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Ratsfraktion
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Heiner GarbeHeiner Garbe (Fraktionsvorsitzender)
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Ratsmitglied

Ausschüsse
  • Hauptausschuss und Ältestenrat (HA/ÄR)
  • Ausschuss Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL)
  • Ausschuss Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung (AWBEWF)
Zur Person

Beruf: Wirtschaftsjournalist

Ich kandidiere in diesem Jahr zum zweiten Mal für den Rat der Stadt Dortmund und für die Bezirksvertretung Lütgendortmund.

Ich kenne meine Geburtsstadt bestens und ich liebe mein Dortmund. Beruflich und privat habe ich viele Länder dieser Welt bereist und viele Orte kennengelernt, die mancher als „paradiesisch“ bezeichnen würde. Nie wäre ich allerdings jemals auf den Gedanken gekommen, mein Land zu verlassen. Nach jeder Rückkehr von einer Fernreise gehrt mir tatsächlich immer das Herz auf, wenn die Dortmunder Luft wieder durch meine Nase strömt. Ich atme dann Gegenwart und Erinnerung in Bildern ein und empfinde es als bitter, was die Altparteien aus meiner Stadt gemacht haben: Teure Industriedenkmäler anstatt Werte- und Arbeitsplätze schaffende Industrien, eine von Massenzuwanderung auf über 600000 Einwohner getriebene Bevölkerung bei immer mehr Hartz IV-Haushalten und satt staatsfinanzierten Zuwanderern aus dem Morgenland und Südosteuropa.

Nicht nur die Nordstadt, sondern auch die ehemals stolzen Arbeiter- und Angestellten-Stadtteile wie Marten, Bövinghausen, Huckarde, Dorstfeld, Mengede, Bodelschwingh, Nette oder Westerfilde zeugen als traurige Alltagsbilder von Armut und Niedergang. Zugleich läuft Dortmund auf eine Verschuldung von 3 Mrd. € zu.
Ich stehe wirtschaftlich für die deutsche D-Mark-Identität, die unser Land groß gemacht hat. Ich hasse den Deutschland-schädigenden Schulden-Euro und den damit immerwährenden Schrei aus dem Ausland nach sogenannter „Solidarität“, mit dem immer nur gemeint ist: „Her mit deiner Kohle, du dummer deutscher Michl“. Über 150 Mio. € wird „Corona“ Dortmund zusätzlich kosten. Dafür soll jetzt auch in Dortmund eine Art „Bad Bank“ geschaffen werden, in der die neuen Schulden „verschwinden“ sollen. Zugleich fordern die Niedergangs-Protagonisten der Dortmunder Altparteien von Land und Bund die Kommunen zu entschulden. Und was passiert dann? Dann verteilen sie einfach noch lustiger Geld, das nie erwirtschaftet wurde, blähen die Verwaltung noch stärker auf und bedenken ihre Parteibuch-Leute weiter mit hochbezahlten Posten. Und wenn mal wieder etwas fehlt, bedient man sich eben erneut bei der Finanzrücklage. Das Spiel beginnt von vorn.

So einfach läuft sie seit jeher, die verantwortungslose Altparteien-Politik in Dortmund – aber nicht mit mir, nicht mit uns!

Für unsere Leute,

Ihr

Heiner Garbe

Peter BohnhofPeter Bohnhof (stellvertretender Fraktionsvorsitzender)
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Ratsmitglied

Ausschüsse
  • Ausschuss Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden (ABöOAB)

  • Ausschuss Personal, Organisation und Digitalisierung (APOD)
  • Wahlprüfungsausschuss
Zur Person

Beruf: Rechtsanwalt

Ich kandidiere erneut für den Rat der Stadt Dortmund und jetzt auch für die Bezirksvertretung in meinem Geburtsort Mengede, weil ich mich schon immer für die Belange meiner Heimatstadt Dortmund eingesetzt habe und das auch weiterhin tun werde. Das Engagement für unsere Stadt ist notwendiger, denn je.

Die Fehlentwicklungen der vergangenen Jahre in allen Bereichen, wie z.B. der Migrationspolitik, der Wirtschaftspolitik, der Personalpolitik, aber insbesondere im Bereich der öffentlichen Ordnung müssen uns alle aufhorchen lassen und dafür Sorge tragen, dass Dortmund unser Dortmund bleibt und nicht eine fremde Stadt wird.

Als Rechtsanwalt habe ich mich stets mit Fragen des Rechts und der Gerechtigkeit befasst. Die Sicherheit in unserer Stadt und auch die Identität müssen bewahrt und erhalten werden. Integration darf nicht nur eine Floskel sein. Nur so kann ein gedeihliches Miteinander gewährleistet werden.

Hierzu gehört auch eine adäquate Personalpolitik. Es muss Schluss sein mit dem „Gießkannenprinzip“ bei der Schaffung von Stellen im Bereich der „sogenannten Integration“. Die Dortmunder Bürger, unsere Leute dürfen nicht zu kurz kommen. Es fehlt an Stellen in den Dienstleistungsbereichen, die den steuerzahlenden Bürgern zu- gute kommen. Politik muss hier für eine gerechte Verteilung sorgen und nicht einseitig Klientelpolitik betreiben.

Endgültig Schluss müssen wir mit der fortwährenden Neu- und Weiterverschuldung machen. Diese Politik ist eine Politik zu Lasten der Kinder und Enkel unserer Stadt. Das gilt es zu verhindern.

Dafür stehe ich!

