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Peter Bohnhof

Peter Bohnhof

Peter Bohnhof, 1962 in Dortmund geboren, verheiratet, 1 Sohn. Beruflicher Werdegang: Nach dem Studium der Rechtswissenschaften zunächst Referent bei einem Arbeitgeber- und Wirtschaftsverband. Seit 1998 selbständiger Rechtsanwalt in Dortmund.
In einer aktuellen Pressemitteilung äußert sich die AfD-Fraktion durch ihren Vorsitzenden Heiner Garbe zu geplanten Wahl der Grünen Landtagsabgeordneten Daniela Schneckenburger als Beigeordnete für den Bereich Schule, Jugend und Familie mit der Überschrift: 

AfD-Fraktion appelliert dringend an CDU und SPD:
Schneckenburger nicht mitwählen!
Die Einzelheiten finden Sie hier.
Die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund hat heute diverse Anfragen an die Verwaltung gerichtet und mehrere Anträge zur Haushaltskonsolidierung gestellt. "Alte Zöpfe" müssen abgeschnitten werden, ein tragfähiges Sparkonzept muss her und an den richtigen Stellen investiert werden, damit die Dortmunder Bürgerinnen und Bürger wieder in einer lebenswerten Stadt leben können. Die Anträge und Anfragen finden sie hier: Anfragen und Anträge im Rat
Sehr geehrter Herr Vorsitzender, die Fraktion der Alternative für Deutschland im Rat der Stadt Dortmund stellt zu o.g. Tagesordnungspunkt der nächsten Sitzung am 05.02.2015 folgendem Zusatzan-trag: Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Finanzen Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund zu beschließen, die Kosten im Bereich „Entwicklung und Begleitung von Personalentwicklungskonzepten, Gleichstellung, Diversity“ einzusparen und nicht in den Haushaltsplan aufzunehmen. Begründung: Der Stadtkämmerer hat bei der von ihm vorgelegten Aufstellung über die freiwilligen Leistungen der Stadt Dortmund u.a. die im Antrag benannte Position aufgeführt. Diese wird mit einem Zuschussbedarf € 29.194 € geführt. Zugleich gibt es eine weitere Position in der Aufstellung, die wie folgt lautet: „Ent-wicklung und Begleitung von Personalentwicklungskonzepten“. Mithin handelt es sich bei der im Antrag aufgeführten Aufgabe um einen Teilbe-reich des Hauptbereichs „Entwicklung und Begleitung von Personalentwicklungskonzepten“. Es ist in Zeiten, in denen gespart werden muss, nicht nachzuvollziehen, dass Teil-gebiet einer Aufgabe ausgegliedert und gesondert veranschlagt werden. Personalentwicklung kann und muss einheitlich geschehen und funktionieren. Eine Zu-sammenführung ist dringend geboten. Eine Teilaufgabe kann nicht von der Haupt-aufgabe losgelöst sein. Durch die Zusammenführung wird der Kostenansatz hinfällig.
Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

die Fraktion der Alternative für Deutschland im Rat der Stadt Dortmund stellt zu o.g. Tagesordnungspunkt der nächsten Sitzung am 05.02.2015 folgendem Zusatzantrag:

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Finanzen Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund zu beschließen, die Städtische Beihilfe für den Ring Politischer Jugend (RPJ) und die angeschlossenen Mitgliedsverbände für die 2015 bis 2020 aus dem Haushaltsplan der Stadt Dortmund zu streichen.

Begründung:

Mit Beschluss vom 17.09.2014 hat der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (Drucksache Nr.: 13182-14) beschlossen, wie seit vielen Jahren der o.g. Organisation und deren angeschlossene Mitgliedsverbände (Jungsozialisten, Junge Union, Grüne Jugend, Junge Liberale, Linksjugend) eine Beihilfe von insgesamt 23.600,00 € zu gewähren, die sich je Parteijugendorganisation aus einem Sockelbetrag von 750,00 € und einem Aufstockungsbetrag je Mandatsträger im Rat der Stadt Dortmund von 221,76 € errechnet. Dies führt dazu, dass z.B. die Jungsozialisten 8.733,00 € erhalten, wohingegen die Jungen Liberalen nur 1.194,00 € erhalten. Schon die Abhängigkeit der Förderhöhe von der Anzahl der Mandatsträger erscheint zumindest fragwürdig.

