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Ratsfraktion
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Heiner GarbeHeiner Garbe (Fraktionsvorsitzender)
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Ratsmitglied

Ausschüsse
  • Hauptausschuss und Ältestenrat (HA/ÄR)
  • Ausschuss Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL)
  • Ausschuss Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung (AWBEWF)
Zur Person

Beruf: Wirtschaftsjournalist

Ich kandidiere in diesem Jahr zum zweiten Mal für den Rat der Stadt Dortmund und für die Bezirksvertretung Lütgendortmund.

Ich kenne meine Geburtsstadt bestens und ich liebe mein Dortmund. Beruflich und privat habe ich viele Länder dieser Welt bereist und viele Orte kennengelernt, die mancher als „paradiesisch“ bezeichnen würde. Nie wäre ich allerdings jemals auf den Gedanken gekommen, mein Land zu verlassen. Nach jeder Rückkehr von einer Fernreise gehrt mir tatsächlich immer das Herz auf, wenn die Dortmunder Luft wieder durch meine Nase strömt. Ich atme dann Gegenwart und Erinnerung in Bildern ein und empfinde es als bitter, was die Altparteien aus meiner Stadt gemacht haben: Teure Industriedenkmäler anstatt Werte- und Arbeitsplätze schaffende Industrien, eine von Massenzuwanderung auf über 600000 Einwohner getriebene Bevölkerung bei immer mehr Hartz IV-Haushalten und satt staatsfinanzierten Zuwanderern aus dem Morgenland und Südosteuropa.

Nicht nur die Nordstadt, sondern auch die ehemals stolzen Arbeiter- und Angestellten-Stadtteile wie Marten, Bövinghausen, Huckarde, Dorstfeld, Mengede, Bodelschwingh, Nette oder Westerfilde zeugen als traurige Alltagsbilder von Armut und Niedergang. Zugleich läuft Dortmund auf eine Verschuldung von 3 Mrd. € zu.
Ich stehe wirtschaftlich für die deutsche D-Mark-Identität, die unser Land groß gemacht hat. Ich hasse den Deutschland-schädigenden Schulden-Euro und den damit immerwährenden Schrei aus dem Ausland nach sogenannter „Solidarität“, mit dem immer nur gemeint ist: „Her mit deiner Kohle, du dummer deutscher Michl“. Über 150 Mio. € wird „Corona“ Dortmund zusätzlich kosten. Dafür soll jetzt auch in Dortmund eine Art „Bad Bank“ geschaffen werden, in der die neuen Schulden „verschwinden“ sollen. Zugleich fordern die Niedergangs-Protagonisten der Dortmunder Altparteien von Land und Bund die Kommunen zu entschulden. Und was passiert dann? Dann verteilen sie einfach noch lustiger Geld, das nie erwirtschaftet wurde, blähen die Verwaltung noch stärker auf und bedenken ihre Parteibuch-Leute weiter mit hochbezahlten Posten. Und wenn mal wieder etwas fehlt, bedient man sich eben erneut bei der Finanzrücklage. Das Spiel beginnt von vorn.

So einfach läuft sie seit jeher, die verantwortungslose Altparteien-Politik in Dortmund – aber nicht mit mir, nicht mit uns!

Für unsere Leute,

Ihr

Heiner Garbe

Peter BohnhofPeter Bohnhof (stellvertretender Fraktionsvorsitzender)
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Ratsmitglied

Ausschüsse
  • Ausschuss Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden (ABöOAB)

  • Ausschuss Personal, Organisation und Digitalisierung (APOD)
  • Wahlprüfungsausschuss
Zur Person

Beruf: Rechtsanwalt

Ich kandidiere erneut für den Rat der Stadt Dortmund und jetzt auch für die Bezirksvertretung in meinem Geburtsort Mengede, weil ich mich schon immer für die Belange meiner Heimatstadt Dortmund eingesetzt habe und das auch weiterhin tun werde. Das Engagement für unsere Stadt ist notwendiger, denn je.

Die Fehlentwicklungen der vergangenen Jahre in allen Bereichen, wie z.B. der Migrationspolitik, der Wirtschaftspolitik, der Personalpolitik, aber insbesondere im Bereich der öffentlichen Ordnung müssen uns alle aufhorchen lassen und dafür Sorge tragen, dass Dortmund unser Dortmund bleibt und nicht eine fremde Stadt wird.

Als Rechtsanwalt habe ich mich stets mit Fragen des Rechts und der Gerechtigkeit befasst. Die Sicherheit in unserer Stadt und auch die Identität müssen bewahrt und erhalten werden. Integration darf nicht nur eine Floskel sein. Nur so kann ein gedeihliches Miteinander gewährleistet werden.

