die AfD-Fraktion bittet die Verwaltung vor dem Hintergrund aktueller Vorfälle auch in anderen Städten um die Beantwortung folgender Fragen:
Ist in öffentlichen Bädern, die von der Stadt betrieben werden, Erwachsenen oder Kindern das Schwimmen in Ganzkörper-Bekleidung - „Burkini“ o.ä. - während des offenen Badebetriebes gestattet?
Wenn ja: In welchen Einrichtungen, seit wann und warum wurde das gestattet?
Ist Erwachsenen oder Kindern das Schwimmen in Ganzkörper-Bekleidung - „Burkini“ o.ä. – das Schwimmen in diesen Bädern außerhalb der regulären Badezeiten gestattet? Wenn ja: In welchen Einrichtungen, seit wann und warum wurde das gestattet?