Jedenfalls sind derartige Zuwendungen ohne gesetzliche Grundlage, die hier nicht vorliegt, rechtswidrig. Es handelt sich ohne gesetzliche Grundlage um einen Fall von indirekter Parteienfinanzierung. Exemplarisch sei aufgelistet, was z.B. die Organisationen mit den Beihilfegeldern im Jahre 2013 veranstaltet haben:

  • Eine Klausurtagung der Jusos im Jugendgästehaus Aasee in Münster wurde durchgeführt.
  • Es wurde durch die Jusos ein Werbe-Faltzelt angeschafft.
  • Es fand eine 30-Jahr-Feier des JuLis-Kreisverbandes Dortmund statt.
  • Eine internationale Bildungsfahrt der JU nach Straßburg (vom 25.10. – 29.10.2013) wurde durchgeführt.
  • Auch eine internationale Bildungsfahrt der Grünen Jugend nach Amsterdam (vom 22.07. – 29.07.2013) fand statt.


Mithin haben vorliegend parteipolitische Dinge im Vordergrund gestanden. Keineswegs handelte es sich um Veranstaltungen, die einen allgemeinen über den parteipolitischen Zweck hinausgehende Funktion hatten.

In diesem Sinne hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg in seinem Urteil vom 14. März 2012 entschieden (Az. OVG 6 B 19.11).

Das OVG hatte bezüglich der Zuwendungen durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zu entscheiden und festgestellt, die staatliche Subventionierung der Jugendorganisationen der politischen Parteien bedürfe einer Regelung durch förmliches Gesetz. Die Vergabe von Zuwendungen nach einer verwaltungsinternen Richtlinie sei rechtswidrig.

Zur Begründung führte das OVG u.a. aus:

„Nach dem in Artikel 20 Abs. 2 GG festgelegten Demokratieprinzip geht alle Staatsgewalt vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt. Der Gestaltung des Prozesses der politischen Willensbildung kommt dabei für die Beteiligung der Bürger an der Staatsgewalt herausragende Bedeutung zu. Diese Bedeutung für die freiheitliche demokratische Grundordnung hat das Bundesverfassungsgericht mehrfach betont. Danach habe sich der Grundgesetzgeber, indem er die freiheitliche demokratische Grundordnung geschaffen habe, für einen freien und offenen Prozess der Meinungs- und Willensbildung des Volkes entschieden. Dieser Prozess müsse sich vom Volk zu den Staatsorganen, nicht umgekehrt von den Staatsorganen zum Volk vollziehen. Den Staatsorganen sei es mit Blick auf das Demokratieprinzip grundsätzlich verwehrt, sich in Bezug auf diesen Prozess zu betätigen (BVerfG, Urteil vom 19. Juli 1966 - 2 BvF 1/65 -, BVerfGE 20, 56, 99, Rn. 117 bei juris sowie Urteil vom 9. April 1992 - 2 BvE 2/89 -, BVerfGE 85, 264, 287 f., Rn. 93 ff. bei juris). Dies schließt die Gewährung staatlicher Zuwendungen an Organisationen und Verbände, die sich an diesem Willensbildungsprozess beteiligen, nicht per se aus. Das zeigt sich gerade an der vom Bundesverfassungsgericht - in den aufgezeigten verfassungsrechtlichen Grenzen - für zulässig erachteten Finanzierung der politischen Parteien. Diese haben maßgebliche Bedeutung für die politische Willensbildung. Darauf hat auch das Bundesverfassungsgericht in den zitierten Entscheidungen hingewiesen. Schon diese herausgehobene Bedeutung des Prozesses politischer Willensbildung für das Demokratieverständnis des Grundgesetzes spricht allerdings für die Annahme, dass Art und Umfang einer staatlichen Einflussnahme durch Subventionierung von an diesem Prozess maßgeblich beteiligten Verbänden und Organisationen der Regelung durch förmliches Gesetz bedarf.

Hieran gemessen bedarf auch die vorliegend fragliche Subventionierung der parteipolitischen Jugendverbände einer gesetzlichen Regelung. Denn sie nehmen an diesem Willensbildungsprozess in ganz ähnlicher Weise wie die jeweiligen Mutterparteien teil. Sie haben daher, soweit sich ihr Tätigkeitsfeld mit dem ihrer Mutterpartei überschneidet, eine vergleichbare Bedeutung für die politische Willensbildung wie diese selbst. Darüber hinaus knüpft sich hieran die weitere, verfassungsrechtlich bedeutsame Frage, welchen Umfang eine solche Subventionierung haben darf.

