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22. Feb 2016

Auswirkungen der Urteile des Bundessozialgerichts vom 03.12.2015 (u.a. B 4 AS 44/15 R) -Sozialhilfe für Unionsbürger bei tatsächlicher Aufenthaltsverfestigung-

die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund bittet die Verwaltung zu o.g. Tagesordnungspunkt um Stellungnahme zu folgendem Sachverhalt:

Mit drei Urteilen vom 03.12.2015 hat das Bundessozialgericht entschieden, dass EU-Bürgern, denen ein SGB II-Anspruch nicht zusteht, gleichwohl wegen eines verfestigten Aufenthalts in Deutschland einen Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt haben. Die Sozialhilfeträger wurden verurteilt, diese Leistungen zu erbringen.

Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes sieht auf die Kommunen eine enorme Kostenlawine zurollen (vgl. http://www.welt.de/wirtschaft/article151408542/Staedte-fuerchten-Sozial-Kollaps-wegen-EU-Auslaendern.htmlhttp://www.focus.de/finanzen/news/eu-migranten-beantragen-hartz-iv-enorme-kostenwelle-kommunen-fuerchten-kollaps-des-sozialsystems-durch-einwanderung_id_5235006.html).

Ähnlich äußerten sich der Deutsche Städtetag und der Deutsche Landkreistag. "Die Kommunen müssen nach den Urteilen des Bundessozialgerichts in Zukunft Sozialhilfe-Leistungen für eine Vielzahl von EU-Bürgern aufbringen, die sich in Deutschland aufhalten", sagte Helmut Dedy, Vize-Geschäftsführer des NRW-Städtetags.

Übereinstimmend gingen die Vertreter davon aus, dass der Missbrauch erleichtert und zunehmen werde.

Vor diesem Hintergrund bitten wir die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Für den Fall, dass eine es bei der jetzigen Rechtslage bleibt, bitten wir um eine Einschätzung, wie viele Menschen zusätzlich derartige Leistungen beziehen und welche Summe hierfür veranschlagt werden muss.
  1. Geht die Verwaltung ebenso wie die o.g. Vertreter der Zusammenschlüsse von konkreten Missbrauchsgefahren aus und wie will man diesen ggf. begegnen?
      3. Unterstützt die Verwaltung die Forderungen des o.g. Vertreters Landsberg nach raschen Maßnahmen
          der Bundesregierung, die Zuwanderung von EU-Bürgern ins deutsche Sozialsystem zu unterbinden?
          Falls ja, wie ist dies bereits dokumentiert worden oder wie soll es dokumentiert werden?
          Falls nein, wie will sich die Verwaltung hier positionieren und die drohenden Mehrausgaben
          kompensieren?
Gelesen: 1855 mal Letzte Änderung am: Montag, 22 Februar 2016 15:29
Peter Bohnhof

Peter Bohnhof, 1962 in Dortmund geboren, verheiratet, 1 Sohn. Beruflicher Werdegang: Nach dem Studium der Rechtswissenschaften zunächst Referent bei einem Arbeitgeber- und Wirtschaftsverband. Seit 1998 selbständiger Rechtsanwalt in Dortmund.

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