wir bitten unter diesem Tagesordnungspunkt um Beantwortung verschiedener Fragen zum Themenkomplex Deutschunterricht an Dortmunder Grundschulen (Erstklässler).
Hintergrund ist der Schulunterricht, wie er im Deutschunterricht für Erstklässler an der Buschei-Grundschule in Dortmund-Scharnhorst praktiziert wird. Dort wird den Erstklässlern der Buchstabe „Ü“ beigebracht und zugleich statt Deutsch die Sprache Türkisch beigebracht, d.h. als Beispiele für Worte mit „Ü“ werden türkische Worte gewählt. Das Unterrichtsblatt ist als Anlage beigefügt.
Nach Auffassung der AfD-Fraktion kann es nicht angehen, dass Erstklässler im Deutschunterricht die Buchstaben anhand von Worten aus anderen Sprachen erklärt bekommen. Dies führt zu einer Irritation und ist nicht akzeptabel. Dies gilt umso mehr, als gerade Worte mit „Ü“ häufig der türkischen Sprache zugeschrieben werden und man hier unter Umständen sogar von einer gewissen Missachtung ausgegangen werden kann.
Wir bitten daher um Beantwortung folgender Fragen durch die Verwaltung:
1. Handelt es sich hierbei um einen Einzelfall oder wird die „Erklärung“ der Buchstaben durch fremdsprachliche (türkische) Worte systematisch angewandt?
2. Falls es sich um eine Systematik handelt, bitten wir um Mitteilung, ob und inwieweit es sich um eine landesweite Regelung nach Lehrplan oder eine „interne Dortmund Regelung“ handelt.
3. Falls es sich um eine „interne Dortmunder“ oder eine Regelung handelt, die an einzelnen Schulen (Buschei-Grundschule) praktiziert wird:
Auf welcher rechtlichen Grundlage kann eine derartige Vorgabe gemacht werden und welche Möglichkeiten bestehen ggf., hiergegen vorzugehen?
4. Falls es sich um einen Einzelfall handelt, der von keinerlei Vorgaben gedeckt war, wird die Verwaltung gebeten, zu klären, wie es dazu kam und welche Maßnahmen ergriffen werden können, um derartiges für die Zukunft zu vermeiden.