Die politischen Jugendorganisationen nehmen drei Hauptfunktionen wahr. Dies sind zum einen die Vertretung der Partei und ihrer Ziele bei den Jugendlichen, weiter die Vertretung der spezifischen Jugendinteressen in der Partei und in der Gesellschaft sowie schließlich die Funktion als Nachwuchsorganisation der Partei (Westerwelle, Das Parteienrecht und die politischen Jugendorganisationen, 1994, S. 33). Die Jugendorganisationen dienen damit quasi als Mittler zwischen ihrer Zielgruppe und ihrer Partei (a.a.O., S. 34). In diesem spezifischen Bereich nehmen sie an der politischen Arbeit der Mutterpartei teil wie diese selbst.

Sie wirken mit bei der Erstellung politischer Programme und Zielsetzungen. Sie bringen sich in den öffentlichen politischen Diskurs mit ihren Forderungen und Zielen ein und lassen junge Menschen an demokratischen Entscheidungsprozessen teilhaben. Es gibt vielfach organisatorische Verflechtungen mit der jeweiligen Mutterpartei. So sind etwa Doppelmitgliedschaften bei den Jugendorganisationen und ihren Mutterparteien möglich und verbreitet. Jedenfalls auf Bundes- und Landesebene sind Funktionsträger in aller Regel gleichzeitig auch Mitglieder der Mutterpartei. Vertreter der Jugendorganisationen werden regelmäßig bei der Aufstellung von Bewerberlisten zur Wahl berücksichtigt. Im Wahlkampf sprechen die Jugendorganisationen gezielt Jungwähler an, um für die Mutterpartei und eine Mitgliedschaft in ihr zu werben. Teilweise bestehen obligatorische Mitgliedschaften der Vorsitzenden der Jugendorganisation in den Parteivorständen oder gar eine satzungsgemäße Weisungskompetenz der Parteiführung für die Jugendorganisation (zum Ganzen: Redmann, Möglichkeiten und Grenzen der Beschränkung der Parteifreiheit und -gleichheit diesseits eines verfassungsgerichtlichen Verbotsverfahrens, 2004, S. 137; ferner: Westerwelle, a.a.O., S. 52 ff.). Die Jugendverbände der politischen Parteien haben damit einen nicht unerheblichen Einfluss auf den Prozess der politischen Willensbildung insgesamt.

Ob daraus zu Recht - wie in Teilen des Schrifttums vertreten wird (so etwa Morlok in: Dreier, Grundgesetz-Kommentar, 2. Auflage, Art. 21, Rn. 42; Westerwelle, a.a.O., S. 65 ff.; Redmann, a.a.O., S. 135 ff.) - die Folgerung zu ziehen ist, diese Jugendorganisationen fielen in den Anwendungsbereich des Artikels 21 GG, der die Rechtsstellung der politischen Parteien regelt, obwohl sie selbst keine Parteien im Sinne der Vorschrift sind, weil sie nicht unmittelbar bei Wahlen mit eigenen Kandidaten antreten, bedarf an dieser Stelle keiner Vertiefung. Denn ihre Bedeutung für den Prozess der politischen Willensbildung besteht unabhängig von dieser Frage.

Der dargelegten Einflussnahme der politischen Jugendverbände auf den politischen Willensbildungsprozess lässt sich nicht entgegenhalten, diese würden mit den hier fraglichen Zuwendungen Aufgaben außerhalb ihrer parteipolitischen Tätigkeit wahrnehmen, sie agierten hinsichtlich der politischen Willensbildung also gewissermaßen „neutral“. Insofern erscheint es bereits fraglich, ob die parteipolitische Arbeit der Jugendverbände sich überhaupt von überparteilicher, gemeinnütziger Jugendarbeit abgrenzen lässt (dies ausdrücklich verneinend: Klein, Die Rechenschaftspflicht der Parteien und ihre Kontrolle, NJW 2000, S. 1441, 1443 a.E.; Redmann, a.a.O., S. 138 f.; Westerwelle, a.a.O., S. 125 m.w.N.; ferner, die mit der hiesigen Fragestellung vergleichbare Abgrenzbarkeit politischer Bildungsarbeit der Parteien von deren allgemeiner Parteiarbeit ausdrücklich verneinend, BVerfG, Urteil 19. Juli 1966, a.a.O., S. 112, Rn. 145 f. bei juris). Selbst wenn man eine solche Abgrenzung für möglich hielte, wäre das im vorliegenden Verfahren ohne Bedeutung. Denn das BMFSFJ trifft eine derartige Unterscheidung bei Vergabe der Zuwendungen nicht.“

Nichts anderes gilt vorliegend für die durch den Ausschuss gewährten Beihilfen. Ohne gesetzliche Grundlage können derartige Beihilfen nicht gewährt werden. Sie sind rechtswidrig.

Der Bundesgesetzgeber hat dem Urteil durch Einfügung des § 83 Abs. 1 Satz 2 SGB XIII (Sozialgesetzbuch 8) Rechnung getragen.

