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27. Mär 2015

Geldwerte Zuwendungen an Ratsmitglieder, städtische Beamte und Angestellte sowie andere

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die Fraktion der Alternative für Deutschland im Rat der Stadt Dortmund schlägt obigen Tagesordnungspunkt für die Sitzung des Rates am 26.03.2015 vor.

Die Frage der geldwerten Zuwendungen an Ratsmitglieder und städtische Beamte und Angestellte wurde bereits im Herbst 2014 ins Gespräch gebracht. Seitens der Verwaltung wurde signalisiert, dass man sich mit dem Thema befasse und eine Vorlage zu erwarten sei. Nachdem nunmehr ein halbes Jahr vergangen ist, wird der Vorgang durch die AfD-Fraktion aufgegriffen und die Verwaltung um Beantwortung der folgenden Fragen gebeten:

Das Ausschussmitglied des Ausschusses Kultur, Sport und Freizeit der AfD-Fraktion, Andreas Urbanek, berichtet, dass er regelmäßig Einladungen zu Premierenveranstaltungen der Theaterbetriebe Dortmund erhält. Er kann dort jederzeit auf Anfrage Freikarten beziehen. Hiervon hat er keinen Gebrauch gemacht. Zwei Mitglieder der AfD-Fraktion haben darüber hinaus eine Jahresfreikarte für den Westfalenpark erhalten. Alle drei Fraktionsmitglieder haben einen kostenlosen Parkschein für die Westfalenhallen, den Westfalenpark und den Zoo erhalten. Es ist ferner bekannt, dass zum Beispiel zu Premierenveranstaltungen der Theaterbetriebe auch eine Vielzahl von städtischen Mitarbeitern (Beamte und Angestellte) Freikarten erhalten. Gerüchteweise sollen einzelne Fraktionen des Rates ein Kontingent an Dauerkarten für Heimspiele des BVB bekommen haben.

Vor dem Hintergrund dieser massiven Gewährung von Vorteilen bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Welche geldwerten Zuwendungen werden seitens städtischer Betriebe, städtischer Eigenbetriebe oder sonstiger städtischer Organisationen an Mitglieder des Rates, an städtische Angestellte oder Beamte oder an Fraktionen gewährt?
Es wird hier um eine konkrete Aufstellung aller Zuwendungen und der finanziellen Auswirkungen gebeten. In der zu erstellenden Tabelle sollen Art der Zuwendung, Wert der Zuwendung und Empfänger der Zuwendung ausgewiesen sein.

  1. Welche weiteren geldwerten Zuwendungen durch Dritte an den genannten Personenkreis sind bekannt?
  2. Werden geldwerte Zuwendungen seitens städtischer Betriebe, städtischer Eigenbetriebe oder sonstiger städtischer Organisationen an von Ziffer 1. nicht erfasste Personen, Gesellschaften, Vereine oder sonstige Organisationen gewährt?
Falls die Frage mit ja beantwortet wird, wird ebenfalls um eine Aufstellung gebeten.

  1. Welche Auswirkungen würde die Nichtgewährung auf die Auslastung der gewährenden städtischen Betriebe haben? Es wird hier insbesondere um eine Aufstellung gebeten, aus der ersichtlich wird, wie viele Zuschauer Theaterpremierenveranstaltungen mit Freikarten aufsuchen und wie hoch ihr Anteil am Gesamtzuschaueraufkommen ist.
Die AfD-Fraktion vertritt die Auffassung, dass alle diejenigen, die diese zu geldwerten Zuwendungen erhalten, sich den Besuch der jeweiligen Veranstaltungen auch selber leisten können. Zudem finden zum Beispiel theaterinteressierte Ratsmitglieder oder städtische Angestellte/Beamte ohnehin den Weg ins Theater. Neben dem Umstand, dass durch die Abschaffung derartiger Nebenleistungen der Compliance-Gedanke gefördert würde, würde dies auch zu erhöhten Einnahmen der städtischen Betriebe führen.

Gelesen: 2317 mal Letzte Änderung am: Mittwoch, 15 April 2015 15:45
Heiner Garbe

Fraktionsvorsitzender
hgarbe@stadtdo.de

Jahrgang 1955. Lebt mit seiner Familie in Oespel. Beruflicher Werdegang: Wirtschafts-/Politikredakteur bei den Ruhr Nachrichten, Investor Relations Manager bei einer Aktienhandelsbank, Abteilungsleiter internationale Presse/Medien E.ON Ruhrgas AG. Heute freier Wirtschaftsjournalist.

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