihilfegeldern im Jahre 2013 veranstaltet haben:
- Eine Klausurtagung der Jusos im Jugendgästehaus Aasee in Münster wurde durchgeführt.
- Es wurde durch die Jusos ein Werbe-Faltzelt angeschafft.
- Es fand eine 30-Jahr-Feier des JuLis-Kreisverbandes Dortmund statt.
- Eine internationale Bildungsfahrt der JU nach Straßburg (vom 25.10. – 29.10.2013) wurde durchgeführt.
- Auch eine internationale Bildungsfahrt der Grünen Jugend nach Amsterdam (vom 22.07. – 29.07.2013) fand statt.

Mithin haben vorliegend parteipolitische Dinge im Vordergrund gestanden. Keineswegs handelte es sich um Veranstaltungen, die einen allgemeinen über den parteipolitischen Zweck hinausgehende Funktion hatten.
In diesem Sinne hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg in seinem Urteil vom 14. März 2012 entschieden (Az. OVG 6 B 19.11). Das OVG hatte bezüglich der Zuwendungen durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zu entscheiden und festgestellt, die staatliche Subventionierung der Jugendorganisationen der politischen Parteien bedürfe einer Regelung durch förmliches Gesetz. Die Vergabe von Zuwendungen nach einer verwaltungsinternen Richtlinie sei rechtswidrig.
Zur Begründung führte das OVG u.a. aus:
„Nach dem in Artikel 20 Abs. 2 GG festgelegten Demokratieprinzip geht alle Staatsgewalt vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt. Der Gestaltung des Prozesses der politischen Willensbildung kommt dabei für die Beteiligung der Bürger an der Staatsgewalt herausragende Bedeutung zu. Diese Bedeutung für die freiheitliche demokratische Grundordnung hat das Bundesverfassungsgericht mehrfach betont. Danach habe sich der Grundgesetzgeber, indem er die freiheitliche demokratische
Grundordnung geschaffen habe, für einen freien und offenen Prozess der Meinungs- und Willensbildung des Volkes entschieden. Dieser Prozess müsse sich vom Volk zu den Staatsorganen, nicht umgekehrt von den Staatsorganen zum Volk vollziehen. Den Staatsorganen sei es mit Blick auf das Demokratieprinzip grundsätzlich verwehrt, sich in Bezug auf diesen Prozess zu betätigen (BVerfG, Urteil vom 19. Juli 1966 - 2 BvF 1/65 -,
BVerfGE 20, 56, 99, Rn. 117 bei juris sowie Urteil vom 9. April 1992 - 2 BvE 2/89 -, BVerfGE 85, 264, 287 f., Rn. 93 ff. bei juris). Dies schließt die Gewährung staatlicher Zuwendungen an Organisationen und Verbände, die sich an diesem Willensbildungsprozess beteiligen, nicht per se aus. Das zeigt sich gerade an der vom Bundesverfassungsgericht - in den aufgezeigten verfassungsrechtlichen Grenzen - für zulässig erachteten Finanzierung der politischen Parteien. Diese haben maßgebliche Bedeutung für die politische Willensbildung. Darauf hat auch das Bundesverfassungsgericht in den zitierten Entscheidungen hingewiesen. Schon diese herausgehobene Bedeutung des Prozesses politischer Willensbildung für das Demokratieverständnis des Grundgesetzes spricht allerdings für die Annahme, dass Art und Umfang einer staatlichen Einflussnahme durch Subventionierung von an diesem Prozess maßgeblich beteiligten Verbänden und Organisationen der Regelung durch förmliches Gesetz bedarf.

Hieran gemessen bedarf auch die vorliegend fragliche Subventionierung der parteipolitischen Jugendverbände einer gesetzlichen Regelung. Denn sie nehmen an diesem Willensbildungsprozess in ganz ähnlicher Weise wie die jeweiligen Mutterparteien teil. Sie haben daher, soweit sich ihr Tätigkeitsfeld mit dem ihrer Mutterpartei überschneidet, eine vergleichbare Bedeutung für die politische Willensbildung wie diese selbst. Darüber hinaus knüpft sich hieran die weitere, verfassungsrechtlich bedeutsame Frage, welchen Umfang eine solche Subventionierung haben darf.

