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21. Sep 2022

Antrag der AfD-Fraktion zur Ratssitzung am 22.09.2022 - "Änderung der Dortmunder Hundesteuersatzung"

Zur Ratssitzung am 22.09.2022 hat die Ratsfraktion der AfD nachfolgenden Antrag zum Thema "Änderung der Dortmunder Hundesteuersatzung" unter der Drucksachennummer 25785-22 eingebracht.

Antrag zur Änderung der Dortmunder Hundesteuersatzung

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Westphal,

der Rat der Stadt Dortmund möge beschließen, folgende Ergänzung in der Hundesteuersatzung unter § 4 Abs. 1d) aufzunehmen:

„Hunde, die als Rettungs-, Assistenz- oder Therapiehunde eingesetzt werden und die dafür vorgesehene Prüfung vor qualifizierten Leistungsprüfern mit Erfolg abgelegt haben; die Ablegung der Prüfung wird durch die Vorlage eines Prüfungszeugnisses über den Einsatz des Hundes in geeigneter Weise nachgewiesen.“
 
Begründung:

Bislang sieht die Dortmunder Hundesteuersatzung unter § 4 Abs. 1 nicht vor, dass lizenzierte Rettungs-, Assistenz- oder Therapiehunde eine Steuerbefreiung erhalten.
Da diese Hunde jedoch eine wichtige Aufgabe im Zusammenhang mit sozialer, physischer und psychischer gesellschaftlicher Teilhabe erfüllen, sollte die Hundesteuersatzung dahingehend eine inklusive Anpassung erfahren, so wie es bereits unter § 4 Abs. 1 bzgl. Hunden, die dem Schutz und der Hilfe blinder, gehörloser oder sonst hilfloser Personen dienen, geregelt ist.

Dies wird auch durch das Behindertenpolitische Netzwerk unterstützt.

Quelle-Bild : Foto-Pool der Stadt Dortmund
Gelesen: 469 mal Letzte Änderung am: Mittwoch, 21 September 2022 12:28