Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
die Fraktion der Alternative für Deutschland bittet den o.g. Tagesordnungspunkt zur nächsten Sitzung am 02.10.2014 vorsehen zu lassen.
Begründung
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat in einem Beschluss vom 24.06.2014 – 15 B 725/14 eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Minden bestätigt, mit welcher das Verwaltungsgericht konkrete Anforderungen an die Fraktionseigenschaft bei einem Zusammenschluss von Parteien fordert.
Vor diesem Hintergrund bitten wir die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Hat die Gruppierung Die Linke/Piraten vor dem Hintergrund der o.g. Entscheidung dezidiert dargestellt, warum es sich bei dem Zusammenschluss um eine Fraktion handeln soll?
2. Für den Fall, dass eine Erläuterung der Gruppierung vorliegt, wird die Verwaltung um Stellungnahme gebeten, ob die Darstellungen plausibel sind und die Annahme rechtfertigen, dass eine Fraktion vorliegt oder ob davon auszugehen ist, dass ein Fraktionsstatus nicht anzunehmen ist.