Die politischen Jugendorganisationen nehmen drei Hauptfunktionen wahr. Dies sind zum einen die Vertretung der Partei und ihrer Ziele bei den Jugendlichen, weiter die Vertretung der spezifischen Jugendinteressen in der Partei und in der Gesellschaft sowie schließlich die Funktion als Nachwuchsorganisation der Partei (Westerwelle, Das Parteienrecht und die politischen Jugendorganisationen, 1994, S. 33). Die Jugendorganisationen dienen damit quasi als Mittler zwischen ihrer Zielgruppe und ihrer Partei (a.a.O., S. 34). In diesem spezifischen Bereich nehmen sie an der politischen Arbeit der Mutterpartei teil wie diese selbst.

Sie wirken mit bei der Erstellung politischer Programme und Zielsetzungen. Sie bringen sich in den öffentlichen politischen Diskurs mit ihren Forderungen und Zielen ein und lassen junge Menschen an demokratischen Entscheidungsprozessen teilhaben. Es gibt vielfach organisatorische Verflechtungen mit der jeweiligen Mutterpartei. So sind etwa Doppelmitgliedschaften bei den Jugendorganisationen und ihren Mutterparteien möglich und verbreitet. Jedenfalls auf Bundes- und Landesebene sind Funktionsträger in aller Regel gleichzeitig auch Mitglieder der Mutterpartei. Vertreter der Jugendorganisationen werden regelmäßig bei der Aufstellung von Bewerberlisten zur Wahl berücksichtigt. Im Wahlkampf sprechen die Jugendorganisationen gezielt Jungwähler an, um für die Mutterpartei und eine Mitgliedschaft in ihr zu werben. Teilweise bestehen obligatorische Mitgliedschaften der Vorsitzenden der Jugendorganisation in den Parteivorständen oder gar eine satzungsgemäße Weisungskompetenz der Parteiführung für die Jugendorganisation (zum Ganzen: Redmann, Möglichkeiten und Grenzen der Beschränkung der Parteifreiheit und -gleichheit diesseits eines verfassungsgerichtlichen Verbotsverfahrens, 2004, S. 137; ferner: Westerwelle, a.a.O., S. 52 ff.). Die Jugendverbände der politischen Parteien haben damit einen nicht unerheblichen Einfluss auf den Prozess der politischen Willensbildung insgesamt.
Ob daraus zu Recht - wie in Teilen des Schrifttums vertreten wird (so etwa Morlok in: Dreier, Grundgesetz-Kommentar, 2. Auflage, Art. 21, Rn. 42; Westerwelle, a.a.O., S. 65 ff.; Redmann, a.a.O., S. 135 ff.) - die Folgerung zu ziehen ist, diese Jugendorganisationen fielen in den Anwendungsbereich des Artikels 21 GG, der die Rechtsstellung der politischen Parteien regelt, obwohl sie selbst keine Parteien im Sinne der Vorschrift sind, weil sie nicht unmittelbar bei Wahlen mit eigenen Kandidaten antreten, bedarf an dieser Stelle keiner Vertiefung. Denn ihre Bedeutung für den Prozess der politischen Willensbildung besteht unabhängig von dieser Frage.

