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08. Sep 2015

NEUES AUS DEM RAT (An dieser Stelle werden wir zukünftig immer über die aktuelle Ratssitzung berichten) - Ratsbericht vom 03.09.2015 -

1.      Flughafen Dortmund

SPD und CDU-Fraktionen hatten einen Antrag zur Einordnung des Dortmunder Flughafens gestellt. Dieser lautete:

1)  Mit Unverständnis stellt der Rat der Stadt Dortmund fest, dass die Landesregierung an einer Einordnung des Flughafens Dortmund im Landesentwicklungsplan (LEP) als lediglich regional bedeutsam festhält.
2)  Der Rat kritisiert insbesondere, dass dem Kabinettsbeschluss zur Einstufung des Flughafens Fluggastzahlen aus dem Jahr 1999 zugrunde gelegt worden sind, obwohl sich seitdem die Passagierzahlen fast verdreifacht haben.
3)  Der Rat der Stadt Dortmund bekräftigt daher noch einmal seinen Beschluss vom 13.02.2014, den Flughafen Dortmund als landesbedeutsamen Flughafen einzustufen. Die seinerzeitige umfangreiche Stellungnahme der Flughafen Dortmund GmbH zur Einstufung des Flughafens macht sich der Rat erneut zu eigen.
4)  Der Rat der Stadt Dortmund betont, dass mit einer möglichen Einstufung des Flughafens Dortmund als landesweit bedeutsam deutlich bessere wirtschaftliche und technische Entwicklungsperspektiven für den Airport möglich sind.
5)  Der Rat der Stadt Dortmund bittet den Oberbürgermeister, diesen Ratsbeschluss der Landesregierung sowie allen im Landtag Nordrhein-Westfalens vertretenen Fraktionen zu übermitteln.
6)  Der Rat nimmt grundsätzlich die von der Geschäftsführung der Flughafen Dortmund GmbH beabsichtigten Vorhaben zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit des Dortmund Airport im Rahmen der „Unternehmensentwicklung 2020“ zur Kenntnis. Er erwartet, dass daraus entstehende Erkenntnisse dem Rat zu gegebener Zeit im Kontext der Ratsbeschlüsse vom 18.11.2010 vorgestellt werden.

Die AfD-Fraktion hat sich hier gemäß der Festlegungen im Kommunalwahlprogramm enthalten. Zwar halten auch wir die Einstufung für zweifelhaft. Gleichwohl ist es zumindest höchst fraglich, ob Dortmund jemals auch bei Verlängerung der Start- und Landebahn einen wirtschaftlich tragfähigen Flughafen haben wird.

2.      Deutscher evangelischer Kirchentag 2019 in Dortmund.

Der Rat der Stadt Dortmund hat gegen die Stimmen der AfD-Fraktion beschlossen, dass der evangelische Kirchentag 2019 in Dortmund stattfindet. Für diese „Prestigeveranstaltung werden wieder 2,7 Mio. € plus Sachleistungen in Höhe von rund 800.000 € veranschlagt. Angesichts der prekären Haushaltslage und der wirtschaftlichen Ausstattung der evangelischen Kirche nicht nachvollziehbar. Man darf gespannt sein, welche Opfer den Bürgern in den nächsten Haushalten dafür abverlangt werden.

3.      Anträge zur Situation der Flüchtlinge in Dortmund

Die Fraktionen der SPD, CDU und Bündnis90/Die Grünen hatten erneut zur sog. Flüchtlingssituation gestellt, in denen Sie –wie immer- pauschal und ohne jede Abgrenzung zwischen Flüchtlingen, Asylantragstellern und Migranten in keiner Form unterschieden haben. Im Sinne der sog. Willkommenskultur sollte der Rat alles und jeden ohne Einschränkung „Willkommen heißen“. Die einzelnen Anträge finden Sie unten im Anhang.

