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09. Feb 2016

Erstaufnahmeeinrichtung für Asylsuchende in Dortmund-Hacheney (EAE) nebst Erweiterungsbau „An der Buschmühle“

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

zu o.g. Tagesordnungspunkt bittet die Fraktion der AfD um eine Stellungnahme der Verwaltung zu folgendem Themenkomplex:

Nach der derzeit bekannten Planung wird die EAE, die derzeit durch die Stadt Dortmund für das Land NRW betrieben wird, ab Herbst 2016 durch das Land NRW selbst betrieben.
Vor diesem Hintergrund stellen sich diverse Fragen, um deren Beantwortung wir bitten:

1. Wie viele Mitarbeiter hat die Stadt Dortmund für den Betrieb der EAE eingestellt? Wie werden die Kosten mit dem Land NRW abgerechnet? Werden auch Kosten für Mitarbeiter abgerechnet, die nur teilweise im Rahmen ihrer allgemeinen Beschäftigung für die Stadt Dortmund teilweise mit der EAE zu tun haben?
2. Sind die Arbeitsverträge befristet auf den Zeitpunkt der Übernahme der Leitungshoheit des Landes oder unbefristet geschlossen?
3. Ist bei befristeten Arbeitsverträgen eine Anschlussbeschäftigung durch das Land NRW vorgesehen bzw. zugesichert? Hat die Stadt Dortmund hier Einflussmöglichkeiten, die Arbeitsplätze zu sichern/zu erhalten?
4. Werden bei unbefristeten Arbeitsverträgen die Mitarbeiter vom Land NRW übernommen? Falls nein, was soll mit den Arbeitnehmern geschehen? Müssen ggf. betriebsbedingte Kündigungen ausgesprochen werden oder gibt es anderweitige Einsatzmöglichkeiten?
Gelesen: 2019 mal Letzte Änderung am: Dienstag, 09 Februar 2016 11:19
Peter Bohnhof

Peter Bohnhof, 1962 in Dortmund geboren, verheiratet, 1 Sohn. Beruflicher Werdegang: Nach dem Studium der Rechtswissenschaften zunächst Referent bei einem Arbeitgeber- und Wirtschaftsverband. Seit 1998 selbständiger Rechtsanwalt in Dortmund.

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