Hierzu gehört auch eine adäquate Personalpolitik. Es muss Schluss sein mit dem „Gießkannenprinzip“ bei der Schaffung von Stellen im Bereich der „sogenannten Integration“. Die Dortmunder Bürger, unsere Leute dürfen nicht zu kurz kommen. Es fehlt an Stellen in den Dienstleistungsbereichen, die den steuerzahlenden Bürgern zu- gute kommen. Politik muss hier für eine gerechte Verteilung sorgen und nicht einseitig Klientelpolitik betreiben.

Endgültig Schluss müssen wir mit der fortwährenden Neu- und Weiterverschuldung machen. Diese Politik ist eine Politik zu Lasten der Kinder und Enkel unserer Stadt. Das gilt es zu verhindern.

Dafür stehe ich!

Für unsere Leute

Ihr

Peter Bohnhof

Matthias Helferich CROPMatthias Helferich (Fraktionsgeschäftsführer)
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Ratsmitglied

Ausschüsse
  • Ausschuss Betriebsausschuss FABIDO
  • Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (ASAG)

Zur Person

Matthias Helferich: Jahrgang 1988. Der gebürtige Dortmunder studierte nach dem Wehrdienst beim Wachbataillon (Siegburg/Berlin) in Bonn und Bochum Rechtswissenschaft. Nach dem ersten juristischen Staatsexamen arbeitete er an der Ruhruniversität Bochum als wissenschaftlicher Mitarbeiter an einem wirtschaftsrechtlichen Lehrstuhl sowie als Dozent für Staats- und Europarecht an einer Verwaltungsakademie. Sein juristisches Referendariat absolvierte er am Landgericht Dortmund mit Stationen bei der AfD-Fraktion NRW und dem Freiheitlichen Landtagsklub Kärnten. Seit Sommer 2020 ist er Rechtsanwalt und Fraktionsgeschäftsführer.

Persönliches Statement

Als gebürtiger Dortmunder liegt mir die Zukunft meiner Heimatstadt Dortmund am Herzen. Als Bürger sehe ich es als meine Pflicht an, mich für unser Gemeinwohl zu engagieren.

Immer mehr Bürger unserer Stadt fühlen sich nicht mehr sicher und haben „Heimweh“ in der eigenen Stadt. Allein 1900 ausreisepflichtige Ausländer werden von der Dortmunder Stadtverwaltung „geduldet“. Dies bedeutet für Dortmund nicht nur Kosten in Höhe von 20 Millionen Euro, sondern auch eine zunehmende kulturelle Destabilisierung. Ich werde mich mit der AfD auch weiterhin für eine Abschiebeinitiative stark machen, die die bisherige Migrationspolitik der etablierten Ratsparteien beendet.

Dortmund muss für alle Dortmunder sicherer werden. Sichere Stadtteile, ob im Norden oder Süden unserer Stadt, sind dabei auch Frage einer gerechten Politik: Der Schutz vor Kriminalität und Gewalt darf nicht zu einer Frage des Geldbeutels werden.

Auch kulturpolitisch stehe ich für die Bewahrung unserer Identität und Traditionen. Es ist nicht mehr zumutbar, dass alle Bürger als Steuerzahler eine linke Kulturpolitik mitfinanzieren müssen. Wer im Schauspielhaus Stücke wie „Familien gegen Nazis“ sehen möchte, möge zukünftig selbst dafür aufkommen. Wir brauchen eine Rückkehr zur Volkskunst – weg mit der Steuer-subventionierten linken Unkultur.

Transparenz und Bürgernähe – wider der Parteibuchwirtschaft der Kartellparteien – sind Leitlinien meiner Ratsarbeit. Sprechen Sie mich bei Anliegen, Wünschen oder Kritik immer gerne persönlich an.




Persönliches Statement
perlick 600x600 acf croppedTino Perlick 
E-Mail: folgt
Ratsmitglied


Ausschüsse
  • Ausschuss Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AKUSW)
Zur Person

Beruf: Referent für Öffentlichkeitsarbeit

Ich kandidiere für den Rat der Stadt Dortmund, weil…

…konservativ sein für mich bedeutet: „Prüfe das Neue und das Alte. Das Gute behalte.“ Diesen so sinnvollen Leitspruch hat Dortmund bitter nötig.

Ich bin ein weltoffener, liberaler Mensch, der in drei Ländern Kulturwissenschaften studiert hat. Insofern ist mir das Anbiedern an linksradikal-sozialistische Taktvorgaben, die wir derzeitig erleben, ein Graus.

