Wir hatten Sie bereits ausführlich über die rechtswidrige Änderung der Sitzordnung informiert, die letztendlich durch Beschluss des Rates vom 28.04.2016 aufgehoben wurde. Das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Gerlsenkirchen hatte sich damit erledigt. Allerdings war noch über die Kosten zu entscheiden. Das Verwaltungsgericht hat mit Beschluss vom 06.06.2016 dem Rat der Stadt Dortmund als Beklagter in dem Verfahren die Kosten auferlegt. Insoweit sind unserer Fraktion keine finanziellen Nachteile durch das Verfahren entstanden. Ein richtiges und insoweit zufriedenstellendes Ergebnis. Allerdings zeigt der Verlauf wieder einmal, dass letztendlich der Steuerzahler für das rechtswidrige Vorgehen der Verwaltung und des Rates einstehen muss. Hätte man unsere Argumente gleich gehört und rechtlich korrekt entschieden, wären dem Bürger Kosten i.H.v. rund 1.130,- € erspart geblieben.