Bereits im Ältestenrat hatte unserer Fraktionsvorsitzenden Heiner Garbe diese fehlende Unterscheidung bemängelt und eine sachliche, politische und rechtliche Diskussion für die Ratssitzung angekündigt. Die Antragsteller wollten sodann eine gemeinsame Erklärung aller Fraktionen beschließen. Diese wurde seitens der Verwaltung bis zur Ratssitzung formuliert. Nach eingehender Erörterung der Erklärung hat unsere Fraktion sich dem Antrag angeschlossen, die anschließend vom Rat mit großer Mehrheit verabschiedet.  

Der Wortlaut des Ratsbeschlusses:

1. Dortmund ist weltoffen, selbstbewusst und gastfreundlich. Wir heißen Menschen willkommen, die vor Not und Krieg aus ihren Ländern fliehen und bei uns für sich und ihre Familien Zuflucht suchen. Im Rahmen ihrer      Möglichkeiten, unternimmt die Stadt Dortmund alle Anstrengungen, um den Flüchtlingen Schutz, Unterkunft und Versorgung zu gewähren. Diesen humanitären und grundgesetzlichen Auftrag werden wir auch weiterhin mit allen unseren Möglichkeiten erfüllen.
2.   Der Rat der Stadt Dortmund dankt allen, die sich insbesondere ehrenamtlich um Flüchtlinge in Dortmund kümmern und den schutzsuchenden Menschen helfen. Er dankt zudem den vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung ausunterschiedlichen Fachbereichen, die sich aktuell sehr engagiert um die Unterbringung der Flüchtlinge kümmern. Der Rat ist erfreut über die Willkommenskultur in Dortmund und über die große Hilfsbereitschaft der Bevölkerung.
3.  Die Anstrengungen der Stadt Dortmund erfordern dringend und kurzfristig eine stärkere Unterstützung durch das Land NRW, den Bund und die Europäische Union.
a)  Das Land NRW muss mehr Erstaufnahmeeinrichtungen schaffen und dabei die räumliche Gleichverteilung dieser Einrichtung gewährleisten.
b)  Die Zuständigkeit für die Gewährung von Asyl liegt grundsätzlich beim Bund. Daher muss der Bund die Asylverfahren, die vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge durchgeführt werden, beschleunigen und den vorhandenen Bearbeitungsstau abbauen.
c)   Zudem müssen der Bund und das Land NRW eine vollständige Refinanzierung der mit der Aufnahme von Flüchtlingen verbundenen Kosten, wie etwa für Unterbringung, Gesundheit und Bildung, sicherstellen.
d)  Im Vergleich zu anderen Städten ist Dortmund durch die Erstaufnahmeeinrichtung in erhöhtem Maß mit der Aufgabe konfrontiert, unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Obhut nehmen zu müssen. Diese Inobhutnahmen erfordern aufgrund der gesetzlichen Vorgaben des SGB VIII einen deutlich höheren Personal- und Sachkostenaufwand als die Unterbringung von kommunal zugewiesenen Flüchtlingen. Daher sind        spezielle Refinanzierungsmechanismen erforderlich,um die besonders betroffenen Kommunen bei dieser Aufgabe zu unterstützen.
4.        Der Rat beschließt die vorliegenden Anträge der Fraktionen SPD, CDU und Bündnis90/Die Grünen als Beratungsmaterial in die Fachausschüsse zu überweisen und das Thema wieder in der Ratssitzung am 01.10.15 aufzurufen.

Der Inhalt des Ratsbeschlusses beinhaltet gerade nicht mehr die Unrichtigkeiten der Anträge der anderen Parteien und lässt weiterhin für die richtige Auslegung der Gesetze, Verordnungen und Verträge ausreichenden Spielraum. Der gewollte Inhalt „jeder darf kommen und bleiben“ wurde abgewendet.

Gelesen: 2437 mal Letzte Änderung am: Dienstag, 08 September 2015 10:11
Peter Bohnhof

Peter Bohnhof, 1962 in Dortmund geboren, verheiratet, 1 Sohn. Beruflicher Werdegang: Nach dem Studium der Rechtswissenschaften zunächst Referent bei einem Arbeitgeber- und Wirtschaftsverband. Seit 1998 selbständiger Rechtsanwalt in Dortmund.