Früher war ich mal „grün“ – dann lernte ich, dass Tier- und Naturschutz dort bloß Sirenengesänge sind, um Menschen später auf Masseneinwanderung und Gendersternchen zu verhaften.

Ich möchte mit meinem Steuergeld jedoch nicht die schleichende Umwandlung meines eigenen Zuhauses in ‚Eurabien‘ finanzieren. In Gegenden Dortmunds, die diesen Prozess schon vollzogen haben, ist jedenfalls überhaupt nichts „bunt“.

Noch weniger möchte ich meine Freiheit aufgeben – die Freiheit, in der Innenstadt Auto zu fahren, die sichere Freiheit des öffentlichen Raumes, die Meinungsfreiheit.

Politiker, die die Probleme unserer Stadt hinter pseudohumanitären Floskeln und teuren Prestigeprojekten wie dem Fußballmuseum verstecken, haben wir genug. Mut oder Anstand, sich für ihre Fehlpolitik zu entschuldigen, besitzen sie nicht.

Ich stehe für eine Kommunalpolitik, die ehrlich bilanziert, was machbar ist und was nicht; die das Geld der Bürger nicht für ideologische Schönwetterprojekte und Weltrettungsfantasien zum Fenster rauswirft, während Schulen und Straßen fast leer ausgehen und man im Städtischen Kinderklinikum drei Stunden auf einen Arzt warten muss.

Für unsere Leute,

Ihr

Tino Perlick




Dirk ThomasDirk Thomas
E-Mail: folgt
Ratsmitglied

Ausschüsse
  • Rechnungsprüfungsausschuss (RPA)
  • Ausschuss Kultur, Sport und Freizeit (AKSF)
Zur Person

Beruf: Betriebswirt

Ich kandidiere für den Rat der Stadt Dortmund und die Bezirksvertretung Brackel, weil dem Altparteienfilz genau auf die Finger geschaut werden muss. Das Fehlverhalten der aktuell handelnden Personen muss konsequent im Sinne der Bürger, für die sie eigentlich da sein sollten, offengelegt werden.

Im Jahre 1970 wurde ich in Dortmund geboren, wuchs in der Folge hier auf und besuchte auch die Schule in meiner Heimatstadt. Für mich ist Dortmund schon aus emotionalen Gründen die beste Stadt der Welt. Wenn ich mir aber heute anschaue, was die hier seit Jahren in einer Art der Alleinherrschaft agierenden Politiker angerichtet haben, so werde ich sehr traurig. Ich verstehe es als persönliche Pflicht mich als gebürtiger Dortmunder für eine Rückkehr zur Rationalität und mehr Sicherheit einzusetzen.

Eine völlig verfehlte Migrationspolitik und die unfassbare Verschwendung von Steuergeldern, sind neben der Diffamierung von Bürgern, die dies kritisch sehen, große Probleme, die angegangen werden müssen.

Ich stehe für alle Bürger ein, die auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung stehen und nicht länger zusehen wollen, wie unsere Stadt noch weiter absinkt, während sich die etablierten Ratsparteien in einem Einheitsbrei die Bälle zuspielen.

Dortmund braucht lokale Persönlichkeiten, die diese Stadt leben und keine Politiker aus anderen Kreisen, die wie eine Schachfigur aus Karrieregründen von einem in den andern Kreis oder Stadt verschoben werden.

Für unsere Leute,

Ihr

Dirk Thomas





Anträge und Anfragen

"Sehr geehrte Frau Vorsitzende,

jüngst vereitelte ein SEK-Kommando in Köln einen perfiden Terroranschlag. Ein Syrer, der über den sicheren Herkunftsstaat Tschechien nach Deutschland eingereist war, warf einen Molotow-Cocktail in ein Schnellrestaurant und fügte einer 14-Jährigen schwere Verbrennungen zu. Im Anschluss nahm er die Mitarbeiterin einer Apotheke am Hauptbahnhof als Geisel. Am Körper trug der Syrer Gaskartuschen, die mit Stahlkugeln präpariert waren. Trotz Einreise über einen EU-Mitgliedsstaat erhielt der Syrer eine Aufenthaltsgenehmigung. Auch mehrfache Verurteilungen wegen Betrugs, Ladendiebstahls und Hausfriedensbruchs veranlassten die Stadt Köln nicht den Syrer abzuschieben.

Auch Freiburg wurde nach dem Mord an einer Studentin durch einen afghanischen Asylbewerber erneut durch eine brutale Sexualtat erschüttert. Eine Gruppe syrischer Asylbewerber vergewaltigte eine junge Frau nach einem Diskothekenbesuch. Bis zu 15 Personen sollen sich an der wehrlosen Frau vergangenen haben. Laut Freiburger Staatsanwaltschaft seien die meisten der syrischen Asylbewerber bereits polizeibekannt.