Der dargelegten Einflussnahme der politischen Jugendverbände auf den politischen Willensbildungsprozess lässt sich nicht entgegenhalten, diese würden mit den hier fraglichen Zuwendungen Aufgaben außerhalb ihrer parteipolitischen Tätigkeit wahrnehmen, sie agierten hinsichtlich der politischen Willensbildung also gewissermaßen „neutral“. Insofern erscheint es bereits fraglich, ob die parteipolitische Arbeit der Jugendverbände sich überhaupt von überparteilicher, gemeinnütziger Jugendarbeit abgrenzen lässt (dies ausdrücklich verneinend: Klein, Die Rechenschaftspflicht der Parteien und ihre Kontrolle, NJW 2000, S. 1441, 1443 a.E.; Redmann, a.a.O., S. 138 f.; Westerwelle, a.a.O., S. 125 m.w.N.; ferner, die mit der hiesigen Fragestellung vergleichbare Abgrenzbarkeit politischer Bildungsarbeit der Parteien von deren allgemeiner Parteiarbeit ausdrücklich verneinend, BVerfG, Urteil 19. Juli 1966, a.a.O., S. 112, Rn. 145 f. bei juris). Selbst wenn man eine solche Abgrenzung für möglich hielte, wäre das im vorliegenden Verfahren ohne Bedeutung. Denn das BMFSFJ trifft eine derartige Unterscheidung bei Vergabe der Zuwendungen nicht.“

Nichts anderes gilt vorliegend für die durch den Ausschuss gewährten Beihilfen. Ohne gesetzliche Grundlage können derartige Beihilfen nicht gewährt werden. Sie sind rechtswidrig. Der Bundesgesetzgeber hat dem Urteil durch Einfügung des § 83 Abs. 1 Satz 2 SGB XIII (Sozialgesetzbuch 8) Rechnung getragen. Auf Landes bzw. kommunaler Ebene fehlt eine solche Vorschrift. Die Beihilfe ist daher aus rechtlichen Gründen zu streichen.

Jedenfalls ist die Beihilfe aus wirtschaftlichen Gründen für das Haushaltsjahr 2016 zu streichen. Es handelt sich bei der Beihilfe um eine freiwillige Leistung. Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie hat den Verteilerschlüssel für die Förderung des RPJ und der angeschlossenen Mitgliedsverbände für die Jahre 2015-2020 unter den Vorbehalt der jährlich durch den Rat zu beschließenden Haushaltsmittel gestellt. Angesichts der dramatischen Finanzlage (drohende Haushaltssicherung) und der mannigfachen pflichtigen Leistungen muss die Beihilfe gestrichen werden.
Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

die Fraktion der Alternative für Deutschland im Rat der Stadt Dortmund stellt zu o.g. Tagesordnungspunkt der nächsten Sitzung am 26.11.2015 folgendem Zusatzantrag:

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Finanzen Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund zu beschließen, die freiwilligen Leistungen für die Positionen „Aktionsplan Soziale Stadt“, „Vielfalt, Toleranz, Demokratie“, „Koordinierungsstelle Schwule, Lesben, Transidente“ und „Talent und Potentialförderung“ um 50 Prozent zu kürzen.

Begründung:

Die genannten Positionen schlagen mit knapp 1 Mio. zu Buche. Es handelt sich bei den ersten drei genannten Bereichen um „politische Tendenzbetriebe“ in der Verwaltung, die wir grundsätzlich ablehnen. Hier ist hier die Rückführung auf die Lösung konkreter Fragen angezeigt.

Im Bereich „Talent und Potentialförderung“ steht der Aufwand - im Wesentlichen 2,8 hochbezahlte Stellen - in keinem Verhältnis zum „Produkt“. Auch hier können dann 1,4 Stellen für andere Aufgaben gewonnen werden. Im Mittelpunkt sollte dann hier die Förderung tatsächlicher Hochbegabter stehen.

Angesichts der drohenden Haushaltssicherung, mittlerweile ist der Haushalt weniger als 5 Mio. € von der maßgeblichen 5%-Marke entfernt, und dem Umstand, dass weitere Mehrausgaben im Bereich der Flüchtlingsaufgaben anstehen, ist dieser Schritt unabdingbar.

