Mit dem Inkrafttreten des neuen Staatsangehörigkeitsgesetzes Ende Juni wurden die Kriterien zur Erlangung der deutschen Staatsbürgerschaft weiter aufgeweicht.
Einbürgerungen sind jetzt bereits nach fünf statt acht Jahren möglich. „Besonders gut“ integrierte Migranten können sogar schon nach drei Jahren eingebürgert werden.
Damit war auch die Befürchtung großer Einbürgerungswellen verbunden. Tatsächlich kam es 2024 in Dortmund zu einem regelrechten Ansturm potenzieller Neubürger. Viele Migranten stellten bereits vor dem Inkrafttreten des Gesetzes einen Antrag, damit dieser anschließend früher bearbeitet und bewilligt wird.
Allein in der ersten Hälfte des Jahres wurden fast 4.000 Einbürgerungsanträge verzeichnet, mehr als im gesamten Vorjahr. Aufgrund der Zunahme stieg auch die Wartezeit für Termine zur Antragsstellung in den letzten zwei Jahren von neun auf elf Monate an. Die Anzahl der Mitarbeiter in der Einbürgerungsbehörde hat sich seit 2021 verdoppelt.
Dass viele der Antragssteller illegal in unser Land einreisten und niemals eingebürgert werden dürften, spielt für die Stadtverwaltung keine Rolle. Personaldezernent Uhr (SPD) sieht in der Einbürgerung schließlich nur noch eine reine „Dienstleistung“. Besser hätte er die vollständige Entwertung der deutschen Staatsbürgerschaft nicht umschreiben können.
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