Carsharing bezeichnet laut Gesetz „die organisierte gemeinschaftliche Nutzung eines oder mehrerer Automobile auf der Grundlage einer Rahmenvereinbarung“, meist über die Vermittlung eines Unternehmens. Zum Abstellen der kollektiv genutzten Fahrzeuge werden den Betreibern exklusive Parkplätze zugestanden, die nicht von anderen Verkehrsteilnehmern genutzt werden dürfen. Ziel ist dabei die Entlastung verkehrsbelasteter Städte…