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03. Okt 2022

+++ Hartnäckigkeit zahlt sich aus - AfD erhält Akteneinsicht im Fall Mouhamed D. +++

Nachdem die Dortmunder Stadtverwaltung - im speziellen Oberbürgermeister Westphal – versucht hatte, mit allen windigen und grenzwertigen juristischen Winkelzügen die Akteneinsicht der AfD-Fraktion im Fall Mouhamed D. zu verhindern, zahlte sich nun die Hartnäckigkeit der einzigen Oppositionspartei im Dortmunder Stadtrat aus.

Auf der letzten Sitzung des Ältestenrates sagte Dortmunds Oberbürgermeister Westphal die Akteneinsicht im Fall Mouhamed D. verbindlich zu, da Westphal dem Druck nicht mehr standhalten konnte. Im Vorlauf stellte die AfD-Fraktion einen Dringlichkeitsantrag und beantragte erneut Akteneinsicht - dieses Mal nach § 55 Abs. 4 Satz 1 der GO NRW - da die AfD-Fraktion durch vorherige Anfragen und Anträge einen klaren Ratsbezug herstellen konnte. Somit hatte die Verwaltung dem Antrag der AfD rechtlich nichts mehr entgegenzusetzen.

Der AfD-Fraktion Dortmund muss nunmehr Einsicht in die Jugendamtsakte, die Aufzeichnung der Ausländerbehörde und die Korrespondenz der Stadt mit der Republik Senegal gewährt werden.

Auch scheute Oberbürgermeister Westphal eine erneute öffentliche Auseinandersetzung mit der AfD zu dem ihm mittlerweile unangenehmen Thema wie der Teufel das Weihwasser.

"Es ist bezeichnend, dass trotz der anhaltenden öffentlichen Debatte über den umstrittenen Polizeieinsatz, massiver öffentlicher Diskussionen sowie den bis dato immer noch nicht geklärten Angaben des Getöteten die Verwaltung erst nach massiven Interventionen der AfD bereit ist, Akteneinsicht zu gestatten. Dieses Verhalten zeugt von einer möglichen Verschleierungstaktik und bedarf dringend einer politischen Aufarbeitung"
, so AfD-Ratsherr und Bundestagsabgeordneter Matthias Helferich.

"Wir werden nun Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit herstellen, um endlich eine ehrliche und faktenbasierte Debatte zu ermöglichen, losgelöst von links-grünen Schauermärchen und migrantischem Opferkult"
, so Helferich weiter.
Gelesen: 452 mal Letzte Änderung am: Montag, 03 Oktober 2022 10:28