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05. Dez 2015

Kürzung der Fraktionszuwendungen um 20%

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

die Fraktion der Alternative für Deutschland im Rat der Stadt Dortmund stellt zu o.g. Tagesordnungspunkt der nächsten Sitzung am 26.11.2015 folgendem Zusatzantrag:

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Finanzen Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund zu beschließen, für die Wahlperiode bis zum Jahr 2020 die Zuwendungen für die Unterhaltung der Fraktionsgeschäftsstellen um 20% zu kürzen.

Begründung:

Mit Beschluss vom 18.06.2014 hat der Rat der Stadt Dortmund beschlossen, Zuwendungen für alle Fraktionen mit einem jährlichen Gesamtbetrag von 1.510.780,00 € zu gewähren. Wie das vergangene Jahr gezeigt hat, haben sich die wirtschaftlichen Verhältnisse der Stadt Dortmund noch weiter verschlechtert. Dem Bürger sollen erhebliche Opfer abverlangt werden. Notwendige Bauprojekte (Schulbauten etc.) werden verschoben und vielleicht sogar auf lange Sicht wegfallen.

Die Alternative für Deutschland vertritt die Auffassung, dass in dieser prekären Lage die Politik mit gutem Beispiel vorangehen sollte und echte Einsparmöglichkeiten suchen sollte. Eine Kürzung um 20% ist angemessen, praktikabel und lässt allen Fraktionen weiter den Spielraum, politische Arbeit zu leisten. Die Fraktion der AfD hat dies in den Jahren 2014 und 2015 bewiesen. Sie hat sparsam gewirtschaftet und mit persönlichem Engagement und eisernem Sparwillen es geschafft, die Zuwendungen nicht voll umfänglich zu verbrauchen. Auch für 2015 wird eine Rückzahlung eines nicht unerheblichen Betrages, ebenso wie für 2014, erfolgen.

Im Rahmen der allgemeinen Sparbemühungen sollten alle anderen Fraktionen mindestens 20% einsparen können und den Haushalt um rund 300.000 € leichter machen.

Dem diesseitigen Beschlussvorschlag für den Haushalt 2015 mit einer 10%-igen Kürzung ist der Rat leider nicht gefolgt. Möglicherweise hätte man es dieses Jahr dann bei den 10% belassen können. Jetzt ist entschlossenes und deutliches Handeln gefragt.
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Peter Bohnhof

Peter Bohnhof, 1962 in Dortmund geboren, verheiratet, 1 Sohn. Beruflicher Werdegang: Nach dem Studium der Rechtswissenschaften zunächst Referent bei einem Arbeitgeber- und Wirtschaftsverband. Seit 1998 selbständiger Rechtsanwalt in Dortmund.

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