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07. Nov 2018

Einbürgerungen stärker kontrollieren - Antrag zur Sitzung des ABöOAB am 13.11.2018-

Sehr geehrte Frau Vorsitzende,

Personen, die die deutsche Staatsangehörigkeit erlangen möchten, können bei der Einbürgerungsstelle der Stadt Dortmund einen Antrag auf Einbürgerung stellen. Im vergangenen Jahr wurden in Dortmund 1.222 Personen eingebürgert. Bei 994 Personen erfolgte die Einbürgerung nach § 10 Abs. 1 StAG, weil diese rechtmäßig seit 8 Jahren in Deutschland leben. 150 Personen waren Ehegatten oder minderjährige Kinder von Deutschen. Bei 31 Personen erfolgte die Einbürgerung aufgrund der besonderen „Integrationsleistung“ oder als Ermessensentscheidung der Behörde. Laut der „Aktenprüfung in Angelegenheiten des Ausländerwesens des Ordnungsamtes – PB 31/2018“ heißt es, dass die interne Prüfung der Einbürgerungen kein 4-Augen-Prinzip mehr beinhalte, da dieses „im Rahmen der Antragsbearbeitung aufgrund der Ablauforganisation in den publikumsintensiven Bereichen der Ausländerbehörde grundsätzlich nicht erfolge“. Insbesondere im Hinblick auf den Bremer BAMF-Skandal und eine zunehmende Skepsis gegenüber Behördenentscheidungen bei Einbürgerungen von Personen, die weder der deutschen Sprache mächtig, noch der deutschen Kultur verbunden sind, hält die Dortmunder AfD-Fraktion dieses Vorgehen für fatal.

Die AfD-Fraktion stellt daher folgenden Antrag:

„Die Einbürgerungsstelle beim Ordnungsamt der Stadt Dortmund möge das 4-Augen-Prinzip bei der Antragsbearbeitung von Einbürgerungen einführen. Insbesondere Einbürgerungen aufgrund behördlicher Ermessensentscheidungen müssen der Kontrolle auf einen Ermessensfehlgebrauch unterliegen. Diese Kontrolle kann nicht durch einen einzelnen Behördenmitarbeiter gewährleistet werden.“

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