Für unsere Leute

Ihr

Peter Bohnhof

Matthias Helferich CROPMatthias Helferich (Fraktionsgeschäftsführer)
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Ratsmitglied

Ausschüsse
  • Ausschuss Betriebsausschuss FABIDO
  • Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (ASAG)

Zur Person

Matthias Helferich: Jahrgang 1988. Der gebürtige Dortmunder studierte nach dem Wehrdienst beim Wachbataillon (Siegburg/Berlin) in Bonn und Bochum Rechtswissenschaft. Nach dem ersten juristischen Staatsexamen arbeitete er an der Ruhruniversität Bochum als wissenschaftlicher Mitarbeiter an einem wirtschaftsrechtlichen Lehrstuhl sowie als Dozent für Staats- und Europarecht an einer Verwaltungsakademie. Sein juristisches Referendariat absolvierte er am Landgericht Dortmund mit Stationen bei der AfD-Fraktion NRW und dem Freiheitlichen Landtagsklub Kärnten. Seit Sommer 2020 ist er Rechtsanwalt und Fraktionsgeschäftsführer.

Persönliches Statement

Als gebürtiger Dortmunder liegt mir die Zukunft meiner Heimatstadt Dortmund am Herzen. Als Bürger sehe ich es als meine Pflicht an, mich für unser Gemeinwohl zu engagieren.

Immer mehr Bürger unserer Stadt fühlen sich nicht mehr sicher und haben „Heimweh“ in der eigenen Stadt. Allein 1900 ausreisepflichtige Ausländer werden von der Dortmunder Stadtverwaltung „geduldet“. Dies bedeutet für Dortmund nicht nur Kosten in Höhe von 20 Millionen Euro, sondern auch eine zunehmende kulturelle Destabilisierung. Ich werde mich mit der AfD auch weiterhin für eine Abschiebeinitiative stark machen, die die bisherige Migrationspolitik der etablierten Ratsparteien beendet.

Dortmund muss für alle Dortmunder sicherer werden. Sichere Stadtteile, ob im Norden oder Süden unserer Stadt, sind dabei auch Frage einer gerechten Politik: Der Schutz vor Kriminalität und Gewalt darf nicht zu einer Frage des Geldbeutels werden.

Auch kulturpolitisch stehe ich für die Bewahrung unserer Identität und Traditionen. Es ist nicht mehr zumutbar, dass alle Bürger als Steuerzahler eine linke Kulturpolitik mitfinanzieren müssen. Wer im Schauspielhaus Stücke wie „Familien gegen Nazis“ sehen möchte, möge zukünftig selbst dafür aufkommen. Wir brauchen eine Rückkehr zur Volkskunst – weg mit der Steuer-subventionierten linken Unkultur.

Transparenz und Bürgernähe – wider der Parteibuchwirtschaft der Kartellparteien – sind Leitlinien meiner Ratsarbeit. Sprechen Sie mich bei Anliegen, Wünschen oder Kritik immer gerne persönlich an.




Persönliches Statement
perlick 600x600 acf croppedTino Perlick 
E-Mail: folgt
Ratsmitglied


Ausschüsse
  • Ausschuss Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AKUSW)
Zur Person

Beruf: Referent für Öffentlichkeitsarbeit

Ich kandidiere für den Rat der Stadt Dortmund, weil…

…konservativ sein für mich bedeutet: „Prüfe das Neue und das Alte. Das Gute behalte.“ Diesen so sinnvollen Leitspruch hat Dortmund bitter nötig.

Ich bin ein weltoffener, liberaler Mensch, der in drei Ländern Kulturwissenschaften studiert hat. Insofern ist mir das Anbiedern an linksradikal-sozialistische Taktvorgaben, die wir derzeitig erleben, ein Graus.

Früher war ich mal „grün“ – dann lernte ich, dass Tier- und Naturschutz dort bloß Sirenengesänge sind, um Menschen später auf Masseneinwanderung und Gendersternchen zu verhaften.

Ich möchte mit meinem Steuergeld jedoch nicht die schleichende Umwandlung meines eigenen Zuhauses in ‚Eurabien‘ finanzieren. In Gegenden Dortmunds, die diesen Prozess schon vollzogen haben, ist jedenfalls überhaupt nichts „bunt“.

Noch weniger möchte ich meine Freiheit aufgeben – die Freiheit, in der Innenstadt Auto zu fahren, die sichere Freiheit des öffentlichen Raumes, die Meinungsfreiheit.

Politiker, die die Probleme unserer Stadt hinter pseudohumanitären Floskeln und teuren Prestigeprojekten wie dem Fußballmuseum verstecken, haben wir genug. Mut oder Anstand, sich für ihre Fehlpolitik zu entschuldigen, besitzen sie nicht.

Ich stehe für eine Kommunalpolitik, die ehrlich bilanziert, was machbar ist und was nicht; die das Geld der Bürger nicht für ideologische Schönwetterprojekte und Weltrettungsfantasien zum Fenster rauswirft, während Schulen und Straßen fast leer ausgehen und man im Städtischen Kinderklinikum drei Stunden auf einen Arzt warten muss.

Für unsere Leute,

Ihr

Tino Perlick




Dirk ThomasDirk Thomas
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Ratsmitglied

Ausschüsse
  • Rechnungsprüfungsausschuss (RPA)
  • Ausschuss Kultur, Sport und Freizeit (AKSF)
Zur Person

Beruf: Betriebswirt

Ich kandidiere für den Rat der Stadt Dortmund und die Bezirksvertretung Brackel, weil dem Altparteienfilz genau auf die Finger geschaut werden muss. Das Fehlverhalten der aktuell handelnden Personen muss konsequent im Sinne der Bürger, für die sie eigentlich da sein sollten, offengelegt werden.

Im Jahre 1970 wurde ich in Dortmund geboren, wuchs in der Folge hier auf und besuchte auch die Schule in meiner Heimatstadt. Für mich ist Dortmund schon aus emotionalen Gründen die beste Stadt der Welt. Wenn ich mir aber heute anschaue, was die hier seit Jahren in einer Art der Alleinherrschaft agierenden Politiker angerichtet haben, so werde ich sehr traurig. Ich verstehe es als persönliche Pflicht mich als gebürtiger Dortmunder für eine Rückkehr zur Rationalität und mehr Sicherheit einzusetzen.

