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09. Nov 2022

+++ Der Fall des Mouhamed D – zukünftiger Umgang mit UMA‘s +++

Zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt Dortmund am 10.11.2022 hat die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund nachfolgenden Antrag eingebracht.

Mouhamed D. wurde vor wenigen Wochen in einem Polizeieinsatz in der Nordstadt tödlich verletzt. Der vermeintlich 16-jährige Senegalese soll erst sich und dann die Polizisten mit einem Messer bedroht haben. Die AfD-Fraktion Dortmund wollte insbesondere wissen, welche Angaben Mouhamed zu seinen familiären Verhältnissen und seinem Alter gegenüber den Dortmunder Behörden gemacht hatte. Nach eigenen Angaben soll er 16 Jahre alt und Vollwaise gewesen sein.

Doch die Akteneinsicht war ernüchternd und bezeichnet zugleich: Weder Ausländerbehörde, noch Jugendamt konnten Angaben zu dem jungen Afrikaner machen. Laut Akten läge keine „melde- oder ausländerrechtliche Erfassung“ durch Dortmunder Behörden vor. Gesetzlicher Vormund war, trotz Mouhameds Aufenthalt in Dortmund, weiterhin ein Kreisjugendamt in Rheinland-Pfalz.

Die AfD-Fraktion bittet um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Warum hatte die Stadt Dortmund keine Erkenntnisse über Mouhamed D, obwohl dieser sich in Dortmund aufhielt?
  2. Wie stellt die Stadt Dortmund sicher, dass unbegleitete minderjährige Ausländer ordnungsgemäß betreut werden, wenn der Stadt Dortmund keine Erkenntnisse über die zu betreuenden Jugendlichen vorliegen?
  3. Wie viele UMA halten sich in Dortmund auf, die nicht unter Vormundschaft des Jugendamtes Dortmund stehen?
  4. Warum wurde Mouhamed D. in Dortmund betreut, obwohl er weiterhin unter der Vormundschaft eines Kreisjugendamtes in Rheinland-Pfalz stand?
  5. Welche Konsequenzen zieht die Stadt Dortmund aus dem Fall Mouhamed D. hinsichtlich der Betreuung von UMA in Dortmund?
Gelesen: 400 mal Letzte Änderung am: Dienstag, 08 November 2022 14:22