Die kommunalen Ausländerbehörden erhalten regelmäßig Mitteilung durch das staatsanwaltschaftliche „Mistra“-Meldesystem, wenn gegen einen Ausländer wegen einer Straftat ermittelt wird oder dieser rechtskräftig verurteilt wurde. In Dortmund werden rund 1600 ausreisepflichtige Ausländer durch die Stadtverwaltung geduldet.

Die AfD-Fraktion bittet um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Gegen wie viele geduldete Ausländer wurde in Dortmund in den Jahren 2015 bis heute ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren eingeleitet (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahr, Delikt, Herkunftsland und Anzahl der Beschuldigten)?
  2. In wie vielen Fällen kamen es in diesem Zeitraum zu einer Anklage durch die Staatsanwaltschaft Dortmund (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahr, Delikt, Herkunftsland und Anzahl der Angeklagten)?
  3. In wie vielen Fällen wurden in diesem Zeitraum geduldete Ausländer in Dortmund wegen einer Straftat verurteilt (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahr, Delikt, Herkunftsland und Anzahl der Verurteilten)?
  4. In wie vielen Fällen führte die Verurteilung eines geduldeten Ausländers zur Abschiebung durch die Ausländerbehörde Dortmund?"

Sehr geehrte Frau Vorsitzende,

im „Dortmunder Haus des Jugendrechts“ (HdJR) arbeiten das Jugendkommissariat der Polizei Dortmund, die Jugendabteilung der Staatsanwaltschaft Dortmund sowie die Jugendgerichtshilfe des Dortmunder Jugendamtes zusammen. Ziel des seit Sommer bestehenden Kooperationsprojektes verschiedener Behörden ist die „zeitnahe Reaktion auf jugendkriminelle Aktivitäten“ und eine Reduktion sowie Betreuung von jugendlichen Intensivtätern. Laut Definition des diesjährigen Jahresberichts des HdJR zählen zu Intensivtätern solche jugendliche oder heranwachsende Tatverdächtige, bei denen aufgrund der Häufung oder Art der Begehung von Straftaten ein „besonderes Interventionserfordernis“ besteht. Zum Stichtag 31.12.2017 wurden im HdJR 47 Intensivtäter betreut, von denen 23 im Jahr 2017 in das Intensivtäterprogramm aufgenommen wurden. 25 Personen wurden im Laufe des Jahres aus dem Programm entlassen. Insgesamt wurden im Jahr 2017 im HdJR also 72 Intensivtäter betreut. Die AfD-Fraktion begrüßt die Einrichtung des HdJR, bemängelt aber, dass der Jahresbericht keine Information über die Herkunft der jungen Täter erteilt.

Die AfD-Fraktion bittet daher um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wie viele der vom HdJR in 2017 betreuten Intensivtäter hatten eine deutsche Staatsbürgerschaft?
  2. Wie viele der vom HdJR in 2017 betreuten Intensivtäter hatten einen Migrationshintergrund?
  3. Wie viele der vom HdJR in 2017 betreuten Intensivtäter hatten eine nicht-deutsche Staatsbürgerschaft?
  4. Wie viele der vom HdJR in 2017 betreuten Intensivtäter hatten neben der deutschen Staatsbürgerschaft eine weitere Staatsbürgerschaft?

Ferner bittet die AfD-Fraktion um Zustimmung zu folgendem Antrag:

„Die Stadt Dortmund erweitert die Kooperation mit dem HdJR durch die Teilnahme des Ausländeramtes der Stadt Dortmund an dem Projekt.“

 

Hierdurch können Intensivtäter, deren Sozialprognose weiterhin negativ ausfällt, nach Erreichen der Volljährigkeit sofort ausländerrechtlichen Maßnahmen (Ausweisung und Abschiebungen) zugeführt werden.

Sehr geehrte Frau Vorsitzende,

nach dem gesetzgeberischen Willen der Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD ist der Familiennachzug ab dem 1. August 2018 für engste Familienangehörige von subsidiär Schutzberechtigten wieder möglich. Einen Rechtsanspruch auf Familiennachzug enthält die Neuregelung nicht. Grundsätzlich ist die Zahl der Familiennachzügler auf 1.000 Personen im Monat begrenzt. Grundsätzlich können Ehepartner, minderjährige Kinder und Eltern von Minderjährigen Familiennachzug beantragen. Geschwister haben ein solches Recht nicht. Auch bei einer Eheschließung, die während der Flucht stattfand, ist der Familiennachzug ausgeschlossen. Wird das Kontingent der 1.000 Personen in der Anfangsphase nicht ausgeschöpft, so kann es während der ersten fünf Monate von einem auf den folgenden Monat übertragen werden. Diese Regelung soll möglichen Anlaufschwierigkeiten entgegenwirken.

