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09. Nov 2018

Betreuung von Intensivtätern im HdJR -Anfrage und Antrag zur Sitzung des ABöOAB am 13.11.2018-

Sehr geehrte Frau Vorsitzende,

im „Dortmunder Haus des Jugendrechts“ (HdJR) arbeiten das Jugendkommissariat der Polizei Dortmund, die Jugendabteilung der Staatsanwaltschaft Dortmund sowie die Jugendgerichtshilfe des Dortmunder Jugendamtes zusammen. Ziel des seit Sommer bestehenden Kooperationsprojektes verschiedener Behörden ist die „zeitnahe Reaktion auf jugendkriminelle Aktivitäten“ und eine Reduktion sowie Betreuung von jugendlichen Intensivtätern. Laut Definition des diesjährigen Jahresberichts des HdJR zählen zu Intensivtätern solche jugendliche oder heranwachsende Tatverdächtige, bei denen aufgrund der Häufung oder Art der Begehung von Straftaten ein „besonderes Interventionserfordernis“ besteht. Zum Stichtag 31.12.2017 wurden im HdJR 47 Intensivtäter betreut, von denen 23 im Jahr 2017 in das Intensivtäterprogramm aufgenommen wurden. 25 Personen wurden im Laufe des Jahres aus dem Programm entlassen. Insgesamt wurden im Jahr 2017 im HdJR also 72 Intensivtäter betreut. Die AfD-Fraktion begrüßt die Einrichtung des HdJR, bemängelt aber, dass der Jahresbericht keine Information über die Herkunft der jungen Täter erteilt.

Die AfD-Fraktion bittet daher um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wie viele der vom HdJR in 2017 betreuten Intensivtäter hatten eine deutsche Staatsbürgerschaft?
  2. Wie viele der vom HdJR in 2017 betreuten Intensivtäter hatten einen Migrationshintergrund?
  3. Wie viele der vom HdJR in 2017 betreuten Intensivtäter hatten eine nicht-deutsche Staatsbürgerschaft?
  4. Wie viele der vom HdJR in 2017 betreuten Intensivtäter hatten neben der deutschen Staatsbürgerschaft eine weitere Staatsbürgerschaft?

Ferner bittet die AfD-Fraktion um Zustimmung zu folgendem Antrag:

„Die Stadt Dortmund erweitert die Kooperation mit dem HdJR durch die Teilnahme des Ausländeramtes der Stadt Dortmund an dem Projekt.“

 

Hierdurch können Intensivtäter, deren Sozialprognose weiterhin negativ ausfällt, nach Erreichen der Volljährigkeit sofort ausländerrechtlichen Maßnahmen (Ausweisung und Abschiebungen) zugeführt werden.

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Peter Bohnhof

Peter Bohnhof, 1962 in Dortmund geboren, verheiratet, 1 Sohn. Beruflicher Werdegang: Nach dem Studium der Rechtswissenschaften zunächst Referent bei einem Arbeitgeber- und Wirtschaftsverband. Seit 1998 selbständiger Rechtsanwalt in Dortmund.

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