ratsfraktion banner gruppe
08. Nov 2018

Zukünftige Belastung durch das Familiennachzugsneuregelungsgesetz für Dortmund - Anfrage zum ABöOAB am 13.11.2018-

Sehr geehrte Frau Vorsitzende,

nach dem gesetzgeberischen Willen der Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD ist der Familiennachzug ab dem 1. August 2018 für engste Familienangehörige von subsidiär Schutzberechtigten wieder möglich. Einen Rechtsanspruch auf Familiennachzug enthält die Neuregelung nicht. Grundsätzlich ist die Zahl der Familiennachzügler auf 1.000 Personen im Monat begrenzt. Grundsätzlich können Ehepartner, minderjährige Kinder und Eltern von Minderjährigen Familiennachzug beantragen. Geschwister haben ein solches Recht nicht. Auch bei einer Eheschließung, die während der Flucht stattfand, ist der Familiennachzug ausgeschlossen. Wird das Kontingent der 1.000 Personen in der Anfangsphase nicht ausgeschöpft, so kann es während der ersten fünf Monate von einem auf den folgenden Monat übertragen werden. Diese Regelung soll möglichen Anlaufschwierigkeiten entgegenwirken.

Die AfD-Fraktion lehnt den Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte ab. Die Neuregelung birgt erhebliche Rechtsunsicherheiten und eine nicht zu überblickende Mehrbelastung für die Gerichte und kommunale Verwaltung in sich. Zudem sind große Teile Syriens durch die Regierung Baschar al-Assad befriedet worden und eine Heimkehr der subsidiär Schutzberechtigten steht in Aussicht.

Die AfD- Fraktion bittet daher um Beantwortung folgender Fragen:

  • Wie viele Familiennachzügler kamen bereits seit dem 1. August 2018 nach Dortmund?
  • Wie viele Familiennachzügler erwartet die Stadt Dortmund monatlich?
  • Kann die Verwaltung dadurch entstehende finanzielle Mehrbelastungen zum jetzigen Zeitpunkt abschätzen? Wenn ja, wie hoch werden diese im Monat schätzungsweise ausfallen?
  • Wie viele subsidiär Schutzberechtigte halten sich derzeit in Dortmund auf? Wie viele dienen als sog. „Ankerpersonen“?
Gelesen: 1528 mal Letzte Änderung am: Freitag, 09 November 2018 09:45

Website durchsuchen

Social Media & E-Mail

icon-facebook icon-twitter icon-youtube icon-mail