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09. Dez 2015

Änderung der Sitzordnung des Rates

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die Fraktion der Alternative für Deutschland im Rat der Stadt Dortmund lehnt die Beschlussvorlage der Verwaltung zu o.g. TOP aus rechtlichen und tatsächlichen Gründen ab und unterbreitet folgenden

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Dortmund hebt seinen Beschluss vom 18.06.2014 zur Festlegung der Sitzordnung des Rates auf und beschließt die Änderung der Sitzordnung für die Sitzungen des Rates der Stadt in der Wahlperiode 2014 bis 2020 gemäß der beigefügten Anlage.

Begründung:

Die von der Verwaltung vorgelegte und vorgeschlagene Sitzordnung verletzt die Ratsvertreter der AfD-Fraktion und die Fraktion in ihren grundgesetzlich geschützten Rechten. Die ordnungsgemäße Ausübung des Ratsmandats und durch Gesetz geschützten Fraktionsarbeit ist nicht mehr hinreichend gewährleistet.

Zutreffend dürften die grundlegenden Ausführungen in der Ratsvorlage zum Selbstorganisationsrecht des Rates und der Stellung des Oberbürgermeisters bezüglich der Sitzordnung sein.

Allerdings geht die Verwaltungsvorlage fehl, wenn sie davon ausgeht, dass die von der Fraktion Die Linke/Piraten initiierte Änderung der Sitzungsordnung nicht offensichtlich in einer gegen das Willkürverbot verstoßenden Weise auf sachfremden Erwägungen beruht und eindeutig unangemessen ist.  

Die Verwaltungsvorlage geht, ohne es näher zu begründen davon aus, dass die Sitzordnung als persönliche Belastungen für die Mitglieder der antragstellenden Fraktion empfunden wird. Mithin bewegt sich die Vorlage im Reich der Spekulation. Im Gegenteil ist es so, dass der Fraktionsvorsitzende der Fraktion die Linke/Piraten gegenüber der ortsansässigen Presse die Mitglieder der AfD-Fraktion als rechtsextrem diffamiert hat. Laut Verwaltungsvorlage diene die Änderung und wie wir es sehen „Strafversetzung“ der möglichst entlasteten und spannungsfreien Ratsarbeit. Insoweit diene die Änderung somit in der Sache der Fraktionsarbeit.

Offensichtlich ist die Vorlage hier unrichtig und zeigt die Willkür der vorgeschlagenen Entscheidung. Es wird auf ein subjektives Befinden abgestellt und unberücksichtigt gelassen, dass durch die geplante Änderung der Sitzordnung die Vertreter der AfD-Fraktion künftig sich während der Sitzungen nicht mehr kurzfristig in Einzelfragen austauschen und abstimmen können. Alle anderen Fraktionen sitzen in lange geübter Tradition im Dortmunder Rat in geschlossenen Blöcken sektoral von der ersten Reihe aus in die Tiefe gestaffelt, wobei in der ersten Reihe die Fraktionsvorsitzenden Platz nehmen. So ist es auch bislang. Durch die beabsichtigte Änderung wird die AfD-Fraktion in erheblichem Maße benachteiligt. Die freie Ausübung des Ratsmandats ist hierdurch gefährdet. Die Fraktionsarbeit wird dadurch, dass die Fraktion in zwei Blöcken sitzt und der Fraktionsvorsitzende ca. 5 Meter vor dem 2.ten Fraktionsmitglied sitzt unmöglich. Der Gleichheitsgrundsatz Artikel 3 des Grundgesetzes ist verletzt. Die diesbezügliche Argumentation in der Rastvorlage, man könne „über den Gang“ kommunizieren geht erkennbar ins Leere. Dies würde selbstverständlich zu einer Störung der Ratssitzung führen, was den Versammlungsleiter zu Ordnungsmaßnahmen veranlassen könnte.

Den Fraktionen ist qua Gesetz eine wichtige Funktion zugeschrieben, die bei Umsetzung der Maßnahme nicht mehr gewährleistet wäre. Schon deshalb wäre der von der Verwaltung vorgeschlagene Ratsbeschluss rechtswidrig und würde die Mitglieder der AfD-Fraktion in ihren Rechten unangemessen benachteiligen. Es ist willkürlich, die persönlichen Befindlichkeiten einzelner Mitglieder des Rates (hier der Fraktion Die linke/Piraten) gegen verfassungsrechtlich geschützte Positionen anderer Ratsmitglieder (Fraktion AfD) aufzuwiegen. Das gilt umso mehr, als die Beschlussvorlage suggeriert, die „Gesamtfraktionsarbeit“ aller Fraktionen würde sich „verbessern“.

Der Beschlussvorschlag verstößt aus einem weiteren Grund gegen grundgesetzliche Vorschriften. Der Antrag der Fraktion Linke/Piraten basiert auf einem Antrag im Ältestenrat, der dort nicht schriftlich begründen wurde. In einem Zeitungsartikel in der Ruhr-Nachrichten vom 09.11.2015 wird der Vorsitzende der Fraktion Die Linke/Piraten wie folgt zitiert:

„Die (Richtung (eingefügt durch Verfasser)) ist für Kowalewski „nach der fremdenfeindlichen Rede“ von AfD-Vormann Heiner Garbe bei der Sondersitzung des Rates im September klar erkennbar: „Das ist eine Rechtsaußen-Partei.“ …… Für Kowalewski und seine Truppen ist es nun genug: Sie drängen im Ältestenrat auf einen Platzwechsel und wollen ihn in der Ratssitzung beantragen……“

In Art. 3 Abs. 3 des Grundgesetzes heißt es wörtlich:

„ Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.“

Niemand darf wegen seiner politischen Anschauungen benachteiligt werden!

Nichts anderes liegt vor, wenn der Rat vorliegend der Beschlussempfehlung der Verwaltung folgt und dem Antrag der Fraktion Die Linke/Piraten entspricht. Die „Strafversetzung“ erfolgt wegen einer Rede in einem deutschen Kommunalparlament. Ein einmaliger Vorgang. Das insbesondere auch noch deshalb, weil die Rede vom Vorsitzenden der Fraktion gehalten wurde und die Fraktionsmitglieder abgestraft werden.

Vor dem Hintergrund der erläuterten Rechtswidrigkeit bringt die Fraktion der Alternative für Deutschland einen Änderungsantrag ein, der die Interessen aller Fraktionen berücksichtigt und den Gleichheitsgrundsatz nicht verletzt.

Der Antrag entspricht im Übrigen im Wesentlichen dem der Fraktion die Linke/Piraten für die Ratssitzung am 18.06.2014 (DS-Nr.: 12827-14-E1).



Gelesen: 2606 mal Letzte Änderung am: Mittwoch, 09 Dezember 2015 16:56
Peter Bohnhof

Peter Bohnhof, 1962 in Dortmund geboren, verheiratet, 1 Sohn. Beruflicher Werdegang: Nach dem Studium der Rechtswissenschaften zunächst Referent bei einem Arbeitgeber- und Wirtschaftsverband. Seit 1998 selbständiger Rechtsanwalt in Dortmund.

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