Auf Landes bzw. kommunaler Ebene fehlt eine solche Vorschrift.

Die Beihilfe ist daher aus rechtlichen Gründen zu streichen.



Die AfD-Fraktion hat auf einen Vorfall im Rathaus reagiert, der sich am Tage der letzten Ratssitzung 2014 abgespielt hat und sich offiziell mit einem Beschwerdebrief an Oberbürgermeister Sierau gewandt.  Der Wortlaut des Briefes:


"Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

wir, die Mitglieder der Fraktion der Alternative für Deutschland im Rat der Stadt Dortmund, wenden uns an Sie, den Hausherren des Dortmunder Rathauses, weil es im Rathaus am 11.12.2014 auf einer von Ihnen ge-/ und beförderten Veranstaltung zu einem ungeheuerlichen Vorfall gekommen ist. Wir beschweren uns hiermit in aller Form.

Bekanntlich fand an diesem Tage ab 14.00 Uhr im Ratssaal die Ratssitzung statt. Vorher wurde eine Informationsveranstaltung für Jugendliche gegen Rechtsextremismus im Rathaus veranstaltet, die das von allen demokratischen Parteien in Dortmund geförderte Ziel Demokratie, Vielfalt und Toleranz verfolgen sollte.

Leider musste der Verfasser dieses Schreibens, Ratsmitglied und Fraktionsgeschäftsführer Peter Bohnhof, der einem Teil der Veranstaltung beiwohnte, feststellen, dass auf dieser von Ihnen geförderten Veranstaltung Toleranz offenbar nur einseitig verstanden wird. Die Vertreter unserer Partei und mithin auch wir wurden vor mehreren Hundert Schülern auf übelste diffamiert.

Ein Herr Johannes Baldauf von der Amadeu Antonio Stiftung hielt einen Vortrag über Rechtsextremismus im Internet. Im Rahmen seiner Ausführungen zu sozialen Netzwerken, hier Facebook, zeigte er eine Statistik über die Anzahl der sog. „Likes" politischer Parteien. In diesem Zusammenhang bezeichnete er die AfD als rechtspopulistische Partei und verstieg sich sodann zu der Bemerkung, NPD und AfD seien „beliebter als es die demokratischen Parteien sind".

Sie werden verstehen, sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, dass wir bei aller Toleranz das nicht tolerieren können. Wir sind demokratisch und die AfD ist eine demokratische Partei. Wir denken, das haben wir in den vergangenen 7 Monaten mit unserer Fraktion bewiesen. Es

ist unerträglich, wenn wir zum einen mit einer rechtsextremen Partei in einem Atemzug genannt und zugleich als „nicht demokratisch" betitelt werden. Wir halten dieses für einen nicht hinnehmbaren Fauxpas desjenigen, der in Ihrem Auftrag die Jugendlichen informiert hat. Diese tragen durch die gezielte Falschinformation nunmehr diesen falschen Gedanken im
Kopf. Wir halten eine derartige Indoktrination für rechtswidrig und rechtsmissbräuchlich.

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, da Sie uns nach Ihren Bekundungen bislang immer zum Kreis der demokratischen Parteien gezählt haben, gehen wir davon aus, dass Sie sich explizit von derartigen Äußerungen distanzieren und sehen Ihrer Stellungnahme entgegen.

Mit freundlichen Grüßen

Heiner Garbe Fraktionsvorsitzender, Andreas Urbanek stellv. Fraktionsvorsitzender, Peter Bohnhof Ratsmitglied Fraktionsgeschäftsführer"


Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

die Fraktion der Alternative für Deutschland im Rat der Stadt Dortmund schlägt folgenden TOP für die Ausschusssitzung am 22.01.2014 vor.
Vor dem Hintergrund eines weiterhin drohenden Haushaltssicherungskonzeptes, der laufenden Haushaltsberatungen für 2015 und der von der Verwaltung vorgeschlagenen, Sparmaßnahmen, die zum Teil in der Stadtgesellschaft und der Politik auf Kritik gestoßen sind, müssen weiterhin die Personalausgaben auf den Prüfstand gestellt werden. Zur vorletzten Sitzung des Ausschusses hatten wir bereits eine Anfrage zu den Personalausgaben gestellt, die unbefriedigend beantwortet wurde, da statt einer Antwort uns und offenbar auch den anderen Fraktionen ein Wust von Papieren und Dokumenten zur Verfügung gestellt wurde, aus dem wir selbst das Ergebnis ableiten sollten. In Anlehnung an die Bertelsmann Studie „Kommunaler Finanzreport 2013" sollten die Personalausgaben in Relation zur Bevölkerung gesetzt werden, ebenso wie die Anzahl der Beschäftigten. Hinsichtlich des letztgenannten Punktes liegen weiterhin keine belastbaren Zahlen vor, da durch unterschiedliche Darstellung in Statistiken und Herausnahme z.B. der Mitarbeiter des Jobcenters eine nachvollziehbare Mitarbeiterzahl nicht ermittelt werden konnte. Dies ist in jedem Fall durch die Verwaltung zu leisten. Vor diesem Hintergrund wird die Verwaltung um die Beantwortung folgender Frage gebeten:

1. Wie hoch ist die Zahl der Beschäftigten (vollzeitverrechnet) der gesamten Stadt Dortmund, d.h. Kernverwaltung, Jobcenter und Eigenbetriebe in den Jahren 2011-2014 gewesen?

Bei der Darstellung wird darum gebeten, die Mitarbeiterzahl nach den entsprechenden Gebieten aufzuteilen.

Was die Frage der Personalausgaben angeht, so hat die Verwaltung zur Anfrage der CDU-Fraktion (DS 14352-14) die Entwicklung der steuerbaren Personalaufwendungen dargelegt. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf die Stellungnahme der Verwaltung verwiesen.

Legt man die dort genannten Personalaufwendungen für die Kernverwaltung und die Eigenbetriebe zugrunde und stellt dazu die Bevölkerungszahlen von 2011-2014 ins Verhältnis, kommt man zu folgendem Ergebnis:

  2011 2012 2013 2014 Prognose
Personalaufwendung gesamt  431.491.311 €  450.581.674 €  466.137.425 €  486.639.988 €
Einwohnerzahl  571.143  579.012  583.658  588.000
Personalaufwendungen pro Kopf (gerundet)  755,00 €  778,00 €  798.00 €  827,00 €


Die Bertelsmann Stiftung veröffentlichte die Studie „ Kommunaler Finanzreport 2013". In dieser Studie wurden unter anderem die Personalausgaben je Einwohner in den einzelnen Bundesländern ermittelt. Ein Ergebnis dieser Studie ist, dass die Personalausgaben pro Kopf in Nordrhein-Westfalen (NRW) mit 713,00 € weit über dem Bundesdurchschnitt liegen. Nach den Bundesländern Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Hessen ist NRW das Land mit den höchsten Personalkosten pro Kopf. Für die Flächenländer ergibt sich im Durchschnitt ein Betrag von 669,00 €der deutlich unter dem o.g. Wert liegt.

Dieser Vergleich zeigt die Dramatik der Situation. Dortmund liegt hier nochmal deutlich über dem Landesschnitt. Zudem sind die Ausgaben pro Kopf um rund 9,5 % gestiegen, die Gesamtausgaben um 12,8 %. Diese Differenz ist dem Umstand geschuldet, dass die Bevölkerungszahl aufgrund von Zuwanderung um rund 3 % angewachsen ist. Dies rechtfertigt aber keinesfalls einen derartigen Anstieg der Personalaufwendungen, insbesondere deshalb nicht, weil die tatsächliche Verteilung auf „die Köpfe der Bevölkerung" sich anders darstellt, da viele der Zuwanderer Transferleistungen beziehen und mithin zwar rechnerisch, aber nicht tatsächlich die Kosten mittragen.

Aus den obigen Erwägungen ergeben sich folgende weitere Fragen an die Verwaltung, um deren Beantwortung gebeten wird:

2. Sieht die Verwaltung auf der Grundlage der o.g. Studie und der ermittelten Zahlen Handlungs- und Anpassungsbedarf an die Durchschnittzahlen anderer Regionen? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, warum wurde bislang eine derartige Analyse nicht durchgeführt?

3. Gibt es ein konkretes Konzept, die Personalaufwendungen zu reduzieren? Wie sieht dieses Konzept aus?

4. Gibt es Studien/Berechnungen, wieviel (vollzeitverrechnete) Mitarbeiter auf 1000 Einwohner für notwendig erachtet werden?

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

die Fraktion der Alternative für Deutschland im Rat der Stadt Dortmund schlägt folgenden TOP für die Ausschusssitzung am 30.10.2014 vor.
Vor dem Hintergrund eines drohenden Haushaltssicherungskonzeptes, der anstehenden Haushaltsberatungen für 2015 und der von der Verwaltung angekündigten Sparmaßnahmen sind alle Ausgaben der Stadt Dortmund auf den Prüfstand zu stellen. Die AfD-Fraktion bittet um einen Bericht der Verwaltung und um Beantwortung der folgenden Fragen: