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Während des Kommunalwahlkampfes nutzte die AfD das Dortmunder Stadtwappen auf ihren Werbematerialien. Die Stadtverwaltung versuchte dies mittels einer Unterlassungserklärung zu verbieten. Ohne Erfolg.

Rechtliche Gründe und ein Verweis auf das Neutralitätsgebot waren lediglich vorgeschoben. Primär war das Vorgehen der Stadt politisch motiviert, um der AfD während des kräftezerrenden Wahlkampfes zeitliche Ressourcen zu rauben. Auch dieser Versuch war dank des fleißigen Engagements der Wahlkämpfer erfolglos.

Verlierer des Wappenstreits ist jedoch nicht nur die Stadt, sondern wie immer auch der Dortmunder Steuerzahler. Für Anwalts- und Gerichtsgebühren zahlte die Stadt rund 4.500 Euro, die ohne jeden Sinn verschwendet wurden. Im Vergleich zu anderen Summen mag dies lächerlich gering klingen, doch ist der symbolische Effekt dahinter entscheidend.

Hätten die Anwalts- und Gerichtkosten das zehn- oder hundertfache betragen – der Stadt wäre es das wert gewesen. Denn an anderer Stelle spart man für den Kampf gegen die Opposition keine Kosten. Für die Fütterung linker bis linksextremer Strukturen in Kulturszene und sogenannter Zivilgesellschaft werden jährlich mehrere Millionen Euro aufgebracht. Kulturkampf ist teuer.

Es ist ein mühsamer Kampf gegen die vermeintliche Übermacht der Etablierten. Mehr und mehr werden ihnen jedoch Grenzen aufgezeigt, die vor Jahren noch undenkbar waren.

Der Sieg im Wappenstreit wird nicht der letzte Erfolg der Dortmunder AfD bleiben. Weitere werden folgen.

Ihre

AfD-Ratsfraktion 


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Anfang November kippte der RP Arnsberg den Beschluss des ehemaligen Stadtrates, die AfD künftig im Rahmen der „Brandmauer“-Taktik von der kommunalen Entscheidungsfindung auszuschließen. Nach dem Wahlerfolg der AfD im September und der verheerenden Niederlage der SPD bei der Wahl des Oberbürgermeisters erlitten die linken Fraktionen einen dritten Schlag in die Magengrube. 


Diese Aneinanderreihung von Enttäuschungen und Niederlagen sowie die Erkenntnis, von der Mehrheit des Volkes entweder verachtet oder verlacht zu werden, schmerzt ihnen offenbar sehr. So brachten einige Fraktionäre der linken Parteien, darunter die SPD-Fraktionsvorsitzende Carla Neumann-Lieven, ihre tief sitzende Frustration bei der letzten Ratssitzung in Form von politischen Stickern zum Ausdruck. Auf diese spätpubertäre Aktion folgte zu später Stunde noch ein Bedauern der Aufhebung des „Brandmauer“-Beschlusses durch die Linksfraktionen.


Patricia Hillemann entgegnete für die AfD-Fraktion:


„Die Gemeindeordnung NRW verpflichtet den Rat zur Wahrung der Gleichbehandlung, zur fairen Beteiligung aller Fraktionen und auch zur Achtung der Spiegelbildlichkeit in Ausschüssen und Gremien. All das ist kein politisches Dekorationselement, sondern Ausdruck des verfassungsrechtlichen Demokratieprinzips: Wer gewählt wurde, muss sichtbar und wirksam vertreten sein. Eine „Brandmauer“, die den Willen der Wähler aushebelt, ist keine Verteidigung der Demokratie – sie ist ihre Gefährdung.“

 
Ihre

AfD-Fraktion Dortmund


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