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30. Mär 2017

Wie ein "Aktionsplan gegen Rechtsextremismus" mutiert - Ein Verstoß gegen Art. 5 des Grundgesetzes

Im Jahre 2011 hatte der Dortmunder Rat über einen Aktionsplan gegen Rechtsextremismus zu befinnden. Dieser wurde nunmehr in "geheimen Runden" geändert. Die AfD-Fraktion wurde offenbar bewusst bei den Beratungen nicht einbezogen. Erst nachdem auf anderen Wegen Kenntnis erhielten, sandte man uns nach mehrmaligem Drängen den Entwurf zu. Dieser enthielt unhaltbare Formulierungen und Gleichstellung von Extremismus und Ausübung von Meinungsfreiheit. Mit folgendem Schreiben haben wir unsere Bedenken formuliert:

"Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren,

danke für den Entwurf „Dortmunder Aktionsplan gegen Rechtsextremismus“. Nachdem das Papier den anderen Ratsfraktionen bereits länger vorgelegen hatte, wurde unserer Fraktion der Entwurf erst auf Anforderung und verspätet zugänglich gemacht. Der Vorgang wird noch zu klären sein.

Zu dem Entwurf nehmen wir zunächst grundsätzlich wie folgt Stellung:

Der „Aktionsplan gegen Rechtsextremismus“ - 2011 in Kraft getreten - soll nunmehr fortgeschrieben werden. Generell ist vorab festzustellen, dass es dringend erforderlich ist, zunächst das schwere Defizit des aktuellen Aktionsplans zu beheben: So muss natürlich ein künftiger Aktionsplan gegen politischen Extremismus auch einen „Aktionsplan gegen Linksextremismus“ enthalten. Wir weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass das frühere AfD-Parteibüro Dortmund von vermummten Linksextremisten beschossen und zerstört wurde und Linksautonome Extremisten seit 2013 öffentliche Veranstaltungen der AfD nicht nur in Dortmund bedrohen und weitgehend verhindern.

In dem Entwurf (Zeile 88-91) heißt es zwar: „Der Rat der Stadt Dortmund setzt sich jeglicher Form Rassismus, Menschenfeindlichkeit und Antisemitismus sowie politisch motivierter Gewaltanwendung oder Gewaltandrohung entschieden entgegen, egal von wem sie propagiert werden). Das ist de facto falsch. Der Rat hat den Angriff auf das AfD-Parteibüro nicht zum Anlass genommen, zu zeigen, dass er auf dem gewaltbereiten linken Auge blind ist.

Es war allerdings die AfD-Fraktion, die den damaligen Angriff auf das Parteibüro der Linken/Piraten massiv öffentlich verurteilte. Die Altparteien im Rat schweigen übrigens bis heute dazu, dass nahezu alle AfD-Veranstaltungen in Dortmund bedroht werden.

Unberücksichtigt bleiben im Textentwurf durch die generelle Aussparung des Themas „Gewalt von Linksextremen“ übrigens auch die zahlreichen Gewalttaten Linksautonomer etwa bei Demonstrationen gegen Sachen und Menschen, insbesondere Polizisten.

Wir verweisen an dieser Stelle auf eine Nachricht des Senders N 24 vom Januar 2017: „Mehr links- als rechtsextreme „Gefährder“ registriert: Eine Anfrage der Linken an den Bund hat ergeben, dass der Bereich „Politisch motivierte Kriminalität links“ gegenüber „rechts“ größer eingeschätzt wird. Die Bundesregierung zählt in Deutschland mehr links- als rechtsextremistische „Gefährder“ und terroristische Helfer. Das berichtet das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) unter Berufung auf die Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag“.

Nebens diesem geschilderten schweren und grundsätzlichen Defizit des vorliegenden Entwurfs gibt es einen weiteren Entwurfsinhalt, der massiv zu kritisieren ist. Erstmals wird in dem vorliegenden Papier der diffuse Begriff „Rechtspopulismus“ eingeführt. Dabei bleibt völlig unersichtlich, welche Gruppierungen hier gesehen werden und was überhaupt definitorisch unter diesen Begriff gefasst wird.

Völlig abwegig ist die Textpassage, die selbst das Grundgesetz als Begründung zur Bekämpfung des „Rechtspopulismus“ bemüht (Zeilen 150 – 153: „Auch der Rechtspopulismus stellt eine Bedrohung für die Demokratie dar und ist nicht vereinbar mit einem Bekenntnis zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt“. (Grundgesetz 152 Artikel 1, Absatz 2)“.

Wir stellen fest: Rechts- oder linkspopulistische Äußerungen sind keineswegs schon als solche gegen zitierten Grundgesetzartikel gerichtet.

Sie sind vielmehr schlicht Ausdruck der grundgesetzlich garantierten Denk- und Meinungsfreiheit, die u.E. nicht einmal vom Rat der Stadt Dortmund beschnitten werden kann. Jeder darf nun einmal in Deutschland nach eigenem gusto ein fröhlicher Rechts- oder Linkspopulist sein. Das demonstrieren übrigens alle Parteien vor allem regelmäßig in den Wahlkämpfen....