Die AfD-Fraktion lehnt den Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte ab. Die Neuregelung birgt erhebliche Rechtsunsicherheiten und eine nicht zu überblickende Mehrbelastung für die Gerichte und kommunale Verwaltung in sich. Zudem sind große Teile Syriens durch die Regierung Baschar al-Assad befriedet worden und eine Heimkehr der subsidiär Schutzberechtigten steht in Aussicht.

Die AfD- Fraktion bittet daher um Beantwortung folgender Fragen:

  • Wie viele Familiennachzügler kamen bereits seit dem 1. August 2018 nach Dortmund?
  • Wie viele Familiennachzügler erwartet die Stadt Dortmund monatlich?
  • Kann die Verwaltung dadurch entstehende finanzielle Mehrbelastungen zum jetzigen Zeitpunkt abschätzen? Wenn ja, wie hoch werden diese im Monat schätzungsweise ausfallen?
  • Wie viele subsidiär Schutzberechtigte halten sich derzeit in Dortmund auf? Wie viele dienen als sog. „Ankerpersonen“?

Sehr geehrte Frau Vorsitzende,

Personen, die die deutsche Staatsangehörigkeit erlangen möchten, können bei der Einbürgerungsstelle der Stadt Dortmund einen Antrag auf Einbürgerung stellen. Im vergangenen Jahr wurden in Dortmund 1.222 Personen eingebürgert. Bei 994 Personen erfolgte die Einbürgerung nach § 10 Abs. 1 StAG, weil diese rechtmäßig seit 8 Jahren in Deutschland leben. 150 Personen waren Ehegatten oder minderjährige Kinder von Deutschen. Bei 31 Personen erfolgte die Einbürgerung aufgrund der besonderen „Integrationsleistung“ oder als Ermessensentscheidung der Behörde. Laut der „Aktenprüfung in Angelegenheiten des Ausländerwesens des Ordnungsamtes – PB 31/2018“ heißt es, dass die interne Prüfung der Einbürgerungen kein 4-Augen-Prinzip mehr beinhalte, da dieses „im Rahmen der Antragsbearbeitung aufgrund der Ablauforganisation in den publikumsintensiven Bereichen der Ausländerbehörde grundsätzlich nicht erfolge“. Insbesondere im Hinblick auf den Bremer BAMF-Skandal und eine zunehmende Skepsis gegenüber Behördenentscheidungen bei Einbürgerungen von Personen, die weder der deutschen Sprache mächtig, noch der deutschen Kultur verbunden sind, hält die Dortmunder AfD-Fraktion dieses Vorgehen für fatal.

Die AfD-Fraktion stellt daher folgenden Antrag:

„Die Einbürgerungsstelle beim Ordnungsamt der Stadt Dortmund möge das 4-Augen-Prinzip bei der Antragsbearbeitung von Einbürgerungen einführen. Insbesondere Einbürgerungen aufgrund behördlicher Ermessensentscheidungen müssen der Kontrolle auf einen Ermessensfehlgebrauch unterliegen. Diese Kontrolle kann nicht durch einen einzelnen Behördenmitarbeiter gewährleistet werden.“

Sehr geehrte Frau Vorsitzende,

im August berichtete die WAZ über die geplante Anschaffung von 128 Schutzwesten für Mitarbeiter des Kommunalen Ordnungsdienstes und der städtischen Ausländerbehörde der Stadt Essen. Laut Angaben der Stadt Essen wurden teilweise Altbestände an Schutzwesten ersetzt, aber auch neue Westen für die Mitarbeiter der Ausländerbehörde angeschafft. Insbesondere würden Angestellte im Außendienst der Ausländerbehörde immer häufiger beim Vollzug von Abschiebungen gewaltsam angegriffen. Die Schutzwesten sollen das städtische Personal vor Schuss- und Stichverletzungen schützen. Hierzu hat die Stadt Essen laut WAZ-Bericht das Gefährdungspotenzial ihrer Mitarbeiter und den Bedarf an Schutzwesten im Abgleich mit anderen Kommunen ermittelt.