Eine völlig verfehlte Migrationspolitik und die unfassbare Verschwendung von Steuergeldern, sind neben der Diffamierung von Bürgern, die dies kritisch sehen, große Probleme, die angegangen werden müssen.

Ich stehe für alle Bürger ein, die auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung stehen und nicht länger zusehen wollen, wie unsere Stadt noch weiter absinkt, während sich die etablierten Ratsparteien in einem Einheitsbrei die Bälle zuspielen.

Dortmund braucht lokale Persönlichkeiten, die diese Stadt leben und keine Politiker aus anderen Kreisen, die wie eine Schachfigur aus Karrieregründen von einem in den andern Kreis oder Stadt verschoben werden.

Für unsere Leute,

Ihr

Dirk Thomas





Anträge und Anfragen

zu o.g. Tagesordnungspunkt bittet die Fraktion der AfD um eine Stellungnahme der Verwaltung zu folgendem Themenkomplex:

In der überregionalen Zeitung „Bild“ wurde unter dem 27.03.2015 ein Artikel unter dem Titel: „Blitz-Befehl für Dortmunder Ordnungsamt“ (siehe Anhang) veröffentlicht.
In diesem Artikel ist mit Bildbeweis versehen folgende Anordnung an die Messbeamten wiedergegeben:

„Die vorgesehenen Messstellen sind anzufahren. Werden nach 30 Minuten Messen <= 5 Verstöße festgestellt, ist die Messung zu beenden und die nächste Messstelle anzufahren“.

Die Bildzeitung berichtet weiter, dass die Einnahmen aus der mobilen Überwachung zurückgegangen seien und deshalb dort gemessen werden solle, wo es sich lohne. Es solle im Übrigen ein erhöhter Druck auf Mitarbeiter der Verkehrsüberwachung ausgeübt werden, bis hin zum Mobbing.

Die AfD-Fraktion bittet vor diesem Hintergrund um die Beantwortung der folgenden Fragen:

  1. Trifft es zu, dass Messstellen für mobile Blitzer nach dem Kriterium der höchsten zu erwartenden Einnahmen ausgewählt werden?
  2. Werden Einsätze überhaupt nach derartigen Kriterien angeordnet, wenn ja, in welchem Umfang?
  3. Werden bei den Messstellen überhaupt Verkehrssicherheitsaspekte zugrunde gelegt?
  4. Ist es zu verstärktem Druck auf Mitarbeiter z.B. durch ständige Kritikgespräche aufgrund fehlender Umsätze gekommen?
Bekanntlich hat sich die AfD schon in ihrem Kommunalwahlprogramm gegen Blitzen als „Abzocke“ ausgesprochen. Leider scheint dies Realität zu sein. Verkehrsüberwachung sollte nicht aus finanziellen Erwägungen, sondern aus Gründen der Verkehrssicherheit erfolgen. Gefahrenschwerpunkte müssen das vorrangige Ziel sein.

In diesem Zusammenhang ist auch die Sinnhaftigkeit des sog. Blitzmarathons vom 16.04.2015 zu hinterfragen.

      5. Hat sich die Stadt Dortmund an dieser Aktion durch eigene Messstellen beteiligt?
      6. Falls ja, wie viele Mitarbeiter sind mit der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung betraut gewesen? 
      7. Welche Anzahl von Verstößen, differenziert nach Schwerekategorien sind durch den 8. Blitzmarathon auf dem Gebiet der Stadt Dortmund in absoluten Zahlen und nach prozentualem Anteil am  
          Gesamtverkehrsaufkommen aufgedeckt worden?   
      8.Welche sog. Wutpunkte (Orte, die von Bürgern gemeldet wurden) haben Dortmunder Bürger namentlich gemeldet?
      9.Wie viele Bürger haben sich beteiligt?

die AfD-Ratsfraktion im Rat der Stadt Dortmund bittet um Aufnahme des o.g. Tagesordnungspunkts für die Sitzung des Rates am 07.05.2015 und stellt den Antrag, der Rat der Stadt Dortmund möge beschließen:

1. Der Rat der Stadt Dortmund verurteilt entschieden und nachdrücklich jede Form politisch motivierter Gewalt und dem Grundgesetz widersprechenden politischen Extremismus, unabhängig davon, ob es sich um Linksextremismus oder Rechtsextremismus handelt.

2. Der Rat der Stadt fordert die Ausschüsse "Kinder, Jugend und Familie" sowie den Schulausschuss auf, sich auch mit der Problematik des Linksextremismus zu befassen und Präventionsmaßnahmen/-programme insbesondere zum Schutz unserer Jugend und junger Erwachsener zu unterstützen und ggf. zu entwickeln.

Erläuterung:

Die AfD-Fraktion hatte bereits zur Ratssitzung am 26.03.2015 vor dem Hintergrund geplanter Aktionen der Partei „Die Rechte“ am 28.03.2015 eine Resolution gegen Rechtsextremismus vorgeschlagen (DS-Nr. 00872-15-E3). In der Begründung wurde insbesondere auch auf die notwendige Gewaltfreiheit eingegangen, die von linksextremen gewaltbereiten Gruppierungen nicht eingehalten wird, was nicht akzeptiert werden kann.

Leider wurde die Resolution nicht verabschiedet. Stattdessen hat Oberbürgermeister Ullrich Sierau eine eigene Erklärung verlesen, die im Wortlaut der AfD-Resolution sehr nahe kam.

