ratsfraktion banner gruppe
06. Sep 2016

Zuweisung Flüchtlinge/Asylbewerber in 2016

in einem Zeitungsartikel der RN vom 07.07.2016 wird Frau Sozialdezernentin Zörner u.a. dahingehend zitiert, dass die Stadt Dortmund in den ersten 6 Monaten 2.587 Flüchtlinge zugewiesen bekommen habe. 1755 Flüchtlinge müsse die Stadt Dortmund rein rechnerisch zusätzlich aufbringen, wenn sie ab Mitte nächsten Jahres keine EAE mehr biete.

Das bedeutet im Umkehrschluss, dass dieses Jahr noch eine Anrechnung der EAE-Plätze vorgenommen werden muss, was im Übrigen auch den gesetzlichen Bestimmungen entspricht. Betrachtet man jedoch die Zahl der Zugewiesenen mit 2.587, so scheint diese Anzahl deutlich über dem zu liegen, was die Stadt Dortmund aufnehmen muss.

Rechnet man den Dortmund Anteil (3,07% der Landeszuweisung) sowie den Landesanteil (21,21010% der Bundeszuweisung) hoch, ergäbe sich eine bundesweite Flüchtlingsaufnahme von rund 400.000 Flüchtlingen.

Nach den vorliegenden Zahlen des BAMF gab es im Zeitraum 01-05/2016 lediglich 309.785 Asylantragsteller. Für die ersten 5 Monate ergäben sich für Dortmund daher ca. 2.017 zugewiesene Flüchtlinge. Da die Zahlen rückläufig sind, dürften es für 6 Monate unter 2.400 Flüchtlinge sein.

Abzuziehen sind jedoch noch 50% von 1755 Anzurechnenden wegen des Betriebs der EAE, mithin 878.

Mithin verbleiben knapp mehr als 1500 zuzuweisende Flüchtlinge.

Die Verwaltung wird daher um umfassende Aufklärung und Darstellung der konkreten und richtigen Zahlen unter Berücksichtigung aller maßgeblichen Umstände gebeten.

Welche Zuweisungszahlen sind faktisch und rechnerisch richtig?

Was unternimmt die Verwaltung, um falsche erhöhte Zuweisungszahlen zu verhindern?

Falls die Verwaltung es bislang unterlassen hat, gegen unrichtige Zuweisungen vorzugehen, warum hat sie dies getan?

In einem weiteren Artikel in der Westfälischen Rundschau vom 30.08.2016 wird über das neue Bundesintegrationsgesetz berichtet, dass es allen Kommunen ermöglicht, die Wohnsitzauflage umzusetzen, mithin anerkannte Flüchtlinge in die damalige Aufnahmekommune zurückzuschicken. Weiter heißt es, Dortmund wende das Gesetz nur für all jene Flüchtlinge an, die nach dem 06. August 2016 zugezogen seien. Die Daten über Erstwohnsitze von früheren Zuzüglern würden noch fehlen.

Bereits am nächsten Tag wird Frau Sozialdezernentin Zörner in der RN zitiert: „Eine pauschale Rückführung wird es bei uns nicht geben.“

In dem Bericht heißt es weiter, dass es sich um 1942 Personen handele.

Die Verwaltung wird hier um einen ausführlichen Sachstandsbericht gebeten und insbesondere um die Beantwortung folgender Frage gebeten:

Welche Mehrkosten werden der Stadt Dortmund entstehen, wenn trotz bestehender rechtlicher Möglichkeit die Stadt Dortmund freiwillig darauf verzichtet, anerkannte Flüchtlinge zurückzuschicken?

Hierbei sind neben den reinen Kosten für Hartz IV, Wohngeld, Kindergeld und ähnliche Leistungen die Integrationskosten ebenfalls auszuweisen.
Gelesen: 1716 mal Letzte Änderung am: Dienstag, 06 September 2016 16:54
Peter Bohnhof

Peter Bohnhof, 1962 in Dortmund geboren, verheiratet, 1 Sohn. Beruflicher Werdegang: Nach dem Studium der Rechtswissenschaften zunächst Referent bei einem Arbeitgeber- und Wirtschaftsverband. Seit 1998 selbständiger Rechtsanwalt in Dortmund.

Website durchsuchen

Social Media & E-Mail

icon-facebook icon-twitter icon-youtube icon-mail