Nachdem eine Studie der Ruhr-Universität Bochum bereits zu Beginn des Jahres über vermehrte Gewaltattacken auf Rettungskräfte berichtet hatte, scheinen nun auch städtische Ordnungskräfte einer erhöhten Gefährdung ausgesetzt zu sein. Die AfD-Fraktion bittet um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Werden Außendienstmitarbeiter der Dortmunder Ausländerbehörde und des Ordnungsdienstes mit Schutzwesten ausgestattet? Wenn nein, warum nicht?
  2. Wie viele städtische Mitarbeiter sind seit 2014 im Dienst Opfer einer Gewalttat geworden? Wie viele davon waren Messer- oder Schusswaffenangriffe? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahr, Behörde, Art des Angriffs)?
  3. Wie beurteilt die Stadt Dortmund das Gefährdungspotenzial für Mitarbeiter der Ausländerbehörde, bei der Durchsetzung von Abschiebungen und Vollzug der Ausreisepflicht, Opfer einer Gewalttat zu werden?

Sehr geehrte Frau Vorsitzende,

während sich in der Vergangenheit die Landesregierungen unter grüner sowie linker Beteiligung im Bundesrat gegen die Erweiterung der Liste von sicheren Herkunftsstaaten verwehrten, erklärte die Bundesregierung jüngst Georgien, Marokko, Algerien und Tunesien zu sicheren Herkunftsländern. Insbesondere aus Georgien reisen nach Angabe des Bundeskriminalamtes zunehmend Kriminelle als Asylbewerber nach Deutschland ein. Ob der Bundesrat der Entscheidung der Regierung folgt, bleibt derzeit abzuwarten. Grundlage der Entscheidung der Bundesregierung ist, dass die genannten vier Staaten weder von Krieg noch Krisen bedroht sind. Daher hatten in der Vergangenheit Asylbewerber aus diesen Ländern keine Aussicht auf Asyl. In Dortmund halten sich allein 1.680 ausreisepflichtige Ausländer auf. Darunter sind 56 Personen aus Marokko, 9 aus Tunesien, 24 aus Algerien und 28 aus Georgien.

Die AfD-Fraktion begrüßt die Erweiterung der sicheren Herkunftsstaaten durch die Bundesregierung und dem damit verbundenen Wunsch, den tagtäglichen Missbrauch des Asylrechts als Individualrecht entgegenzuwirken.

Die AfD-Fraktion bittet die Stadt Dortmund daher um Beantwortung folgender Fragen:

  • Wie viele Ausländer halten sich derzeit, neben den oben aufgeführten ausreisepflichtigen Ausländern, aus den betroffenen Staaten Marokko, Tunesien, Algerien und Georgien in Dortmund auf (Bitte um Aufschlüsselung nach Land, Personenanzahl und Asylstatus)?
  • Wie viele Ausländer aus den betroffenen Staaten wurden in den Jahren 2015, 2016, 2017 und 2018 abgeschoben (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahr, Personenanzahl und Herkunftsland)?

Ferner stellt die AfD-Fraktion folgenden Antrag:

„Im Hinblick auf die Erklärung Marokkos, Tunesiens, Algeriens und Georgiens zu sicheren Herkunftsstaaten durch die Bundesregierung bereitet die Stadt Dortmund die Abschiebung hier lebender Ausländer aus den betroffenen Staaten vor. Des Weiteren werden gegenüber den betroffenen Ausländern keine weiteren Duldungen ausgesprochen.“

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

unter Ausschluss der Öffentlichkeit und einer breiten gesellschaftlichen Debatte soll am 10. Dezember 2018 in Marrakesch der „Global Pact for Migration“ durch den deutschen Vertreter bei der UN unterzeichnet werden. Dies freilich ohne Beteiligung des deutschen Souveräns und seinem Repräsentationsorgan, dem Deutschen Bundestag.

Inzwischen haben die USA, Ungarn, Dänemark und Australien eine Unterzeichnung der völkerrechtlichen Absichtserklärung, die die unterzeichnenden Nationen zu Migrationsgesellschaften erklärt, abgelehnt. Auch in der Schweiz und Österreich werden Regierungsstimmen, die eine Unterzeichnung des migrationspolitischen Vertragswerks ablehnen, immer lauter.

Allein die Bundesregierung nimmt die rechtliche Bindung Deutschlands mittels des UNO-Migrationspakts kritiklos hin und beschwichtigt Kritiker einer grenzenlosen Zuwanderung unter Hinweis auf die Rechtsqualität des „Global Pact for Migration“ als „soft law“. Auch wenn der Migrationspakt als „soft law“ keine Bindungswirkung entfaltet, so werden deutsche Gerichte ihn als Auslegungshilfe bei asyl- und ausländerrechtlichen Fragestellungen verwenden. Dies stellt sich auch aus Sicht der Basler Zeitung vom 25.10.2018 als bedrohliche Entwicklung für alle Unterzeichnerstaaten dar:

„Der nun vorliegende UNO-Migrationspakt hält in mehreren Leitprinzipien fest, was unter angeblich geordneter Migration zu verstehen ist. Wirtschaftsmigranten werden praktisch den Flüchtlingen gleichgestellt, und mit dem Hinweis, die Welt in eine Migrationsgesellschaft zu verwandeln, wird die Niederlassungsfreiheit zum Menschenrecht erklärt. Zudem dürfe es keine Unterschiede mehr geben zwischen Migranten und der einheimischen Bevölkerung. Der Pakt regelt unter anderem auch den uneingeschränkten Familiennachzug, die Legalisierung von illegalen Aufenthalten, die Ausschaffungshaft sowie eine hindernisfreie Geldüberweisung in die Ursprungsländer der Migranten, wobei für die Kontroll- und Überwachungsfunktion nichtstaatliche Organisationen vorgesehen sind. Zudem müsse Migration als etwas Positives bewertet werden, und negative Gefühle gegen Migranten wären zu verurteilen. Schliesslich wird vorgeschrieben, Medien (auch soziale) zu überwachen, damit diese ausgewogen über Migranten berichten, verbunden mit Sanktionen gegen jene, welche angeblich xenophobe Aussagen verbreiten.“

Die AfD-Fraktion lehnt einen derartigen migrationspolitischen Souveränitätsverlust entschieden ab. Nur der Souverän des Grundgesetzes, das deutsche Volk, ist berechtigt, über die Zusammensetzung des Staatsvolkes zu entscheiden. Die Deklaration Deutschlands zum reinen Siedlungsgebiet von Migranten ohne Beteiligung des deutschen Parlaments ist verfassungswidrig und undemokratisch.

Da Dortmund, wie viele Ruhrgebietsstädte symbolhaft für eine gescheiterte Zuwanderungspolitik steht, stellt die AfD-Fraktion folgenden Antrag:

„Der Rat der Stadt Dortmund fordert die Bundesregierung auf, den Vertreter der Bundesrepublik Deutschland bei den United Nations anzuweisen, den „Global Pact of Migration“ nicht zu unterzeichnen ohne dass der Unterzeichnung eine vorherige Abstimmung im Deutschen Bundestag vorhergegangen ist.“

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

das Unterhaltsvorschussgesetz regelt, unter welchen Voraussetzungen das Kind eines alleinerziehenden Elternteils einen Unterhaltsvorschuss als staatliche Sozialleistung erhält, wenn der unterhaltspflichtige, familienferne Elternteil z.B. nicht bekannt oder verstorben ist oder keinen oder nicht den vollen Kindesunterhalt zahlt. Nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Dezember 2017 verstößt die Voraussetzung, dass das Kind in Deutschland leben muss, gegen die Arbeitnehmerfreizügigkeit in der Europäischen Union. Das Gericht ließ deshalb zu, dass auch im EU-Ausland lebende Kinder Unterhaltsvorschuss erhalten können, wenn der alleinerziehende Elternteil in Deutschland nicht nur geringfügig beschäftigt ist. Zum 01.07.2017 ist das Unterhaltsvorschussgesetz geändert worden. Das Höchstalter der berechtigten Kinder wurde von 12 auf 18 Jahre angehoben, die maximale Bezugsdauer von 72 Monaten wurde ersatzlos gestrichen und die Verfolgung von Rückzahlungsansprüchen bei Mittellosigkeit ruht nunmehr. Im „Geschäftsbericht des Jugendamtes 2017“ führt dieses aus, dass derzeit 5.493 Kinder in Dortmund Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz beziehen. Der Anteil der alleinerziehenden Elternteile schlüsselt sich in 603 alleinerziehende Väter und 4.890 alleinerziehende Mütter auf.

Die AfD-Fraktion bittet um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wie viele Kinder, die Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz beziehen, haben lediglich die deutsche Staatsbürgerschaft?
  2. Wie viele Kinder haben eine weitere Staatsbürgerschaft?
  3. Wie viele Kinder haben eine Staatsbürgerschaft eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union?
  4. Wie viele Kinder leben außerhalb Deutschlands?
  5. Wie viele der Väter haben eine ausländische Staatsbürgerschaft?
  6. Wie viele der Mütter haben eine ausländische Staatsbürgerschaft?
  7. Welche Maßnahmen ergreift die Stadt Dortmund gegen den missbräuchlichen Bezug von Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz für Kinder, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben sollen?"

sowohl die soziale, als auch die ethnische Spaltung nimmt in deutschen Städten ungeahnte Ausmaße an. Statt sozial gemischter Städte bilden sich zunehmend Ghettos und Parallel- wie Gegengesellschaften. Dies bestätigt auch eine neue Studie des Wissenschaftszentrums Berlin für Sozialforschung (WZB), in der die Entwicklung der sozialräumlichen Segregation in 74 Städten von 2005 bis 2014 untersucht wurde. Sie ist bislang die umfangreichste Studie, die mit amtlichen Daten die ungleiche räumliche Verteilung sozialer Gruppen untersucht.