Allerdings ist nunmehr der Rat der Stadt Dortmund gefordert und aufgefordert, ein klares Zeichen gegen jegliche Form des Extremismus, insbesondere auch Linksextremismus zu setzen und sich mit demokratischen Parteien zu solidarisieren und hinter sie zu stellen.

Hintergrund ist, dass der AfD-Kreisverband Dortmund wiederum Ziel eines linksextremistischen Anschlags geworden ist. Bereits im Kommunalwahlkampf 2014 wurde ein Wahlkampfstand von linken „Aktivisten“, wie sie gerne genannt werden, überfallen. Es kam zu Beleidigungen, Körperverletzungen und Sachbeschädigungen. Kurze Zeit später wurden mehrere Scheiben der Geschäftsstelle des AfD-Kreisverbandes von Linksextremisten mit Steinen eingeworfen. Bereits damals wäre es an der Zeit gewesen, dass die sog. etablierten Parteien sich solidarisieren. Das blieb aus.

Am 07.04.2015 ist es erneut zu einem Angriff von vermummten gewaltbereiten Linksextremen auf einen Informationsstand der AfD in Dortmund gekommen. Erneut kam es zu Körperverletzungen, Beleidigungen und Sachbeschädigungen auf Dortmunder Bürger, die für ein demokratisches Dortmund stehen. Größerer Schaden ist Gott sei Dank nicht entstanden.

Wir, die Fraktion der AfD im Rat der Stadt Dortmund, der Kreisvorstand der AfD Dortmund und die Mitglieder des Kreisverbandes fordern den Rat der Stadt Dortmund auf, mit dafür zu sorgen, dass es nicht so weit kommt.

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

die Fraktion der Alternative für Deutschland im Rat der Stadt Dortmund bittet den o.g. Tagesordnungspunkt
auf die Tagesordnung der Sitzung vom 14.04.2015 zu setzen und bittet die Verwaltung um Stellungnahme zu folgendem Sachverhalt:

Anfrage der AfD-Fraktion zu der geplanten „transnationalen Kooperation“ der Stadtverwaltung
mit der Stadt Plovdiv/Bulgarien

Hintergrund:

Zum Abschluss ihres Besuches in Dortmund war im Februar eine Delegation aus der bulgarischen
Stadt Plovdiv zu Gast bei Sozialdezernentin Birgit Zoerner. Aus Plovdiv sind bekanntlich Tausende Roma überwiegend in die Dortmunder Nordstadt zugewandert. Die
Gesprächsteilnehmer waren sich einig, dass man auch die Möglichkeiten für eine Kooperation klären will. Themen sollen dabei unter anderem soziale Fragen und Fragen der
Krankenversicherung, aber auch die Einrichtung von Sozialbetrieben und das Know-how bei der Beantragung und Abwicklung europäischer Fördermittel sein. Vereinbart wurde in
diesem Zusammenhang auch eine Austauschmöglichkeit für Sozialarbeiter. Es wurde außerdem verabredet, die Möglichkeiten für ein gemeinsames Projekt zu prüfen. Dabei stehen
Beratung und Begleitung in Plovdiv im Vordergrund. Ausreisewillige sollen auch über die tatsächlichen Lebensumstände und wichtige rechtliche Rahmenbedingungen in Dortmund
aufgeklärt werden.

Wir bitten um Beantwortung folgender Fragen:

1. Ist es geplant, dass die Kommune „Stadt Dortmund“ in Plovdiv bei hoheitlichen Aufgaben der bulgarischen Behörden - etwa bei der Akquise von EU-Fördermitteln -
Hilfe leistet?
2. Wenn ja: Ist es gesichert, dass die Stadt die Kosten für diese Hilfen über dann evtl. fließende EU-Fördermittel an Plovdiv refinanzieren kann?
3. Fallen bei der angestrebten Kooperation Personal-oder Sachkosten für die Stadt an, die sie allein zu tragen hat?
4. Wenn ja: In welcher Höhe?
5. Gibt es für die Stadt in Deutschland kostendeckende Refinanzierungsmöglichkeiten für diese Art grenzüberschreitende „kommunale Entwicklungshilfe“?
6. Wie wird sichergestellt, dass im Rahmen der angestrebten „Aufklärung“ der Roma über finanzielle Leistungen, Beschulung/Betreuung der Kinder und über die Lebensumstände
insgesamt nicht noch eine größere Magnetwirkung Richtung Dortmund erzeugt wird?
7. Wie wird das Controlling des Ziels der Kooperation – Verminderung des Roma-Zuzuges nach Dortmund – sichergestellt?

Beschlussvorschlag

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

zu o.g. Tagesordnungspunkt der Ratssitzung vom 26.03.2015 stellt die Ratsfraktion der
AfD folgenden (Ergänzungs-)Antrag:

Der Rat der Stadt Dortmund möge beschließen:

Der Rat der Stadt Dortmund begrüßt die grundsätzlichen Gedanken der Resolution der
Bezirksvertretung Innenstadt-West und beschließt folgende Resolution:

Resolution

Der Rat der Stadt Dortmund verurteilt die rechtsextremen Einschüchterungsversuche der
letzten Zeit in Dortmund. Wir verurteilen insbesondere die fremdenfeindlichen Angriffe
gegen Flüchtlinge und einzelne Menschen in unserer Stadt. Wir wehren uns gegen die
menschenverachtenden Versuche der Rechten, in Dortmund „einen Mord zu feiern“.

Wir unterstützen die gewaltfreien Gegenveranstaltungen der demokratischen Gruppen und
Vereine gegen diese Aktivitäten.

Wir fordern weiter die Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit der Partei "Die Rechte". Die
weitere Verbreitung rechtsextremen Gedankenguts in der Bevölkerung muss endlich ein
Ende haben!