Das gilt umso mehr, als Aufgaben im Bereich „Vielfalt, Toleranz, Demokratie“ noch an vielen weiteren Stellen im Haushalt zu finden sind.
Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

die Fraktion der Alternative für Deutschland im Rat der Stadt Dortmund stellt zu o.g. Tagesordnungspunkt der nächsten Sitzung am 26.11.2015 folgendem Zusatzantrag:

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Finanzen Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund zu beschließen, die Stadtverwaltung zu beauftragen, Kontakt mit den führenden deutschen Versicherungen aufzunehmen, um Angebote für Haftpflichtversicherungen für Flüchtlinge einzuholen. Die Verwaltung soll die Angebote überprüfen und den Rat der Stadt über die Ergebnisse der Angebotsprüfung (Versicherungsart, Versicherungsumfang, Kosten) unterrichten.

Für den späteren Abschluss einer solchen Police sollen vorläufig 50.000 Euro im Haushalt 2016 eingeplant werden.

Begründung:

Laut Medienberichten (Focus Money) bieten Versicherungen Kommunen inzwischen spezielle Flüchtlings-Haftpflicht-Policen (Gruppenversicherungen) an, durch die Schäden, die unbeabsichtigt durch Asylbewerber verursacht werden, abgedeckt sind.

Die Dortmunder Bürger sollen nicht länger aufgrund einer faktischen Nichthaftbarkeit von Asylbewerbern bei Schäden allein gelassen werden.

Als Kompensation für die von der AfD-Fraktion beantragten Maßnahmen sind weitere Anträge eingebracht (Streichung Beihilfe RPJ, Kürzung der Fraktionszuwendungen etc.) und Kürzungen mindestens in gleicher Höhe vorgeschlagen.
die Fraktion der Alternative für Deutschland im Rat der Stadt Dortmund bittet die Verwaltung zu o.g. Tagesordnungspunkt der nächsten Sitzung am 08.09.2015 um Stellungnahme zu folgendem Sachverhalt:

In seinem Schreiben vom 26.08.2015 teilt Herr Stadtrat Lürwer mit, dass sich in Bezug auf das Bauobjekt (Anbau an der Aplerbecker Grundschule (Pavillonersatz)) in Abänderung des in der Vorlage genannten Terminplanes der einstige in die Leistungsphase 5 und die darauf folgende Bauausführung und Fertigstellung nach heutiger Einschätzung um voraussichtlich 6 Monate verschiebe.

Dieser Umstand allein hätte noch nicht für Verwunderung gesorgt, weil es bei einemBauvorhaben immer mal zu Verschiebungen kommen kann. Stutzig wird der geneigte Leser erst, wenn er hört, dass an einer weiteren Schule sich der Baubeginn ebenfalls um 6 Monate verschiebt. Namentlich handelt es sich um die 6-monatige Verschiebung des Baues des offenen Ganztagsbereichs an der Kirchhörder Grundschule.

Hieraus ergeben sich folgende Fragen:

  1. Aus welchen konkreten Gründen verschieben sich die Bauausführungen an den o.g. Schulen?
  2. Sollten planerische oder bauliche Fragen eine Grundlage sein, wird um deren Darstellung gebeten und um Mitteilung, ob die Verzögerung nicht vermeidbar war.
  3. Für den Fall, dass wirtschaftliche/haushaltsrechtliche Fragen bei der Verschiebung eine Rolle spielen, wird um Darstellung derselben gebeten und um Mitteilung, zugunsten welcher Posten die Ausführung verzögert wird.
die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund stellt zu o.g. Tagesordnungspunkt folgenden Antrag. Der Rat der Stadt Dortmund möge beschließen:

Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Einrichtung des Projektes „Nordwärts“ zur Kenntnis und beschließt die Durchführung eines breit angelegten Dialog-und Beteiligungsverfahrens mit den dargestellten inhaltlichen Schwerpunkten. Die Schwerpunkte werden um das Themenfeld „Sicherheit + Ordnung“ erweitert.

