Carsharing bezeichnet laut Gesetz „die organisierte gemeinschaftliche Nutzung eines oder mehrerer Automobile auf der Grundlage einer Rahmenvereinbarung“, meist über die Vermittlung eines Unternehmens. Zum Abstellen der kollektiv genutzten Fahrzeuge werden den Betreibern exklusive Parkplätze zugestanden, die nicht von anderen Verkehrsteilnehmern genutzt werden dürfen.
Ziel ist dabei die Entlastung verkehrsbelasteter Städte durch weniger Fahrzeuge pro Kopf. Seit 2022 existieren auch in Dortmund mehrere Carsharing Stellplätze für aktuell 46 Fahrzeuge. Hunderte weitere Stellplätze könnten nun nach dem Willen der Stadtverwaltung ab 2026 folgen. Den Beschluss dazu soll der Rat am 22.05. treffen.
Wenngleich eine begrenzte Flotte von Carsharing-Fahrzeuge zu begrüßen ist, bedeutet der Ausbau einen zusätzlichen Abbau von Stellplätzen für Privatfahrzeuge, die in der Innenstadt ohnehin immer knapper werden. Bewohner im Kreuzviertel oder Kaiserviertel kämpfen bereits jetzt erbittert um jeden noch verbliebenen Parkplatz. Suchzeiten von mehr als einer Stunde sind dort keine Seltenheit. Beide Viertel stehen stellvertretend für viele Dortmunder Wohngebiete.
Und wie will die Stadtverwaltung damit umgehen? Wie will sie auf das kontinuierliche Einwohnerwachstum reagieren, was auch einen Anstieg der Nachfrage an Parkplätzen zur Folge hat? Sie plant die weitere Verknappung des Parkplatzangebots. Obendrein sollen die zusätzlichen Carsharing-Fahrzeuge auf lange Sicht elektronisch betrieben werden.
Derartige Pläne können nur von Bürokraten entworfen werden, die selbst in privilegierter Lage leben und von der Parkplatznot unberührt bleiben.
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