Begründung:

Die Ratsfraktion der Alternative für Deutschland unterstützt ausdrücklich den Gedanken
der Resolution der Bezirksvertretung Innenstadt-West und verurteilt jegliche Form des Extremismus.
Dies umfasst das gesamte Spektrum des Extremismus, gleich welcher Ausprägung.
Vor dem Hintergrund vergangener Ereignisse, zuletzt am 18.03.2015 bei der Eröffnung
der EZB in Frankfurt, bedarf die Resolution einer Ergänzung.

Häufig ist es in Dortmund bei Gegendemonstrationen zu Gewaltübergriffen durch gewaltbereite
Gruppen, wie Blockado und die Antifa gekommen. Das gilt es zu verhindern. Das
Gewaltmonopol obliegt dem Staat. Es kann nicht angehen, dass wie in Frankfurt durch
gewaltbereite „Demonstranten“ fast 100 Polizisten verletzt werden, die die freiheitlich demokratische
Grundordnung schützen. Von den Sachbeschädigungen soll hier gar nicht gesprochen werden.
Vor diesem Hintergrund wäre es ein fatales Signal pauschal „die Gegenveranstaltungen
gegen diese Aktivitäten zu unterstützen“.

Der Rat der Stadt Dortmund sollte ein klares Signal setzen und sich gegen jede Form des
Extremismus und gegen jegliche Form von Gewalt stellen und dies auch in der Resolution
dokumentieren. Insoweit ist die Resolution um das Wort „gewaltfrei“ zu ergänzen und neu
zu fassen.

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die Fraktion der Alternative für Deutschland im Rat der Stadt Dortmund schlägt obigen Tagesordnungspunkt für die Sitzung des Rates am 26.03.2015 vor.

Die Frage der geldwerten Zuwendungen an Ratsmitglieder und städtische Beamte und Angestellte wurde bereits im Herbst 2014 ins Gespräch gebracht. Seitens der Verwaltung wurde signalisiert, dass man sich mit dem Thema befasse und eine Vorlage zu erwarten sei. Nachdem nunmehr ein halbes Jahr vergangen ist, wird der Vorgang durch die AfD-Fraktion aufgegriffen und die Verwaltung um Beantwortung der folgenden Fragen gebeten:

Das Ausschussmitglied des Ausschusses Kultur, Sport und Freizeit der AfD-Fraktion, Andreas Urbanek, berichtet, dass er regelmäßig Einladungen zu Premierenveranstaltungen der Theaterbetriebe Dortmund erhält. Er kann dort jederzeit auf Anfrage Freikarten beziehen. Hiervon hat er keinen Gebrauch gemacht. Zwei Mitglieder der AfD-Fraktion haben darüber hinaus eine Jahresfreikarte für den Westfalenpark erhalten. Alle drei Fraktionsmitglieder haben einen kostenlosen Parkschein für die Westfalenhallen, den Westfalenpark und den Zoo erhalten. Es ist ferner bekannt, dass zum Beispiel zu Premierenveranstaltungen der Theaterbetriebe auch eine Vielzahl von städtischen Mitarbeitern (Beamte und Angestellte) Freikarten erhalten. Gerüchteweise sollen einzelne Fraktionen des Rates ein Kontingent an Dauerkarten für Heimspiele des BVB bekommen haben.

Vor dem Hintergrund dieser massiven Gewährung von Vorteilen bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Welche geldwerten Zuwendungen werden seitens städtischer Betriebe, städtischer Eigenbetriebe oder sonstiger städtischer Organisationen an Mitglieder des Rates, an städtische Angestellte oder Beamte oder an Fraktionen gewährt?
Es wird hier um eine konkrete Aufstellung aller Zuwendungen und der finanziellen Auswirkungen gebeten. In der zu erstellenden Tabelle sollen Art der Zuwendung, Wert der Zuwendung und Empfänger der Zuwendung ausgewiesen sein.

  1. Welche weiteren geldwerten Zuwendungen durch Dritte an den genannten Personenkreis sind bekannt?
  2. Werden geldwerte Zuwendungen seitens städtischer Betriebe, städtischer Eigenbetriebe oder sonstiger städtischer Organisationen an von Ziffer 1. nicht erfasste Personen, Gesellschaften, Vereine oder sonstige Organisationen gewährt?
Falls die Frage mit ja beantwortet wird, wird ebenfalls um eine Aufstellung gebeten.

  1. Welche Auswirkungen würde die Nichtgewährung auf die Auslastung der gewährenden städtischen Betriebe haben? Es wird hier insbesondere um eine Aufstellung gebeten, aus der ersichtlich wird, wie viele Zuschauer Theaterpremierenveranstaltungen mit Freikarten aufsuchen und wie hoch ihr Anteil am Gesamtzuschaueraufkommen ist.
Die AfD-Fraktion vertritt die Auffassung, dass alle diejenigen, die diese zu geldwerten Zuwendungen erhalten, sich den Besuch der jeweiligen Veranstaltungen auch selber leisten können. Zudem finden zum Beispiel theaterinteressierte Ratsmitglieder oder städtische Angestellte/Beamte ohnehin den Weg ins Theater. Neben dem Umstand, dass durch die Abschaffung derartiger Nebenleistungen der Compliance-Gedanke gefördert würde, würde dies auch zu erhöhten Einnahmen der städtischen Betriebe führen.

wir bitten unter diesem Tagesordnungspunkt um Beantwortung verschiedener Fragen zum Themenkomplex Deutschunterricht an Dortmunder Grundschulen (Erstklässler).

