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09. Feb 2016

Genehmigungsfähigkeit des Haushalts 2016

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

die AfD-Fraktion bittet auf dem Weg der Dringlichkeit um Aufnahme des o.g. Punktes auf die Tagesordnung am 11.02.2016.

Die Verhandlungen des Landes NRW mit den Kommunalen Spitzenverbänden zur Übernahme der Kosten der Flüchtlingsunterbringung und zu der pauschalierten Landeszuweisung nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) sind nach einem Schreiben des RP an den Oberbürgermeister vom 17. Dezember 2015 noch nicht abgeschlossen. Vorgesehen ist bisher, dass das Land 10 000 € pro Jahr und Zuwanderer/Flüchtling an die Kommune zahlt. In dem Schreiben wird eine „Dynamisierung“, also Anhebung der Zahlungen zur Kompensation des tatsächlichen Aufwandes, der sich aus der Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen/Zuwanderern für die Stadt Dortmund ergibt, in der Haushaltsplanaufstellung seitens der Bezirksregierung Arnsberg ausgeschlossen. In dem Antwortschreiben von Oberbürgermeister Sierau an den RP sieht der OB eine „Verzögerung der Anzeige der Haushaltssatzung der Stadt Dortmund für den Haushalt 2016“. Vor der Anzeige der Dortmunder Haushaltssatzung für 2016 hat der OB Gesprächsbedarf mit dem RP angekündigt.

Für die die AfD-Fraktion erhebt sich die Frage, ob der Haushalt 2016 überhaupt Bestand haben kann, denn offenbar bleibt die Stadt auf erheblich mehr Kosten für die Zuwandererunterbringung sitzen als geplant. Es sieht so aus, als sei das finanzielle Kalkül der Stadtspitze beim dem „Gesamthandling“ der Flüchtlingsproblematik in Dortmund vor die Wand gefahren. Immerhin galt noch 2015 als Begründung der Einrichtung der „Drehscheibe“ und der Vergrößerung der EAE Hacheney die Devise: „Wir kommen dem Land weitgehend entgegen, werden bundesweit bekannt als tolle Flüchtlingsmanager und profitieren am Ende durch geringere Zuweisungszahlen und „sparen“ auch damit indirekt“.

Vor diesem Hintergrund stellt die AfD-Fraktion folgende Anfrage an den Stadtkämmerer im Ausschuss für Beteiligungen und Liegenschaften:

Wie viele Zuwanderer/Flüchtlinge hat die Stadt Dortmund bis zum 1.1.2016 aufgenommen?

Wurden mehr Flüchtlinge aufgenommen als nach dem Zuweisungsschlüssel abgefordert? Wenn ja: Warum und wie viele?

Wie hoch ist der verbleibende Kosten-Selbstbehalt der Stadt für die aufgenommenen Flüchtlinge zum Stichtag 1.1.2016.

Wie hoch wird der verbleibende Kosten-Selbstbehalt der Stadt für die aufgenommenen Flüchtlinge 2016 insgesamt kalkuliert?

Wie werden die Verhandlungsergebnisse des Landes NRW mit den Kommunalen Spitzenverbänden zur Übernahme der Kosten der Flüchtlingsunterbringung und zu der pauschalierten Landeszuweisung nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) vom Kämmerer eingeschätzt?

Geht der Kämmerer von der Notwendigkeit eines Nachtragshaushalts aus?

Ist die Genehmigungsfähigkeit der Haushaltssatzung durch den RP-Kompensationsausschluss für die tatsächlich in Dortmund anfallenden Zuwanderer-Kosten insgesamt gefährdet?

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Heiner Garbe

Fraktionsvorsitzender
hgarbe@stadtdo.de

Jahrgang 1955. Lebt mit seiner Familie in Oespel. Beruflicher Werdegang: Wirtschafts-/Politikredakteur bei den Ruhr Nachrichten, Investor Relations Manager bei einer Aktienhandelsbank, Abteilungsleiter internationale Presse/Medien E.ON Ruhrgas AG. Heute freier Wirtschaftsjournalist.

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