Begründung:

Für 7 der 12 Stadtbezirke will das Projekt „Nordwärts“ ein breites Dialog- und Beteiligungsverfahren in Gang setzen, das konkret zentrale Themenfelder wie Stadtentwicklung, Arbeit, Infrastrukturen, Bildung, Soziale Innovationen, Wohnen, Aktionsplan Soziale Stadt, Integration und Teilhabe sowie Identität und bürgerschaftliches Engagement benennt. Angesichts der hohen Kriminalitätsrate, unter der die Bevölkerung in dem Projektgebiet leidet, ist ein weiteres Themenfeld „Sicherheit + Ordnung“ als zentraler Baustein des Konzeptes unverzichtbar. Zum einen wären die anderen Themenfelder ohne das Themenfeld „Sicherheit + Ordnung“ sicherlich weit weniger effizient. Keines der einzelnen Themenfelder ist im Grunde ohne den neu einzuführenden Aspekt „Sicherheit und Ordnung“ sinnvoll. Zum anderen hat die Wohnbevölkerung in dem Projektgebiet auch einen besonderen Anspruch auf Berücksichtigung des Aspektes „Sicherheit + Ordnung“ im Rahmen eines solch umfassenden Projektes. Sie kann mit den zur Verfügung stehenden Eigenmitteln etwa weit weniger umfangreich Prävention gegen Einbrüche betreiben als Bewohner in finanziell im Durchschnitt besser gestellten Stadtteilen. Hier herrscht erheblicher Handlungsbedarf, will man das real existierende Nord-Süd-Gefälle bei der Kriminalität endlich mildern.

Sollte das „Projekt Nordwärts“ ohne das Themenfeld „Sicherheit + Ordnung“ aufgesetzt werden, wäre Dortmund um eine weitere, hochtrabende Absichtserklärung reicher, die dazu noch am Ende real unzureichend wirken würde. In Anbetracht der Probleme allein im Dortmunder Norden wäre ein solcher Projektverlauf jedoch fatal, denn dieses Gebiet ist längst zu einem Brennpunkt von gesellschaftlichen Verwerfungen immensen Ausmaßes geworden. Gegenmaßnahmen sind also dringend erforderlich. Aber anstatt wirksam einzugreifen, wurden die Probleme jahrelang ignoriert und die notwendige strukturelle Entwicklung der betroffenen Areale vernachlässigt. Erst jetzt, da der Begriff „Dortmunder Nordstadt“ auch in der überregionalen Berichterstattung für unrühmliche Schlagzeilen sorgt und ein Synonym für Verwahrlosung und Regellosigkeit zu werden droht, sehen sich die Verantwortlichen in der Pflicht.

Das Projekt „Nordwärts“ will Handlungskonzepte entwickeln, die Projektbeschreibung bietet allerdings wenig Neues. Die aufgeführten Verkehrsvorhaben sind längst bekannt und warten zum Teil schon seit Jahren auf ihre Umsetzung. Dass der Schlüssel zur Bekämpfung von Arbeitslosigkeit in der verbesserten Ausbildung von Fachkräften liegt ist ebenso eine Binsenwahrheit wie das Hervorheben der Bedeutung von Infrastrukturmaßnahmen. Auch hier wird bisher nur alter Wein in neue Schläuche gefüllt, um ihn medienwirksam erneut ausschenken zu können. Neben allerlei Analysen, Evaluationen und der Bildung neuer Gremien wird viel über Prozessstrukturierung, Konsolidierung und Harmonisierung fabuliert. Neue Konzepte mit konkreten Vorhaben finden sich jedoch kaum. Ein neuer Sicherheits- und Ordnungsansatz sollte sich hier positiv abheben und der Bevölkerung einen realen Nutzwert bieten können.

Die Bezirksvertretung Nord – mit den Problemen vor Ort bestens vertraut - hat ihre Empfehlung der Vorlage „Projekt Nordwärts“ aus gutem Grunde mit einer diesbezüglichen Ergänzung verknüpft.

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