Hintergrund ist der Schulunterricht, wie er im Deutschunterricht für Erstklässler an der Buschei-Grundschule in Dortmund-Scharnhorst praktiziert wird. Dort wird den Erstklässlern der Buchstabe „Ü“ beigebracht und zugleich statt Deutsch die Sprache Türkisch beigebracht, d.h. als Beispiele für Worte mit „Ü“ werden türkische Worte gewählt. Das Unterrichtsblatt ist als Anlage beigefügt.

Nach Auffassung der AfD-Fraktion kann es nicht angehen, dass Erstklässler im Deutschunterricht die Buchstaben anhand von Worten aus anderen Sprachen erklärt bekommen. Dies führt zu einer Irritation und ist nicht akzeptabel. Dies gilt umso mehr, als gerade Worte mit „Ü“ häufig der türkischen Sprache zugeschrieben werden und man hier unter Umständen sogar von einer gewissen Missachtung ausgegangen werden kann.

Wir bitten daher um Beantwortung folgender Fragen durch die Verwaltung:

1.    Handelt es sich hierbei um einen Einzelfall oder wird die „Erklärung“ der Buchstaben durch fremdsprachliche (türkische) Worte systematisch angewandt?

2.    Falls es sich um eine Systematik handelt, bitten wir um Mitteilung, ob und inwieweit es sich um eine landesweite Regelung nach Lehrplan oder eine „interne Dortmund Regelung“ handelt.

3.    Falls es sich um eine „interne Dortmunder“ oder eine Regelung handelt, die an einzelnen Schulen (Buschei-Grundschule) praktiziert wird:

     Auf welcher rechtlichen Grundlage kann eine derartige Vorgabe gemacht werden und welche Möglichkeiten bestehen ggf., hiergegen vorzugehen?

4.    Falls es sich um einen Einzelfall handelt, der von keinerlei Vorgaben gedeckt war, wird die Verwaltung gebeten, zu klären, wie es dazu kam und welche Maßnahmen ergriffen werden können, um derartiges für die Zukunft zu vermeiden.



Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

die Fraktion der Alternative für Deutschland im Rat der Stadt Dortmund stellt zu o.g. Tagesordnungspunkt der nächsten Sitzung am 05.02.2015 folgendem Zusatzantrag:

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Finanzen Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund zu beschließen, die Städtische Beihilfe für den Ring Politischer Jugend (RPJ) und die angeschlossenen Mitgliedsverbände für die 2015 bis 2020 aus dem Haushaltsplan der Stadt Dortmund zu streichen.

Begründung:

Mit Beschluss vom 17.09.2014 hat der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (Drucksache Nr.: 13182-14) beschlossen, wie seit vielen Jahren der o.g. Organisation und deren angeschlossene Mitgliedsverbände (Jungsozialisten, Junge Union, Grüne Jugend, Junge Liberale, Linksjugend) eine Beihilfe von insgesamt 23.600,00 € zu gewähren, die sich je Parteijugendorganisation aus einem Sockelbetrag von 750,00 € und einem Aufstockungsbetrag je Mandatsträger im Rat der Stadt Dortmund von 221,76 € errechnet. Dies führt dazu, dass z.B. die Jungsozialisten 8.733,00 € erhalten, wohingegen die Jungen Liberalen nur 1.194,00 € erhalten. Schon die Abhängigkeit der Förderhöhe von der Anzahl der Mandatsträger erscheint zumindest fragwürdig.

Jedenfalls sind derartige Zuwendungen ohne gesetzliche Grundlage, die hier nicht vorliegt, rechtswidrig. Es handelt sich ohne gesetzliche Grundlage um einen Fall von indirekter Parteienfinanzierung. Exemplarisch sei aufgelistet, was z.B. die Organisationen mit den Beihilfegeldern im Jahre 2013 veranstaltet haben:

  • Eine Klausurtagung der Jusos im Jugendgästehaus Aasee in Münster wurde durchgeführt.
  • Es wurde durch die Jusos ein Werbe-Faltzelt angeschafft.
  • Es fand eine 30-Jahr-Feier des JuLis-Kreisverbandes Dortmund statt.
  • Eine internationale Bildungsfahrt der JU nach Straßburg (vom 25.10. – 29.10.2013) wurde durchgeführt.
  • Auch eine internationale Bildungsfahrt der Grünen Jugend nach Amsterdam (vom 22.07. – 29.07.2013) fand statt.


Mithin haben vorliegend parteipolitische Dinge im Vordergrund gestanden. Keineswegs handelte es sich um Veranstaltungen, die einen allgemeinen über den parteipolitischen Zweck hinausgehende Funktion hatten.

In diesem Sinne hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg in seinem Urteil vom 14. März 2012 entschieden (Az. OVG 6 B 19.11).

Das OVG hatte bezüglich der Zuwendungen durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zu entscheiden und festgestellt, die staatliche Subventionierung der Jugendorganisationen der politischen Parteien bedürfe einer Regelung durch förmliches Gesetz. Die Vergabe von Zuwendungen nach einer verwaltungsinternen Richtlinie sei rechtswidrig.

Zur Begründung führte das OVG u.a. aus:

„Nach dem in Artikel 20 Abs. 2 GG festgelegten Demokratieprinzip geht alle Staatsgewalt vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt. Der Gestaltung des Prozesses der politischen Willensbildung kommt dabei für die Beteiligung der Bürger an der Staatsgewalt herausragende Bedeutung zu. Diese Bedeutung für die freiheitliche demokratische Grundordnung hat das Bundesverfassungsgericht mehrfach betont. Danach habe sich der Grundgesetzgeber, indem er die freiheitliche demokratische Grundordnung geschaffen habe, für einen freien und offenen Prozess der Meinungs- und Willensbildung des Volkes entschieden. Dieser Prozess müsse sich vom Volk zu den Staatsorganen, nicht umgekehrt von den Staatsorganen zum Volk vollziehen. Den Staatsorganen sei es mit Blick auf das Demokratieprinzip grundsätzlich verwehrt, sich in Bezug auf diesen Prozess zu betätigen (BVerfG, Urteil vom 19. Juli 1966 - 2 BvF 1/65 -, BVerfGE 20, 56, 99, Rn. 117 bei juris sowie Urteil vom 9. April 1992 - 2 BvE 2/89 -, BVerfGE 85, 264, 287 f., Rn. 93 ff. bei juris). Dies schließt die Gewährung staatlicher Zuwendungen an Organisationen und Verbände, die sich an diesem Willensbildungsprozess beteiligen, nicht per se aus. Das zeigt sich gerade an der vom Bundesverfassungsgericht - in den aufgezeigten verfassungsrechtlichen Grenzen - für zulässig erachteten Finanzierung der politischen Parteien. Diese haben maßgebliche Bedeutung für die politische Willensbildung. Darauf hat auch das Bundesverfassungsgericht in den zitierten Entscheidungen hingewiesen. Schon diese herausgehobene Bedeutung des Prozesses politischer Willensbildung für das Demokratieverständnis des Grundgesetzes spricht allerdings für die Annahme, dass Art und Umfang einer staatlichen Einflussnahme durch Subventionierung von an diesem Prozess maßgeblich beteiligten Verbänden und Organisationen der Regelung durch förmliches Gesetz bedarf.

Hieran gemessen bedarf auch die vorliegend fragliche Subventionierung der parteipolitischen Jugendverbände einer gesetzlichen Regelung. Denn sie nehmen an diesem Willensbildungsprozess in ganz ähnlicher Weise wie die jeweiligen Mutterparteien teil. Sie haben daher, soweit sich ihr Tätigkeitsfeld mit dem ihrer Mutterpartei überschneidet, eine vergleichbare Bedeutung für die politische Willensbildung wie diese selbst. Darüber hinaus knüpft sich hieran die weitere, verfassungsrechtlich bedeutsame Frage, welchen Umfang eine solche Subventionierung haben darf.

Die politischen Jugendorganisationen nehmen drei Hauptfunktionen wahr. Dies sind zum einen die Vertretung der Partei und ihrer Ziele bei den Jugendlichen, weiter die Vertretung der spezifischen Jugendinteressen in der Partei und in der Gesellschaft sowie schließlich die Funktion als Nachwuchsorganisation der Partei (Westerwelle, Das Parteienrecht und die politischen Jugendorganisationen, 1994, S. 33). Die Jugendorganisationen dienen damit quasi als Mittler zwischen ihrer Zielgruppe und ihrer Partei (a.a.O., S. 34). In diesem spezifischen Bereich nehmen sie an der politischen Arbeit der Mutterpartei teil wie diese selbst.

Sie wirken mit bei der Erstellung politischer Programme und Zielsetzungen. Sie bringen sich in den öffentlichen politischen Diskurs mit ihren Forderungen und Zielen ein und lassen junge Menschen an demokratischen Entscheidungsprozessen teilhaben. Es gibt vielfach organisatorische Verflechtungen mit der jeweiligen Mutterpartei. So sind etwa Doppelmitgliedschaften bei den Jugendorganisationen und ihren Mutterparteien möglich und verbreitet. Jedenfalls auf Bundes- und Landesebene sind Funktionsträger in aller Regel gleichzeitig auch Mitglieder der Mutterpartei. Vertreter der Jugendorganisationen werden regelmäßig bei der Aufstellung von Bewerberlisten zur Wahl berücksichtigt. Im Wahlkampf sprechen die Jugendorganisationen gezielt Jungwähler an, um für die Mutterpartei und eine Mitgliedschaft in ihr zu werben. Teilweise bestehen obligatorische Mitgliedschaften der Vorsitzenden der Jugendorganisation in den Parteivorständen oder gar eine satzungsgemäße Weisungskompetenz der Parteiführung für die Jugendorganisation (zum Ganzen: Redmann, Möglichkeiten und Grenzen der Beschränkung der Parteifreiheit und -gleichheit diesseits eines verfassungsgerichtlichen Verbotsverfahrens, 2004, S. 137; ferner: Westerwelle, a.a.O., S. 52 ff.). Die Jugendverbände der politischen Parteien haben damit einen nicht unerheblichen Einfluss auf den Prozess der politischen Willensbildung insgesamt.

Ob daraus zu Recht - wie in Teilen des Schrifttums vertreten wird (so etwa Morlok in: Dreier, Grundgesetz-Kommentar, 2. Auflage, Art. 21, Rn. 42; Westerwelle, a.a.O., S. 65 ff.; Redmann, a.a.O., S. 135 ff.) - die Folgerung zu ziehen ist, diese Jugendorganisationen fielen in den Anwendungsbereich des Artikels 21 GG, der die Rechtsstellung der politischen Parteien regelt, obwohl sie selbst keine Parteien im Sinne der Vorschrift sind, weil sie nicht unmittelbar bei Wahlen mit eigenen Kandidaten antreten, bedarf an dieser Stelle keiner Vertiefung. Denn ihre Bedeutung für den Prozess der politischen Willensbildung besteht unabhängig von dieser Frage.

