Scheinvaterschaften von Schwarzafrikanern haben auch in Dortmund zu Millionenschäden geführt und hatten bundesweit Aufmerksamkeit erregt. Der Rechnungsprüfungsausschusses befasste sich nun auf der letzten Sitzung mit dem Thema „Prüfung von Vaterschaftsanerkennungen im Jugendamt Dortmund“. Obwohl die Sitzung als „nichtöffentlich“ gekennzeichnet war, waren bereits wenige Tage später viele Details in den Dortmunder Ruhr Nachrichten zu lesen.
Geprüft hat man in Dortmund die seit 2017 erfolgten 7889 Vaterschaftsanerkennungen, es konnte jedoch nur bei zwei Fällen eine „zweifelhafte“ Mehrfachvaterschaftsanerkennung festgestellt werden. Eine Prüfung, ob z. B. eine solche Vaterschaftsanerkennung vorgenommen wurde, um eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten, fand nicht statt. „Warum nicht?“ ist zu fragen.
Dass der Fall des Schwarzafrikaners A. („Mr. Cashmoney“) nicht so einfach erkannt werden konnte, liegt daran, dass A. die Kinder nicht nur beim Jugendamt Dortmund, sondern auch in anderen Gemeinden oder bei der Ausländerbehörde beurkunden ließ und die Beurkundung durch verschiedene Mitarbeiter des Jugendamtes erfolgten. Warum jedoch eine Querprüfung zu anderen Fachbereichen oder ein Blick ins Melderegister nicht erfolgten, wird wohl auf immer ein Geheimnis der Amtsträger bleiben. Wurden etwa Anfragen an die Kindergeldkasse nicht beantwortet, so wurde dies einfach hingenommen. Herhalten musste hier auch einmal mehr der Datenschutz als Begründung dafür, warum man etwas z. B. im Melderegister nicht prüfen konnte.
Erst nach Beschwerden der anderen Gemeinden im Jahr 2022, warum auch in Dortmund Vaterschaften dieses Herrn anerkannt wurden, kam etwas Bewegung in die Angelegenheit. Die Bezirksregierung Arnsberg führte eine kommunalrechtliche Prüfung durch und kam zu dem Ergebnis, dass die Beurkundung „grundsätzlich rechtmäßig“ erfolgt sei.
Ein anderer Fall des afrikastämmigen Herrn O. in Dortmund zeigt jedoch ein völlig anderes Gesicht. Im Falle des Herrn O. hat ein Beamter 16 Vaterschaftsanerkennungen beurkundet, ohne auf die Idee zu kommen, dies auch nur in irgendeiner Form zu hinterfragen oder aber auch an seine Vorgesetzten zu melden. Selbst als auch hier Beschwerden aus anderen Gemeinden zu diesem Herrn eintrafen, hielt es die beurkundende Person nicht für erforderlich, genauer zu prüfen und beurkundete noch eine weitere Vaterschaft.
Man kann hier wirklich nur zu dem Schluss kommen, dass es zu diesem Zeitpunkt keine funktionierenden oder existierenden Kontrollmechanismen gab. Hier haben die Sachbearbeiter, ihre Vorgesetzten und die Amtsleitung verantwortungslos gehandelt.
Unser sachkundiger Bürger im Rechnungsprüfungsausschuss, Walter Wagner, sagte dazu: „Für mich fängt der Fisch immer am Kopf an zu stinken. Verantwortung liegt wohl in erster Linie bei der zuständigen Dezernentin und der Amtsleiterin, die es einfach versäumt haben, entsprechende interne Kontrollsysteme und Eskalationswege zu definieren. Dafür sind sie nun mal verantwortlich.“
Für den entsetzten Dortmunder Bürger ist jedoch leider festzuhalten: Eine nachträgliche Aberkennung der anerkannten Vaterschaften ist wohl nicht möglich, da hier das Kindswohl höher wiegt als der möglicherweise zweifelhafte rechtliche Vorgang. Das bedeutet, Dortmund wird auch weiterhin viel Geld aufwenden müssen, um höchst zweifelhafte Vaterschaftsanerkennungen als Geschäftsmodell von zwei Schwarzafrikanern zu finanzieren. Man kann nur hoffen, die zuständigen Ämter sehen endlich bei Vaterschaftsanerkennungen genau hin und nehmen die ihnen übertragenen Verantwortungen endlich ernst.