„Die Ergebnisse deuten darauf hin, dass in vielen Städten die Idee einer sozial gemischten Stadtgesellschaft nicht mehr der Wirklichkeit entspricht“, so die Studie.

Hinsichtlich der ethnischen Segregation stellt die Studie fest, dass insbesondere Türken abgeschottet leben. Dies ist für die Wissenschaftler ein eindeutiges „Zeichen ihrer mangelnden Integration“.

„Nach der Frage, wie man die Flüchtlinge kurzfristig unterbringt, wird man sich darüber verständigen müssen, wo die vielen Neuankömmlinge in den Städten ihren Platz finden sollen“, heißt es in der Studie. Dies wird zur weiteren Verfestigung der ethnischen Segregation führen und langfristig ethnische Parallelgesellschaften schaffen.

Insgesamt sind 2014 die Städte mit der höchsten ethnischen Segregation in ansteigender Reihenfolge Berlin, Halle, Magdeburg, Krefeld, Erfurt, Dortmund und Chemnitz mit einem (Segregations-) Indexwert[1] von über 30 Prozent.

Dortmund gehört somit zu den untersuchten Städten, die die größte Trennung zwischen ethnischen Gruppen aufweisen. Die ethnische Segregation liegt sogar weit über der sozialen Spaltung. Von einer multi-kulturellen Erfolgsgeschichte im Sinne einer „geeinten Stadt“ kann somit nicht die Rede sein.

Die AfD-Fraktion bittet daher um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Welche Maßnahmen ergreift die Stadtverwaltung zur Verhinderung einer weiteren ethnischen Fragmentierung Dortmunds angesichts des Ergebnisses der Studie?
  1. Rund 90 Prozent der Asylbewerber in Dortmund sind nunmehr dezentral in Wohnungen untergebracht. Welche Faktoren waren bei der Wohnungsauswahl entscheidet?
  1. Auf welche Stadtbewirke sind die seit 2015 nach Dortmund immigrierten Asylbewerber aufgeteilt (Bitte um Auflistung nach Anzahl der Asylbewerber pro Stadtteil)?
  2. Wurde bei der Aufteilung der Versuch unternommen, einer ethnischen Segregation vorzubeugen, um Parallel- und Gegengesellschaften zu verhindern?

 

[1] Der Segregationsindex (SI) bestimmt die räumliche Ungleichverteilung einer Bevölkerungsgruppe im Vergleich zu allen anderen Gruppen derselben sozio-ökonomischen Kategorie bezogen auf eine bestimmte Raumeinheit. Je höher der Indexwert, desto größer die relative Ungleichverteilung im Raum. Bei einem SI von 0 ist die betrachtete Gruppe gleich verteilt wie alle anderen Gruppen derselben Kategorie, bei einem SI von 100 ist die betrachtete Gruppe gegenüber allen anderen Gruppen maximal ungleich verteilt.

die AfD-Fraktion beantragt, die Niederschrift (öffentlich) der 16. Sitzung des Schulausschusses vom 14.09.2016 wie folgt zu ergänzen:

TOP 3.1: Übergangsmonitoring 2015 der Stadt Dortmund wird wie folgt ergänzt:

Vor dem letzten Satz „Der Schulausschuss nahm den mündlichen Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.“ Wird folgendes eingefügt:

„Die Ausschussmitglieder erhielten Gelegenheit, zur umfangreichen Stellungnahme. Herr Andreas Urbanek nahm ebenfalls Stellung. Nach ca. 3 Minuten wurde er von der Ausschussvorsitzenden unterbrochen. Sie forderte Herrn Urbanek auf, unverzüglich zum Ende zu kommen, man wisse was er sagen wolle. Auf den Hinweis von Herrn Urbanek, es gäbe keine Redezeitbegrenzung, entgegnete die Vorsitzende, das stimme, gleichwohl solle Herr Urbanek zum Ende kommen, er könne noch einen Satz sagen.“

Begründung:
Der Ablauf, wie er sich abgespielt hat, gibt wesentliche Inhalte wieder, die in die Niederschrift gehören, weil dieser die offenkundig rechtswidrige Vorgehensweise dokumentiert und nur so Möglichkeiten eröffnet werden, rechtliche Schritte und Konsequenzen einzuleiten.
Die Ungleichbehandlung verschiedener Ausschussmitglieder verstößt gegen den Gleichheitsgrundsatz.

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