Der dargelegten Einflussnahme der politischen Jugendverbände auf den politischen Willensbildungsprozess lässt sich nicht entgegenhalten, diese würden mit den hier fraglichen Zuwendungen Aufgaben außerhalb ihrer parteipolitischen Tätigkeit wahrnehmen, sie agierten hinsichtlich der politischen Willensbildung also gewissermaßen „neutral“. Insofern erscheint es bereits fraglich, ob die parteipolitische Arbeit der Jugendverbände sich überhaupt von überparteilicher, gemeinnütziger Jugendarbeit abgrenzen lässt (dies ausdrücklich verneinend: Klein, Die Rechenschaftspflicht der Parteien und ihre Kontrolle, NJW 2000, S. 1441, 1443 a.E.; Redmann, a.a.O., S. 138 f.; Westerwelle, a.a.O., S. 125 m.w.N.; ferner, die mit der hiesigen Fragestellung vergleichbare Abgrenzbarkeit politischer Bildungsarbeit der Parteien von deren allgemeiner Parteiarbeit ausdrücklich verneinend, BVerfG, Urteil 19. Juli 1966, a.a.O., S. 112, Rn. 145 f. bei juris). Selbst wenn man eine solche Abgrenzung für möglich hielte, wäre das im vorliegenden Verfahren ohne Bedeutung. Denn das BMFSFJ trifft eine derartige Unterscheidung bei Vergabe der Zuwendungen nicht.“

Nichts anderes gilt vorliegend für die durch den Ausschuss gewährten Beihilfen. Ohne gesetzliche Grundlage können derartige Beihilfen nicht gewährt werden. Sie sind rechtswidrig.

Der Bundesgesetzgeber hat dem Urteil durch Einfügung des § 83 Abs. 1 Satz 2 SGB XIII (Sozialgesetzbuch 8) Rechnung getragen.

Auf Landes bzw. kommunaler Ebene fehlt eine solche Vorschrift.

Die Beihilfe ist daher aus rechtlichen Gründen zu streichen.



Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

die Fraktion der Alternative für Deutschland im Rat der Stadt Dortmund stellt zu o.g. Tagesordnungspunkt der nächsten Sitzung am 05.02.2015 folgendem Zusatzantrag:

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Finanzen Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund zu beschließen, für die Wahlperiode bis zum Jahr 2020 die Zuwendungen für die Unterhaltung der Fraktionsgeschäftsstellen um 10% zu kürzen.

Begründung:

Mit Beschluss vom 18.06.2014 hat der Rat der Stadt Dortmund beschlossen, Zuwendung für alle Fraktionen mit einem jährlichen Gesamtbetrag von 1.510.780,00 zu gewähren. Wie das vergangene Jahr gezeigt hat, haben sich die wirtschaftlichen Verhältnisse der Stadt Dortmund weiter verschlechtert. Dem Bürger sollen erhebliche Opfer abverlangt werden, so z.B. die Erhöhung der Grundsteuer in erheblichem Umfang. Die Alternative für Deutschland vertritt die Auffassung, dass in dieser prekären Lage die Politik mit gutem Beispiel vorangehen sollte und echte Einsparmöglichkeiten suchen sollte. Das ständige Drehen an der „Gebührenschraube“ ist nicht der richtige Weg. Eine Kürzung um 10% ist angemessen, praktikabel und lässt allen Fraktionen weiter den Spielraum, gute politische Arbeit zu leisten.

Die Fraktion der AfD hat dies im Jahre 2014 bewiesen. Sie hat sparsam gewirtschaftet und mit persönlichem Engagement und eisernem Sparwillen es geschafft, trotz notwendiger Neuanschaffungen (Hard- und Software) wegen der Erstaufnahme des Geschäftsbetriebs einen Betrag von über 7.000,00 € von 39.847,50 € nicht zu „verbraten“. Dieser Betrag in Höhe von rund 18% der Zuwendungen wird nunmehr zurückgegeben werden können. Im Rahmen der allgemeinen Sparbemühungen sollten alle anderen Fraktionen mindestens 10% einsparen können und den Haushalt um 151.078,00 € leichter machen.  

Sehr geehrter Herr Vorsitzender, die Fraktion der Alternative für Deutschland im Rat der Stadt Dortmund bittet die Verwaltung zu o.g. Tagesordnungspunkt der nächsten Sitzung am 05.02.2015 um Stellungnahme zu folgender Frage: Im Haushaltsplanentwurf sind erhebliche Aufwendungen für soziale Transferleistungen enthalten. Wie eine Anfrage ergab, betrug der jährliche Zuwachs im Bereich der sozialen Transferleistungen in den vergangenen Abrechnungszeiträumen ca. 65.000.000,00 € p.a. In dem vorliegenden Planungsentwurf für die Jahre 2015 bis 2018 wurde nun jedoch ein weit geringerer Zuwachs eingerechnet, was angesichts unumkehrbar steigender Kosten kaum plausibel erscheint. Allein in Folge der durch weitere Zuwanderung geringqualifizierter Nettotransferempfänger entstehenden Lasten ist die Annahme einer Trendwende nicht glaubhaft darstellbar. Vielmehr muss von einem weiteren, wahrscheinlich sogar progressiven Anstieg ausgegangen werden. Wir bitten daher um die Beantwortung der folgenden Frage: Welche Planzahlen werden im Vergleich zu den Ist-Werten der vergangenen Jahre im einzelnen veranschlagt und wie begründet die Verwaltung eine dramatisch verbesserte Prognose?
Sehr geehrter Herr Vorsitzender, die Fraktion der Alternative für Deutschland im Rat der Stadt Dortmund stellt zu o.g. Tagesordnungspunkt der nächsten Sitzung am 05.02.2015 folgendem Zusatzantrag: Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Finanzen Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund zu beschließen, für 2015 keine Mittel mehr für den sogenannten „Bürgerhaushalt“ zur Verfügung zu stellen und diese Position aus dem Haushaltsplan zu streichen. Begründung: Nur vom Namen her erscheint der „Bürgerhaushalt“ auch bürgernah. Die mehr als magere inhaltliche Qualität und auch die geringe Anzahl der eingereichten Vorschläge aus der Bürgerschaft haben gezeigt, dass der „Bürgerhaushalt“ von den Bürgern schlicht nicht angenommen wird. Die Kosten in Höhe von 10.838 € sind daher einzusparen.

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