Wir erkennen in der erstmaligen Einführung des Begriffs eines zu bekämpfenden „Rechtspopulismus“ in den Entwurf den massiven Versuch, politisch Andersdenkende zu brandmarken und diese Gruppen qua Definition dem Bereich des politischen Extremismus zuzuordnen. Das halten wir für einen schwerwiegenden antidemokratischen und verfassungswidrigen Vorgang, dessen politisches Ziel es offenbar ist, das freie Denken und die freie Rede als rechtsextrem zu stigmatisieren. Populismus und Extremismus werden ohne nähere Begründung gleichgesetzt. Es geht letztendlich nicht um die Bekämpfung von Extremismus und Radikalismus, sondern um Bewertung, Abqualifizierung und Gleichstellung von Meinungen und Gesinnungen an radikale Erscheinungsformen.

Dies ist umso bedenklicher, als nunmehr noch dazu mit weiteren öffentlichen Geldern ein demokratiefeindlicher Kampf gegen Rechtspopulismus geführt werden soll (siehe Entwurf Zeile 73 – 76: „Der Rat der Stadt Dortmund ist sich bewusst, dass die Zivilgesellschaft bei ihren Projekten für Vielfalt, Toleranz und Demokratie auch der finanziellen Unterstützung der Kommune bedarf. Die Stadt Dortmund hat deshalb schon in den letzten Jahren Projekte auf der Basis des bisherigen Aktionsplanes gefördert“).

Das bedeutet letztlich, dass jemand, der demnächst als „Rechtspopulist“ identifiziert wird, auch mit öffentlichen Geldern der Dortmunder Bürger bekämpft werden soll. Welche politische „Klassifizierungsstelle“ wird übrigens dann für die zwangsläufige Einordnung von Links- oder Rechtspopulisten zuständig sein“? Werden dazu spezielle Gesinnungsausschüsse oder ein politischer Gestaltungsbeirat gebildet? Gibt es dazu dann auch evtl. eine „Links- oder Rechtsentpopulisierungsstelle“? Das erweckt dann doch Erinnerungen an totalitären Epochen der deutschen Vergangenheit.

Kritikwürdig ist auch (siehe Zeile 67 – 69: „Dabei sollen auch neue Mitwirkende -zum Beispiel die in der Geflüchtetenhilfe tätigen Organisationen und Personen -gewonnen und einbezogen werden“), dass die regionale Sozialindustrie als ohnehin satter finanzieller Profiteur der Zuwandererproblematik im Gestaltungsprozess des Aktionsplans mitwirken und letztlich damit auch noch zusätzlich mitverdienen können soll.

Angesichts der geschilderten schweren Defizite des Entwurfs regen wir dringend an, das vorliegende Opus in diesem Sinne demokratisch angemessen zu überdenken und zu überarbeiten.

Mit besten Grüßen

Heiner Garbe                       Andreas Urbanek                           Peter Bohnhof

(Fraktionsvorsitzender)      (Stellv. Fraktionsvorsitzender)      (Ratsmitglied)"

Die Stadtverwaltung hat die Einwände beiseite geschoben und eine Ratsvorlage erstellt, mit welcher der Rat der Stadt Dortmund am 06.04.2017 diesen "Aktionsplan" zur Kenntnis nehmen soll. Den "Aktionsplan" finden Sie als Anhang im PDF-Format. Oberbürgermeister Sierau übersandte der AfD-Fraktion einen in Inhalt und Form vollkommenen unangemessenen Brief mit folgendem Text:

"Sehr geehrte Herren,

Ihre Stellungnahme zur novellierten Fassung des "Dortmunder Aktionsplans gegen Rechtsextremismus habe ich erhalten.

Wie bereits Ihr Antrag zur Einbringung des Haushaltsplanentwurfs 2017, ist auch diese Stellungnahme nicht mehr als der kaumm verschleierte Versuch, die Arbeit gegen den Rechtsextremismus in unserer Stadt zu erschweren, wenn nicht sogar abzuschaffen.

Da Ihre Stellungnahme insofern nicht subsatnziell Neues enthält, sehe ich keine Notwendigkeit, den vorgelegten Entwurf zu ändern.

Mit freundliche Grüßen

Ullrich Sierau"

An dieser Stelle werden wir das nicht weiter kommenntieren, allerdings auf der Ratssitzung am 06.04.2017 mit Redebeiträgen und Anträgen.

 

 

 

Gelesen: 2952 mal Letzte Änderung am: Donnerstag, 30 März 2017 16:11
Peter Bohnhof

Peter Bohnhof, 1962 in Dortmund geboren, verheiratet, 1 Sohn. Beruflicher Werdegang: Nach dem Studium der Rechtswissenschaften zunächst Referent bei einem Arbeitgeber- und Wirtschaftsverband. Seit 1998 selbständiger Rechtsanwalt in Dortmund.