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22. Aug 2016

Sitzordnung des Rates - Rat der Stadt trägt die Kosten des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens-

Wir hatten Sie bereits ausführlich über die rechtswidrige Änderung der Sitzordnung informiert, die letztendlich durch Beschluss des Rates vom 28.04.2016 aufgehoben wurde. Das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Gerlsenkirchen hatte sich damit erledigt. Allerdings war noch über die Kosten zu entscheiden. Das Verwaltungsgericht hat mit Beschluss vom 06.06.2016 dem Rat der Stadt Dortmund als Beklagter in dem Verfahren die Kosten auferlegt. Insoweit sind unserer Fraktion keine finanziellen Nachteile durch das Verfahren entstanden. Ein richtiges und insoweit zufriedenstellendes Ergebnis. Allerdings zeigt der Verlauf wieder einmal, dass letztendlich der Steuerzahler für das rechtswidrige Vorgehen der Verwaltung und des Rates einstehen muss. Hätte man unsere Argumente gleich gehört und rechtlich korrekt entschieden, wären dem Bürger Kosten i.H.v. rund 1.130,- € erspart geblieben.
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Peter Bohnhof

Peter Bohnhof, 1962 in Dortmund geboren, verheiratet, 1 Sohn. Beruflicher Werdegang: Nach dem Studium der Rechtswissenschaften zunächst Referent bei einem Arbeitgeber- und Wirtschaftsverband. Seit 1998 selbständiger Rechtsanwalt in Dortmund.