die AfD-Fraktion bittet um Aufnahme des o.g. Punktes auf die Tagesordnung der Sitzung vom 09.03.2016 und bittet um Stellungnahme der Verwaltung.
Das Thema „Dichtigkeitsprüfung privater Abwasserrohre“ beschäftigt weiterhin viele Bürger. Immerhin ist eine solche Untersuchung mit erheblichen Kosten verbunden. Bisher gilt in Dortmund: Hausbesitzer müssen ihre Häuser untersuchen lassen, wenn ihre Immobilien im Wasserschutzgebiet im Dortmunder Süden (Ortsteile südlich der Wittbräucker Straße) liegen und vor 1965 gebaut wurden. Bislang hat die Stadt aber auf Kontrollen verzichtet, es gibt bisher auch keine städtische Satzung, die den „Kanal-TÜV“ regelt. In einem Zeitungsbericht hieß es, die Stadt wolle künftig Prüfungen für alle Hauseigentümer „gerecht“ durchführen.
Dazu stellt die AfD-Fraktion folgende Anfrage an die Stadtverwaltung:
1. Ist eine städtische Satzung für die Inspektionen privater Abwasserkanäle in Planung?
2. Sollen künftig weitere Immobilien im Stadtgebiet - neben denen im Wasserschutzgebiet
- von dem „Kanal-TÜV“ betroffen sein?
3. Wenn ja, welche städtischen Bereiche und wie viele Hauseigentümer sind betroffen?
4. Wie kann der personelle Aufwand dafür bei der Stadtverwaltung gestemmt werden?
5. Wie hoch sind die Kosten dafür?
6. Beteiligt sich das Land an den Kosten für die Überwachung der Kanalsanierungen?
Wenn ja: In welcher Höhe?